Ihre Rechte bei Ausfall oder Verspätung Ihres SkyAlps Fluges

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Sichern Sie sich jetzt Ihre Entschädigung bei Flugausfall oder Verspätung von SkyAlps!

SkyAlps

SkyAlps
Foto: MarcelX42 / CC BY-SA 4.0
IATA-Code: BQ
ICAO-Code: SWU
Gründung: 2020
Sitz: Bozen, Italien
Heimatflughafen: Flughafen Bozen
Ziele: national und international
Flottenstärke: 10 Flugzeuge
Website www.skyalps.com

Kommt es bei Ihrem Sky Alps Flug zu Verspätungen, können Sie aufgrund einer Überbuchung nicht befördert werden, oder wird gar Ihr Flug annulliert, ist das nicht nur ärgerlich und führt zu einem unliebsamen Zeitverlust, sondern oftmals bedeutet ein solcher Flugvorfall auch zusätzliche Kosten und Unannehmlichkeiten.

Doch wir haben gute Nachrichten: Als Fluggast sind Sie nicht schutzlos! Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr.261/2004 bietet allen Reisenden wertvolle Schutzmechanismen und gibt ihnen das Recht auf Entschädigung!

Auf dieser Seite erfahren Sie, wann und wie die EU-Fluggastrechteverordnung anwendbar ist und wie Sie Ihre Ansprüche bei SkyAlps geltend machen können. Gemeinsam mit Ihnen verhelfen wir Ihnen zu Ihrer Entschädigung gegen SkyAlps! 

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

Unter welchen Voraussetzungen greift die EU Fluggastrechteverordnung?

Die EU-Fluggastrechteverordnung ist eine der wichtigsten Regulierungen für Fluggäste in Europa, im Fall einer Verspätung, einer Nichtbeförderung oder eines Flugausfalls sieht Sie verschiedene Mechanismen vor und spricht Ihnen als Fluggast einen Entschädigungsanspruch zu.

Doch wann greift die Fluggastrechteverordnung?

Damit die Verordnung greift, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: 

  • Abflug von einem EU-Flughafen: Alle Flüge, die in der EU starten, fallen automatisch unter die Verordnung – unabhängig davon, wohin die Reise geht!
  • Flüge von Airlines mit EU-Sitz: Auch wenn der Abflugort außerhalb der EU liegt, greift die Verordnung bei Airlines mit Sitz in der EU, beispielsweise bei SkyAlps, welche ihren Hauptsitz in Bozen, Italien hat. 
  • Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen: Die Verordnung schützt Passagiere nicht nur bei Verspätungen und Flugausfällen, sondern auch bei Überbuchungen und damit einhergehender Nichtbeförderung.

Wenn Ihr Flug von einer dieser Situationen betroffen ist, können Ihnen Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro zustehen. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie mehr darüber, wann diese Regelungen konkret anwendbar sind und welche Beträge Ihnen zustehen könnten.

Wichtig: Damit wir für Sie tätig werden können, muss der Fluggastrechtevorfall zusätzlich einem deutschen Gerichtsstand zuzuordnen sein! Start- oder Abflughafen müssen sich also in Deutschland befinden, oder die ausführende Airline muss ihren Hauptsitz in Deutschland haben.

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Ihr Flug ist verspätet oder Sie können nicht befördert werden? Das sollten Sie beachten!

Ein Fluggastrechtevorfall ist müßig und oft mit zusätzlichem Aufwand und sogar Kosten für Sie verbunden. Um Ihre Ansprüche möglichst effizient und einfach gegen Ihre Airline durchsetzen zu können, empfiehlt es sich, die Umstände des Fluggastrechtevorfalls von Anfang an gut zu dokumentieren und sich diese bestenfalls auch von der Airline bestätigen zu lassen. 

Anschließend können Sie sich direkt an die ausführende Airline wenden und diese um Erstattung bitten. Häufig folgt hierauf jedoch keine, oder eine ablehnende Reaktion. Es lässt sich sogar beobachten, dass Airlines zwar die Erstattung des Anspruches zusagen, dann letztlich aber keine Zahlung vornehmen. Lassen Sie sich hiervon nicht beirren! Es handelt sich hierbei um ein rein taktisches Vorgehen der Airline, welches keine Rückschlüsse darauf zulässt, ob oder inwieweit Ihr Anspruch besteht!

Sollte sich SkyAlps nicht zurückmelden, oder die Zahlung der Entschädigungszahlung verweigern, unterstützen wir Sie gern, Ihre Rechte gegen SkyAlps durchzusetzen! 

Als spezialisiertes Fluggastrechteportal profitieren wir von der Erfahrung tausender geführter Verfahren und kennen stets die aktuelle Rechtslage! Durch unser Knowhow helfen wir Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Entschädigung zu  erhalten! 

Unsere Tipps in Kürze: 

  • Bewahren Sie die Ruhe!  
  • Lassen Sie sich die Umstände bestenfalls durch einen Mitarbeiter bestätigen
  • Bewahren Sie alle Belege für zusätzliche Mehrkosten gut auf! Denn anders als andere Fluggastrechteunternehmen, machen wir gerne auch Ihre Mehrkosten für Sie geltend! 
  • Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen Sie Ihre vollständigen Buchungsunterlagen, wahren Sie diese also gut auf.
Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Welche weiteren Ansprüche stehen mir bei einer Verspätung zu?

Verspätet sich Ihr Flug um mehr als fünf Stunden können Sie sich entweder für einen Erstattungsanspruch oder für eine anderweitige Beförderung entscheiden. Sie können dann gemäß Art. 8 der EU-Fluggastverordnung (EU-FlugVO) verlangen

  • die Erstattung der Ticketkosten oder
  • einen Rückflug zum ersten Abflugsort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • Eine alternative Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • eine alternative Beförderung zum Endziel zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihren Wunsch (vorbehaltlich verfügbarer Plätze).

Wenn Sie einen Rückerstattungsanspruch geltend machen wollen, dann müssen Sie sich dafür an die ausführende Fluggesellschaft wenden. Ihr juristischer Anspruchsgegner ist SkyAlps und zwar unabhängig davon, ob Sie den Flug bei einem Reisebüro vor Ort oder einem Onlinereiseportal gebucht haben.

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Welche Ansprüche habe ich bei einer Flugannullierung?

Im Fall einer Flugannullierung steht Ihnen ebenfalls ein Anspruch auf Entschädigung gegen SkyAlps Airways zu. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Flugverspätung. Zusätzlich muss die Airline Sie später als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über den Ausfall informieren. Erfolgt eine rechtzeitige Information, steht Ihnen kein Entschädigungsanspruch zu. 

Bei einer Stornierung des Fluges haben Sie auch einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, wann SkyAlps Airways Sie über den Ausfall informiert hat.

Sie können auch hier entscheiden für

  • die Erstattung der Ticketkosten oder
  • einen Rückflug zum ersten Abflugsort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • eine alternative Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • eine alternative Beförderung zum Endziel zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihren Wunsch (vorbehaltlich verfügbarer Plätze) zu verlangen.

Ein Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen und deren Folgen - das Wichtigste in Kürze

3 Stunden Verspätung oder Annullierung

Ein Anspruch auf Entschädigung ist in mehreren Fällen möglich. Beispielsweise bei einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden. Entscheidend dabei ist das Öffnen der Flugzeugtür. Abgestellt wird hierbei nur auf die tatsächliche Ankunftsverspätung, nicht auf Wartezeiten am Abflughafen.  Auch eine kurzfristige Annullierung Ihres Fluges kann zu einem Entschädigungsanspruch führen, ebenso wie eine Nichtbeförderung aufgrund einer Überbelegung des Flugzeugs. 

 

Umfang der Entschädigung

Die Anspruchshöhe richtet sich nach der Flugdistanz: 

  • Kurzstreckenflüge (bis zu 1.500 km): Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden kann eine Entschädigung von 250 Euro geltend gemacht werden.
  • Mittelstreckenflüge (1.500 bis 3.500 km): Hier beträgt die Entschädigung bei Verspätungen ab drei Stunden bis zu 400 Euro.
  • Langstreckenflüge (über 3.500 km): Bei Flügen über 3.500 km kann die Entschädigung bei Verspätungen ab vier Stunden sogar 600 Euro betragen.                                                                             

Im Fall einer Nichtbeförderung können sie zusätzlich Anspruch auf Ticketerstattung oder alternative Beförderung haben. 

außergewöhnliche Umstände

Für einen Anspruch auf Entschädigung dürfen zudem keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Solch ein Umstand liegt dann vor, wenn ein Ereignis eintritt, das zu einem Flugvorfall führt und außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegt. Dies gilt für Unwetter, Naturkatastrophen oder Vogelschläge. Auch Streiks können einen außergewöhnlichen Umstand darstellen. Kein außergewöhnlicher Umstand ist jedoch ein bloßer technischer Defekt, oder die Erkrankung eines Crewmitgliedes. 

Warum lohnt sich die Inanspruchnahme eines Fluggastrechteportals?

  • Viele Passagiere zögern, ihre Ansprüche selbst durchzusetzen, da der Prozess zeitaufwendig und manchmal komplex erscheinen kann. Wir freuen uns, Sie bei der Geltendmachung Ihrer Entschädigungsansprüche zu unterstützen und Ihnen Ihre Ansprüche zu sichern! 
  • Profitieren Sie von unserer rechtlichen Expertise: Wir sind mit den Regelungen der EU-Fluggastrechteverordnung vertraut und wissen, wie wir Ihren Anspruch gegenüber der Airline effektiv durchsetzen können.
  • Kein Kostenrisiko: Die Abrechnung unseres Services erfolgt erfolgsbasiert und ohne versteckte Kosten! 
  • Zeitersparnis und Stressreduktion: Sie übergeben uns alle relevanten Informationen, und wir übernehmen den gesamten Prozess – von der ersten Kontaktaufnahme mit SkyAlps bis hin zur Durchsetzung Ihres Anspruchs.
  • Ein Fluggastrechteportal wie unseres erleichtert Ihnen den Weg zur Entschädigung und sorgt dafür, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre nächste, hoffentlich reibungslose Reise.

Unsere Konditionen

Unsere fachkundigen Rechtsexperten von SOS Flugverspätung helfen Ihnen einfach und unkompliziert zu Ihrer Entschädigung. Unsere Provision beträgt im Erfolgsfall nur 19,95 % zzgl. MwSt. Ihnen bleibt dadurch mehr von Ihrer Entschädigung als bei den meisten anderen Fluggastportalen. Beauftragen Sie uns mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs und profitieren Sie von unserer Erfahrung. 

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