Norwegian Flugverspätung Entschädigung
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IATA-Code: | D8 |
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ICAO-Code: | IBK |
Gründung: | 2014 |
Betrieb eingestellt: | 2021 |
Sitz: | Dublin, Irland |
Heimatflughafen: | Dublin |
Ziele: | international |
Flottenstärke: | 16 Flugzeuge |
Hinweis: Die Airline Norwegian Air International hat ihren Betrieb im Jahr 2021 eingestellt.
Auf Ihrem Flug mit Norwegian kam es zu einer Verspätung, Überbuchung oder einer Annullierung? Bereits bei einer Ankunftsverspätung von drei Stunden steht Ihnen eine Entschädigung zu! Auch wenn Sie aufgrund einer Überbuchung nicht befördert wurden, oder Ihr Flug ganz annulliert wurde, haben Sie Anspruch auf Entschädigung! Bei uns können Sie online sofort Ihren Anspruch gegen die Airline prüfen. Unsere erfahren Experten helfen Ihnen anschließend dabei, Ihren Anspruch gegen Norwegian auch geltend zu machen. Starten Sie jetzt mit der Überprüfung Ihres Entschädigungsanspruches gegen Norwegian mit unserem Entschädigungsrechner - schnell, unkompliziert und kostenlos. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Entschädigung für einer Flugannullierung oder einer Flugverspätung mit Norwegian erhalten.
IATA-Code: | DY |
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ICAO-Code: | NOZ |
Gründung: | 1993 |
Sitz: | Fornebu, Norwegen |
Heimatflughafen: | Oslo-Gardemoen |
Ziele: | international und national |
Flottenstärke: | 71 Flugzeuge |
Website | www.norwegian.com |
Die Airline Norwegian Air Shuttle ASA ist eine norwegische Billigfluggesellschaft, die im Jahr 1993 geründet wurde. Sie ist die Muttergesellschaft der Norwegian Air International und hat ihren Sitz in Fornebu, Norwegen. Ihre aktuelle Flotte besteht aus derzeit aus 71 Flugzeugen. Außerdem ist sie Mitglied der Luftfahrtallianz Airlines for Europe.
Kam es bei Ihrem Flug zu einer Verspätung oder Annullierung mit Norwegian Air Shuttle ASA, können Sie von dieser Airline eine Entschädigung sowie Rückerstattung einfordern. Je nachdem, welche Flugstrecke Sie zurückgelegt haben stehen Ihnen zwischen 250 und 600 EUR zu! Gerne übernehmen wir die Durchsetzung Ihres Anspruchs für Sie!
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Berlin-Warschau
250 €
Warschau- Lissabon
400 €
Berlin - Peking
600 €
Das Wichtigste zu Beginn: Eine Entschädigung bekommen Sie nur dann, wenn die Airline für die Verspätung oder den Ausfall auch verantwortlich gemacht werden kann. Der Grund für den Vorfall waren also nicht „außergewöhnliche Umstände“. Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die zu einer Verspätung oder einem Ausfall eines Fluges führen, auf die Fluggesellschaften wie Norwegian keinen Einfluss haben. Dazu zählen Naturkatastrophen, Terrorwarnungen oder etwa ein Vogelschlag. Ist das der Grund für Ihre Flugverspätung, bekommen Sie kein Geld zurück.
ACHTUNG: Airlines nutzen "außergewöhnliche Umstände" gern als vorgeschobenen Grund um keine Entschädigung zahlen zu müssen. Oftmals stimmt das jedoch nicht. Häufig liegen die Gründe für eine Verspätung oder einen Ausfall in Ereignisse, die sehr wohl im Verantwortungsbereich einer Airline liegen:
Ausfall eines Crewmitglieds aufgrund von Krankheit, Schneefall über einer Gebirgslage oder ein technischer Defekt sind keine außergewöhnlichen Umstände. Hier steht Ihnen eine Entschädigung zu.
Bei einer Annullierung Ihres Fluges mit Norwegian kommt es darauf an, wann Sie über den Flugausfall in Kenntnis gesetzt wurden. Benachrichtigt Sie Norwegian weniger als 14 Tage vor dem Abflug über den Ausfall und es wird Ihnen kein gleichwertiger Ersatz geboten, können Sie Entschädigungszahlungen fordern. Gleiches gilt übrigens häufig auch, wenn Ihre Verspätung mehr als 5 Stunden beträgt.
Um Ihre Entschädigung im Falle eines Gerichtsprozesses einfordern zu können, ist es wichtig alle Reiseunterlagen zu dokumentieren. Heben Sie Reiseunterlagen wie Boardkarten gut, dokumentieren Sie den Zeitpunkt der Öffnung der Flugzeugtüren und machen Sie Fotos von Anzeigetafeln am Flughafen.
Unter der Marke Norwegian sammeln sich sechs Fluggesellschaften. Zu Ihnen gehören die drei norwegischen Gesellschaften Norwegian Air Shuttle, Norwegian Long Haul und Norwegian Air Norway. Dazu kommen die Norwegian Air International mit Sitz in Irland, die Norwegen Air Sweden und Norwegian Air UK - nur zwei der Linien haben irhen Sitz in einem EU-Land. Alle der derzeit ca. 150 Flugzeuge fliegen im Design der Norwegian-Marke.
Norwegian gilt erfahrungsgemäß als sehr pünktliche Airline. Doch auch bei der pünktlichsten Airline kommt es zu Verspätungen und so haben wir in unserer Vergangenheit bereits Mandanten erfolgreich gegen Alitalia vertreten
Norwegian gehört zu den Airlines mit einem funktionierenden Claim Handling, was aber eben nicht heißt, dass Entschädigungszahlungen sofort ausgezahlt werden. Wie bei den meisten Airlines, ist eine professionelle Beanspruchung der Entschädigungen jedenfalls hilfreich und führt schneller zum Ziel, da die Airlines wissen, dass wir erforderlichenfalls auch Klage einreichen.
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Wird Ihr Norwegian Flug annulliert, haben Sie nach Art. 8 der EU-Fluggastverordnung (EU-FlugVO) die Wahl. Sie können
Ansprechpartner für die Rückerstattungsansprüche der Flugkosten ist die ausführende Fluggesellschaft. Also auch dann, wenn Sie den Flug bei expedia.de, opodo, Check 24 oder einem anderen Onlinereiseportal oder aber über ihr Reisebüro gebucht haben, ist ihr juristischer Anspruchsgegner Norwegian.
Bei einer kurzfristigen Annullierung des Fluges ist Norwegian nach Art. 5 EU-Fluggastverordnung zusätzlich verpflichtet, eine pauschale Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der geplanten Flugstrecke und variiert pro Passagier zwischen 250, 400 oder 600 EUR. Kurzfristig ist die Annullierung dann, wenn sie innerhalb von zwei Wochen vor dem geplanten Abflug erfolgt. Sofern also die Benachrichtigung in einem Zeitraum von mehr als 14 Tagen vor dem geplanten Abflug erfolgte, besteht kein Anspruch.
Erfolgt die Absage innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Abflug, spielt der Zeitpunkt wann die Fluggesellschaft Sie benachrichtigt eine entscheidende Rolle. Je früher Sie von den veränderten Zeiten erfahren, umso größere Unterschiede zur ursprünglich gebuchten Flugzeit müssen Sie akzeptieren.
Zeitpunkt der Benachrichtigung | alternativer Abflug | alternative Ankunft |
---|---|---|
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug | max. 2 Stunden früher | max. 4 Stunden später |
weniger als 7 Tage vor Abflug | max. 1 Stunde früher | max. 2 Stunden später |
Wird Ihr Flug annulliert, Norwegian bietet Ihnen jedoch in dem in der obigen Tabelle wiedergegebenen Zeitrahmen einen alternativen Flug an, stehen Ihnen keine Ausgleichszahlungen zu. Sofern der Ersatzflug jedoch früher als oben angegeben abfliegen oder später landen soll, als in der Tabelle angegeben, und Sie Norwegian nicht rechtzeitig informiert, muss die Airline zahlen. Das gilt auch dann, wenn der Ersatzflug von einer Norwegian kann sich dann nicht damit entschuldigen, dass die Verspätung des Ersatzfliegers nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017, Az. X ZR 73/16).
Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielflughafen ankommen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von Norwegian. Aber auch wenn Sie länger am Startflughafen warten, stehen Ihnen abhängig von Wartezeit und Flugdistanz eventuell schon Betreuungsleistungen zu. Laut Fluggastverordnung starten diese Leistungen bei einem Kurzstreckenflug ab einer Wartezeit von zwei Stunden, bei Mittelstreckenflügen bei einer Abflug-Verspätung von 3 Stunden und bei einem Langstreckenflug vier Stunden. Norwegian muss dann für Verpflegung sorgen und für kostenlose Kontaktmöglichkeiten via Mail, Telefon oder Fax. Falls der Flug erst am nächsten Tag startet, muss Norwegian auch für die Hotelkosten und den Transfer sorgen.
Sofern der Zielort mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreicht wird, steht Ihnen auch hier ein Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Dabei ist zu beachten, dass nicht die Verspätung des Zubringerfluges entscheidend ist, sondern ausschließlich die Ankunftszeit am Zielort. Ihnen steht gegenüber Norwegian also dann kein Ausgleichsanspruch zu, wenn zwar der Zubringerflug mehr als drei Stunden Verspätung hat, der Anschlussflug diese Verspätung jedoch aufholt und Sie mit weniger als drei Stunden Verspätung am Zielort ankommen.
Wenn Ihr Norwegian Flug mehr als drei Stunden Verspätung hatte, gibt es eine Entschädigung. Entscheiden ist hier ist nicht der verspätete Start, sondern die verspätete Ankunft. Sofern also die Verspätung bei Ankunft am Zielflughafen mehr als 3 Stunden beträgt und die Verspätung auf Gründen beruht, die die Airline zu verantworten hat, wie z. B. technische Probleme oder eine nicht einsatzfähige Crew, gibt es eine Entschädigung.
Bei der Höhe der Entschädigung kommt es entscheidend auf die zurückgelegte Strecke an. Bei einem Kurzstreckenflug von weniger als 1.500 km gibt es 250 EUR pro Passagier, bei einer Strecke zwischen 1.500 km und 3.500 km sind es schon 400 EUR und bei einem Langstreckenflug von mehr als 3.500 km kann man 600 EUR fordern. Bei innergemeinschaftlichen Flügen, also bei Flügen bei denen Start und Ziel innerhalb der EU liegen, ist der Anspruch allerdings unabhängig von der Entfernung auf 400 EUR gedeckelt.
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Langwierig und aussichtslos
Einfach, schnell und unkompliziert
Mit Kosten verbunden
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Da wir die Erfahrung gemacht haben, dass die Airline nur zögerlich oder gar nicht reagiert, wenn ein Fluggast Norwegian wegen einer erheblichen Verspätung hinsichtlich einer Entschädigung selbst kontaktiert, haben wir uns darauf spezialisiert, Ihre Rechte durchzusetzen. Dabei gewährleisten unsere langjährig erfahrenen und überaus kompetenten Rechtsexperten eine hohe Erfolgschance.
Sofern wir den Fall aufgrund der uns zur Verfügung stehenden Flugdaten als positiv werten, setzen wir die Forderung für Sie notfalls auch gerichtlich durch. Hier haben wir eine Erfolgsquote von nahezu 100 Prozent. Dabei ist das Ganze für Sie ohne Kostenrisiko. Sämtliche anfallenden Kosten, insbesondere die Anwalts- und Gerichtsgebühren, übernehmen wir auf eigenes Risiko. Nur im Falle einer getätigten Auszahlung durch die Airline behalten wir eine Provision von 19,95% (zzgl. Mehrwertsteuer) der Ausgleichszahlung ein. Den Rest zahlen wir im Erfolgsfall unmittelbar nach Zahlungseingang an Sie aus. Prüfen Sie doch gleich Ihren Anspruch, damit wir diesen geltend machen können – unkompliziert, schnell, online!
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Bei Norwegian geht es häufig um Verspätungen auf Langstreckenflügen - dementsprechend auch die höchsten Entschädigungssummen. Auch hier haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Airline versucht Verbraucher mit dem Hinweis auf das Vorliegen von außergewöhnlichen Umstände abzuwimmeln oder gar nicht erst auf private Anfragen reagiert.
Durch unsere langjährige Erfahrung bekommen wir inzwischen gute Resonanz vom Claim-Handling-Team von Norwegian. Entschädigungsansprüche unserer Mandanten werden oft anstandslos und zeitnah ausgezahlt.
Auch in schwierigen Fällen - zum Beispiel wenn ein Flughafen wegen starker Winde nicht anlandbar ist können wir auf Datenmaterial zurückgreifen. Wir arbeiten mit einem Datenbankanbieter zusammen, der eine sicher Prognose gibt ob unsere Ansprüche gerichtlich durchsetzbar sind. Wir haben daher eine über 95%tige Erfolgsquote vor Gericht.
Entschädigung
nach EU Recht
250 €
400 €
600 €
Provi. ohne. MwSt.
Provi. inkl. MwSt.
SOS
190,65 €
305,04 €
457,56 €
19,95 %
23,14 %
Auszahlung Flightright
ab 166,20 €
ab 265,92 €
ab 398,88 €
20 - 28 %
23,80 - 33,52 %
Auszahlung FairPlane
ab 162,50 €
ab 260,00 €
ab 390,00 €
20,17 - 29,41 %
24 – 35 %
Auszahlung EU Claim
177,50 €
284 €
426 €
24,37 %
29 %
Auszahlung Flugrecht
ab 166,20 €
ab 265,92 €
ab 398,88 €
20 - 30 %
23,8 - 35,70 %
Sollte Ihr Flug mit Norwegian ausfallen oder verspätet sein, ist es das wichtigste alles genau zu dokumentieren. Wenn Sie vorab nicht rechtzeitig (14 Tage) von der Annullierung Ihres Fluges mit Norwegian in Kenntnis gesetzt wurden ist dies um so wichtiger. Stehen Sie in diesem Fall umsonst am Check-In Schalter lassen Sie sich von der Crew oder dem Bodenpersonal schriftlich bestätigen, dass Sie pünktlich am Check-in waren.
Bewahren Sie auch Bordkarten und andere Reiseunterlagen sorgfältig auf, falls Sie beweisen müssen den Flug gebucht zu haben und oder angetreten zu sein. Machen Sie gern auch Fotos von Anzeigetafeln auf dem Flughafen mit der Verspätung Ihres Fluges.
Übrigens: Maßgeblich für die Verspätungszeit ist das Öffnen der Flugzeugtür, auch das sollten Sie unbedingt dokumentieren. Fragen Sie die Crew oder Bodenpersonal nach dem Grund der Verspätung. Das kann der ausschlaggebende Punkt für den Erfolg vor Gericht sein.
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Ihr Flug mit Norwegian war überbucht und deswegen wurde er Ihnen verweigert? In diesem Fall stehen Ihnen Ausgleichsansprüche zu. Abhängig von der Flugdistanz können Sie 250, 400 oder 600 EUR erhalten. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn Ihnen Norwegian Air ein Alternativflug anbietet. Kommt der angebotene Alternativflug jedoch je nach Distanz mit einer Verspätung gegenüber dem ursprünglich gebuchten Flug von nicht mehr als zwei (bis 1500 km), drei (zwischen 1500 km und 3500 km) oder vier Stunden (mehr als 3500 km) an, ist Norwegian berechtigt, den Anspruch um 50% zu kürzen.
Beispiel: Dem Passagier wird das Boarding zu einem von ihm ordnungsgemäß gebuchten Flug von Frankfurt am Main nach New York verweigert, weil der Flug überbucht ist. Stattdessen bucht Sie Norwegian auf einen Alternativflug um, der später ankommt. Die Verspätung beträgt jedoch weniger als vier Stunden zu dem ursprünglich geplanten Flug. Da es sich um einen Langstreckenflug handelt, die Strecke also mehr als 3500 km beträgt, haben Sie einen Anspruch in Höhe von 600 EUR, der sich wegen der unter vier Stunden liegenden Verspätung aber auf 300 EUR reduziert.
Norwegian hat mit seinen drei norwegischen Fluggesellschaften und einer in den Vereinten Königreichen keinen Sitz in der EU. Die beiden Gesellschaften in Irland und Schweden sitzen wiederum in EU - Ländern. Damit kann es für Sie als Fluggast zu Einschränkungen bezüglich der Erstattungsansprüche kommen. Die Fluggastrechteverordnung, in der diese Ansprüche geregelt sind, gilt räumlich beschränkt und ist nicht auf alle Flugvorfälle der Norwegian anwendbar. Nach den Regularien der Verordnung kommt es nämlich darauf an, wo das Flugzeug startet, wo es landet und von welcher Fluggesellschaft der Flug durchgeführt wurde:
Startet der Flug von einem Flughagen innerhalb der EU gilt die Flugastrechteverordnung unabhängig davon, welchen Zielflughafen der Flug ansteuert und unabhängig davon, welche Airline den Flug durchgeführt hat. Sind Sie also von Deutschland oder einem anderen in einem Mitgliedsland der EU gelegenen Flughafen aus gestartet, können Sie sich bei einem Flug der norwegischen und britischen Norwegian auf die Fluggastrechteverordnung beziehen.
Wenn Sie von einem Flughafen außerhalb der europäischen Union gestartet sind, der Flug ist aber von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU oder Island, Norwegen sowie der Schweiz durchgeführt, ist die Fluggastrechteverordnung ebenfalls anwendbar. Das gilt für die drei norwegischen Fluglinien und bis Ende des Jahres auch für die brittische Norwegian UK. Fliegen Sie mit einer der Norwegian Gesellschaften mit Sitz in den Schweden oder Irland, könnten Sie sich in diesem Fall auf die Fluggastrechteverordnung beziehen, da beide Gesellschaften ihren Sitz in der EU haben.
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