Austrian Airlines Flugverspätung Entschädigung

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Flugverspätung mit Austrian Airlines? Hier geht es zur Entschädigung!

Austrian Airlines

Austrian Airlines
Foto: Kara/ Adobe Fotostock
IATA-Code: OS
ICAO-Code: AUA
Gründung: 1957
Sitz: Wien, Österreich
Heimatflughafen: Wien
Ziele: international und national
Flottenstärke: 63 Flugzeuge
Website www.austrian.com

Auf Ihrer Reise mit der Austrian Airlines kam es zu einer Verspätung von mehr als drei Stunden, Überbuchung oder einer Annullierung? Dann steht Ihnen eine Entschädigung von Austrian Airlines zu! Prüfen Sie bei uns Ihren Anspruch gegen die Airline - einfach online. Anschließend kümmern sich ebenfalls online unsere erfahrenen Experten darum, dass Sie Ihren Anspruch gegenüber Austrian Airlines auch geltend machen.

 

Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Entschädigung für einer Flugannullierung oder einer Flugverspätung mit Austrian Airlines erhalten. Starten Sie jetzt mit der Überprüfung Ihres Entschädigungsanspruches gegen Austrian Airlines mit unserem Entschädigungsrechner - schnell, unkompliziert und kostenlos.

Entschädigung von Austrian Airlines erhalten - so einfach geht's

Bei Flugverspätungen mit Austrian Airlines geht's bei uns in nur drei Schritten zu Ihrer Entschädigung! Für Sie ohne Aufwand und ohne Risiko.

Schritt 1

  • Flugnummer und Datum eintragen.
  • Die Eingabe dauert nur 2 Minuten.
  • Wir prüfen ob ein Anspruch besteht.
  • Feedback nach spätestens 24 Stunden.

Schritt 2

  • Wir schreiben die Fluggesellschaft an.
  • Wir setzen den Anspruch für Sie durch.
  • Notfalls ziehen wir hierfür vor Gericht.
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Ihr Flug mit Austrian Airlines war verspätet oder wurde gar annulliert? Nach Fluggastverordnung steht Ihnen folgendes zu:

Der Flug wurde annulliert und Austrian Airlines hat Sie nicht rechtzeitig benachrichtig? Die Flugverspätung Ihres Austrian Airline-Fluges beträgt mehr als 3 Stunden? Ihr Flug mit Austrian Airlines war überbucht und Sie wurden aus diesem Grunde nicht befördert? Nach Art. 7 der Fluggastverordnung stehen Ihnen abhängig von der zurückgelegten bzw. geplanten Flugstrecke die nachfolgenden pauschale Entschädigungsansprüche zu: 

Kurzstrecke

Berlin-Wien

250 €

Mittelstrecke

Frankfurt am Main - Lissabon

400 €

Langstrecke

Berlin - Peking

600 €

Austrian Airlines Flugverspätung - Voraussetzungen der Entschädigung

Wenn Sie eine Flugverspätung von mehr als drei Stunden hatten, Ihr Flug annulliert wurde oder aber Ihnen die Beförderung verweigert wurde, weil der Flug überbucht war, steht Ihnen unter folgenden Voraussetzungen eine Entschädigung von Austrian Airlines zu:

Kommt es bei Ihrem Austrian Airlines Flug zu einer Annullierung, können Sie unter folgenden Bedingungen Entschädigungszahlungen fordern: Sie wurden weniger als 14 Tage vor dem Abflug über den Ausfall informiert und Ihnen wurde keinen Alternativflug angeboten. Dieser Entschädigungsanspruch entfällt, wenn Austrian Airlines Sie 14 Tage vor dem Abflug vom Flugausfall in Kenntnis gesetzt hat. Nach unseren Erfahrungen erfolgen die meisten Annullierungen jedoch kurz vor dem geplanten Abflug - in diesem Fall besteht ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung nach Art. 5 der EU-Fluggastverordnung.

Weist Ihr Flug eine Verspätung von mehr als fünf Stunden auf, haben Sie gegenüber Austrian Airlines ähnliche Rechte wie bei einem Flugausfall. Zusätzlich zur Entschädigung muss Austrian Airlines dann die Rückerstattung Ihrer Ticketkosten übernehmen oder Ihnen direkt vor Ort eine alternative Beförderung anbieten. Zudem können Sie in dieser Situation auch von Ihrer Reise zurücktreten. Sollten Sie mit einem Alternativflug am Folgetag einverstanden sein, dürfen Sie sich ein Hotelzimmer auf Kosten der Fluggesellschaft nehmen.

 

Wichtig: Damit Sie eine Entschädigung von Austrian Airlines erhalten können, muss die Airline auch verantwortlich für die Flugverspätung oder Flugannullierung sein. Sollten außergewöhnlichen Umständen vorliegen, steht Ihnen keine Entschädigung zu. Zu diesen Umständen zählen beispielsweise Naturkatastrophen oder Terrorwarnungen oder ein Vogelschlag. Auf diese Ereignisse hat Austrian Airlines keinen Einfluss und hat somit die Verspätung nicht verschuldet. Viele Fluggesellschaften versuchen eigenes Verschulden mit außergewöhnlichen Umständen zu erklären, die keine sind. Hier stehen wir Ihnen gern zur Seite um die genauen Umstände aufzuklären.

Nicht zu außergewöhnlichen Umständen zählen Ereignisse wie technische Defekte, eine verspätete Crew oder etwa Schneefall über den Alpen oder Probleme beim Enteisen. Diese Vorfälle gehören zum kalkulierbaren Risiko und Verantwortungsbereich einer Airline. Liegt der Grund für Ihren Flugvorfall in diesen Ereignissen, ist Austrian Airlines verpflichtet, Sie zu entschädigen.

 

Austrian Airlines: So laufen die Entschädigungszahlungen

Austrian Airlines ist die nationale Fluggesellschaft Österreichs und Teil der Lufthansa Group. Hier erfahren Sie mehr über die österreichische Airline , die Verspätungen und unsere Erfahrungen.

Austrian Airlines - Facts

Austrian Airlines ist die nationale Fluggesellschaft Österreichs mit Sitz in Wien. Die Airline wurde 1955 gegründet und ist inzwischen Teil der Lufthansa Group und der Luftfahrtallianz Star Alliance. Austrian Airlines bedient zahlreiche Destinationen in Europa, Nordamerika, Afrika, Asien und dem nahen und mittleren Osten. In Österreich werden alle Flughäfen bis auf Linz von Austrian Airlines angeflogen. Zur Flotte gehören derzeit 84 Flugzeuge. Austrian Airlines wurde mehrfach als beste Airline Europas, für das beste Kabinenpersonal und das beste Business-Class-Catering ausgezeichnet.

Verspätungen & Annullierungen

Auf Flügen von Austrian Airlines kommt es immer wieder zu Verspätungen und Ausfällen. Die Kollegen von Airhelp setzten 2019 Austrian Airlines auf Platz 12 der unpünktlichsten Airlines. Auf 18,8 % der Flüge mit Austrian Airlines gab es Probleme: 17,3% der Flüge waren verspätet und 1,5 % der Flüge von Austrian Airlines fielen ganz aus.

Unsere Erfahrungen

Nach unseren Erfahrungen ist Austrian Airlines kommunikativ, aber nicht unbedingt als auszahlungswillig zu bezeichnen. Ungefähr 25% der Entschädigungsansprüche werden von der Claim-Handling-Abteilung abgelehnt  Wir haben daher in den meisten hier eingegangenen Fällen zwischenzeitlich Klage erhoben und machen nun die Erfahrung, dass Austrian Airlines, nachdem die Klage dort zugestellt war, die Zahlung leistet. 

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Austrian Airlines Annullierung - welche Rechte habe ich?

Wird Ihr Austrian Airlines Flug annulliert, haben Sie nach Art. 8 der EU-Fluggastverordnung (EU-FlugVO) die Wahl. Sie können

  • die Erstattung der Flugscheinkosten zu dem der Flugschein erworben wurde verlangen oder
  • einen Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • eine alternative Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • eine alternative Beförderung zum Endziel zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Ansprechpartner für die Rückerstattungsansprüche der Flugkosten ist die ausführende Fluggesellschaft. Also auch dann, wenn Sie den Flug bei expedia.de, opodo, Check 24 oder einem anderen Onlinereiseportal oder aber über ihr Reisebüro gebucht haben, ist ihr juristischer Anspruchsgegner Austrian Airlines.

 

Rückerstattungsansprüche und Entschädigungsansprüche? Beides geht!

Bei einer kurzfristigen Annullierung des Fluges ist Austrian Airlines nach Art. 5 EU-Fluggastverordnung zusätzlich verpflichtet, eine pauschale Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der geplanten Flugstrecke und variiert pro Passagier zwischen 250, 400 oder 600 EUR. Kurzfristig ist die Annullierung dann, wenn sie innerhalb von zwei Wochen vor dem geplanten Abflug erfolgt. Sofern also die Benachrichtigung in einem Zeitraum von mehr als 14 Tagen vor dem geplanten Abflug erfolgte, besteht kein Anspruch.

Erfolgt die Absage innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Abflug, spielt der Zeitpunkt wann die Fluggesellschaft Sie benachrichtigt eine entscheidende Rolle. Je früher Sie von den veränderten Zeiten erfahren, umso größere Unterschiede zur ursprünglich gebuchten Flugzeit müssen Sie akzeptieren.

 

Fristen bei Annullierung

Zeitpunkt der Benachrichtigung alternativer Abflug alternative Ankunft
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug max. 2 Stunden früher max. 4 Stunden später
weniger als 7 Tage vor Abflug max. 1 Stunde früher max. 2 Stunden später

Wird Ihr Flug annulliert, Austrian Airlines bietet Ihnen jedoch in dem in der obigen Tabelle wiedergegebenen Zeitrahmen einen alternativen Flug an, stehen Ihnen keine Ausgleichszahlungen zu. Sofern der Ersatzflug jedoch früher als oben angegeben abfliegen oder später landen soll, als in der Tabelle angegeben, und Sie Austrian Airlines nicht rechtzeitig informiert, muss die Airline zahlen. Das gilt auch dann, wenn der Ersatzflug von einer anderen Airline durchgeführt wird und er tatsächlich später angekommen ist, als in der Tabelle angegeben. Austrian Airlines kann sich dann nicht damit entschuldigen, dass die Verspätung des Ersatzfliegers nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017, Az. X ZR 73/16).

Bei Austrian Airlines Entschädigung wegen Verspätung fordern

Wenn Ihr Austrian Airlines Flug mehr als drei Stunden Verspätung hatte, gibt es eine Entschädigung. Entscheidend ist hier ist nicht der verspätete Start, sondern die verspätete Ankunft. Sofern also die Verspätung bei Ankunft am Zielflughafen mehr als 3 Stunden beträgt und die Verspätung auf Gründen beruht, die die Airline zu verantworten hat, wie z. B. technische Probleme oder eine nicht einsatzfähige Crew, gibt es eine Entschädigung.

Bei der Höhe der Entschädigung kommt es entscheidend auf die zurückgelegte Strecke an. Bei einem Kurzstreckenflug von weniger als 1.500 km gibt es 250 EUR pro Passagier, bei einer Strecke zwischen 1.500 km und 3.500 km sind es schon 400 EUR und bei einem Langstreckenflug von mehr als 3.500 km kann man 600 EUR fordern. Bei innergemeinschaftlichen Flügen, also bei Flügen bei denen Start und Ziel innerhalb der EU liegen, ist der Anspruch allerdings unabhängig von der Entfernung auf 400 EUR gedeckelt.

 

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Bei uns bleibt Ihnen mehr als bei den meisten anderen Fluggastportalen von Ihrer Entschädigung: Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. Bei SOS-Flugverspätung leiten Sie erfahrene Rechtsexperten absolut stressfrei zu Ihrer Entschädigung. Überlassen Sie uns die Durchsetzung Ihres Anspruchs und profitieren Sie von unserer hohen Erfolgsquote.

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Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

Überlassen Sie Spezialisten die Arbeit

Da wir die Erfahrung gemacht haben, dass die Airline nur zögerlich oder gar nicht reagiert, wenn ein Fluggast Austrian Airlines wegen einer erheblichen Verspätung hinsichtlich einer Entschädigung selbst kontaktiert, haben wir uns darauf spezialisiert, Ihre Rechte durchzusetzen. Dabei gewährleisten unsere langjährig erfahrenen und überaus kompetenten Rechtsexperten eine hohe Erfolgschance.

Sofern wir den Fall aufgrund der uns zur Verfügung stehenden Flugdaten als positiv werten, setzen wir die Forderung für Sie notfalls auch gerichtlich durch. Hier haben wir eine Erfolgsquote von nahezu 100 Prozent. Dabei ist das Ganze für Sie ohne Kostenrisiko. Sämtliche anfallenden Kosten, insbesondere die Anwalts- und Gerichtsgebühren, übernehmen wir auf eigenes Risiko. Nur im Falle einer getätigten Auszahlung durch die Airline behalten wir eine Provision von 19,95% (zzgl. Mehrwertsteuer) der Ausgleichszahlung ein. Den Rest zahlen wir im Erfolgsfall unmittelbar nach Zahlungseingang an Sie aus. Prüfen Sie doch gleich Ihren Anspruch, damit wir diesen geltend machen können – unkompliziert, schnell, online!

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Austrian Airlines weigert sich zu zahlen - was nun?

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Austrian Airlines häufig versucht Verbraucher mit dem Hinweis auf das Vorliegen von außergewöhnlichen Umstände abzuwimmeln.

Durch unsere langjährige Erfahrung haben wir sehr hohe Erfolgsquoten bei Austrian Airlines. Wir sind dort bekannt und bekommen inzwischen gute Resonanz von der Claim-Handling-Abteilung der Austrian Airlines. Entschädigungsansprüche unserer Mandanten werden oft anstandslos und zeitnah ausgezahlt.

Auch in schwierigen Fällen - zum Beispiel wenn ein Flughafen wegen starker Winde nicht anlandbar ist können wir auf Datenmaterial zurückgreifen. Wir arbeiten mit einem Datenbankanbieter zusammen, der eine sicher Prognose gibt ob unsere Ansprüche gerichtlich durchsetzbar sind. Wir haben daher eine über 95%tige Erfolgsquote vor Gericht.

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nach EU Recht

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ab 166,20 €

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20 - 28 %

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Auszahlung FairPlane

ab 162,50 €

ab 260,00 €

ab 390,00 €

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24 – 35 %

Auszahlung EU Claim

177,50 €

284 €

426 €

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Auszahlung Flugrecht

ab 166,20 €

ab 265,92 €

ab 398,88 €

20 - 30 %

23,8 - 35,70 %

Flugverspätung oder Flugausfall mit Austrian Airlines - wie verhalte ich mich richtig?

Kommt es auf Ihrem Flug mit Austrian Airlines zu einer Verspätung oder einem Ausfall, ist das wichtigste alles genau zu dokumentieren. Lassen Sie sich Verspätung oder Annullierung schriftlich von einem Crewmitglied von Austrian Airlines oder dem Bodenpersonal des Flughafens bestätigen. Dies gilt vor allem wenn Sie keine Nachricht über die Annullierung Ihres Austrian Airline Fluges erhalten haben und schon am Check-In Schalter stehen.


Bewahren Sie auch Bordkarten und andere Reiseunterlagen sorgfältig auf, falls Sie beweisen müssen den Flug gebucht zu haben und oder angetreten zu sein. Machen Sie gern auch Fotos von Anzeigetafeln auf dem Flughafen mit der Verspätung Ihres Fluges. Übrigens: Maßgeblich für die Verspätungszeit ist das Öffnen der Flugzeugtür, auch das sollten Sie unbedingt dokumentieren. Fragen Sie die Austrian Airlines-Crew oder Bodenpersonal nach dem Grund der Verspätung. Das kann der ausschlaggebende Punkt für den Erfolg vor Gericht sein.

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Entschädigung bei Nichtbeförderung durch die Austrian Airlines

Wenn Ihnen Austrian Airlines die Beförderung mit dem ursprünglich geplanten Flug verweigert weil dieser überbucht ist, stehen Ihnen abhängig von der Flugdistanz Ausgleichsansprüche in Höhe von 250, 400 bzw. 600 EUR zu. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn Ihnen von Austrian Airlines ein Alternativflug angeboten wird. Ein Sonderfall tritt ein, wenn der Alternativflug nicht wesentlich später als der ursprüngliche Flug am Zielflughafen eintrifft. Je nach Distanz darf Austrian Airlines den Entschädigungsanspruch um 50% kürzen, wenn der Alternativflug nur nicht mehr als nicht mehr als zwei (bis 1500 km), drei (zwischen 1500 km und 3500 km) oder vier Stunden (mehr als 3500 km) später am Ziel ankommt.

Beispiel: Dem Passagier wird das Boarding zu einem von ihm ordnungsgemäß gebuchten Flug von Wien nach Kapstadt verweigert, weil der Flug überbucht ist. Stattdessen bucht Sie Austrian Airlines auf einen Alternativflug um, der später ankommt. Die Verspätung beträgt jedoch weniger als vier Stunden zu dem ursprünglich geplanten Flug. Da es sich um einen Langstreckenflug handelt, die Strecke also mehr als 3500 km beträgt, haben Sie einen Anspruch in Höhe von 600 EUR, der sich wegen der unter vier Stunden liegenden Verspätung aber auf 300 EUR reduziert.

 

Flugverspätung unter 3 Stunden - welche Rechte habe ich? 

Hat Ihr Flug mit Austrian Airlines am Zielflughafen eine Verspätung von mehr als 3 Stunden? Dann können Sie eine Entschädigung gegenüber Austrian Airlines geltend machen. Aber auch schon vorher stehen Ihnen nach Fluggastverordnung Betreuungsleistungen zu. So muss Austrian Airlines beispielsweise für Verpflegung sorgen, für kostenlose Kontaktmöglichkeiten via Mail, Telefon oder Fax. Falls eine Verspätung über Nacht vorliegt und der Flug erst am nächsten Tag startet, ist die Airline verpflichtet für Hotelkosten und Flughafentransfers aufzukommen. Gleiches gilt für Mittelstreckenflüge bei einer Abflug-Verspätung von 3 Stunden und bei einem Langstreckenflug bei einer Wartezeit von 4 Stunden.

 

Bei Austrian Airlines Ticketkosten + Entschädigung geltend machen

Muss Austrian Airlines bei einer Verspätung eine Entschädigung zahlen und zusätzlich die Kosten für das Ticket erstatten? Bei einer Verspätung eines Austrian Airline Fluges von mehr als 5 Stunden ist das der Fall. Der Flug gilt dann als gestrichen. Austrian Airlines ist verpflichtet nicht nur eine Entschädigung zu zahlen, sondern darüber hinaus auch den Ticketpreis zu erstatten oder Ihnen einen Alternativflug anzubieten. Zum Reiseziel oder eben nach Hause. Bei einem Ersatzflug am Folgetag muss Austrian Airlines die Hotelkosten inklusive der für den Transfer zum Hotel anfallenden Kosten zahlen.

Häufig gestellte Fragen zu Flugverspätung und Flugausfall

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