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Holen Sie sich was Ihnen zusteht - Ihre Ansprüche gegenüber Aeromexiko!

Aeromexiko

Aeromexiko
Foto: gordzam/AdobeStock
IATA-Code: AM
ICAO-Code: AMX
Gründung: 1934
Sitz: Mexiko- Stadt
Heimatflughafen: Mexiko- Stadt
Ziele: national und international
Flottenstärke: 124 Flugzeuge
Website www.aeromexico.com

Flugverspätungen und Ausfälle können belastend sein, gerade wenn Sie hierdurch um Ihre kostbare Urlaubszeit gebracht werden. 

Wir sind uns der Strapazen von Flugvorfällen bewusst und möchten Sie daher dabei unterstützen, sich Ihre Entschädigung zu sichern! Kam es bei Ihrem Aeromexiko Flug zu einer Flugverspätung oder Annullierung? Oder wurden Sie aufgrund einer Überbuchung gar nicht erst befördert? Dann sollten Sie jetzt Ihre Entschädigung einfordern. Die Höhe der Entschädigung liegt zwischen 250 und 600 EUR.

Holen Sie sich Ihre rechtmäßige Entschädigung – schnell, einfach und ohne Stress. Egal ob verspätet, gestrichen oder umgeleitet: Unsere Experten für Fluggastrechte kämpfen für Sie, damit Sie das bekommen, was Ihnen zusteht. Keine Kosten im Voraus – wir verdienen nur, wenn Sie gewinnen!

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."

Sichern Sie sich jetzt Ihre Entschädigung von Aeromexiko! einfach und bequem.

Wissenswertes rund um Aeromexiko

Aeroméxico ist die größte Fluggesellschaft Mexikos mit Heimatflughafen in Mexico City. Die Airline verbindet weltweite Ziele miteinander mit  Schwerpunkt auf Nord-, Mittel- und Südamerika, Asien und Europa.

Verspätungsverhalten

Aeroméxico hat im weltweiten Vergleich durchschnittliche Verspätungsstatistiken. Beispielsweise hatte der Flug AM 403 von New York (JFK) nach Mexiko-Stadt (MEX) 2024 eine Pünktlichkeitsrate von 87 %. Die durchschnittliche Verspätung betrug dabei etwa 38 Minuten. 

Entschädigungsverhalten

Ist Ihr Flug verspätet zahlt Aeromexiko in der Regel eine Entschädigung. Deren Umfang richtet sich nach lokalen Regularien. Bei Inlandsflügen in Mexiko, ergibt sich der Umfang der Erstattung aus lokalen Verbraucherschutzgesetzen, bei Flügen mit EU Bezug kann die EU Verordnung greifen. 

EU Verordnung

Bei Aeromexiko handelt es sich um eine Fluggesellschaft mit Sitz außerhalb der EU. Die Anwendbarkeit der EU Verordnung setzt daher voraus, dass der verspätete oder annullierte Flug in der europäischen Union gestartet ist. Flüge aus der EU nach Mexiko sind also erstattungsfähig, der jeweilige Rückflug jedoch nicht. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Unkompliziert und kostenlos.

Mein Aeromexiko Flug kam verspätet an - welche Ansprüche habe ich?

Ein Erstattungsanspruch gegenüber Aeromexiko besteht bei einer hinreichenden Ankunftsverspätung. Hinreichen ist die Verspätung, wenn Sie Ihren Zielflughafen mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden erreichen. Entscheidend ist hierbei der Zeitpunkt in welchem die Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird, nicht die Wartezeit am Abflug- Flughafen. 

Damit Sie einen Anspruch auf Erstattung geltend machen können ist weiterhin Voraussetzung, dass die Verspätung nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruht. Hierunter versteht man Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, aber außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen. Als außergewöhnlicher Umstand sind beispielsweise extreme Wetterbedingungen und Vogelschläge zu werten, nicht aber Streiks oder Krankheit der eigenen Belegschaft

Achtung: Es ist zu beobachten, dass sich Airlines pauschal auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände berufen, auch wenn diese gar nicht vorliegen.

Mein Aeromexiko Flug wurde annulliert - welche Ansprüche stehen mir zu?

Kam es zu einer Annullierung Ihres Flugs mit Aeromexiko, stehen Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung sowohl eine Entschädigung als auch eine Rückerstattung zu. Entscheidend ist hierbei, dass Sie später als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Stornierung Ihres Fluges informiert worden sind. Sie haben sodann die Wahl zwischen

  • einer Rückerstattung des Ticketpreises oder
  • einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • einer frühestmöglichen alternativen Beförderung zu Ihrem Reiseziel. (vorbehaltlich verfügbarer Plätze).  

Unser Tipp: Indem Sie bereits am Flughafen die Annullierung oder Verspätung dokumentieren, können Sie sich die Geltendmachung Ihrer Ansprüche erleichtern. Fragen Sie hierzu das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen sich dies - wenn möglich- schriftlich bestätigen. 

Keine Entschädigung bei einem Ersatzflug in folgendem Zeitfenster:

Zeitpunkt der Benachrichtigung alternativer Abflug alternative Ankunft
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug max. 2 Stunden früher max. 4 Stunden später
weniger als 7 Tage vor Abflug max. 1 Stunde früher max. 2 Stunden später

Ihr Flug war verspätet oder wurde annulliert? Machen Sie Ihre Ansprüche geltend!

Sofern der Flieger mehr als 3 Stunden später gelandet ist als geplant, haben Sie nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung folgende Ansprüche:

Kurzstrecke

Berlin - München

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

600 €

Wie hoch fällt die Entschädigung aus?

Ist Ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Gemäß EU-Fluggastrechteverordnung Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Sie beträgt je nach Flugstrecke 250 Euro, 400 Euro oder sogar 600,00 Euro pro Passagier.

Kommt es auf Ihrem Flug zu einem Flugvorfall, steht Ihnen ein Entschädigungsanspruch zu. Wie hoch dieser ausfällt ist pauschal durch die Fluggastrechteverordnung geregelt. 

Die Höhe der Ihnen zustehenden Entschädigungspauschale, ist abhängig von der zurückgelegten Flugdistanz. Ein Kurzstreckenflug wird mit 250 EUR entschädigt. Bei einem Mittelstreckenflug erhalten Sie 400 EUR und bei einem Langstreckenflug können Sie 600 EUR einfordern.

Bei innergemeinschaftlichen Flügen gibt es eine Besonderheit bei der Berechnung der Anspruchshöhe. Befinden sich sowohl Start als auch Ziel des Flugs innerhalb der europäischen Union,  wird der Anspruch auf 400 EUR gedeckelt, unabhängig davon, wie lang die tatsächliche Flugstrecke war. 

Ankunftsverspätung Reiseentfernung Höhe der Entschädigung
Ankunft mehr als 3 Stunden später Reise unter 1.500 km 250,00 EUR
Ankunft mehr als 3 Stunden später Reise zwischen 1.500 und 3.500 km 400,00 EUR
Ankunft höchstens 4 Stunden später Reise über 3.500 km 300,00 EUR
Ankunft mehr als 4 Stunden später Reise über 3.500 km 600,00 EUR

Stehen mir neben der Entschädigungspauschale noch weitere Ansprüche zu?

Entstehen Ihnen durch den Flugvorfall Mehrkosten können diese erstattungsfähig sein. Beispielsweise ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet Kosten für Verpflegung und Getränke während der Wartezeit zu übernehmen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den Kosten, die Ihnen durch den Flugvorfall entstanden sind und denjenigen Kosten, die Ihnen so oder so entstanden sind. 

Sind Sie durch den Flugvorfall gezwungen in einem Hotel zu übernachten, werden sowohl die Taxi- oder Transportkosten zum Hotel, als auch die Hotelübernachtung selbst durch die Airline zu tragen. Nicht erstattungsfähig sind hingegen die Kosten der nicht wahrgenommenen Unterkunft am Zielort oder Entschädigungsansprüche für entgangene Urlaubsfreude. 

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Unter diesen Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Entschädigung

Als Fluggast sichert Ihnen die EU Verordnung Ansprüche auf Entschädigung sofern Sie von einem Flugvorfall betroffen waren. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben: 

Anspruchsberechtigt durch Flugvorfall

Der Anspruch besteht, sofern es auf Ihrem Flug zu einem Flugvorfall kam. Anspruchsberechtigt sind Sie, wenn Sie wegen verschuldeter Überbuchung nicht befördert werden konnten, Ihr Flug eine Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden aufwies, oder gar nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Damit ein Erstattungsanspruch entsteht, muss der Flugvorfall von der Airline zu vertreten sein - Darf also nicht auf höherer Gewalt beruhen.

Verantwortungsbereich der Airline

Der Flugvorfall muss im Verantwortungsbereich der Airline liegen. Das setzt voraus, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorgelegen haben. Kommt es zu einem Flugvorfall, welcher auf höherer Gewalt beruht, entfällt der Erstattungsanspruch. Nicht im Verantwortungsbereich der Airline liegen beispielsweise Flugvorfälle wegen Streik von Drittparteien, Sicherheitsmaßnahmen oder extremen Wetterbedingungen. 

Pünktlich am Gate erscheinen

Anspruchsvoraussetzung ist, dass Sie sich pünktlich am Gate zur Abfertigung eingefunden haben. In der Regel erhalten Sie von der Airline eine Benachrichtigung darüber, wann Sie am Gate einzufinden haben. Erfolgt diese Information nicht, gibt der Art. 3 der EU-Fluggastrechteverordnung vor, dass Passagiere sich spätestens 45 Minuten vor dem geplanten Abflug zum Gate begeben müssen. Hier erfahren Sie, wann Sie am Besten am Flughafen eintreffen sollten. 

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Sie können Ihren Anspruch auf Entschädigung gegen Aeromexiko mit unserem Entschädigungsrechner überprüfen. Geben Sie einfach Ihre Flugnummer und Ihr Flugdatum ein und klicken dann auf "KOSTENLOS PRÜFEN". Dann erhalten Sie auch schon das Ergebnis. Wenn Ihnen eine Entschädigung gegen Aeromexiko nach unserem Entschädigungsrechner zusteht, können Sie uns gerne mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen. Ihnen entstehen keine versteckten Kosten, wir behalten nur im Erfolgsfall eine Provision von der ausgezahlten Entschädigung ein. 

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