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Airlines müssen den Ticketpreis erstatten

veröffentlicht am

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie werden nach wie vor zahlreiche Flüge gestrichen. Verlangen Kunden dann berechtigterweise ihr Geld zurück, werden sie von den Fluggesellschaften oftmals so lange hingehalten, dass viele Kunden schließlich aufgeben und auf eine Erstattung verzichten. Die Ryanair-Tochter Laudamotion verlor nun vor Gericht und muss seinem Passagier 48,48 EUR erstatten.

Ryanair Flugzeug am Himmel
Foto: Santi Rodríguez/Adobe Stock

Gericht spricht Ryanair-Kunden Erstattung zu

Wie das Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht (AG) Nürtingen beispielhaft zeigt, muss eine Airline den Ticketpreis eines gestrichenen Fluges erstatten. Auch wenn die Rückzahlung von einem Ticketpreis in Höhe von 48,48 EUR mit einem "unverhältnismäßigen Aufwand" verbunden ist, wie die rechtliche Vertretung der Airline Laudamotion, ein Tochterunternehmen der Ryanair, vor dem Amtsgericht Nürtingen argumentierte. Auch in einem Rechtsstreit zwischen Eurowings und einem Flugpassagier entschied das AG Nürtingen zugunsten des Kunden und sicherte diesem die Rückerstattung zu.

 

Kunden müssen lange Wartezeiten in Kauf nehmen

Kunden nahezu aller Fluggesellschaften sehen sich nach wie vor mit immensen Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie den Ticketpreis eines gestrichenen Fluges erstattet haben wollen. Die Airlines reagieren teilweise gar nicht, vertrösten ihre Kunden immer weiter, versenden Links, die nicht korrekt ausgeführt werden. Hat ein Kunde etwa über eine Internetseite, wie Expedia, Check24, Opodo, Booking oder über ein Reisebüro gebucht, sollen sich die Kunden gemäß der Angaben von den Airlines an ihren Reisemittler zwecks Ticketpreiserstattung wenden. Doch gemäß der EU-Fluggastrechte Verordnung müssen die Fluggesellschaften selbst und direkt erstatten.

 

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Ryanair soll seine interne Organisation verbessern

Bei Ryanair erfolgt die Erstattung über eine Zentrale in Madrid. In dem Fall um Laudamotion vor dem Amtsgericht Nürtingen argumentierte die rechtliche Vertretung von Ryanair damit, dass eine schnellere Rückerstattung wegen der Corona-Pandemie und der schwierigen Umstände in Spanien nicht möglich sei und fügte als Beleg mehrere Medienberichte und einen Wikipedia-Eintrag an. Das AG Nürtingen ließ diesen Einwand jedoch nicht gelten und gab zu Bedenken, dass Ryanair seine interne Organisation an die Umstände der anhaltenden Corona-Krise anpassen könnte. Zudem sei die Erstattung des Ticketpreises in Höhe von 48,48 EUR nicht mit einem "unverhältnismäßigen Aufwand" verbunden, urteile das Gericht. Der Passagiere hätte ferner ein gesteigertes Interesse an einer Ticketpreiserstattung und kann innerhalb der gesetzlichen Fristen eine solche Zahlung auch verlangen. Zumal der Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises in rechtlicher Hinsicht "nicht sonderlich kompliziert" in seiner Prüfung sei.

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

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