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Airline muss Flugzeuge passend am Flughafen positionieren

veröffentlicht am

Das Amtsgericht (AG) Memmingen hat per Urteil vom 16.05.2022 entschieden, dass Ryanair eine Entschädigung wegen einer Flugverspätung zahlen muss (Az. 13 C 63/22). Starker Nebel am Vortag ist demnach kein außergewöhnlicher Umstand, der eine Haftung ausschließt.

Flugzeug startet am Flughafen
Foto: phaisarnwong2517/Adobe Stock

Transfer von Memmingen nach Stuttgart

Ein Fluggast wollte im November 2021 vom Flughafen Memmingen (FMM) nach Amman International (AMM) fliegen. Rynair annullierte diese Verbindung am Tag des Abfluges. Als Alternative bot die irische Fluggesellschaft einen Transfer zum Flughafen Stuttgart (STR) an, von dem dann der Flug in die jordanische Hauptstadt durchgeführt wurde. Aufgrund dieser Verzögerung erreichte der Fluggast sein Reiseziel aber erst mit einer Verspätung von über 3,5 Stunden. Nachdem sich Ryanair weigerte eine Entschädigung an den betroffenen Flugpassagier zu zahlen, beauftragte dieser die SOS Flugverspätung.

 

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Flüge vom Vortag wurden nach Stuttgart umgeleitet

Vor Gericht berief sich die Airline darauf, dass ein außergewöhnlicher Umstand es unmöglich gemacht hätte den Flug durchzuführen, weshalb die Haftung entfallen sollte. Am Vortag habe vom frühen Morgen bis zum Mittag starker Nebel in Memmingen geherrscht, sodass keine Flüge sicher durchgeführt werden konnten. Aus diesem Grund mussten die Flüge nach Stuttgart umgeleitet werden. Die Maschinen verblieben in Stuttgart, weshalb auch am Folgetag keine Maschinen von Ryanair von Memmingen aus starten konnten. Stattdessen bot die Fluggesellschaft einen Transfer nach Stuttgart an. Mit dem Auto dauert die Fahrt vom Flughafen Memmingen (FMM) zum Flughafen Stuttgart (STR) ungefähr 1,5 Stunden. Ryanair machte geltend, dass es der Airline aufgrund dieses Nebels am Vortag logistisch nicht möglich gewesen sei, die Flüge am Folgetag planmäßig durchzuführen.

 

Ryanair ist zu Positionierungsflügen verpflichtet

Dieser Auffassung folgte das Amtsgericht Memmingen jedoch nicht. Wie das AG Memmingen entschied, muss Ryanair aufgrund der Verspätung eine Entschädigung in Höhe von 400 EUR an den Fluggast zahlen. Der starke Nebel ist ein außergewöhnlicher Umstand, der auch eine Haftung für die verspäteten Flüge am selben Tag ausschließt, dies gelte aber nicht für den Folgetag, erklärte das AG Memmingen. Der Nebel klärte zum Mittag hin auf, sodass es Ryanair zumutbar war, Positionierungsflüge durchzuführen. Das bedeutet, Ryanair hätte die Maschinen aus Stuttgart am Nachmittag nach Memmingen fliegen können, sodass die Flüge am Folgetag pünktlich hätten starten können, schloss das AG Memmingen.

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