News zu den Themen Flugausfall und Flugverspätung

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Orkantief „Eberhard" sorgt für Flugausfälle und Flugannullierungen

veröffentlicht am

Viele Inlandsflüge - in Deutschland häufig von verspäten sich oder werden gecancelt. Der Grund: Orkantief "Eberhard". Viele Passagiere fragen sich, ob sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Der Hintergrund: Nach EU-Recht steht Passagieren ein Anspruch auf Entschädigung zwischen 250 und 600 EUR zu, wenn sich der Flug bei dessen Ankunft um mindestens drei Stunden verspätet hat oder kurzfristig annulliert wurde. Die Höhe der Entschädigungszahlung ist abhängig von der Flugstrecke. Kurzstreckenflüge werden mit 250 EUR entschädigt.

 

Flugzeug steigt in dunkle Wolken auf
Foto: stryjek/Adobe Stock

Außergewöhnliche Umstände schließen Entschädigungszahlung aus

Bei schlechtem Wetter stehen die Chancen auf eine solche Entschädigungszahlung jedoch eher schlecht. Als Ausschlussgrund für die Entschädigungszahlung nennt die EU-Fluggastverordnung außergewöhnliche Umstände - und hierzu zählen Unwetter. Grund hierfür: Für außerhalb des Einflussbereiches der Airline liegende Gründe für die Entschädigung oder Verspätung soll die Airline nicht haften müssen. Allerdings sind ist die Rechtsprechung zu Gunsten der Passagiere eher streng, wenn es um diesen Ausschlussgrund geht. Die Airline muss nachweisen, alles getan zu haben, um die Verspätung zu vermeiden, insbesondere wenn das Ereignis, das zum Flugausfall führt vorhersehbar war. Hier erfahren sie mehr zu den außergewöhnlichen Umständen.

Anspruch auf Beförderung bleibt bestehen

Das bedeutet allerdings nicht, dass Passagiere bei Unwetterbedingungen selbst dafür verantwortlich sind, wie sie ihr Ziel kommen. Grundsätzlich hat jeder Fluggast einen Anspruch auf Ersatzbeförderung. Die Airline muss ihm also eine alternative Reisemöglichkeit anbieten.

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