Tunisair Flugverspätung Entschädigung
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IATA-Code: | TU |
---|---|
ICAO-Code: | TAR |
Gründung: | 1948 |
Sitz: | Tunis, Tunesien |
Heimatflughafen: | Tunis |
Ziele: | international und national |
Flottenstärke: | 18 Flugzeuge |
Website | www.tunisair.com.tn |
Auf dieser Seite informieren wir Sie in den Fällen einer Flugannullierung oder einer Flugverspätung mit Tunisair ausführliche zu Ihren Rechten. Wenn dies auf Sie zutrifft, nutzen Sie gerne unseren Entschädigungsrechner. Unser Entschädigungsrechner prüft bequem online Ihren Anspruch auf einen Schadensersatz gegenüber der Tunisair. Steht Ihnen ein Anspruch zu, können Sie uns gerne mit der Geltendmachung Ihrer Forderung beauftragen.
Ihr Flug mit Tunisair war mehr als drei Stunden verspätet? Der Tunisair-Flug wurde annulliert oder Ihnen wurde die Beförderung verweigert, weil der Flug überbucht war? Anschlussflug verpasst und aufgrund einer Verspätung mit Tunisair, dadurch sind Sie mit mehr als drei Stunden Verspätung an Ihrem Ziel angekommen? In diesen Fällen steht Ihnen gegenüber Tunisair gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zu.
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Köln - Palma de Mallorca
250 €
Berlin - Palma de Mallorca
400 €
München - New York
600 €
Damit Sie eine Entschädigungszahlung von Tunisair erhalten können, muss die Fluggesellschaft auch verantwortlich für die Verspätung sein. Es dürfen als keine so genannten „außergewöhnlichen Umstände“ vorliegen. Unter außergewöhnlichen Umständen sind Ereignisse zu verstehen, die kausal zu einer Verspätung oder einem Ausfall eines Fluges führen, auf welche Fluggesellschaften wie Tunisair keinen Einfluss haben. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören unter anderem Naturkatastrophen, Terrorwarnungen oder etwa Vogelschlag. Ist einer der vorgenannten Gründe ursächlich für Ihre Flugverspätung, bekommen Sie kein Geld zurück.
ACHTUNG: Unserer Erfahrung nach versuchen diverse Airlines gegenüber unseren Kunden sich auf außergewöhnliche Umstände als Grund für die Verspätung oder die Annullierung zu berufen. Dies trifft aber nicht auf alle Fälle zu. Wir erleben regelmäßig, dass die Airlines auszahlen, wenn wir für unsere Kunden tätig werden. Denn tatsächlich liegt der Flugvorfall regelmäßig im Verantwortungsbereich der Airline, insbesondere der Ausfall eines Crewmitglieds aufgrund von Krankheit, Schneefall über einer Gebirgslage oder ein technischer Defekt sind keine außergewöhnlichen Umstände
Es handelt sich hierbei um Risiken, die sehr wohl im Verantwortungsbereich der Airline liegen. In diesen Angelegenheiten steht Ihnen eine Entschädigung zu.
Eine weitere Voraussetzung für eine Entschädigung bei einer Flugverspätung von Tunisair: Sie müssen pünktlich am Check-In gewesen sein und den Flug angetreten haben. Sammeln Sie alles, was als Beweis gegen die Tunisair dienen kann. Das heißt, bewahren Sie die Boardkarten auf, machen Sie Fotos von Anzeigetafeln, dokumentieren Sie den Zeitpunkt der Landung am Zielflughafen und fragen Sie die Crew nach dem Grund des Flugvorfalls.
Sollte Ihr Flug von Tunisair dagegen annulliert worden sein und Sie wurden rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt, müssen Sie natürlich nicht zum Flugzeitpunkt am Flughafen erscheinen. Benachrichtigt Sie Tunisair weniger als 14 Tage vor dem Abflug über den Ausfall und es wird Ihnen keine alternative gleichwertige Beförderungsmöglichkeit angeboten, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Unten finden Sie im Abschnitt "Flugannullierungen" weitere Informationen diesbezüglich.
Bei der Tunisair handelt es sich um die nationale Fluggesellschaft Tunesiens. Die Fluggesellschaft hat ihren Sitz in der tunesischen Hauptstadt Tunis und hat dementsprechend ihre Basis am dortigen Flughafen. Zum Portfolio der Airline gehören sowohl Linien-, als auch Charterflüge. Mit der ca. 28 Maschinen großen Flotte fliegt Tunisair über 40 internationale Ziele an, darunter auch deutsche Flughäfen, wie Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München. Zum Tunisair-Konzern gehört eine Tochtergesellschaft, die Airline Tunisair Express, mit der weitere Flughäfen angeflogen werden.
Wir betreuen bislang in einer Vielzahl von Fällen unsere Kunden gegenüber der Tunisair im Fall von Entschädigungsansprüchen aufgrund einer Flugverspätung oder einer Flugannullierung.
Wir zählen Tunisair zu den Airlines, die über eine funktionierende Claim Handling-Abteilung verfügen. In einer Vielzahl von Fällen konnten wir erfolgreich Entschädigungsansprüche gegenüber der tunesischen Airline durchsetzen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder geltend gemachte Entschädigungsanspruch automatisch und sofort durch die Tunisair ausbezahlt werden würde. Wir verfügen über Erfahrungswerte im Umgang mit der professionellen Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber verschiedenen Airlines und Fluggesellschaften. Die von uns angeschriebenen Airlines wissen, dass wir bei Verweigerung der Auszahlung berechtigter Entschädigungszahlungen Klage einreichen, sodass unsere Kunden davon profitieren schneller an ihr Ziel zu gelangen.
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Soweit ein Flug annulliert wird, können Sie gemäß Art. 8 der EU-Fluggastverordnung (EU-FlugVO) zwischen folgenden Optionen wählen:
Anbspruchsgegner für die Rückerstattung von Flugkosten ist die ausführende Fluggesellschaft, das heißt die Airline, die tatsächlich Sie als Passagier von A nach B fliegt. Auch dann, wenn Sie den Flug bei expedia.de, opodo, Check 24, flüge.de oder einem anderen Onlinereiseportal oder aber über ihr Reisebüro gebucht haben, ist ihr juristischer Anspruchsgegner die Tunisair, soweit dies die Airline ist, mit der Sie reisen.
Bei einer kurzfristigen Annullierung des Fluges ist Tunisair gemäß Art. 5 EU-Fluggastverordnung zusätzlich verpflichtet, eine pauschale Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der geplanten Flugstrecke und variiert pro Passagier zwischen 250, 400 oder 600 EUR. Kurzfristig ist die Annullierung dann, wenn sie innerhalb von zwei Wochen vor dem geplanten Abflug erfolgt. Sofern also die Benachrichtigung in einem Zeitraum von mehr als 14 Tagen vor dem geplanten Abflug erfolgte, besteht kein Anspruch.
Erfolgt die Absage innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Abflug, spielt der Zeitpunkt wann die Fluggesellschaft Sie benachrichtigt eine entscheidende Rolle. Je früher Sie von den veränderten Zeiten erfahren, umso größere Unterschiede zur ursprünglich gebuchten Flugzeit müssen Sie akzeptieren.
Zeitpunkt der Benachrichtigung | alternativer Abflug | alternative Ankunft |
---|---|---|
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug | max. 2 Stunden früher | max. 4 Stunden später |
weniger als 7 Tage vor Abflug | max. 1 Stunde früher | max. 2 Stunden später |
Wenn Ihr Flug annulliert wurde und Tunisair bietet Ihnen allerdings in dem in der obigen Tabelle wiedergegebenen Zeitrahmen einen alternativen Flug an, haben Sie leider keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Soweit der Ersatzflug allerdings früher als oben angegeben abfliegen oder später landen soll, als in der Tabelle angegeben, und Sie zudem Tunisair nicht rechtzeitig informiert, ist die Airline verpflichtet zu zahlen. Dies gilt entsprechend, wenn der Ersatzflug von einer anderen Airline durchgeführt wird und er tatsächlich später angekommen ist, als in der Tabelle angegeben. Tunisair ist für diese Verspätung verantwortlich, auch wenn die Airline den Flug nicht selbst ausgeführt hat. Die Verspätung des Ersatzfliegers ist nicht mit dem Hinweis entschuldigt, die Verspätung würde nicht im Verantwortungsbereich der Airline liegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017, Az. X ZR 73/16).
Soweit Ihr Flug mit der Tunisair über drei Stunden verspätet am Ziel gelandet ist, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Maßgeblich ist an dieser Stelle nicht der verspätete Start, sondern die verspätete Ankunft. Konkret, sobald die Verspätung am Zielflughafen mit mehr als 3 Stunden Verspätung ankommt und diese Verzögerung von der Airline zu verantworten ist, wie etwa technische Probleme oder eine nicht einsatzfähige Crew, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
Die Höhe der Entschädigungszahlung ist abhängig von der zurückgelegten Streckenlänge. Bei einem Kurzstreckenflug von weniger als 1.500 km gibt es 250 EUR pro Passagier, bei einer Strecke zwischen 1.500 km und 3.500 km sind es schon 400 EUR und bei einem Langstreckenflug von mehr als 3.500 km sind gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 600 EUR zu fordern. Wenn der betroffene Flug "innergemeinschaftlichen" ist, das heißt bei Flügen bei denen Start und Ziel innerhalb der Europäischen Union liegen, ist der Anspruch allerdings unabhängig von der Entfernung auf 400 EUR beschränkt.
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Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Airlines ausschließlich zögerlich oder sogar überhaupt nicht reagieren, wenn ein Fluggast der Tunisair wegen einer erheblichen Verspätung selbsttätig kontaktiert, um eine Entschädigung geltend zu machen. Wir haben uns darauf spezialisiert, für Ihre Rechte einzutreten. Unsere langjährige Erfahrung sowie unsere kompetenten Rechtsexperten verzeichnen eine hohe Erfolgschance.
Reichen Sie Ihre Angelegenheit jetzt bei uns ein. Wir prüfen Ihren Fall voll umfänglich. Wir werten Ihren Fall aufgrund der uns zur Verfügung stehenden Flugdaten aus, erhalten wir dann ein positives Ergebnis, machen wir Ihre Forderung sogar gerichtlich geltend. Hier haben wir eine Erfolgsquote von von 95 Prozent. Für Sie besteht kein Kostenrisiko. Die gesamten anfallenden Kosten, insbesondere die Anwalts- und Gerichtsgebühren, übernehmen wir! Zahlt die Airline aus, behalten wir eine Provision von 19,95% (zzgl. Mehrwertsteuer) von Ausgleichszahlung ein. Den Rest zahlen wir im Erfolgsfall unmittelbar nach Zahlungseingang an Sie aus. Prüfen Sie doch gleich Ihren Anspruch, damit wir diesen geltend machen können – wir arbeiten unkompliziert, schnell und online!
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Wie viele Airlines, beruft sich selbstverständlich auch Tunisair hin und wieder auf außergewöhnliche Umstände, wenn Passagiere die Fluggesellschaft selbst kontaktieren. Die Claim-Handling Abteilung von Tunisair behauptet dann beispielsweise, Wetterbedingungen hätten zu Verspätung oder Flugausfall geführt. Für schlechtes Wetter kann natürlich niemand verantwortlich gemacht werden, auch nicht die Airline. Oftmals ist es allerdings so, dass das schlechte Wetter lediglich zu einer Verzögerung im Umlaufplan des Flugzeuges geführt hat. Der eigentliche Flug wäre aber gar nicht betroffen gewesen, wenn die Airline entsprechende ihr nach der Rechtsprechung zumutbare Maßnahmen ergriffen hätte, wie zum Beispiel das Bereitstellen eines Ersatzfluges.
Die Anforderungen, die die Rechtsprechung an das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen stellt, sind zu Gunsten der Verbraucher streng. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) geht davon aus, dass ein außergewöhnlicher Umstand nur dann vorliegt,
"wenn der Lauf der Gegebenheiten von dem Luftfahrtunternehmen nicht beherrschbar ist. Sie dürfen aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der gewöhnlichen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens sein."
Über die Frage, ob ein Flughafen wegen angeblicher starker Winde nicht anlandbar war, kann durchaus gestritten werden. Daher arbeiten wir mit einem Flug-Datenbankanbieter zusammen, der über das entsprechende Datenmaterial verfügt und uns eine sehr sichere Prognose gibt, ob die Ansprüche gerichtlich durchsetzbar sind. Daher haben wir eine über 95%tige Erfolgsquote vor Gericht.
Entschädigung
nach EU Recht
250 €
400 €
600 €
Provi. ohne. MwSt.
Provi. inkl. MwSt.
SOS
190,65 €
305,04 €
457,56 €
19,95 %
23,14 %
Auszahlung Flightright
ab 166,20 €
ab 265,92 €
ab 398,88 €
20 - 28 %
23,80 - 33,52 %
Auszahlung FairPlane
ab 162,50 €
ab 260,00 €
ab 390,00 €
20,17 - 29,41 %
24 – 35 %
Auszahlung EU Claim
177,50 €
284 €
426 €
24,37 %
29 %
Auszahlung Flugrecht
ab 166,20 €
ab 265,92 €
ab 398,88 €
20 - 30 %
23,8 - 35,70 %
Ihr Flug mit der Tunisair war von einer Flugverspätung oder ist von einem Flugausfall betroffen, jetzt gilt folgendes zu tun: Dokumentieren sie alles, was möglich ist. Heben Sie bitte sämtliche Reiseunterlagen auf, um im Nachhinein nachweisen zu können, dass Sie den Flug gebucht und rechtzeitig angetreten haben. Lassen Sie sich das auch gern am Schalter schriftlich bestätigen. Wenn Sie von der Tunisair keine Nachricht über eine Annullierung erhalten haben und somit erst am Check-In vom Flugausfall erfahren, lassen Sie sich das auch vor Ort unbedingt bestätigen. Sie können auch gerne Fotografien von dern Anzeigetafeln am Flughafen, die Ihre Verspätung oder den Flugausfall anzeigen, anfertigen. Dokumentieren Sie bei einer Flugverspätung den Zeitpunkt des Öffnens der Flugzeugtüre, da diese maßgeblicher Messzeitpunkt für die Ankunftsverspätung ist. Fragen Sie außerdem die Tunisair-Crew oder das Bodenpersonal nach dem Grund der Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, weil die tunesische Airline sich weigert auszuzahlen, helfen diese Informationen oftmals entscheidend weiter.
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Wenn Tunisair Ihnen den Zutritt zu dem von Ihnen gebuchten Flug wegen Überbuchung verweigert, können Sie Entschädigung verlangen. Abhängig von der Flugdistanz stehen Ihnen 250, 400 bzw. 600 EUR von Tunisair zu. Das gilt selbst dann, wenn Tunisair einen Alternativflug anbietet. Kommt der angebotene Alternativflug jedoch je nach Distanz mit einer Verspätung gegenüber dem ursprünglich gebuchten Flug von nicht mehr als zwei (bis 1500 km), drei (zwischen 1500 km und 3500 km) oder vier Stunden (mehr als 3500 km) an, ist Tunisair berechtigt, den Anspruch um 50% zu kürzen.
Beispiel: Dem Passagier wird das Boarding zu einem von ihm ordnungsgemäß gebuchten Flug von Berlin nach Talinn verweigert worden, weil der Flug überbucht ist. Stattdessen wird der Passagier auf einen Alternativflug umgebucht, der später ankommt. Die Verspätung beträgt jedoch weniger als zwei Stunden zu dem ursprünglich geplanten Flug. Da es sich um einen Kurzstreckenflug handelt, die Strecke also weniger als 1500 km beträgt, hat der Passagier einen Anspruch in Höhe von 250 EUR, der sich jedoch wegen der unter zwei Stunden liegenden Verspätung auf 125 EUR reduziert.
Ab einer Ankunftsverspätungvon mehr als drei Stunden am Zielflughafen steht Ihnen eine pauschale Ausgleichsleistung zu. Aber auch wenn Sie länger am Abflughafen warten, stehen Ihnen unter Umständen Unterstützungsleistungen von Tunisair zu. Hier greifen dann die Passagierrechte der Fluggastverordnung - je nach Distanz und Wartezeit können Sie mit folgenden Leistungen rechnen: Sofern sich der Abflug bei einem Kurzstreckenflug (Flug mit einer Distanz von weniger als 1500 km) mehr als 2 Stunden verzögert, steht Ihnen gegenüber Tunisair ein Anspruch auf Betreuungsleistungen zu. Bei Mittelstreckenflügen besteht der Anspruch bei einer Abflug-Verspätung von drei Stunden und bei Langstreckenflügen bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden. Konkret handelt es sich dabei um Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie die Möglichkeit, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Sofern sich die Abflugverspätung darüber hinaus verzögert, können von Tunisair weitere Unterstützungsleistungen beansprucht werden. Geht der Flug erst am nächsten Tag, muss die Airline die Hotelkosten übernehmen.
Weist Ihr Flug eine Verspätung von mehr als fünf Stunden auf, haben Sie gegenüber Tunisair ähnliche Rechte wie bei einem Flugausfall. Zusätzlich zur Entschädigung muss Tunisair dann die Rückerstattung Ihrer Ticketkosten übernehmen oder Ihnen direkt vor Ort eine alternative Beförderung anbieten. Zudem können Sie in dieser Situation auch von Ihrer Reise zurücktreten. Sollten Sie mit einem Alternativflug am Folgetag einverstanden sein, dürfen Sie sich ein Hotelzimmer auf Kosten der Fluggesellschaft nehmen.
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