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Lufthansa plant weitere zahlreiche Streichungen von Flügen in der Sommerzeit

veröffentlicht am

Durch Personalengpässe muss Lufthansa weitere Flüge in den kommenden Monaten streichen. Vor allem Frankfurt und München sollen von dem Personalmangel betroffen sein. Die Lufthansa spricht von bis zu 2200 Flügen, die im Juli und August voraussichtlich gestrichen werden.

Frau steht vor riesiger Abflugtafel mit Koffer und Tasche

Personalmangel an Flughäfen

Lufthansa gehen die Piloten aus. Corona-Ausfälle und Streiks sorgen für erneute Flugstreichungen. Während der Sommerzeit hat die Airline nun schon 2200 Flugverbindungen gestrichen. Für viele kommt die Urlaubs Freude daher zu früh. Die wiedergewonnene Reiselust der Deutschen scheint Lufthansa zu überbelasten. Vor wenigen Tagen wurden bereits 900 Flüge für Juli zurückgezogen. Jetzt sollen weitere 2200 folgen.

 

Betroffene Flugrouten und Flughäfen

Betroffene Passagiere sollen umgehend informiert werden, falls sie betroffen sind, um möglichst frühzeitig reagieren zu können. Hauptsächlich abgesagt werden sollen innerdeutsche und innereupäische Flüge. Laut Lufthansa sollen aber Umbuchungen ermöglicht werden und nur diejenigen Flüge gestrichen werden, bei denen eine alternative Reisemöglichkeit mit der Bahn besteht. Besonders die Flughäfen Frankfurt am Main und München sollen von Flugannullierungen betroffen sein. Wie viele Flüge genau diesen Sommer ausfallen werden, ist noch unklar. Die vorangegangenen Streichungen am Flughafen Frankfurt für den Juli betrafen rund zwei Drittel der ursprünglich geplanten Flüge. Die jetzigen Stornierungen an dem Flughafen sollen im selben Umfang ausfallen.

 

Diese Ansprüche haben Sie bei einer Flugannullierung

Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, können Sie einen Entschädigungsanspruch geltend machen. Dafür ist maßgeblich, wann die Airline Sie über die Streichung informiert hat. Erfolgt die Mitteilung durch die Fluggesellschaft früher als 14 Tage vor Ihrem geplanten Abflug, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Werden Sie jedoch erst später als 14 Tage vor Ihrem Abflug über die Streichung in Kenntnis gesetzt, steht Ihnen eine Entschädigung zu.

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