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Flugverspätung Flugausfall / Umbuchung
Carl Christian Müller

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist langjähriger Rechtsexperte für Reiserecht

Vertrauen durch Erfahrung

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Testimonial Fluggastrechte

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Testimonial Fluggastrechte

Florian

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So macht Flugverspätung Spaß.

Testimonial Fluggastrechte

Tina

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um nichts kümmern und nichts zahlen. Nach kurzer Zeit kam eine E-Mail und das Geld war da.

Warum für Sie bei SOS Flugverspätung mehr von Ihrer Entschädigung bleibt

Sie hatten eine Flugverspätung oder Flugannullierung?
Bei uns bleibt Ihnen mehr von Ihrer Entschädigung. Mit nur 19,95 % Erfolgsprovision zzgl. MwSt.* sind wir der günstigste Anbieter am deutschen Markt.

Das bedeutet für Sie: mehr Geld auf dem Konto. Bei einer Entschädigung von 600 € behalten Sie mit SOS Flugverspätung rund 457 € – bei anderen Anbietern mit 35 % Provision nur 390 €.

👉 Ein Unterschied von über 65 € pro Passagier.

Hinzu kommt: Anders als andere Anbieter, setzen wir die Ihnen entstandenen Zusatzkosten (Hotel, Taxi, Kosten für Ersatzflüge) durch. Nähere Informationen erhalten Sie in unserem großen Flugentschädigungs-Vergleich.

*Die Provision wird nur fällig, wenn wir erfolgreich sind und die Airline auszahlt. Sollte Ihre Airline nicht freiwillig zahlen, gehen wir vor Gericht – für Sie ohne Risiko und Zusatzkosten. Bei anderen Anbietern können dafür weitere Gebühren anfallen. Auf den Provisionssatz fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an.

 

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Carl Christian Müller

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist langjähriger Rechtsexperte für Reiserecht

Kompetent. Durchsetzungsstark. Für Sie da.

 

"Unser Anspruch: Nicht nur günstiger, sondern auch besser sein als andere! Bei SOS Flugverspätung wird Ihr Anspruch von erfahrenen Fluggastrechtsexperten bearbeitet – kompetent und transparent. Sollte die Airline nicht zahlen, übernehmen wir als Partneranwälte die gerichtliche Durchsetzung. Für Sie ohne Zusatzkosten oder Risiko."

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Ihr Flug war verspätet oder wurde annulliert? Das steht Ihnen nach der Fluggast-Verordnung zu:

Bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden oder einer Flugannullierung, stehen Ihnen folgende Ausgleichzahlungen zu:

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Warum SOS Flugverspätung beauftragen?

Bei uns bleibt Ihnen mehr als bei den meisten anderen Fluggastportalen von Ihrer Entschädigung: Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. Bei SOS-Flugverspätung leiten Sie erfahrene Rechtsexperten absolut stressfrei zu Ihrer Entschädigung. Überlassen Sie uns die Durchsetzung Ihres Anspruchs und profitieren Sie von unserer hohen Erfolgsquote.

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Langwierig und aussichtslos

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  • Papierkrieg mit der Airline
  • Fehlende Rechtskenntnisse
  • Niedrige Erfolgsquote
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Anwalt

Mit Kosten verbunden

  • Muss Kosten berechnen
  • Als Einzelfall unwirtschaftlich
  • Unklare Erfolgsaussichten
  • Erfahrung unklar
  • Stressfaktor hoch

Bewertungen bei AUSGEZEICHNET.org

Echte Bewertungen, echte Erfahrungen, maximale Transparenz:
Unsere Kund:innen berichten auf AUSGEZEICHNET.org von ihrer Zusammenarbeit mit uns.

Das sind die Vorteile bei SOS Flugverspätung


Kein Aufwand und kein Stress

Sparen Sie wertvolle Lebenszeit und überlassen uns, was wir gut können. Wir geben nicht aufm bis wir Ihr Recht durchgesetzt haben.


Hohe Erfolgsquote und kein Risiko

Wir setzen seit 2016 erfolgreich Fluggastrechte durch. Wir kennen die Airlines und die Gerichte. Unsere Erfolgsquote liegt bei 99%.


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Wir sind mit 19,95% zzgl. MwSt. Erfolgs-Provision der günstigste Anbieter am Markt. Bei uns bleibt Ihnen mehr von Ihrem Entschädigungsbetrag, 

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Häufige Fragen rund um das Thema Flugverspätung

Ob Anspruch, Entschädigungshöhe oder Entschädigungs-Formular: Hier finden Sie kompakte Antworten auf die häufigsten Fragen zur Entschädigungszahlung bei einer Flugverspätung, inklusive praktischer Tipps für Ihren nächsten Schritt.

1. Wann bekommt man bei einer Flugverspätung etwas erstattet?

Wenn Sie mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden am Zielort ankommen, haben Sie Anspruch auf eine pauschale Zahlung. Wichtig: Die Airline muss für die Verspätung verantwortlich sein.

2. Wie hoch ist die Erstattung bei Flugverspätungen?

Die Höhe richtet sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Flugstrecke. Unabhängig davon also, was Sie für Ihren Flug bezahlt haben, beträgt die Entschädigung

  • bis 1.500 km: 250 € (z.B. Köln -> Mallorca)
  • bis 3.500 km: 400 € (z. B. Berlin -> Lissabon)
  • über 3.500 km: 600 € (z. B. Frankfurt -> Tokio)
3. Wie lange kann ich bei einer Flugverspätung die Erstattung rückwirkend einfordern?

In Deutschland gilt eine Frist von drei Jahren ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug vom 10. März 2022 kann also noch bis 31. Dezember 2025 geltend gemacht werden.

4. Muss die Airline Mehrkosten für Hotel, Taxi, Zugfahrten oder Ersatzflüge erstatten?

Wenn Ihr Flug ausfällt oder stark verspätet ist, müssen Sie mögliche Zusatzkosten wie Hotel, Taxi oder Ersatzflüge oft nicht selbst zahlen. Die Airline muss diese Ausgaben in vielen Fällen erstatten – entweder direkt nach EU-Recht oder über das allgemeine Schadensersatzrecht.

5. Wie fordere ich die Erstattung bei einer Flugverspätung?

Sie können die Entschädigung direkt bei der Airline geltend machen oder unseren Entschädigungsrechner nutzen. Dort reicht eine kurze Eingabe Ihrer Flugdaten. Das dauert nicht länger als 2 Minuten. Wir übernehmen alles Weitere. Notfalls ziehen wir auch vor Gericht. Für Sie ohne Kosten und ohne Risiko. 

6. Was passiert, wenn die Airline nicht zahlt oder sich nicht meldet?

In diesem Fall gehen wir gerichtlich gegen die Airline vor. Anders als andere Anbieter klagen wir in der Regel nach Ablauf der ersten von uns außergerichtlich gesetzten Zahlungsfrist, also sehr schnell. Das Beste: Sie tragen kein Kostenrisiko – wir übernehmen die Prozesskosten bei negativem Ausgang.

7. Gibt es ein offizielles Formular für die Erstattung bei Flugverspätung?

Ein offizielles EU-Formular existiert nicht. Jede Airline hat eigene Prozesse und Formulare. Diese sind oft unübersichtlich oder schwer auffindbar.

💡 Bei SOS Flugverspätung benötigen Sie kein Formular: Einfach hier Ihre Flugdaten eingeben. Das dauert nur 2 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch anschließend, übernehmen anschließend die komplette Kommunikation mit der Airline und setzen Ihren Anspruch durch. Schnell, sicher und für Sie ohne Risiko.

8. Wie funktioniert der Service von SOS Flugverspätung?

Sie geben Ihre Flugdaten in unseren Entschädigungsrechner ein. In weniger als 2 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch und setzen ihn durch – notfalls auch vor Gericht. Sobald wir das Geld von der Airline erhalten, zahlen wir aus. Unsere Provision beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. und fällt nur im Erfolgsfall an.

9. Brauche ich meine Buchungsbestätigung oder das Boardticket?

Sie wollen Ihren Fall jetzt bei uns einreichen , haben aber Ihre Buchungsbestätigung oder das Boardticket nicht zur Hand? Kein Problem. Sie können die Unterlagen auch zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen. 

Über unseren Entschädigungsrechner können Sie auch ohne Unterlagen prüfen, ob Ihr Flug erstattungsfähig ist. Das einzige was Sie hierzu benötigen ist Ihre Flugnummer und das Flugdatum.

Sie wissen Ihre Flugnummer nicht mehr? 👉 Hier können Sie Ihre Flugnummer über unseren Flugnummer-Finder in wenigen Sekunden ermitteln.

10. Wie lange dauert es, bis ich das Geld bekomme?

Zahlt die Airline freiwillig, haben Sie Ihr Geld innerhalb von 2 bis 6 Wochen auf Ihrem Konto. Zahlt die Airline nicht freiwillig und wir müssen klagen, kann es einige Monate dauern. Wir informieren Sie regelmäßig über den Stand. Der Anspruch verzinst sich in diesem Fall mit 5% über dem Basiszinssatz. Anders als andere Anbieter geben wir die Zinsen an Sie weiter. 

11. Was unterscheidet SOS Flugverspätung von anderen Anbietern?
  • Günstigster Anbieter
    Bei SOS Flugverspätung profitieren Sie von der günstigsten Erfolgsprovision am Markt – nur 19,95 % zzgl. MwSt.
  • Keine Zusatzkosten oder zusätzliche Gebühren
    Andere Anbieter übernehmen zwar ebenfalls die Gerichtskosten, verlangen im Erfogsfall aber oft eine zusätzliche Gebühr, die von Ihrer Entschädigung abgezogen wird.
    Beispiel: Bei Flightright fallen im Klagefall bis zu 14 % zusätzlich an.

👉 Wir verzichten auf solche Aufschläge.

  • Ein weiterer Unterschied: Wir setzen Ihre Mehrkosten durch
    Wir setzen für Sie nicht nur die Entschädigungspauschale durch, sondern auch Erstattungen für Hotelkosten, Verpflegung oder Ersatzflüge. Was Ihnen zusteht, holen wir vollständig für Sie zurück. Andere Anbieter lassen genau das oft außen vor.

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Hier bleibt mehr für Sie

Hier finden Sie weiterführende Seiten zu Ihren Fluggastrechten

Ihr Flug hatte Verspätung, wurde gestrichen oder Sie haben den Anschluss verpasst? Auf den nachfolgend verlinkten Seiten finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Fluggastrechten, Entschädigungen und weiteren Ansprüchen.

News rund um das Thema Flugverspätung und Flugausfall

Hier finden Sie Urteile, Beiträge und Neuigkeiten zu Flugverspätungen und Flugannullierungen.

Strittige Neuregelung der Fluggastrechte – EU-Parlament in Sorge

Die polnische Ratspräsidentschaft treibt die Reform der EU-Fluggastrechte mit auffallender Geschwindigkeit voran und bringt damit nicht nur Verbraucherschützer, sondern auch das Europäische Parlament in Alarmbereitschaft. In Brüssel wächst die Sorge, dass die Verordnung in zentralen Punkten zulasten der Passagiere verschärft wird - und das ohne angemessene parlamentarische Beteiligung.

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Das Bild zeigt den Flughafen Berlin Brandenburg BER in der Nacht
Nachflugverbot am BER

Ryanair kritisiert striktes Nacht­flug­verbot am BER

Die irische Billigairline Ryanair hat erneut scharfe Kritik am seit seit der Inbetriebnahme im Oktober 2020 geltenden Nachtflugverbot zwischen 0:00 und 5:00 Uhr am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) geübt. Nach zwei Umleitungen Mitte Februar dieses Jahres, als verspätete Ryanair-Maschinen nach Hannover ausweichen mussten, fordert das Unternehmen mehr Flexibilität seitens der Flugsicherung und der zuständigen Behörden.

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Offizieller Bericht veröffentlicht: Lufthansa-Flug LH1140 flog minutenlang führerlos über Spanien

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Es klingt wie ein Albtraum über den Wolken: Ein Passagierflug der Lufthansa war im Februar 2024 rund zehn Minuten lang führungslos unterwegs - ohne ansprechbaren Piloten, ohne Funkkontakt, ohne sichtbare Kontrolle im Cockpit. Erst jetzt wurde der Vorfall durch die spanische Flugunfalluntersuchungsbehörde CIAIAC offiziell bestätigt. In einem am 16. Mai 2025 veröffentlichten Abschlussbericht schildert die Behörde detailliert, was sich an Bord von Flug LH1140 auf dem Weg von Frankfurt nach Sevilla zugetragen hat.

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