SAS Flugverspätung Entschädigung
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IATA-Code: | SK |
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ICAO-Code: | SAS |
Gründung: | 1946 |
Sitz: | Stockholm, Schweden |
Heimatflughafen: | Kopenhagen-Kastrup |
Ziele: | international und national |
Flottenstärke: | 108 Flugzeuge |
Website | www.flysas.com |
Bei Ihrem SAS-Flug kam es zu einer Verspätung, Überbuchung oder eine Annullierung? Bereits ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden steht Ihnen eine Entschädigung zu! Auch wenn Ihr Flug annulliert wurde, oder Sie aufgrund einer Überbuchung nicht befördert wurden, haben Sie Anspruch auf einen Entschädigung seitens SAS.
Hier können Sie Ihren Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft nicht nur prüfen, sondern auch bequem online fachkundige Experten damit beauftragen, diesen für Sie geltend zu machen. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Entschädigung wegen einer Flugverspätung oder einer Flugannullierung von SAS erhalten. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie prüfen, ob und in welcher Höhe SAS Ihnen eine Entschädigung zahlen muss – unkompliziert, schnell und ohne Kostenrisiko!
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Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Ab einer Verspätung von drei Stunden dürfen Sie eine Entschädigung fordern. Wie Sie eine Verspätung genau errechnen ist festgehalten: Der maßgebliche Zeitpunkt ist das Öffnen der Flugzeugtüre am Zielflughafen, so lautet die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Entscheidend ist also wann Sie gelandet sind, nicht wie lange Sie am Startflughafen gewartet haben.
In selteneren Fällen müssen Flüge ganz annulliert werden. Ihr Anspruch Anspruch auf Entschädigung von SAS richtet sich nach dem Zeitpunkt, an dem die Airline sie über den Ausfall informiert hat. Wenn SAS Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug über den Ausfall informiert und Ihnen kein Alternativflug angeboten wurde, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Haben Sie 14 Tage vor Abflug eine Nachricht von SAS über den Ausfall erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die meisten Flugausfälle kurzfristig stattfinden und deshalb auch eine Anspruch auf eine Entschädigungszahlung nach Art. 5 der EU-Fluggastverordnung besteht.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für eine Entschädigung: Es dürfen keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Außergewöhnlichen Umstände sind Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, die außerhalb des Einflussbereichs von SAS liegen. Zu diesen gehören unter anderem Streiks, Naturkatastrophen oder Vogelschläge. Eine Entschädigung steht Ihnen aber z. B. bei technischen Defekten, erkrankter Besatzung oder Problemen mit Enteisungen zu, da dies Umstände sind, die von SAS eingeplant werden können. ACHTUNG: Viele Airlines schieben außergewöhnliche Umstände vor, um keine Entschädigung zahlen zu müssen.
Eine weitere Voraussetzung: Sie müssen selbst pünktlich am Check-In gewesen sein und den Flug angetreten haben (natürlich nur, wenn Sie nicht im Vorfeld von SAS über einen Ausfall informiert wurden). Erfahren Sie erst am Check-In von er Annullierung Ihres SAS-Fluges, lassen Sie sich das schriftlich bestätigen. Es kommt auch immer mal wieder vor, dass Airlines bestreiten, dass Sie den Flug angetreten haben. Heben Sie daher unbedingt die Bordkarten auf.
Die größte Gesellschaft innerhalb der SAS Group ist die SAS Scandinavian Airlines (SAS steht für Scandinavian Airline System) mit Sitz in Stockholm. SAS Scandinavian Airlines wurde 1949 gegründet und ist Mitglied der Luftfahrtallianz Star Alliance. Hervorgegangen aus Fluggesellschaften in Dänemark, Schweden und Norwegen werden von den drei Drehkreuzen Kopenhagen, Oslo und Stockholm Ziele in Europa, Asien und Nordamerika angeflogen. Zur Gruppe gehört außerdem die Scandinavian Airlines Ireland mit Sitz in Dublin.
SAS Scandinavian Airlines gehört nicht zu den pünktlichsten Airlines Europas. Nach einer Studie der Kollegen von Airhelp, die die 25 größten europäischen Fluggesellschaften untersuchte, liegt SAS Scandinavian Airlines nur auf Platz 20. 22,9% aller Flüge waren verspätet, 3,6 % der Flüge vielen aus. Im Vergleich zu anderen Airlines sind das überdurchschnittlich viele Flugausfälle. Auch die Scandinavian Airlines Ireland hat mit vielen Flugausfällen zu kämpfen.
Die Claim-Handling Abteilung von SAS reagiert inzwischen sehr gut auf unsere Ansprache.
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Ab einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden, muss SAS Ihnen eine Entschädigung zahlen. Es zählt die Verspätung am Ankunftsflughafen, nicht die Wartezeit, bevor Sie das Flugzeug betreten haben. Sofern also die Verspätung am Ankunftsflughafen mehr als drei Stunden beträgt und der Grund für die Verspätung nicht in außergewöhnlichen Umständen liegt, gibt es eine Entschädigung.
Bei der Höhe der Entschädigung kommt es entscheidend auf die zurückgelegte Strecke an. Bei einem Kurzstreckenflug von weniger als 1.500 km gibt es 250 EUR pro Passagier, bei einer Strecke zwischen 1.500 km und 3.500 km sind es schon 400 EUR und bei einem Langstreckenflug von mehr als 3.500 km kann man 600 EUR von SAS fordern. Bei innergemeinschaftlichen Flügen, also bei Flügen bei denen Start und Ziel innerhalb der EU liegen, ist der Anspruch allerdings unabhängig von der Entfernung auf 400 EUR gedeckelt.
Wird Ihr SAS-Flug annulliert, haben Sie nach Art. 8 der EU-Fluggastverordnung (EU-FlugVO) die Wahl. Sie können
Ansprechpartner für die Rückerstattungsansprüche der Flugkosten ist die ausführende Fluggesellschaft. Also auch dann, wenn Sie den Flug bei expedia.de, opodo, Check 24 oder einem anderen Onlinereiseportal oder aber über ihr Reisebüro gebucht haben, ist ihr juristischer Anspruchsgegner SAS.
Wenn Ihr SAS-Flug kurzfristig annulliert wird, ist SAS nach Art. 5 EU-Fluggastverordnung zusätzlich verpflichtet, eine pauschale Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der geplanten Flugstrecke und variiert pro Passagier zwischen 250, 400 oder 600 EUR. Kurzfristig ist die Annullierung dann, wenn sie innerhalb von zwei Wochen vor dem geplanten Abflug erfolgt. Sofern Sie SAS in einem Zeitraum von mehr als 14 Tagen vor dem geplanten Abflug benachrichtigt hat, besteht kein Anspruch.
Erfolgt die Absage innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Abflug, spielt der Zeitpunkt wann SAS Sie benachrichtigt eine entscheidende Rolle. Je früher Sie von den veränderten Zeiten erfahren, umso größere Unterschiede zur ursprünglich gebuchten Flugzeit müssen Sie akzeptieren.
Zeitpunkt der Benachrichtigung | alternativer Abflug | alternative Ankunft |
---|---|---|
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug | max. 2 Stunden früher | max. 4 Stunden später |
weniger als 7 Tage vor Abflug | max. 1 Stunde früher | max. 2 Stunden später |
Wird Ihr Flug annulliert aber SAS bietet Ihnen in dem in der obigen Tabelle wiedergegebenen Zeitrahmen einen alternativen Flug an, stehen Ihnen keine Ausgleichszahlungen zu. Sofern der Ersatzflug jedoch früher abfliegen oder später landen soll, als in der Tabelle angegeben, und Sie SAS nicht rechtzeitig informiert, muss die Airline zahlen. Das gilt auch dann, wenn der Ersatzflug von einer anderen Airline durchgeführt wird und er tatsächlich später angekommen ist, als in der Tabelle angegeben. SAS kann sich dann nicht damit entschuldigen, dass die Verspätung des Ersatzfliegers nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017, Az. X ZR 73/16).
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"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Wir haben eine einfaches System entwickelt, damit Sie in kürzester Zeit Ihren Anspruch gegenüber SAS testen können: Sie müssen lediglich Ihre Flugnummer und das Flugdatum eingeben müssen und auf "KOSTENLOS PRÜFEN" klicken. Schon erhalten Sie unser Ergebnis. Sollte die Bestätigung erfolgen, dass SAS Ihnen aufgrund einer Verspätung/eines Flugausfalls eine Entschädigung erbringen muss, können Sie uns sofort Ihre Kontaktdaten hinterlassen und uns beauftragen, Ihre Forderung durchzusetzen. Daraufhin übernehmen wir die gesamte Verhandlung und überweisen Ihnen schon bald Ihr Geld. Dabei entstehen Ihnen quasi keinerlei Kosten, da wir ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision von der ausgezahlten Entschädigungssumme einbehalten.
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Wir mussten die Erfahrung machen, dass sich viele Fluggesellschaften gern auf außergewöhnliche Umstände berufen, wenn der Passagier versucht die Ansprüche selbst durchzusetzen. Auch, wenn gar keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen, oder es strittig ist, ob der Vorfall im Verantwortungsbereich der Airline lag. In diesen Fällen begleiten wir Sie gern und helfen Ihnen dabei Ihren Anspruch gegen SAS durchzusetzen.
Zu Gunsten der Verbraucher sind die Anforderungen, die die Rechtssprechung an das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen stellt, recht streng. Laut Europäischen Gerichtshof kann nur von außergewöhnlichen Umständen ausgegangen werden, wenn der Lauf der Gegebenheiten von dem Luftfahrtunternehmen nicht beherrschbar ist. Die Gründe für den Vorfall dürfen aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der gewöhnlichen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens sein. Zudem kann über die Frage, ob ein Flughafen wegen angeblicher starker Winde nicht anlandbar war, durchaus gestritten werden. Daher arbeiten wir mit einem Datenbankanbieter zusammen, der über das entsprechende Datenmaterial verfügt und uns eine sehr sichere Prognose gibt, ob die Ansprüche gerichtlich durchsetzbar sind. Wir haben daher eine über 95%tige Erfolgsquote vor Gericht.
Entschädigung
nach EU Recht
250 €
400 €
600 €
Provi. ohne. MwSt.
Provi. inkl. MwSt.
SOS
190,65 €
305,04 €
457,56 €
19,95 %
23,14 %
Auszahlung Flightright
ab 166,20 €
ab 265,92 €
ab 398,88 €
20 - 28 %
23,80 - 33,52 %
Auszahlung FairPlane
ab 162,50 €
ab 260,00 €
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20,17 - 29,41 %
24 – 35 %
Auszahlung EU Claim
177,50 €
284 €
426 €
24,37 %
29 %
Auszahlung Flugrecht
ab 166,20 €
ab 265,92 €
ab 398,88 €
20 - 30 %
23,8 - 35,70 %
Falls es auf Ihrem Flug mit SAS zu einer Verspätung oder einem Ausfall kommt, haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf Entschädigung. Um diesen Anspruch durchsetzen zu können, ist es wichtig, den ganzen Prozess so genau wie möglich zu dokumentieren.
Lassen Sie sich die Verspätung von SAS schriftlich bestätigen. Der maßgebliche Zeitpunkt ist das Öffnen der Flugzeugtüren am Zielflughafen. Sofern Sie keine vorherige Nachricht über die Annullierung erhalten haben, sondern erst am Check-In erfahren, dass der SAS-Flug nicht stattfindet, lassen Sie sich auch das von SAS bestätigen. Bewahren Sie die sämtliche Reiseunterlagen zu Ihrem Flug auf, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass Sie den Flug überhaupt gebucht haben. Machen Sie Fotos von Anzeigetafeln, auf denen die Annullierung oder Verspätung angezeigt wird.
Und ganz wichtig: Fragen Sie die SAS-Crew oder das Flughafenpersonal nach dem Grund der Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, weil SAS sich weigert auszuzahlen, helfen diese Informationen unserer Kunden oftmals entscheidend weiter.
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Sollte Ihr SAS-Flug überbucht sein und Ihnen wird deswegen die Beförderung verweigert, stehen Ihnen Ausgleichsansprüche zu. Je nach Distanz sind das 250, 400 bzw. 600 EUR zu. Dieser Anspruch gilt auch, wenn Ihnen SAS einen Alternativflug angeboten hat. Kommt der angebotene Alternativflug jedoch je nach Distanz mit einer Verspätung gegenüber dem ursprünglich gebuchten Flug von nicht mehr als zwei (bis 1500 km), drei (zwischen 1500 km und 3500 km) oder vier Stunden (mehr als 3500 km) an, ist SAS berechtigt, den Anspruch um 50% zu kürzen.
Beispiel: Dem Passagier wird das Boarding zu einem von ihm ordnungsgemäß gebuchten Flug von Berlin nach Stockholm verweigert, weil der Flug überbucht ist. Stattdessen bucht Sie SAS auf einen Alternativflug um, der später ankommt. Die Verspätung beträgt jedoch weniger als zwei Stunden zu dem ursprünglich geplanten Flug. Da es sich um einen Kurzstreckenflug handelt, die Strecke also zwischen bis 1500 km beträgt, haben Sie einen Anspruch in Höhe von 250 EUR, der sich wegen der unter zwei Stunden liegenden Verspätung aber auf 125 EUR reduziert.
Auch hier ist Ihr Anspruch auf Entschädigung abhängig von der Öffnung der Flugzeugtüren am Zielort: Wird der Zielflughafen mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreicht, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Dabei ist zu beachten, dass nicht die Verspätung des Zubringerfluges entscheidend ist, sondern ausschließlich die Ankunftszeit am Zielort. Wenn der Zubringerflug eine Verspätung von mehr als drei Stunden hat, der Anschlussflug diese Verspätung allerdings aufholt und sie mit weniger als drei Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommen, steht Ihnen keine Entschädigung von SAS zu.
Ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden haben Sie ein Recht auf Entschädigung durch SAS. Aber schon bei einer längeren Wartezeit stehen Ihnen eventuell Betreuungsleistungen durch SAS zu - abhängig von Wartezeit und Fluglänge. Dies gilt, sofern sich der Abflug bei einem Kurzstreckenflug (Flug mit einer Distanz von weniger als 1500 km) mehr als 2 Stunden verzögert. Bei Mittelstreckenflügen (1500-3500 km) besteht der Anspruch bei einer Abflug-Verspätung von drei Stunden und bei Langstreckenflügen (ab 3500 km) bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden. Konkret handelt es sich dabei um Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie die Möglichkeit, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Sofern die Abflugverspätung darüber hinaus verzögert, können von SAS weitere Unterstützungsleistungen beansprucht werden. Geht der Flug erst am nächsten Tag, muss SAS die Hotelkosten übernehmen.
Sollte Ihr Flug mit SAS mehr als fünf Stunden später als geplant am Zielflughafen ankommen, muss SAS nicht nur eine Entschädigung zahlen, sondern auch den Ticketpreis erstatten. Der Flug gilt dann als "gestrichen" und Sie haben das Recht vom Flug zurückzutreten. Sie können von SAS in diesem Fall zusätzlich zur Entschädigung verlangen, dass Ihnen auch die Ticketkosten erstattet werden oder Ihnen eine alternative Beförderungen zu Ihrem Ziel oder nach Hause geboten wird. Sollten Sie sich hingegen dafür entscheiden, auf einen Ersatzflug zu warten, der z. B. erst am Folgetag stattfindet, können Sie sich ein Hotelzimmer für die Übernachtung (inklusive Transfers dorthin und zurück) nehmen, wobei SAS auch hier die Erstattung aller Kosten übernehmen muss.