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Ufo kündigt Streiks bei Lufthansa an

veröffentlicht am

Ausstände bei Eurowings und Germanwings im Juli erwartet

Die Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo hat angekündigt, im Sommer die Lufthansa zu bestreiken. Konkret sollen bereits im Juli die Lufthansa-Töchter Eurowings und Germanwings betroffen sein. Hierzu solle in der kommenden Woche eine Urabstimmung stattfinden. Der tellvertretende UFO-Vorsitzende Daniel Flohr sagte: "Im Juli werden Streiks durch die Kabinenmitarbeiter in Deutschland stattfinden."

Weltkarte mit Reisepass und kleinem Flugzeug und Koffer mit Streik-Hinweis
Foto: Stockwerk-Fotodesign/Adobe Stock

Bei Lufthansa und Eurowings Streik in der Ferienzeit

Wann, wo und wie lange die Arbeitskämpfe stattfinden werden, solle am Am Ende der Urabstimmungen solle verkündet werden, so Flohr. Falls Lufthansa nicht einlenke, könne der Arbeitskampf lange dauern, ergänzte Sylvia De la Cruz, Chefin der 15.000 mitgliederstarken Gewerkschaft UFO. Flohr warf der Lufthansa vor, bewusst eine Eskalationsstrategie zu fahren. Damit werde der Chaos-Sommer dieses Jahr nochmal größer.

Die Lufthansa dagegen hält einen Streik für nicht möglich, da es zur Zeit weder offene Tarifverträge noch konkrete Forderungen gäbe. Ob jedoch Lufthansa tatsächlich gegen die angekündigten Streiks rechtliche Mittel ergreifen wird, ist noch nicht absehbar. So oder so: Die derzeit angespannte Lage droht sich weiter zu verschärfen. Die Lufthansa hat mit Verlusten ihrer Tochter Eurowings, die sie mit dem Preiskampf im Billigfliegersegment und mit höheren Kerosinkosten begründet sowie mit sinkenden Gewinnen zu kämpfen.

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Ausgleichszahlungen trotz Streik?

Für viele betroffene Fluggäste wird sich die Frage stellen, ob sie trotz des Streiks einen Anspruch auf Entschädigung wegen der annullierten bzw. verspäteten Flüge haben werden. Der EuGH hat hierzu jüngst entschieden, dass dies trotz Streiks dann der Fall ist, wenn die Airline den Streik selbst herbeigeführt hat. Betroffen war in diesem Fall TUIFly. Ein Streik muss also nicht immer als außergewöhnlicher Umstand im Sinne des Art. 5 Abs. 3 Flug-VO gelten. Vielmehr könne ein Streik auch eine absehbare Reaktion der Arbeitnehmer und insofern für die Airline beherrschbar sein. Dies dürfte wohl auch hier gelten, da Lufthansa bzw. deren Töchter Eurowings und Germanwings durchaus die Möglichkeit hätten, den Streik durch Verhandlungen oder aber - sofern er sich tatsächlich als rechtswidrige Maßnahme darstellte - durch das Ergreifen von entsprechenden rechtlichen Mittel zu verhindern.

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller der Mueller.legal Rechtsanwälte Berlin ist Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung und Rechtsexperte für Reiserecht mit langjähriger Erfahrung.

"Seit 2016 setzen uns für die Ansprüche unserer Mandanten ein. Denn Flugverspätungen oder -annulierungen sind ärgerlich, sollten Sie jedoch nicht auch noch finanziell belasten. Sie benötigen Rechtsberatung oder haben weitere Fragen? Dann melden Sie sich bei uns!

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