Brussels Airlines Flugverspätung Entschädigung
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IATA-Code: | SN |
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ICAO-Code: | BEL |
Gründung: | 2007 |
Sitz: | Brüssel, Belgien |
Heimatflughafen: | Brüssel-Zaventem |
Ziele: | international und national |
Flottenstärke: | 41 Flugzeuge |
Website | www.brusselsairlines.com |
Bei Ihrem Flug mit Brussels Airlines kam es zu einer Verspätung, Überbuchung oder eine Annullierung? Bereits ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden steht Ihnen eine Entschädigung zu! Auch wenn sie aufgrund einer Überbuchung nicht befördert wurden oder Ihr Flug annulliert wurde, haben Sie Anspruch auf einen Entschädigung von Brussels Airlines. Hier können Sie Ihren Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft nicht nur prüfen, sondern auch bequem online fachkundige Experten damit beauftragen, diesen für Sie geltend zu machen. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Entschädigung wegen einer Flugverspätung oder einer Flugannullierung seitens Brussels Airlines erhalten. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie prüfen, ob und in welcher Höhe Brussels Airlines Ihnen eine Entschädigung zahlen muss – unkompliziert, schnell und ohne Kostenrisiko!
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Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Ab einer Flugverspätung von drei Stunden dürfen Sie eine Entschädigung fordern. Dabei hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) genau vorgegeben, welches der ausschlaggebende Zeitpunkt für eine Verspätung ist: das Öffnen der Flugzeugtüren am Zielflughafen. Entscheidend ist also wann Sie gelandet sind, nicht wie lange Sie am Startflughafen gewartet haben.
In selteneren Fällen müssen Flüge ganz annulliert werden. Ihr Anspruch auf Entschädigung von Brussels Airlines richtet sich nach dem Zeitpunkt, an dem die Airline sie über den Ausfall informiert hat. Wenn Brussels Airlines Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug über den Ausfall informiert hat und Ihnen kein Alternativflug angeboten wurde, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Hat Sie Brussels Airlines 14 Tage vor Abflug über den Ausfall benachrichtigt, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Wir haben allerdings die Erfahrung gemacht, dass die meisten Flugausfälle kurzfristig stattfinden und deshalb auch eine Anspruch auf eine Entschädigungszahlung nach Art. 5 der EU-Fluggastverordnung besteht.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für eine Entschädigung von Brussels Airlines: Es dürfen keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Außergewöhnlichen Umstände sind Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, die außerhalb des Einflussbereichs von Brussels Airlines liegen. Zu diesen gehören unter anderem Streiks, Naturkatastrophen oder Vogelschläge. Eine Entschädigung steht Ihnen aber z. B. bei technischen Defekten, erkrankter Besatzung oder Problemen mit Enteisungen zu, da dies Umstände sind, die von Brussels Airlines eingeplant werden können. ACHTUNG: Viele Airlines schieben außergewöhnliche Umstände vor, um keine Entschädigung zahlen zu müssen.
Eine weitere Voraussetzung um eine Entschädigung zu erhalten: Sie müssen selbst pünktlich am Check-In gewesen sein und den Flug angetreten haben (falls Sie nicht seitens Brussels Airlines vorher über die Annullierung informiert wurden). Erfahren Sie erst am Check-In von er Annullierung Ihres Fluges mit Brussels Airlines, lassen Sie sich das schriftlich von der Crew bestätigen. Es kommt auch immer mal wieder vor, dass Airlines bestreiten, dass Sie den Flug angetreten haben. Heben Sie daher unbedingt die Bordkarten auf.
Die belgische Fluggesellschaft Brussels Airlines hat ihren Sitz in der Hauptsadt Brüssel. Die Airline ist ein Tochterunternehmen der Deutschen Lufthansa AG und Mitglied der Luftfahrtallianz Star Alliance. Brussel Airlines fliegt mit seinen 52 Flugzeugen vor allem europäische, aber auch afrikanische und asiatische Ziele an.
Brussels Airlines fliegt mit einer Reihe von Flugzeugen in Sonderbemalung. Eines der Flugzeuge ist in den Farben der belgischen Fußballmannschaft Red Devils bemalt, eines mit Bildern des Künstlers René Magritte, ein anderes mit den Schlümpfen und auch dem belgischen Festival Tomorrowland wurde ein Flugzeug gewidmet.
Die Claim-Handling Abteilung von Brussels Airlines reagiert inzwischen sehr gut auf unsere Ansprache.
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Wenn es auf Ihrem Flug mit Brussels Airlines zu einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden kam, muss die Airline Ihnen eine Entschädigung zahlen. Entscheidend ist die Verspätung am Ankunftsflughafen, nicht die Wartezeit, bevor Sie das Flugzeug betreten haben. Sofern also die Verspätung am Ankunftsflughafen mehr als drei Stunden beträgt und der Grund für die Verspätung nicht in außergewöhnlichen Umständen liegt, gibt es eine Entschädigung.
Wie hoch kann die Entschädigung ausfallen? Das kommt ganz auf die zurückgelegte Entfernung an: Bei einem Kurzstreckenflug von weniger als 1.500 km gibt es 250 EUR pro Passagier, bei einer Strecke zwischen 1.500 km und 3.500 km sind es schon 400 EUR und bei einem Langstreckenflug von mehr als 3.500 km kann man 600 EUR von Brussels Airlines fordern. Bei innergemeinschaftlichen Flügen, also bei Flügen bei denen Start und Ziel innerhalb der EU liegen, ist der Anspruch allerdings unabhängig von der Entfernung auf 400 EUR gedeckelt.
Wird Ihr Flug von Brussels Airlines annulliert, haben Sie nach Art. 8 der EU-Fluggastverordnung (EU-FlugVO) die Wahl. Sie können
Ansprechpartner für die Rückerstattungsansprüche der Flugkosten ist die ausführende Fluggesellschaft. Also auch dann, wenn Sie den Flug bei expedia.de, opodo, Check 24 oder einem anderen Onlinereiseportal oder aber über ihr Reisebüro gebucht haben, ist ihr juristischer Anspruchsgegner Brussels Airlines.
Wenn Ihr Flug mit Brussels Airlines kurzfristig annulliert wird, ist Brussels Airlines nach Art. 5 EU-Fluggastverordnung zusätzlich verpflichtet, eine pauschale Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der geplanten Flugstrecke und variiert pro Passagier zwischen 250, 400 oder 600 EUR. Kurzfristig ist die Annullierung dann, wenn sie innerhalb von zwei Wochen vor dem geplanten Abflug erfolgt. Sofern Sie Brussels Airlines in einem Zeitraum von mehr als 14 Tagen vor dem geplanten Abflug benachrichtigt hat, besteht kein Anspruch.
Bei einer Absage innerhalb der 14 Tage, spielt der Zeitpunkt wann Brussels Airlines Sie benachrichtigt eine entscheidende Rolle. Je früher Sie von den veränderten Zeiten erfahren, umso größere Unterschiede zur ursprünglich gebuchten Flugzeit müssen Sie akzeptieren.
Zeitpunkt der Benachrichtigung | alternativer Abflug | alternative Ankunft |
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7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug | max. 2 Stunden früher | max. 4 Stunden später |
weniger als 7 Tage vor Abflug | max. 1 Stunde früher | max. 2 Stunden später |
Keine Ausgleichszahlungen stehen Ihnen zu, wenn Ihr Flug zwar annulliert wird, aber in dem in der obigen Tabelle wiedergegebenen Zeitrahmen einen alternativen Flug angeboten wird. Sofern der Ersatzflug jedoch früher abfliegen oder später landen soll, als in der Tabelle angegeben, und Sie Brussels Airlines nicht rechtzeitig informiert, muss die Airline zahlen. Das gilt auch dann, wenn der Ersatzflug von einer anderen Airline durchgeführt wird und er tatsächlich später angekommen ist, als in der Tabelle angegeben. Brussels Airlines kann sich dann nicht damit entschuldigen, dass die Verspätung des Ersatzfliegers nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017, Az. X ZR 73/16).
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Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Wir haben eine einfaches System entwickelt, damit Sie in kürzester Zeit Ihren Anspruch gegenüber Brussels Airlines testen können: Sie müssen lediglich Ihre Flugnummer und das Flugdatum eingeben müssen und auf "KOSTENLOS PRÜFEN" klicken. Schon erhalten Sie unser Ergebnis. Sollte die Bestätigung erfolgen, dass Brussels Airlines Ihnen aufgrund einer Verspätung/eines Flugausfalls eine Entschädigung erbringen muss, können Sie uns sofort Ihre Kontaktdaten hinterlassen und uns beauftragen, Ihre Forderung durchzusetzen. Daraufhin übernehmen wir die gesamte Verhandlung und überweisen Ihnen schon bald Ihr Geld. Dabei entstehen Ihnen quasi keinerlei Kosten, da wir ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision von der ausgezahlten Entschädigungssumme einbehalten.
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Außergewöhnliche Umstände kommen nur recht selten vor. Allerdings berufen sich viele Airlines darauf, wenn der Passagier versucht die Ansprüche selbst durchzusetzen. Auch, wenn gar keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen, oder es strittig ist, ob der Vorfall im Verantwortungsbereich der Airline lag. In diesen Fällen begleiten wir Sie gern und helfen Ihnen dabei Ihren Anspruch gegen Brussels Airlines durchzusetzen.
Zu Gunsten der Verbraucher sind die Anforderungen, die die Rechtssprechung an das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen stellt, recht streng. Laut Europäischen Gerichtshof kann nur von außergewöhnlichen Umständen ausgegangen werden, wenn der Lauf der Gegebenheiten von dem Luftfahrtunternehmen nicht beherrschbar ist. Die Gründe für den Vorfall dürfen aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der gewöhnlichen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens sein. Zudem kann über die Frage, ob ein Flughafen wegen angeblicher starker Winde nicht anlandbar war, durchaus gestritten werden. Daher arbeiten wir mit einem Datenbankanbieter zusammen, der über das entsprechende Datenmaterial verfügt und uns eine sehr sichere Prognose gibt, ob die Ansprüche gerichtlich durchsetzbar sind. Wir haben daher eine über 95%tige Erfolgsquote vor Gericht.
Entschädigung
nach EU Recht
250 €
400 €
600 €
Provi. ohne. MwSt.
Provi. inkl. MwSt.
SOS
190,65 €
305,04 €
457,56 €
19,95 %
23,14 %
Auszahlung Flightright
ab 166,20 €
ab 265,92 €
ab 398,88 €
20 - 28 %
23,80 - 33,52 %
Auszahlung FairPlane
ab 162,50 €
ab 260,00 €
ab 390,00 €
20,17 - 29,41 %
24 – 35 %
Auszahlung EU Claim
177,50 €
284 €
426 €
24,37 %
29 %
Auszahlung Flugrecht
ab 166,20 €
ab 265,92 €
ab 398,88 €
20 - 30 %
23,8 - 35,70 %
Ihr Flug mit Brussels Airlines war verspätet oder ist ganz ausgefallen? Unter Umständen haben Sie das Recht auf Entschädigung. Um diesen Anspruch durchsetzen zu können, ist es wichtig, den ganzen Prozess so genau wie möglich zu dokumentieren.
Sofern Sie keine vorherige Nachricht von Brussels Airlines über die Annullierung erhalten haben, sondern erst am Check-In erfahren, dass der Flug nicht stattfindet, lassen Sie sich auch das von der Crew bestätigen. Bewahren Sie die sämtliche Reiseunterlagen zu Ihrem Flug mit Brussels Airlines auf, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass Sie den Flug überhaupt gebucht haben. Machen Sie Fotos von Anzeigetafeln, auf denen die Annullierung oder Verspätung angezeigt wird. Auch eine Verspätung sollten Sie sich am besten von Brussels Airlines bestätigen lassen.Der maßgebliche Zeitpunkt für die Flugverspätung ist das Öffnen der Flugzeugtüren am Zielflughafen.
Und ganz wichtig: Fragen Sie die Crew von Brussels Airlines oder das Flughafenpersonal nach dem Grund der Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, weil Brussels Airlines sich weigert auszuzahlen, helfen diese Informationen unserer Kunden oftmals entscheidend weiter.
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Gelegentlich kommt es vor, dass eBrussels Airline einen Flug überbucht und Ihnen die Beförderung verweigert. In diesem Fall stehen Ihnen Ausgleichsansprüche zu. Je nach Distanz sind das 250, 400 bzw. 600 EUR zu. Dieser Anspruch gilt auch dann, wenn Ihnen Brussels Airlines einen Alternativflug angeboten hat. Kommt der angebotene Alternativflug jedoch je nach Distanz mit einer Verspätung gegenüber dem ursprünglich gebuchten Flug von nicht mehr als zwei (bis 1500 km), drei (zwischen 1500 km und 3500 km) oder vier Stunden (mehr als 3500 km) an, ist Brussels Airlines berechtigt, den Anspruch um 50% zu kürzen.
Beispiel: Dem Passagier wird das Boarding zu einem von ihm ordnungsgemäß gebuchten Flug von Berlin nach Brüssel verweigert, weil der Flug überbucht ist. Stattdessen bucht Sie Brussels Airlines auf einen Alternativflug um, der später ankommt. Die Verspätung beträgt jedoch weniger als zwei Stunden zu dem ursprünglich geplanten Flug. Da es sich um einen Kurzstreckenflug handelt, die Strecke also zwischen bis 1500 km beträgt, haben Sie einen Anspruch in Höhe von 250 EUR, der sich wegen der unter zwei Stunden liegenden Verspätung aber auf 125 EUR reduziert.
Auch hier ist Ihr Anspruch auf Entschädigung abhängig von der Öffnung der Flugzeugtüren am Zielort: Wird der Zielflughafen mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreicht, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Dabei ist zu beachten, dass nicht die Verspätung des Zubringerfluges entscheidend ist, sondern ausschließlich die Ankunftszeit am Zielort. Wenn der Zubringerflug eine Verspätung von mehr als drei Stunden hat, der Anschlussflug diese Verspätung allerdings aufholt und sie mit weniger als drei Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommen, steht Ihnen keine Entschädigung von Brussels Airlines zu.
Ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden haben Sie ein Recht auf Entschädigung durch Brussels Airlines. Aber auch wenn Sie länger am Startflughafen warten, steht Ihnen unter Umständen etwas zu: Betreuungsleistungen durch Brussels Airlines. Dieser Anspruch ist abhängig von der der Wartezeit und der Fluglänge. Ansprüche gelten, wenn sich der Abflug bei einem Kurzstreckenflug (Flug mit einer Distanz von weniger als 1500 km) mehr als 2 Stunden verzögert. Bei Mittelstreckenflügen (1500-3500 km) besteht der Anspruch bei einer Abflug-Verspätung von drei Stunden und bei Langstreckenflügen (ab 3500 km) bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden. Konkret handelt es sich dabei um Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie die Möglichkeit, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Sofern die Abflugverspätung darüber hinaus verzögert, können von Brussels Airlines weitere Unterstützungsleistungen beansprucht werden. Geht der Flug erst am nächsten Tag, muss Brussels Airlines die Hotelkosten übernehmen.
Sollte Ihr Flug mit Brussels Airlines mehr als fünf Stunden später als geplant am Zielflughafen ankommen, muss Brussels Airlines nicht nur eine Entschädigung zahlen, sondern auch den Ticketpreis erstatten. Der Flug gilt dann als "gestrichen" und Sie haben das Recht vom Flug zurückzutreten. Sie können von Brussels Airlines in diesem Fall zusätzlich zur Entschädigung verlangen, dass Ihnen auch die Ticketkosten erstattet werden oder Ihnen eine alternative Beförderungen zu Ihrem Ziel oder nach Hause geboten wird. Sollten Sie sich hingegen dafür entscheiden, auf einen Ersatzflug zu warten, der z. B. erst am Folgetag stattfindet, können Sie sich ein Hotelzimmer für die Übernachtung (inklusive Transfers dorthin und zurück) nehmen, wobei Brussels Airlines auch hier die Erstattung aller Kosten übernehmen muss.