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Fluggasterechte nach dem Brexit

veröffentlicht am

Sofern es am 12.04.2019 zu einem harten Brexit kommt, sind bei Flügen mit Bezug zum Vereinigte Königreich erhebliche Flugverspätungen bzw. zahlreiche Flugausfälle zu erwarten, weil Verkehrsrechte, Betriebsgenehmigungen oder Flugsicherheitsbescheinigungen fehlen bzw. nicht geregelt sind. 

geteilte Flagge Europa Groß-Britannien symbolisch für Brexit
Foto: donfiore/Adobe Stock

Britischen Fluggesellschaften fehlt Genehmigung

Fluglinien, die innerhalb des EU-Luftverkehrsbinnenmarkt Flüge anbieten wollen, müssen sich mit einem Mindestanteil von 51% in Hand europäischer Eigentümerhand befinden. Easyjet und Ryanair, die sich derzeit zu 54 Prozent in britischer Hand befinden, könnten dann nicht mehr am Flugverkehr innerhalb der Europäischen Union teilnehmen. Umgekehrt ist auch fraglich, ob EU-Fluglinien nach einem harten Brexit ohne weiteres in UK landen können. Der Chef von Ryanair, O'Leary, nannte es nach Medienberichten eine reale Gefahr, dass der Flugverkehr bei einem harten Brexit unterbrochen werden könnte. Auch Condor, Tuifly, und Iberia arbeiten mit Hochdruck daran, ihre Eigentümerstruktur zu verändern, um Inhaber der erforderlichen Verkehrsrechte zu bleiben.

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Fluggastrechteverordnung noch anwendbar

Neben der akute Frage, ob und wie der Flugverkehr bei einem harten Brexit zwischen der EU und dem UK aufrechterhalten bleibt, stellt sich perspektivisch natürlich die Frage, ob die EU-Fluggastrechteverordnung bei Flügen mit britischem Bezug noch anwendbar ist. Grundsätzlich gilt, sollte Great Britain aus der EU ausscheiden, zunächst mal dasselbe, was bei allen anderen Flügen auch gilt: Bei Flügen, die ihren Ausgang innerhalb der EU starten, ist die EU-Fluggastrechteverordnung uneingeschränkt anwendbar, also auch auf Flüge mit Nicht-EU-Airlines oder einem Ziel außerhalb der EU. Startet der Flug also in Frankfurt am Main und landet in London, und der Flug hat eine erhebliche Flugverspätung, ändert sich an den Passagierrechten nichts - es kann eine Entschädigungszahlung gegenüber der britischen Fluggesellschaft eingefordert werden. 

Im Übrigen ist vollkommen unklar wie es weiter geht. Bleibt Großbritannien nach dem Brexit des Europäischen Wirtschaftsraumes, gilt die Fluggastrechte-Verordnung auch weiterhin. Laut einer Ankündigung der britischen Regierung sollen die Fluggastrechte für Flüge, die in Großbritannien starten, auch nach dem Brexit ihre Gültigkeit behalten. 

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller der Mueller.legal Rechtsanwälte Berlin ist Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung und Rechtsexperte für Reiserecht mit langjähriger Erfahrung.

"Seit 2016 setzen uns für die Ansprüche unserer Mandanten ein. Denn Flugverspätungen oder -annulierungen sind ärgerlich, sollten Sie jedoch nicht auch noch finanziell belasten. Sie benötigen Rechtsberatung oder haben weitere Fragen? Dann melden Sie sich bei uns!

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