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Flugverspätung: Flughafen Frankfurt landet am letzten Platz

veröffentlicht am

35,3 % der Flüge starten nicht planmäßig

Der größte Flughafen Deutschlands, Frankfurt Airport, hatte im Zeitraum vom 01. Januar 2018 bis 01. August 2018 die meisten Flugverspätungen. Dies ist der aktuellen Medienberichterstattung zu entnehmen. Demnach sollen von 150.610 Flügen 49.910 mit einer 15-minütigen Verspätung oder mehr gestartet sein. 3230 Flüge fielen komplett aus.

Hinweistafel Departures Flughafen
Foto: Tobias Arhelger/Adobe Stock

Ursachen für Flugverspätung: Wetter, Insolvenzen, Streiks

2018 stand im Zeichen des Flug-Chaos - die Insolvenz von Air Berlin, ungewöhnlich viele Streiks, Personalmangel bei der Deutschen Flugsicherung und häufige Unwetter sorgten für ungewöhnlich viele Flugverspätungen und Flugausfälle. Dabei waren die deutschen Flughäfen im besonderen Maße betroffen. Lediglich die Flughäfen in Slowenien und Portugal sollen mehr Annullierungen und Flugverspätungen verzeichnet haben. 

Entschädigungsansprüche in Höhe von 823 Millionen Euro

Aber auch an den anderen großen Flughäfen in Deutschland sahen die Verspätungsquoten nicht viel besser aus als in Frankfurt: Der Flughafen Köln-Bonn hatte eine Quote von 32,1 % gefolgt von München (29,6 %). Mit einer Quote von weniger als 22% schnitt Berlin-Schönefeld als bester internationaler deutscher Flughafen ab.

Insgesamt sollen über die massiven Verspätungen und der Vielzahl von Flugannullierungen Entschädigungsansprüche  in Höhe von 823 Millionen Euro entstanden sein. Um die Situation der Passagiere zu verbessern, hat die Bundesregierung kürzlich zu einem Luftfahrtgipfel geladen um mit Spitzen der Deutschen Luftverkehrsbranche Lösungen zu einer höheren Pünktlichkeitsquote zu diskutieren. Alledings kritisiert die Gewerkschaft der Fluglotsen, dass vorrangig Personalmangel in der Deutschen Flugsicherung zu Problemen führe und es hier noch Jahre dauerte, bis Abhilfe geschaffen sei. 

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Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen und Flugausfällen

Auf Grundlage des EU-Rechts haben Passagiere bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden oder bei einer kurzfristigen Annullierung ein Anspruch auf eine Entschädigung auf eine pauschale Entschädigungszahlung zwischen 250 bis zu 600 Euro. Die Höhe des Anspruchs ist abhängig von der Entfernung. Für einen Kurzstreckenflug bis zu 1.500 Kilometern muss die Airline 250 Euro zahlen, für einen Mittelstreckenflug (zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern) oder einen Flug innerhalb der Europäischen Union von mehr als 1500 Kilometern gibt es 400 Euro und für einen Langstreckenflug von mehr als 4.500 Kilometern kann man 600 Euro beanspruchen. Weitere Voraussetzung für einen Entschädigunganspruch ist, dass der Abflughafen innerhalb der Europäischen Union liegt oder die Fluglinie ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union hat. Lesen Sie hier mehr zu den Voraussetzung des Entschädigungsanspruch bei einer Flugverspätung. 

Verspätungen auf Teilstreckenflügen

Sofern es sich um einen Teilstreckenflug handelt und der Anschlussflug außerhalb der Union Verspätung hat, besteht der Anspruch gleichwohl. Hier ist die Ankunftsverspätung am Zielflughafen maßgeblich. Eine Zwischenlandung außerhalb der EU ändert hiern also nichts. Das hat der EuGH (Europäische Gerichtshof) am 31.05.2018 entscheiden (Az. C-537/17). Allerdings muss es sich bei dem Teilstreckenflug um einen sogenannten einheitlichen Flug handeln, dass heißt der Anschlussflug muss ein Teil einer gesamten Buchung sein. Zudem muss sich der Abflughafen innerhalb der EU liegen.

Einheitliche Buchung bei Teilstreckenflügen maßgeblich

Dem Urteil lag ein Flug von Berlin nach Agadir mit einer Zwischenlandung in Casablanca zu Grunde. Wegen einer Überbuchung konnte der klagende Passagier in Casablanca den Anschlussflug nicht antreten. Er erreichte Agadir mit einem Alternativflug mit einer Verspätung von mehr als vier Stunden.

Die Airline verweigerte die Auszahlung des Entschädigungsanspruchs mit dem Argument, es habe sich um einen innermarokanischen Flug gehandelt. Das sah der EuGH anders. Es habe sich um eine einheitliche Buchung gehandelt, so dass der Flug mit Blick auf den Entschädigungsanspruch aus der EU-Fluggastverordnung eine Gesamtheit darstelle, so der EuGH in der Urteilsbegründung. 

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

Sie benötigen Rechtsberatung oder haben weitere Fragen?

Senden Sie sie uns Ihr Anliegen an info@sos-flugverspaetung.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück."

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