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Lufthansa sagt weitere Flüge im Winter ab

veröffentlicht am

Über 2.000 Flüge hatte die Lufthansa bereits im Sommer abgesagt. Nun sind weitere Ausfälle für den Winter 2022/23 geplant. Auch andere Airlines, wie die British Airways, sagen zahlreiche Flüge ab.

Flieger der Lufthansa am Boden
Foto: Przemysław Szabłowsk/AdobeStock

Kurzstrecken nach Frankfurt und München fallen aus

Das Flughafenchaos vom Sommer 2022 scheint sich auch in der kalten Jahreszeit fortzusetzen. Die Lufthansa sagt weitere Flüge für den Winter ab. Das deutsche Flugunternehmen hatte im Sommer bereits mehrere tausend Flüge abgesagt. Wie viele Flüge konkret betroffen sein werden, ist noch nicht bekannt. Schwerpunktmäßig sollen die innerdeutschen Kurzstrecken zu den Flughäfen Frankfurt (FRA) und München (MUC) abgesagt werden. Teilweise werden aber auch Langstreckenflüge ausfallen, wie die Verbindung von München nach Mexiko-Stadt.

 

Airlines fehlt Personal

Grund für die anhaltenden Probleme der Branche ist der Personalmangel sowie der hohe Krankenstand beim erbleibenden Personal. Während des eingeschränkten Flugbetriebes zu den Anfängen der Corona-Pandemie haben viele Airlines ihr Personal abgebaut. Dieses Personal fehlt jetzt, wo der Flugbetrieb wieder an Fahrt aufnimmt. Hinzukommt, dass trotz Abklingen der Corona-Krise nicht verlässlich die Winter-Saison geplant werden kann. Steigen die Zahlen der Erkrankten, sind erneute staatliche Beschränkungen des Flugbetriebes denkbar.

 

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British Airways reduziert Flüge

Neben der Lufthansa teilte auch British Airways mit, dass knapp 10.000 Flüge für den Winter 2022/23 von und nach London Heathrow (LHR) ausfallen werden. Darunter sind sowohl Kurzstrecken-, als auch Langstreckenflüge. Die britische Airline plant jedoch für die Schulferien im Herbst und Winter ihren ursprünglichen Flugplan durchzuführen. Dies gilt zumindest für die meist frequentierten Urlaubsziele.

 

Entschädigung nur bei kurzfristiger Absage

Wer von einer Annullierung bzw. einem Flugausfall betroffen ist, kann einen Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben. Dieser Anspruch besteht jedoch nur, wenn die Airline einen Flug kurzfristig absagt. Teilt das Flugunternehmen mehr als 14 Tage vorher die Annullierung mit, haben die Reisenden genug Zeit sich nach einer anderweitigen Verbindung um zu sehen. Eine Entschädigung kann in diesen Fällen nicht gefordert werden. 

Wichtige Fristen bei einer Annullierung:

Benachrichtigung vor Abflug Landezeit des Alternativflugs Entschädigungszahlung?
Über 14 Tage Egal Nein
7-14 Tage vorher Maximal 2 Std vorher
oder
maximal 4 Std. verspätet
Nein
7-14 Tage vorher Über 2 Std. vorher
oder
über 4 Std. später
Ja
Weniger als 7 Tage vorher Maximal 1 Std. vorher
oder
maximal 2 Std. später
Nein
Weniger als 7 Tage vorher Über 1 Std. vorher
oder
über 2 Std. später
Ja

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