Flugverspätung? Hier geht es zur Entschädigung!

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  • In weniger als 2 Minuten zum Ziel
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Flugverspätung? Wir setzen Ihre Rechte durch!

Sie hatten eine Flugverspätung von mehr als drei Stunden? Dann muss Ihre Fluggesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung in Höhe von 250,00 EUR bis 600,00 EUR zahlen - und zwar für jeden Fluggast. Mit unserem Entschädigungsrechner haben Sie die Möglichkeit schnell und unkompliziert zu prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung wegen einer Flugverspätung zusteht. Gerne helfen wir Ihnen, die Ansprüche wegen Ihrer Flugverspätung gegen Ihre Airline durchzusetzen.

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."

Jetzt Anspruch prüfen! Schnell, unkompliziert und kostenlos.

Flugverspätung in zwei von drei Fällen muss eine Entschädigung gezahlt werden!

In zwei von drei Fällen der über 3 Stunden verspäteten Flügen in der EU besteht ein Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Airline. Ob in Ihrem Fall tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt maßgeblich davon ab, ob der Airline die Flugverspätung zuzurechnen ist, die Fluggesellschaft die Flugverspätung also durch eine bessere Organisation ihres Flugbetriebes hätte verhindern können oder ob außergewöhnliche Umstände vorlagen. Bei außergewöhnlichen Umständen (z.B. Vogelschlag, Unwetter, Streik von Luftlotsen) kann die Airline für den Schaden nicht haftbar gemacht werden.

Nach wie vor sind sehr vielen Passagiere ihre Fluggastrechte und die damit resultierenden Ansprüche zur Flugverspätung nicht bekannt. Lediglich ein Bruchteil der geschädigten Passagiere schafft es, die Ansprüche eigenständig durchzusetzen, da die Fluggesellschaften die Unwissenheit der Passagiere und die Bagatellgrenze (für 250,00 EUR klagt niemand) oft ausnutzen, um sich so an der Auszahlung der Entschädigung wegen Flugverspätung vorbei zu mogeln. Lassen Sie sich hier nicht um Ihre Rechte bringen und beauftragen Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigungszahlung wegen Flugverspätung.

Entschädigung bei Flugverspätung - so einfach gehts

Bei Flugverspätung in nur drei Schritten zu Ihrer Entschädigung! Für Sie ohne Aufwand und ohne Risiko.

Schritt 1

  • Flugnummer und Datum eintragen.
  • Die Eingabe dauert nur 2 Minuten.
  • Wir prüfen ob ein Anspruch besteht.
  • Feedback nach spätestens 24 Stunden.

Schritt 2

  • Wir schreiben die Fluggesellschaft an.
  • Wir setzen den Anspruch für Sie durch.
  • Notfalls ziehen wir hierfür vor Gericht.
  • Für Sie ohne Kosten und ohne Risiko.

Schritt 3

  • Wir halten Sie immer auf dem Laufenden.
  • Wir leiten das Geld sofort an Sie weiter.
  • 19,95 % Provision zzgl. MwSt bei Erfolg.
  • Entspannt und sicher zur Entschädigung.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Schnell und kostenlos.

Ihr Flug war verspätet oder wurde annulliert? Das steht Ihnen nach der Fluggast-Verordnung zu:

Sofern die Flugverspätung 3 Stunden oder mehr beträgt, stehen Ihnen nach Art. 7 der Fluggast-Verordnung folgende Ansprüche zu:

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Flugverspätung: Voraussetzung des Entschädigungsanspruchs

Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden, einer Annullierung oder einer Nichtbeförderung wegen Überbuchung des Fluges steht Ihnen unter folgenden Voraussetzungen ein Anspruch auf Auszahlung einer pauschalen Entschädigung nach der Fluggastverordnung zu:

Die EU-Fluggastverordnung ist auf alle Flüge anwendbar, die von einem innerhalb der EU liegendem Flughafen gestartet sind. Hier sind also auch Flüge erstattungsfähig, die von einer afrikanischen oder asiatischen Airline, wie beispielsweise Air Namibia oder Cathay Pacific durchgeführt wurden. Sofern der Zielflughafen zwar in der EU liegt, der Flug jedoch außerhalb der EU gestartet ist, sind nur solche Flüge erstattungsfähig, die mit einer EU-Fluggesellschaft, also einer Fluggesellschaft mit  Sitz in der EU durchgeführt wurden.

Ist die Fluggastverordnung anwendbar, ist erste Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch, dass Sie pünktlich zum Check-In erschienen sind und den Flug angetreten haben. Das gilt nur dann nicht, wenn der Flug annulliert wurde und Sie hierüber im Vorfeld informiert wurden. Hier ist ein Erscheinen zum Check-In natürlich obsolet.

Um eine Entschädigung erfolgreich beanspruchen zu können, muss der eine Ankunftsverspätung mehr 3 Stunden aufweisen. Entscheidend ist also die Verspätung am Ankunftflughafen. Die Landung muss mehr als drei Stunden später als geplant erfolgen. Das Flugzeug gilt als gelandet, wenn die Flugzeugtüre geöffnet wurde.

Sofern Sie von einem Flugausfall betroffen sind, gibt es ebenfalls abhängig von der geplanten Flugstrecke eine Entschädigung in Höhe von 250, 400 oder 600 EUR. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie die Airline mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert hat. Kommt die Absage innerhalb der 14 Tage vor dem Flug, hat die Airline die Möglichkeit den Anspruch durch Alternativflüge, deren Abflug und Ankunft jedoch in einem bestimmten Zeitfenster liegen müssen, auszuschließen: Haben Sie die Flugabsage in einem Zeitraum zwischen 7 und 14 Tagen vor dem geplanten Flug erhalten und der von ihrer Fluglinie angebotene Alternativflug startet über 2 Stunden früher oder landet über 4 Stunden später, besteht der Anspruch. Sofern Sie die Mitteilung in einem Zeitraum von weniger als 7 Tagen vor dem geplanten Flug erreicht und der Alternativflug über eine Stunde früher startet oder über 2 Stunden später ankommt, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Entschädigung.

Ein Ausschlussgrund für den Entschädigungsanspruch ist das Vorliegen von außergewöhnlichen Umstände. Außergewöhnlichen Umstände sind all die Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, die außerhalb des Einflussbereichs Ihrer Fluggesellschaft liegen. Zu diesen gehören unter anderem Streiks, Naturkatastrophen oder Vogelschläge. Eine Entschädigung steht Ihnen aber z. B. bei technischen Defekten, verspäteter Crew, erkrankter Besatzung oder Problemen mit Enteisungen zu, da dies Umstände sind, die im Verantwortungsbereich der Airline liegen. Wir machen oft die Erfahrung, dass sich die Airlines gegenüber unseren Kunden zu Unrecht auf das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen berufen.

SOS Flugverspätung im Preisvergleich

Warum sind wir günstiger als unsere Mitbewerber und können trotzdem die gleiche Leistung auf hohem Niveau erbringen? Zum einen haben wir keinerlei finanziellen Verpflichtungen. Aus diesem Grunde haben wir uns im Sinne unserer Kunden auch dagegen entschieden, eine Sofortentschädigung anzubieten, sondern zahlen erst aus, wenn die Airline an uns gezahlt hat, was in vielen Fällen nach 2 bis 3 Wochen der Fall ist. Zudem haben wir ein sehr ausgeklügeltes technisches System, das eine sehr effiziente Bearbeitung der Fälle zulässt. Und trotzdem oder deswegen hat uns Finanztip im Jahr 2019 als eines der besten Fluggastportale am deutschen Markt bewertet. 

Entschädigung
nach EU Recht

250 €

400 €

600 €

Provi. ohne. MwSt.

Provi. inkl. MwSt.

SOS

 

190,65 €

305,04 €

457,56 €

19,95 %

23,14 %

 

Auszahlung Flightright

ab 166,20 €

ab 265,92 €

ab 398,88 €

20 - 28 %

23,80  - 33,52 %

Auszahlung FairPlane

ab 162,50 €

ab 260,00 €

ab 390,00 €

20,17 - 29,41 %

24 – 35 %

Auszahlung EU Claim

177,50 €

284 €

426 €

24,37 %

29 %

Auszahlung Flugrecht

ab 166,20 €

ab 265,92 €

ab 398,88 €

20 - 30 %

23,8 - 35,70 %

Warum SOS Flugverspätung beauftragen?

Bei uns bleibt Ihnen mehr als bei den meisten anderen Fluggastportalen von Ihrer Entschädigung: Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. Bei SOS-Flugverspätung leiten Sie erfahrene Rechtsexperten absolut stressfrei zu Ihrer Entschädigung. Überlassen Sie uns die Durchsetzung Ihres Anspruchs und profitieren Sie von unserer hohen Erfolgsquote.

Selbst probieren

Langwierig und aussichtslos

  • Kein Kostenrisiko
  • Papierkrieg mit der Airline
  • Fehlende Rechtskenntnisse
  • Niedrige Erfolgsquote
  • Stressfaktor hoch

SOS Flugverspätung Logo

Einfach, schnell und unkompliziert

  • Kein Kostenrisiko
  • Geringer Zeitaufwand
  • Hohe Erfolgschance
  • Erfahrende Rechtsexperten
  • Nur 19,95 % Provision (zzgl. MwSt.)
  • Keine versteckten Kosten

Anwalt

Mit Kosten verbunden

  • Muss Kosten berechnen
  • Als Einzelfall unwirtschaftlich
  • Unklare Erfolgsaussichten
  • Erfahrung unklar
  • Stressfaktor hoch
Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

Bei Flugverspätung sicher, einfach und bequem zur Entschädigung

Sie hatten eine Flugverspätung? Wir verhelfen Ihnen zu Ihrer Entschädigung. Für Sie ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand. 

Überlassen Sie uns, was wir gut können!

Oftmals weigern sich die Airlines, die Entschädigung wegen Flugverspätung zu zahlen, wenn Passagiere ihren Anspruch selbst geltend machen - häufig erhalten Sie noch nicht mal eine Rückmeldung. Wir sind Profis und lassen nicht locker. Das wissen auch die Airlines – und zahlen einfach aus. Wir setzen die Ansprüche für Sie durch! 

Was kostet mich SOS-Flugverspätung?

In keinem Fall müssen Sie Zahlungen an uns leisten. Zahlt die Fluggesellschaft eine Entschädigung, behalten wir 23,74% inkl. MwSt. der Entschädigungssumme für unsere Arbeit ein. Ihnen entstehen also nur dann Kosten, wenn wir erfolgreich sind. Ansonsten entstehen Ihnen keine Kosten – garantiert.

Ihr Beitrag für den gemeinsamen Erfolg.

Geben Sie Ihre Flugdaten in den Entschädigungsrechner ein. Lassen Sie uns hierüber auch gleich die Unterlagen zu Ihrer Flugverspätung zukommen. Sie können Ihre Bordkarte dort bequem per Handy abfotografieren und an uns senden. Mehr müssen Sie nicht tun - wir kümmern uns um den Rest und zahlen die Entschädigung im Erfolgsfall aus.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Schnell und kostenlos.

Das sagen unsere Kunden

Wir tun unser Bestes, um Sie zufriedenzustellen - denn Ihr Erfolg ist auch unser Erfolg. Wir arbeiten schnell, effizient und stets transparent.

Testimonial Fluggastrechte

Tobias

Einfach, schnell, gut. Entschädigung ohne jeden Aufwand. Kann ich nur empfehlen.

Testimonial Fluggastrechte

Florian

Blitzschnell, stets gut informiert und zum Schluss war das Geld auf dem Konto. So macht Flugverspätung Spaß.

Testimonial Fluggastrechte

Tina

Super einfach – ich musste mich um nichts kümmern und auch nichts zahlen. Nach kurzer Zeit kam eine E-Mail und das Geld war da.

News rund um das Thema Flugverspätung und Flugausfall

Hier finden Sie Urteile, Beiträge und Neuigkeiten zu Flugverspätungen und Flugannullierungen.

Bild: Adobe Stock / Datei-Nr. 241034799

Ohne Hund an Bord keine Zahlung für Flugtickets

Fluggäste sind nicht verpflichtet, ihre Flugtickets zu bezahlen, wenn ihre Hunde entgegen der Zusicherung nicht mitfliegen dürfen. In einem spezifischen Fall hatte ein Reisebüro fälschlicherweise eine Flugroute empfohlen, die den Transport von zwei Chihuahuas in der Passagierkabine erlaubt, was sich jedoch als falsch herausstellte.

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Foto: Monet/Adobe Stock

Reiseveranstalter müssen Ihre Kund*innen rechtzeitig über Einreisebestimmungen informieren.

Ein Reiseveranstalter hat die Pflicht, den Reisenden bei der Buchung einer Auslandsreise ungefragt über die im jeweiligen Durchreise- oder Zielland geltenden Einreisebestimmungen zu unterrichten. Dies gilt auch  bei einer vereinbarten Änderung der Reise. 

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Flugzeug fliegt gen Sonnenuntergang
Foto: Thomas Söllner/Adobe Stock

Reiserücktrittsversicherung ist an Auskunft medizinischer Stornoberatung gebunden

Bie­tet eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung eine me­di­zi­ni­sche Stor­n­o-Be­ra­tung an, so muss diese sich an dem Rat, den diese er­teilt, auch fest­hal­ten las­sen. Dies hat das Amts­ge­richt Mün­chen ent­schie­den und eine Ver­si­che­rung zur Er­stat­tung von Stor­no­kos­ten ver­ur­teilt. Die Ver­wei­ge­rung der Zah­lung sei treu­wid­rig.

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