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Klagewelle gegen Fluggesellschaften vor den Amtsgerichten

veröffentlicht am

Amtsgerichte in Köln und Düsseldorf melden Rekordzahlen

Fluggesellschaften wie Condor, TUIFly oder Eurowings werden immer häufiger von ihren Passagieren auf Auszahlung der Entschädigungszahlungen wegen Flugverspätung oder Flugausfall verklagt. Alleine das Amtsgericht Düsseldorf meldet nach Medienberichten für das Jahr 2018 über 12.000 Klagen mit Bezug zum Flug-und Reiserecht - mehr als doppelt so viele wie 2017. Dabei richtete sich die Hälfte der Klagen gegen Airlines oder Anbieter von Pauschalreisen.

Boarding Karte mit Corona Hinweis
Foto: vaalaa/Adobe Stock

Besonders viele Klagen gegen Eurowings

Gegenstand der Klagen sind meistens die pauschalisierten Entschädigungen wegen Flugverspätungen oder Flugannullierungen. Nach Angaben der nordrheinwestfälischen Justiz sollen alleine 4.000 Klagen gegen Eurowings eingereicht worden. Tatsächlich waren auch nach unseren Erfahrungswerten besonderes viele Flüge von Eurowings von Verspätungen oder Annullierungen betroffen. In unserer Praxis hat sich die Airline jedoch als kooperativ gezeigt - zumeist zahlt die Airline auf außergerichtliches Anfordern aus.

Wir haben dagegen sehr viele Klage gegen TUIFly, Condor und Laudomotion einreichen müssen. Diese zahlen oftmals nur nach erfolgreicher Klage oder nach Klageeinreichung aus.

Das Amtsgericht Köln hat bislang zwar keine genauen Zahlen erhoben. Nach Angaben einer Sprecherin ist die Anzahl der Verfahren in den letzten Monaten aber auch enorm angestiegen. Inzwischen stehe auch in Köln jede zweite eingehende Klage im Zusammenhang mit Flug-und Reiserecht.

Entschädigungsanspruch bei Flugverspätung zwischen 250 und 600 EUR

Nach der EU-Fluggastverordnung haben Passagiere bei einer kurzfristigen Annullierung oder einer Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden ein Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Sofern Sie auch von einem solchen Fall betroffen sind, können Sie über unser Portal gerne überprüfen, ob wir Ihren Entschädigungsanspruch für durchsetzbar halten. Wenn dies der Fall ist, klagen wir den Anspruch auch ein, sofern dies erforderlich werden sollte. Die Kosten für das Klageverfahren übernehmen wir dabei. Auch dann, wenn wir das Verfahren verlieren sollten, entstehen Ihnen keine Kosten. Unsere Erfolgsqoute in den gerichtlichen Verfahren liegt derzeit bei 95 Prozent.

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