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Trotz starkem Wind: Fluggäste erhalten Entschädigung

veröffentlicht am

Das Amtsgericht (AG) Bühl hat entschieden, dass Ryanair aufgrund einer Verspätung von über drei Stunden den Fluggästen eine Entschädigung von 250,00 EUR zahlen sowie die Mehrkosten für Hotel und Verpflegung in Höhe von 194,00 EUR ersetzen muss (Urteil vom 02.11.2022, Az. 7 C 87/22). Starke Winde am Ziel-Flughafen sind im vorliegenden Fall kein außergewöhnlicher Umstand.

Ryanair Flugzeug am Himmel
Foto: Santi Rodríguez/Adobe Stock

Verspätung von über 12 Stunden

Planmäßig sollte Ryanair um 21 Uhr am 10.12.2021 Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden (FKB) abfliegen und um 22:55 Uhr Flughafen auf Mallorca landen. Tatsächlich mussten sich die Passagiere aber bis zum nächsten Tag gedulden: Der Flug konnte erst um 09:49 Uhr starten. Damit verspätete sich der Flug um über 12 Stunden deutlich. Ab einer Verspätung von drei Stunden steht den Passagieren eine Entschädigungszahlung gemäß Art. 7 der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke. Die Entfernung zwischen Karlsruhe und Mallorca liegt unter 1.500 Kilometern, sodass die Entschädigungszahlung 250,00 EUR pro Fluggast beträgt.

 

Wetterbedingungen können Haftung ausschließen

Diese Entschädigung muss die Airline allerdings nicht zahlen, soweit es ihr aufgrund eines außergewöhnlichen Umstandes unmöglich war, pünktlich zu fliegen. Das können insbesondere Wetterphänomene, wie Gewitter oder Stürme, Vogelschlag oder das Verhalten von Passagieren sein. Zusätzlich muss das Flugunternehmen alles ihr zumutbare unternommen haben, um die Verspätung so gering wie möglich zu halten oder sogar gänzlich zu vermeiden. In dem vorliegenden Verfahren hatte sich Ryanair auf starken Wind berufen, aufgrund dessen der Vor-Vorflug nicht auf Mallorca landen konnte, sondern nach Ibiza umgeleitet werden musste. Dieselbe Maschine, welche die Kunden der SOS Flugverspätung von Karlsruhe nach Mallorca bringen sollte, sollte zuvor vom Flughafen Frankfurt am Main (FRA) nach Mallorca und dann zurück nach Karlsruhe fliegen. Auf dem Flug von Frankfurt nach Mallorca traten diese besagten Winde auf. Aufgrund eines vorherigen Positionierungsflug von Ibizia nach Mallorca und einem Nachtflugverbot in Karlsruhe sei die Vermeidung der Verspätung unmöglich gewesen und Wetterbedingungen ein außergewöhnlicher Umstand, erklärte der Rechtsbeistand von Ryanair.

 

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Wann verhindert "starker Wind" die Landung?

Dies überzeugte das Amtsgericht (AG) Bühl nicht. Zwar seien Wetterbedingungen nicht durch die Airlines beherrschbar und damit grundsätzlich ein außergewöhnlicher Umstand, doch vorliegend hatte die beklagte Airline nicht ausreichend dargelegt, weshalb die Verspätung nicht vermeidbar war, erklärte das AG Bühl seine Entscheidung. Inwiefern starke Winde oder ein Unwetter die Landung auf Mallorca unmöglich gemacht hätten, hatte die Airline nach richterlicher Einschätzung nicht zur Überzeugung des Gerichtes vorgetragen. Ob zudem Ersatzflüge, Umbuchungen oder dergleichen überhaupt in Erwägung gezogen seien, ließe sich dem Beklagtenvortrag zudem nicht entnehmen, führte das Gericht aus. Mangels nachgewiesenem außergewöhnlichen Umstand, verpflichtete das AG Bühl Ryanair zur Zahlung von 250,00 EUR Entschädigung pro Fluggast.

 

Verspätete Airline trägt Kosten für Hotel und Frühstück

Neben Entschädigungszahlungen sind Flugunternehmen dazu verpflichtet Betreuungsleistungen zu erbringen. Abhängig von der Dauer der Verspätung sind Getränke, Lebensmittel oder eine Hotelübernachtung für die Fluggäste zu organisieren. Da Ryanair den Fluggästen keine solche Leistungen anbot, buchten die Kunden von SOS Flugverspätung eigenständig eine Hotelübernachtung und Frühstück. Dadurch mussten die betroffenen Passagiere 194,00 EUR bezahlen. Wie das AG Bühl entschied, muss Ryanair auch diese Kosten ersetzen.

 

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

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