News zu den Themen Flugausfall und Flugverspätung
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Urlaubsfreuden und Flugausfälle hängen oft derart eng miteinander zusammen, dass der Eindruck entsteht es gäbe das eine nur mit dem anderen. Vom 10.08.2018 bis zum 11.08.2018 konnten rund 55.000 Urlauber genau das am eigenen Leib erfahren als es aufgrund eines Streiks bei der Fluggesellschaft Ryanair zu zahlreichen Flugausfällen kam. Diejenigen, die anschließend versuchten Entschädigungsansprüche bei der Fluggesellschaft geltend zu machen, wurden abgewiesen. Laut Ryanair handle es sich bei einem Streik stets um außergewöhnliche Umstände, weshalb kein Anspruch auf Entschädigung bestehe. Der EuGH entschied dies jedoch im April 2018 anders (Urt. v. 17.04.2018, Az. C-195/17 u.a.).
In seinem Urteil gegen TUIfly stellte der EuGH fest, dass die Fluggesellschaft sich trotz des Streiks nicht auf außergewöhnliche Umstände und somit eine Befreiung von den Entschädigungszahlungen berufen könne. Die Arbeitsniederlegung lag im Risiko der Fluggesellschaft und sei von ihr vorhersehbar gewesen. Daher scheide das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände aus. Für einen ausführlichen Bericht verweisen wir auf unsere entsprechende Newsmeldung.
Der Streik bei Ryanair besitzt Ähnlichkeit zu dem Streik bei TUIfly über welchen der EuGH entschieden hatte. Sowohl im aktuellen Fall auch im Urteil gegen TUIfly lag der Auslöser der Streiks im Verantwortungs- und auch Risikobereich der Fluggesellschaften.
Bei Ryanair legten die Arbeitnehmer ihre Arbeit nieder, um ihren Forderungen nach höheren Gehältern und verbesserten Arbeitsbedingungen Ausdruck zu verleihen. Zuvor hatte die Fluggesellschaft Vorschläge der Gewerkschaften zurückgewiesen und sich entschieden gegen tarifliche Vereinbarungen gewehrt.
Im Urteil gegen TUIfly führten kurzfristig angekündigte Umstrukturierungsmaßnahmen dazu, dass die Arbeit größtenteils niedergelegt wurde. Die Arbeitnehmer setzten sich auch hier für den Erhalt besserer Arbeitsbedingungen ein.
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Am 23.08.2018 einigte sich Ryanair mit der Pilotengewerkschaft in Irland. Inwiefern dies auch Auswirkungen auf die übrigen vom Streik betroffenen Länder hat, bleibt unklar.