News zu den Themen Flugausfall und Flugverspätung
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Über 2.000 Flüge hatte die Lufthansa bereits im Sommer abgesagt. Nun sind weitere Ausfälle für den Winter 2022/23 geplant. Auch andere Airlines, wie die British Airways, sagen zahlreiche Flüge ab.
Das Flughafenchaos vom Sommer 2022 scheint sich auch in der kalten Jahreszeit fortzusetzen. Die Lufthansa sagt weitere Flüge für den Winter ab. Das deutsche Flugunternehmen hatte im Sommer bereits mehrere tausend Flüge abgesagt. Wie viele Flüge konkret betroffen sein werden, ist noch nicht bekannt. Schwerpunktmäßig sollen die innerdeutschen Kurzstrecken zu den Flughäfen Frankfurt (FRA) und München (MUC) abgesagt werden. Teilweise werden aber auch Langstreckenflüge ausfallen, wie die Verbindung von München nach Mexiko-Stadt.
Grund für die anhaltenden Probleme der Branche ist der Personalmangel sowie der hohe Krankenstand beim erbleibenden Personal. Während des eingeschränkten Flugbetriebes zu den Anfängen der Corona-Pandemie haben viele Airlines ihr Personal abgebaut. Dieses Personal fehlt jetzt, wo der Flugbetrieb wieder an Fahrt aufnimmt. Hinzukommt, dass trotz Abklingen der Corona-Krise nicht verlässlich die Winter-Saison geplant werden kann. Steigen die Zahlen der Erkrankten, sind erneute staatliche Beschränkungen des Flugbetriebes denkbar.
Neben der Lufthansa teilte auch British Airways mit, dass knapp 10.000 Flüge für den Winter 2022/23 von und nach London Heathrow (LHR) ausfallen werden. Darunter sind sowohl Kurzstrecken-, als auch Langstreckenflüge. Die britische Airline plant jedoch für die Schulferien im Herbst und Winter ihren ursprünglichen Flugplan durchzuführen. Dies gilt zumindest für die meist frequentierten Urlaubsziele.
Wer von einer Annullierung bzw. einem Flugausfall betroffen ist, kann einen Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben. Dieser Anspruch besteht jedoch nur, wenn die Airline einen Flug kurzfristig absagt. Teilt das Flugunternehmen mehr als 14 Tage vorher die Annullierung mit, haben die Reisenden genug Zeit sich nach einer anderweitigen Verbindung um zu sehen. Eine Entschädigung kann in diesen Fällen nicht gefordert werden.
Benachrichtigung vor Abflug | Landezeit des Alternativflugs | Entschädigungszahlung? |
---|---|---|
Über 14 Tage | Egal | Nein |
7-14 Tage vorher | Maximal 2 Std vorher oder maximal 4 Std. verspätet |
Nein |
7-14 Tage vorher | Über 2 Std. vorher oder über 4 Std. später |
Ja |
Weniger als 7 Tage vorher | Maximal 1 Std. vorher oder maximal 2 Std. später |
Nein |
Weniger als 7 Tage vorher | Über 1 Std. vorher oder über 2 Std. später |
Ja |