Fluggastrechte bei Nordic Regional Airlines –Ansprüche bei Verspätung & Annullierung!

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✈ Flugprobleme mit Nordic Regional Airlines? Holen Sie sich Ihre Entschädigung von bis zu 600 €!

Nordic Atlantic Airlines

Nordic Atlantic Airlines
Foto: aapsky/ Adobe Fotostock
IATA-Code: N7
ICAO-Code: FCM
Gründung: 2011
Sitz: Vantaa, Finnland
Heimatflughafen: Helsinki-Vantaa
Ziele: national und international
Flottenstärke: 24
Website

Ein verspäteter oder annullierter Flug kann nicht nur Ihre Reisepläne durchkreuzen, sondern auch hohe Kosten verursachen. Doch als Passagier sind Sie nicht schutzlos: Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) sichert Ihnen in vielen Fällen eine Entschädigung von bis zu 600€.

Nordic Regional Airlines, die im Auftrag von Finnair viele Regionalflüge durchführt, ist an diese Vorschriften gebunden. Ob Flugverspätung, Annullierung oder verlorenes Gepäck – wir zeigen Ihnen, wann Ihnen eine Entschädigung zusteht und wie Sie Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen.

Sofort Anspruch prüfen & Entschädigung einfordern: Innerhalb weniger Sekunden können Sie durch unseren Entschädigungsrechner berechnen, ob Ihnen Ansprüche gegen Nordic Regional Airlines zustehen und wenn ja, in welcher Höhe! 

In turbulenten Zeiten mit Nordic Atlantic Airlines – wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich gegen Verzögerungstaktiken der Airlines wehren. Lassen Sie sich Ihr Geld nicht entgehen! 

Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht, ganz ohne bürokratische Hürden und lästigen Mehraufwand - Mit uns zu Ihrer Nordic Atlantic Airlines Entschädigung!

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Kinderleicht zu Ihrem Entschädigungsanspruch gegen Nordic Regional Airlines - so einfach geht's!

Wir helfen Ihnen gerne bei der Geltendmachung Ihrer Erstattungsansprüche gegenüber Nordic Regional Airlines- ohne bürokratischen Mehraufwand und ohne jedes Kostenrisiko! 

Schritt 1

  • Flugnummer und Datum eintragen.
  • Die Eingabe dauert nur 2 Minuten.
  • Wir prüfen ob ein Anspruch besteht.
  • Feedback nach spätestens 24 Stunden.

Schritt 2

  • Wir schreiben die Fluggesellschaft an.
  • Wir setzen den Anspruch für Sie durch.
  • Notfalls ziehen wir hierfür vor Gericht.
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Schritt 3

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Mit diesen Tipps im Handumdrehung zu Ihrer Entschädigung!

Flugvorfälle können sehr ärgerlich und nervenaufreibend sein, doch mit diesen Tipps können Sie sich im Nachhinein die Geltendmachung Ihrer Ansprüche erleichtern! Mit dem richtigen Verhalten am Flughafen sichern Sie sich Ihre Ansprüche gegen Nordic Regional Airlines! 

  • Bewahren Sie zunächst Ruhe und lassen Sie sich nicht durch den Trubel am Flughafen aus der Ruhe bringen! 
  • Sofern Ihnen durch den Flugvorfall Mehrkosten entstehen, empfehlen wir Ihnen dringend, die Belege (für Mahlzeiten, Transfers, Hotelkosten etc.) aufzubewahren. Wichtig ist, dass die Belege zum Ausdruck bringen für welche Leistung das Entgelt fällig wird. Außerdem sollte der Beleg mit entsprechendem Datum versehen sein. 
  • Im Nachhinein fällt es manchmal schwer den konkreten Sachverhalt zu rekonstruieren. Daher empfiehlt es sich Anzeigetafeln oder offizielle Hinweisen zur Verspätung zu dokumentieren.
  • Lassen Sie sich den Grund des Flugvorfalls im besten Fall schriftlich durch das Bodenpersonal vor Ort  bestätigen (z. B. durch eine Airline-Bestätigung oder ein Protokoll). Das kann maßgeblich helfen, die Argumentation der Airline zu entkräften.  

 

Checkliste für Passagiere bei Flugproblemen

  • Boarding-Pass und Buchungsunterlagen griffbereit halten.
  • Nach Alternativflügen fragen und sich gegebenenfalls umbuchen lassen.

Was Ihnen nach einem Flugvorfall bei Nordic Regional Airlines

Wenn Ihr Flug verspätet ankam oder Sie wegen einer Annullierung oder Überbuchung nicht befördert werden konnten haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Diese ist pauschal geregelt und sieht folgende Ansprüche vor: 

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Wichtiges rund um die VO 261/2004

Die Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) gilt für alle Flüge, die:

  • von einem EU-Flughafen starten (unabhängig von der Airline), oder
  • in die EU fliegen, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat (wie Nordic Regional Airlines).

Das bedeutet: Wenn Ihr Flug mit Nordic Regional Airlines verspätet oder gestrichen wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung!

Wichtig: Ihre Rechte bestehen unabhängig davon, ob das Ticket teuer oder ein Sonderangebot war. Auch Passagiere mit Economy-Class-Buchungen haben dieselben Ansprüche!

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Welche Entschädigungshöhe sieht die Fluggastrechteverordnung vor?

Entschädigungspauschalen bei Verspätungen und Annullierungen 

Laut der EU-Fluggastrechteverordnung stehen Ihnen bis zu 600 € Entschädigung pro Person zu, wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet ist oder annulliert wurde.

1. Flugstrecke und Entschädigungsbeträge

Ankunftsverspätung Reiseentfernung Höhe der Entschädigung
Ankunft mehr als 3 Stunden später Reise unter 1.500 km 250,00 EUR
Ankunft mehr als 3 Stunden später Reise zwischen 1.500 und 3.500 km 400,00 EUR
Ankunft höchstens 4 Stunden später Reise über 3.500 km 300,00 EUR
Ankunft mehr als 4 Stunden später Reise über 3.500 km 600,00 EUR

2.  Besonderheiten bei Annullierung Ihres Fluges:

Bei einer Annullierung Ihres Fluges ist maßgeblich darauf abzustellen, wann Sie über die Annullierung informiert worden sind. 

  • Bei Annullierungen muss die Airline Ihnen eine Ersatzbeförderung oder eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises anbieten.

  • Sie haben auch Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Stornierung informiert wurden.

 

Fristen zur Annullierung

Information Anspruch Beispiel
Weniger als 14 Tage Es besteht ein Anspruch auf bis zu 600€ Entschädigung Nordic regional Airlines informiert Sie am 10.10.2024 darüber, dass Ihr Flug am 22.10.2024 annulliert wird.
Mehr als 14 Tage Es besteht kein Anspruch auf bis zu 600€ Entschädigung Nordic regional Airlines informiert Sie am 01.10.2024 darüber, dass Ihr Flug am 22.10.2024 annulliert wird.

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Kann Nordic regional Air von der Zahlung befreit sein? Ja, wenn außergewöhnliche Umstände greifen!

Die Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 der Europäischen Union regelt die Ansprüche von Passagieren bei Flugausfällen, Verspätungen und Nichtbeförderung. Ein zentraler Begriff in diesem Zusammenhang sind "außergewöhnliche Umstände", da sie die Haftung der Fluggesellschaften einschränken können.

Was versteht man unter außergewöhnlichen Umständen? Eine Begriffsdefinition 

Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die:

  • Außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen,
  • Nicht vorhersehbar sind, und
  • auch durch zumutbare Maßnahmen nicht vermeidbar gewesen wären.

In solchen Fällen entfällt die Pflicht der Airline zur Zahlung finanzieller Entschädigungen. Allerdings bleibt die Verpflichtung bestehen, Passagiere angemessen zu betreuen.

Rechtliche Konsequenzen bei außergewöhnlichen Umständen

  • Kein Anspruch auf Entschädigung:
    Passagiere haben keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 der Verordnung, wenn außergewöhnliche Umstände nachgewiesen werden.
  • Betreuungsleistungen bleiben bestehen:
    Fluggesellschaften müssen Passagieren während der Wartezeit Verpflegung, Unterkunft und alternative Beförderung anbieten.
  • Beweislast liegt bei Nordic regional Airlines:
    Die Fluggesellschaften muss nachweisen, dass das Ereignis tatsächlich für sie unvermeidbar gewesen ist und außerhalb ihres Einflussbereichs lag. 

Beispiele außergewöhnlicher Umstände:

  • Wetterbedingungen: Starker Schneefall, Stürme oder dichter Nebel, die die Flugsicherheit gefährden.
  • Politische oder sicherheitsbedingte Ereignisse: Terrorwarnungen, politische Unruhen oder plötzliche Sperrung von Lufträumen.
  • Naturkatastrophen: Vulkanausbrüche (z. B. Eyjafjallajökull 2010), Erdbeben oder Überschwemmungen.
  • Externe technische Probleme: Vogelschlag, Blitzschlag oder Schäden an der Flughafeninfrastruktur.
  • Streiks von Dritten: Arbeitsniederlegungen des Flughafenpersonals, der Flugsicherung oder der Gepäckabfertigung.

Wie verhalte ich mich, wenn mir ein Gutschein geboten wird?

Es kann passieren, dass Nordic Regional Airlines Ihnen statt der Ihnen zustehenden Entschädigung die Ausstellung eines Reisegutscheines anbietet - vermeintlich aus Kulanz.

Dieses Vorgehen bürgt viele Vorteile für die Airline: Nordic Regional Airlines ist mit 24 Flugzeugen eine relativ kleine Airline. Daher bietet Nordic Regional Airlines nicht allzu viele Verbindungen an. Die Airline kann insofern davon ausgehen, dass ein Großteil der Adressaten den Reisegutschein nicht einlösen wird oder gar kann. Hinzu kommt, dass der Reisegutschein nicht unbeschränkt gültig ist, sondern nach einer gewissen Zeit seine Gültigkeit verliert! 

Unser Tipp: Lassen Sie sich nicht mit Gutscheinen oder Ersatzflügen abspeisen! Oft steht Ihnen zusätzlich eine finanzielle Entschädigung zu! Lassen Sie sich nicht abwimmeln, sondern bleiben Sie hartnäckig. 

Die Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten- Was kann ich einfordern?

Hier erfahren Sie, was Sie neben der Entschädigungspauschale gegenüber Nordic Regional Airlines geltend machen können: 

Essen & Trinken

Während längerer Wartezeiten ist die Airline verpflichtet Ihnen Mahlzeiten und Getränke zu stellen oder deren Kosten zu ersetzen. Hierzu zählt Verpflegung in einem angemessenen preislichen Rahmen. Beachten Sie bitte, dass alkoholische Getränke nicht von der Erstattung umfasst sind

Schlafen

Reicht Ihre Wartezeit über Nacht, ist die Airline verpflichtet, Ihnen eine Unterkunft zu stellen. Erfolgt keine Organisation seitens der Airline, können Sie sich entstandene Mehrkosten hierfür erstatten lassen. Die Kosten für die Unterkunft sollten hierbei in einem angemessenen preislichen Rahmen sein. 

Reisen

Sofern Nordic Regional Airlines Sie nicht rechtzeitig an Ihren gewünschten Zielort transportieren konnte, können Sie eine alternative Beförderung von der Airline verlangen. Hierbei ist Nordic Regional Airlines nicht auf eigene Flüge beschränkt, sondern kann auch Bus, Bahn oder Schiff- Verbindungen bereitstellen. Bei eigenständiger Buchung können Sie Ersatz der Kosten verlangen. 

Wichtig: Bewahren Sie Ihre Belege gut auf!

Bewahren Sie alle Belege auf! Falls die Airline keine Unterstützung bietet, können Sie die Kosten später zurückfordern.

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Wichtiges rund um Ihr Reisegepäck

Geht Ihr Reisegepäck kann das nicht nur organisatorisch herausfordernd sein, sondern auch mit erheblichen Mehrkosten einhergehen. 

Doch auch wenn Ihr Reisegepäck verloren geht, haben Sie Rechte! Auch bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Dieser ergibt sich hier aber anders als Ansprüche für Flugverspätungen oder Annullierungen nicht aus der europäischen Fluggastrechteverordnung, sondern aus dem sogenannten Montrealer Abkommen. 

Das Montrealer Abkommen- Was ist das überhaupt?

Das am 28. Mai 19999 unterzeichnete Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, kurz: Montrealer Übereinkommen regelt die Haftungen im internationalen zivilen Luftverkehr. Der Geltungsbereich des Montrealer Abkommens erstreckt sich sowohl auf Fragen des Güter- wie Personentransports. Ziel der internationalen Übereinkunft ist Standardisierung und Modernisierung der rechtlichen Vorgaben auf dem Bereich der Luftbeförderung.  Das Abkommen umfasst auch Haftungsvorschriften des vertraglichen Luftfrachtführers für Schäden, die während eines Fluges an Personen, Gepäck oder Fracht entstehen. 

Welche Ansprüche habe ich durch das Montrealer Abkommen? 

Gemäß dem Montrealer Übereinkommen können Sie bis zu 1.300 € Entschädigung verlangen. Der Betrag deckt Ersatzkäufe und den Wert des Gepäcks.

Die Haftung des Luftfahrtbetreibers für Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Gepäckstücken ist auf 1.519 SZR pro Passagier gedeckelt. Es sei denn, der Passagier kann nachweisen, dass der Schaden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Luftfrachtführers herbeigeführt worden ist. Sodann ist der Anspruch nicht nach oben begrenzt. Für Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck haftet das Luftfahrtunternehmen unabhängig von der Frage des Verschuldens. Wird der entstandene Schaden ermittelt basiert die Bemessungsgrundlage für die Entschädigungshöhe nicht auf dem Neupreis, sondern dem Restwert des betroffenen Reisegepäcks.

Sie möchten Ansprüche geltend machen? Hier ein paar Tipps, wie Sie sich vor Ort verhalten sollten. 

Geht Ihr Reisegepäck verloren kann das nicht nur organisatorisch herausfordernd sein, sondern auch mit erheblichen Mehrkosten einhergehen. 

Vor Ort melden:

  • Gehen Sie direkt nach der Landung zum Lost-and-Found-Schalter am Flughafen und melden Sie den Verlust.
  • Lassen Sie einen PIR-Bericht (Property Irregularity Report) ausfüllen.

Ansprüche geltend machen:

  • Senden Sie den PIR-Bericht zusammen mit Ihrer schriftlichen Forderung innerhalb von 7 Tagen an die Airline.

Entschädigung fordern:

  • Gemäß dem Montrealer Übereinkommen können Sie bis zu 1.300 € Entschädigung verlangen. Der Betrag deckt Ersatzkäufe und den Wert des Gepäcks.

Abschließend: Ein paar Tipps zur Prävention von Gepäckverlust

  • Verwenden Sie gut sichtbare Gepäckanhänger mit Ihren Kontaktdaten.
  • Machen Sie Fotos von Ihrem Gepäck, um es bei Verlust leichter identifizieren zu können.
  • Bewahren Sie wertvolle Gegenstände im Handgepäck auf.

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Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
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