News zu den Themen Flugausfall und Flugverspätung
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Die Billigairline easyJet hat für den Zeitraum von Pfingsten bis Mitte Juni über 200 Flüge annulliert. Grund dafür soll unter anderem der Personalabbau am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) sein. easyJet selbst gibt an, dass die Flüge aufgrund eines Softwarefehlers sowie fehlender Flugüberwachung ausfallen mussten.
Über das Pfingstwochenende hat easyJet diverse Flüge am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) gestrichen. Zahlreiche Fluggäste konnten daher am Wochenende ihre Reise nicht antreten. Verantwortlich für die Ausfälle soll der massive Stellenabbau der britischen Fluggesellschaft am Standort BER sein. Wie Ende Mai bekannt wurde, betreibt easyJet sieben Flieger weniger am Flughafen Berlin-Brandenburg und baut deshalb über 275 Stellen unter den Piloten sowie den Flugbegleitern ab. Die Billigairline erklärte den Stellenabbau damit, dass die Gebühren am Flughafen gestiegen und der deutsche Flugverkehr am Standort Berlin-Brandenburg zurückgegangen sei.
Streicht eine Fluggesellschaft kurzfristig den Flug und bietet keinen ausreichenden Ersatz an, können die betroffenen Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung aufgrund der EU-Fluggastrechteverordnung haben. Ob ein Anspruch besteht oder nicht, hängt maßgeblich von dem Zeitpunkt ab, zu dem die Airline den Fluggast über die Annullierung unterrichtet hat. Streicht die Airline den Flug etwa vierzehn Tage vor dem geplanten Abflug, ist ein Anspruch auf Entschädigung ausgeschlossen. Informiert die Fluggesellschaft weniger als vierzehn Tage über den Ausfall, kommt es wiederum darauf an, ob sie einen Ersatzflug zur Verfügung stellt und wann dieser den Zielflughafen erreicht.
Benachrichtigung vor Abflug | Landezeit des Alternativflugs | Entschädigungszahlung? |
---|---|---|
Über 14 Tage | Egal | Nein |
7-14 Tage vorher | Maximal 2 Std vorher oder maximal 4 Std. verspätet |
Nein |
7-14 Tage vorher | Über 2 Std. vorher oder über 4 Std. später |
Ja |
Weniger als 7 Tage vorher | Maximal 1 Std. vorher oder maximal 2 Std. später |
Nein |
Weniger als 7 Tage vorher | Über 1 Std. vorher oder über 2 Std. später |
Ja |
Eine Entschädigung ist aber dann ausgeschlossen, wenn sich die Airline auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen kann, der es ihr unmöglich gemacht hat, den Flug auszuführen. Ein solcher Umstand kann unter anderem bei schlechtem Wetter vorliegen. Am Pfingstwochenende mussten Flugverbindungen nach Italien aufgrund von Wetter-Problemen gestrichen werden. Allerdings ist nicht jedes Wetterphänomen ein außergewöhnlicher Umstand. Wie das Amtsgericht (AG) Düsseldorf kürzlich entschied (Urteil vom 17.05.2022, Az. 52 C 6/22), muss die Fluggesellschaft umfassend darlegen und beweisen, welche Wetterumstände vorlagen und warum es ihr nicht möglich war, den Flug durchzuführen. Die SOS Flugverspätung rät daher, auf die Ansagen des Bodenpersonals zu achten, den Grund für den Ausfall zu erfragen und sich diesen schriftlich bestätigen zu lassen. Achten Sie auch auf das Wetter am Abflughafen!
Aber nicht nur am Flughafen Berlin-Brandenburg führte easyJet diverse Flüge nicht durch. Auch am Londoner Flughafen Gatwick (LGW) sowie am Flughafen Amsterdam Schiphol (AMS) herrschte am Wochenende Chaos. In London sowie Amsterdam fehlte am Wochenende das Personal, um die Massen an Passagieren pünktlich abfertigen zu können. Neben einem Anspruch auf Entschädigung muss die Airline bei Wartezeiten am Flughafen Ihren Fluggästen Betreuungsleistungen anbieten. Dazu zählen etwa Getränke und Nahrungsmittel. Stellt die Airline solche Leistungen dagegen nicht zur Verfügung, haben die Passagiere einen Anspruch auf Kostenersatz. Die SOS Flugverspätung empfiehlt daher alle Belege und Quittungen über die Lebensmitteleinkäufe sorgfältig aufzubewahren, um diese Kosten durch die Airline erstatten zu lassen.
Datum und Uhrzeit | Airline | Flugnummer | Route | Status |
05.06.2022, 08:00 Uhr | easyJet | EJU 5879 | Berlin-Brandenburg (BER) - Stockholm Arlanda (ARN) | Annullierung |
05.06.2022, 08:10 Uhr | easyJet | EJU 5183 | Berlin-Brandenburg (BER) - Milan Linate (LIN) | Annullierung |
05.06.2022, 08:20 Uhr | easyJet | EJU 5681 | Berlin-Brandenburg (BER) - Kopenhagen (CPH) | Annullierung |
05.06.2022, 12:10 Uhr | easyJet | EZY 8122 | Berlin-Brandenburg (BER) - London Gatwick (LGW) | Annullierung |
05.06.2022, 12:45 Uhr | easyJet | EJU 5867 | Berlin-Brandenburg (BER) - Zürich (ZRH) | Annullierung |
05.06.2022, 13:10 Uhr | easyJet | EJU 5683 | Berlin-Brandenburg (BER) - Kopenhagen (CPH) | Annullierung |
05.06.2022, 13:35 Uhr | easyJet | EJU 4589 | Berlin-Brandenburg (BER) - Olbia (OLB) | Annullierung |
05.06.2022, 14:20 Uhr | easyJet | EJU 5629 | Berlin-Brandenburg (BER) - Basel Mulhouse (BSL) | Annullierung |
05.06.2022, 16:35 Uhr | easyJet | EZY 6238 | Berlin-Brandenburg (BER) - Bristol (BRS) | Annullierung |
05.06.2022, 17:05 Uhr | easyJet | EJU 5707 | Berlin-Brandenburg (BER) - Rom (FCO) | Annullierung |
05.06.2022, 17:10 Uhr | easyJet | EJU 5733 | Berlin-Brandenburg (BER) - Helsinki Vantaa (HEL) | Annullierung |
05.06.2022, 17:20 Uhr | easyJet | EJU 4547 | Berlin-Brandenburg (BER) - Marseille (MRS) | Annullierung |
05.06.2022, 19:10 Uhr | easyJet | EJU 5513 | Berlin-Brandenburg (BER) - Kön-Bonn (CGN) | Annullierung |
05.06.2022, 19:30 Uhr | easyJet | EJU 4567 | Berlin-Brandenburg (BER) - Amsterdam Schiphol (AMS) | Annullierung |
05.06.2022, 21:55 Uhr | easyJet | EZY 1898 | Berlin-Brandenburg (BER) - Manchester Int. (MAN) | Annullierung |
05.06.2022, 22:55 Uhr | easyJet | EZY 2104 | Berlin-Brandenburg (BER) - London Luton (LTN) | Annullierung |
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