Avianca Airlines Entschädigung bei Flugverspätung Flugausfall
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IATA-Code: | AV |
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ICAO: | AVA |
Gründung: | 1919 |
Sitz: | Bogotá, Kolumbien |
Heimatflughafen: | El Dorado |
Umsatz: | 4,1 Mrd. US $ (2016) |
Fluggastaufkommen: | 29,4 Mio. (2022) |
Vielfliegerprogramm: | LifeMiles |
Allianz: | Star Alliance |
Ziele: | international und national |
Flottenstärke: | 101 Flugzeuge |
Website | www.avianca.com |
Wurde Ihr Flug mit Avianca Airlines kurzfristig annulliert? Hatte Ihr Flug eine Verspätung von mehreren Stunden? Oder hat Avianca Airlines Ihnen gänzlich die Beförderung wegen einer Überbuchung des Flugs verweigert? Dann wehren Sie sich jetzt dagegen und machen Sie fordern Ihren Anspruch auf Entschädigung und Rückerstattung gegen Avianca Airlines ein!
Hier erfahren Sie, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Sie eine Entschädigung sowie eine Rückerstattung von Avianca Airlines verlangen können. Sie können je nach zurückgelegter Flugstrecke eine Entschädigung in Höhe zwischen 250 und 600 EUR von Avianca Airlines einfordern! Ob Ihnen in Ihrem Fall eine Entschädigung gegen Avianca Airlines zusteht, können Sie schnell und kostenlos mithilfe unseres Entschädigungsrechners überprüfen. Die Verhandlung mit der Airline übernehmen dann unsere erfahrenen Rechtsexperten und setzen Ihren Anspruch auf Entschädigung für Sie durch! SOS Flugverspätung bringt Sie schnell und unkompliziert zu Ihrer Entschädigung!
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."
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Eine Entschädigung können Sie dann von Avianca Airlines einfordern, wenn Ihre Flugverspätung mehr als drei Stunden beträgt. Für die Berechnung der Verspätung ist ausschlaggebend, wann die Flugzeugtür am Zielort geöffnet wird. Annulliert Avianca Airlines Ihren Flug, können Sie ebenfalls eine Entschädigung von der Airline verlangen. Sie müssen dazu später als 14 Tage vor dem geplanten Abflug die Mitteilung von Avianca Airlines zum Flugausfall bekommen haben. Die Airline muss Sie ebenso bei Nichtbeförderung entschädigen.
Ebenfalls eine Voraussetzung für die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs ist ein pünktliches Erscheinen am Gate für die Abfertigung. In vielen Fällen teilt Ihnen die Airline oder Ihr Reiseveranstalter mit, wann Sie am Gate sein sollen. Ansonsten regelt der Art. 3 der EU-Fluggastrechteverordnung, dass Sie spätestens 45 Minuten vor dem geplanten Abflug am Gate sein müssen, um eine Entschädigung verlangen zu können. Hier erklären wir Ihnen, wann Sie optimalerweise am Flughafen sein sollten.
Auch dürfen keine außergewöhnlichen Umstände zu der Annullierung oder Verspätung geführt haben. Darunter verstanden werden Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, von der Airline jedoch nicht beeinflusst werden können. Insbesondere dazu zählen Unwetter, Vogelschläge und Naturkatastrophen. Unter gewissen Bedingungen können auch Streiks darunter fallen. Liegen die Gründe der Verspätung oder Annullierungen in technische Störungen oder einer erkrankten Besatzung, kann sich Avianca Airlines nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.
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Ein Anspruch auf Entschädigung gegen Avianca Airlines können Sie dann geltend machen, wenn Ihre Verspätung mehr als drei Stunden beträgt. Worauf es dabei entscheidend ankommt ist Ihre Ankunftsverspätung, konkret auf den Zeitpunkt des Öffnens der Flugzeugtür am Zielflughafen. Beruht Ihre Flugverspätung jedoch auf außergewöhnlichen Umständen, muss Avianca Airlines Ihnen keine Entschädigung zahlen. Darunter fallen typischerweise Naturkatastrophen, Unwetter und Vogelschläge. Streiks können unter gewissen Bedingungen auch dazu zählen. Andere Probleme, die von der Airline wiederum beeinflussbar sind wie etwa technische Probleme oder eine erkrankte Besatzung geltend nicht als außergewöhnliche Umstände.
Vorsicht: Airlines berufen sich unserer Erfahrung gerne pauschal auf außergewöhnliche Umstände berufen, auch wenn diese tatsächlich gar nicht vorliegen, um keine Entschädigung auszahlen zu müssen.
Wie viel Sie von Avianca Airlines als Entschädigung verlangen können, hängt von der zurückgelegten Flugstrecke ab. Pro Fluggast können Sie 250 EUR bei einem Kurzstreckenflug als Entschädigung verlangen. Bei einem Mittelstreckenflug Ihnen stehen 400 EUR von Avianca Airlines pro Fluggast zu. Die Anspruchshöhe bei einem Langstreckenflug liegt bei 600 EUR pro Fluggast. Unabhängig von der zurückgelegten Strecke bleibt es bei einem Entschädigungsanspruch in Höhe von 400 EUR, wenn sich sowohl der Start als auch das Ziel Ihres Flug innerhalb der EU befinden (innergemeinschaftlicher Flug). Kommt es zu einer Annullierung Ihres Flugs seitens Avianca Airlines und wird Ihnen gleichzeitig ein Ersatzflug angeboten, bei dem die Verspätung bei einem Kurzstreckenflug unter zwei Stunden, bei einem Mittelstreckenflug unter drei Stunden und bei einem Langstreckenflug unter vier Stunden beträgt, kann die Airline den Anspruch um 50 % kürzen.
Avianca Airlines ist nach der EU-Fluggastrechteverordnung dazu verpflichtet, Ihnen gegenüber ab einer gewissen Flugverspätung Betreuungsleistungen zu erbringen. Dann ist die Airline unter anderem verpflichtet, Ihnen Mahlzeiten und Getränken zur Verfügung zu stellen. Avianca Airlines muss Ihnen dann auch die Möglichkeit geben, kostenlos zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu versenden. Die Airline muss Ihnen gegenüber dann diese Leistungen erbringen, wenn ein Kurzstreckenflug eine Verspätung von zwei Stunden, ein Mittelstreckenflug eine Verspätung von drei Stunden und ein Langstreckenflug eine Verspätung von vier Stunden hat. Tut Avianca Airline dies nicht und Ihnen entstehen dadurch Mehrkosten, können Sie diese von der Airline ersetzen lassen.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Auch bei einer Annullierung Ihres Avianca Airlines Flugs können Sie grundsätzlich eine Entschädigung von der Airline verlangen. Dafür ist es notwendig, dass Avianca Airlines Sie später als 14 Tage vor Ihrem geplanten Abflug über den Flugausfall informiert. Teilt Ihnen die Airline die Annullierung spätestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug mit, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Sie können neben einer Entschädigung auch nach Art. 8 der EU-Fluggastrechteverordnung eine Rückerstattung von Avianca Airlines einfordern. Die Verordnung gibt Ihnen konkret die Möglichkeit, sich für
Sie müssen sich für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber einer Airline immer an die ausführende Fluggesellschaft wenden. Ob Sie Ihren Flug über ein Onlinereiseportal oder in einem Reisebüro gebucht haben, spielt dabei keine Rolle.
Wir empfehlen Ihnen: Erleichtern Sie die Durchsetzung Ihres Entschädigungsanspruchs dadurch, dass Sie noch am Flughafen die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Lassen Sie vom Flughafenpersonal die Annullierung oder Verspätung schriftlich bestätigen und fragen Sie nach, warum es zu dem Flugproblem kam. Sie erleichtern dadurch die Durchsetzung Ihres Entschädigungsanspruch erheblich.
Zeitpunkt der Benachrichtigung | alternativer Abflug | alternative Ankunft |
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7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug | max. 2 Stunden früher | max. 4 Stunden später |
weniger als 7 Tage vor Abflug | max. 1 Stunde früher | max. 2 Stunden später |
Teilt Avianca Airlines Ihnen zwischen siebe Tagen und zwei Wochen vor dem geplanten Abflug mit, dass Ihr Flug ausfällt und bietet Ihnen einen Ersatzflug an, der maximal zwei Stunden früher und höchstens vier Stunden später als der ursprünglich geplante Flug am Ziel ankommt, entfällt ein Entschädigungsanspruch. Erfahren Sie von Avianca Airlines erst später als sieben Tage vor dem Abflug mit, dass Ihr Flug ausfällt und Sie erhalten einen Alternativflug, welcher höchstens eine Stunde früher und maximal zwei Stunden später als der annullierte Flug am Zielflughafen landet, steht Ihnen ebenfalls keine Entschädigung zu. Kann Avianca Airlines Ihnen jedoch keinen Ersatzflug anbieten, der innerhalb des oben genannten Zeitfensters liegt, besteht weiterhin ein Anspruch auf Entschädigung.
Eine Flugverspätung, die länger als fünf Stunden dauert wird einer Annullierung gleichgestellt, sodass Sie dann vom Beförderungsvertrag mit Avianca Airlines zurücktreten und eine Rückerstattung von der Airline einfordern können. Auch hier findet der Art. 8 der EU-Fluggastrechteverordnung Anwendung, sodass es Ihnen freisteht, sich zwischen
zu entscheiden.
Kommt es zu einer Nichtbeförderung durch Avianca Airlines, etwa wegen einer Überbuchung können Sie sowohl einen Anspruch auf Entschädigung als auch einen Anspruch auf Rückerstattung gegenüber der Airline geltend machen. Auch hier erlaubt die EU-Fluggastrechteverordnung Ihnen, sich zwischen
zu entscheiden.
Konnten Sie Ihren Anschlussflug wegen der Verspätung Ihres Zubringerfliegers von Avianca Airlines nicht mehr erreichen, muss die Airline Sie unter bestimmten Umständen dafür entschädigen. Um in solch einem Fall eine Entschädigung geltend machen zu können, ist es notwendig, dass Ihre Flugverspätung mindestens drei Stunden beträgt. Dabei ist wieder entscheidend, wann die Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird. Außer Betracht gelassen werden die Verspätung des Zubringerflugs und die Wartezeit am Flughafen, es kommt vielmehr nur auf die Verspätung Ihres Anschlussflugs an.
Entschädigung
nach EU Recht
250 €
400 €
600 €
Provi. ohne. MwSt.
Provi. inkl. MwSt.
SOS
190,65 €
305,04 €
457,56 €
19,95 %
23,14 %
Auszahlung Flightright
ab 166,20 €
ab 265,92 €
ab 398,88 €
20 - 28 %
23,80 - 33,52 %
Auszahlung FairPlane
ab 162,50 €
ab 260,00 €
ab 390,00 €
20,17 - 29,41 %
24 – 35 %
Auszahlung EU Claim
177,50 €
284 €
426 €
24,37 %
29 %
Auszahlung Flugrecht
ab 166,20 €
ab 265,92 €
ab 398,88 €
20 - 30 %
23,8 - 35,70 %
Die Airline Avianca Airlines ist eine im Jahr 1919 gegründete kolumbianische Fluggesellschaft mit juristischem Sitz in Barranquilla und Hauptverwaltungssitz in Bogotá. Außerdem ist sie Mitglied der Luftfahrtallianz Star Alliance. Ihre aktuelle Flotte besteht momentan aus insgesamt 101 Flugzeugen mit einem Durchschnittsalter von 8,5 Jahren (Stand Juli 2022).
Die Airline Avianca Airlines ist die zweitälteste Fluggesellschaft der Welt, die noch in Betrieb ist. Zudem ist die Airline die älteste Airline weltweit, die ihren Betrieb ununterbrochen geführt hat.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Airlines sich eher wenig entgegenkommend bei der Auszahlung einer Entschädigung, wenn Passagiere ihre Ansprüche selbst gegenüber der Airline geltend machen. Die erfahrenen Rechtsexperten der SOS Flugverspätung konnten uns jedoch schon häufig bereits erfolgreich außergerichtlich mit den Airlines einigen und Ihnen damit Sie zu Ihrer Entschädigung verhelfen. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen, indem Sie uns die Durchsetzung Ihres Anspruchs überlassen.
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Langwierig und aussichtslos
Einfach, schnell und unkompliziert
Mit Kosten verbunden
Gerne können Sie einfach und kostenlos mithilfe unseres Entschädigungsrechners überprüfen, ob Ihnen in Ihrem Fall eine Entschädigung gegen Avianca Airlines zusteht. Geben Sie dafür einfach Ihre Flugnummer und Ihr Flugdatum in das Formular. Um Ihr Ergebnis einsehen zu können, klicken Sie anschließend auf "KOSTENLOS PRÜFEN". Wenn Ihnen in Ihrem Fall eine Entschädigung gegen Avianca Airlines zusteht, können Sie uns gerne mit der Durchsetzung Ihres Entschädigungsanspruch beauftragen. Unsere erfahrenen Rechtsexperten übernehmen für Sie von Anfang an die Verhandlung mit Avianca Airlines und verhelfen Ihnen damit zu Ihrem Recht. Dabei fallen für Sie keine versteckten Kosten an, wir behalten nur im Erfolgsfall eine Provision von der ausgezahlten Entschädigung ein.
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