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Schutzschirmantrag der Condor Flugdienst GmbH beim Amtsgericht Frankfurt eingegangen

veröffentlicht am

Bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main ist am 25.09.2019 ein Schutzschirmantrag der Condor Flugdienst AG eingegangen. Beantragt ist ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung nach § 270b InsO.

Condor Flugzeug wird aufgetankt
Foto: Tobias Arhelger/Adobe Stock

Ein solcher Antrag kann dann gestellt werden, wenn die Sanierung des Unternehmens möglich erscheint und keine Zahlungsunfähigkeit, sondern lediglich eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, was sich aus einer dem Antrag beizufügenden Bescheinigung ergeben muss.

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In diesem Verfahren wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt, sondern lediglich ein Sachwalter bestellt, der die Aufgabe hat, die Geschäftsführung des Schuldners zu überwachen. Der Schuldner hat ein Vorschlagsrecht bzgl. der Person des Sachwalters. Die nächsten Verfahrensschritte wären dann die Bestellung des Sachwalters sowie die Bestimmung einer höchstens dreimonatigen Frist zur Vorlage eines Insolvenzplans.

Das Amtsgericht prüft den heute eingegangenen Antrag und wird hierüber in den nächsten Tagen eine Entscheidung treffen.

Quelle: Pressemitteilung OLG Frankfurt vom 25.09.2019

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller der Mueller.legal Rechtsanwälte Berlin ist Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung und Rechtsexperte für Reiserecht mit langjähriger Erfahrung.

"Seit 2016 setzen uns für die Ansprüche unserer Mandanten ein. Denn Flugverspätungen oder -annulierungen sind ärgerlich, sollten Sie jedoch nicht auch noch finanziell belasten. Sie benötigen Rechtsberatung oder haben weitere Fragen? Dann melden Sie sich bei uns!

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