Fluggastrechte bei Nordic Regional Airlines –Ansprüche bei Verspätung & Annullierung!
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IATA-Code: | N7 |
---|---|
ICAO-Code: | FCM |
Gründung: | 2011 |
Sitz: | Vantaa, Finnland |
Heimatflughafen: | Helsinki-Vantaa |
Ziele: | national und international |
Flottenstärke: | 24 |
Website |
Ein verspäteter oder annullierter Flug kann nicht nur Ihre Reisepläne durchkreuzen, sondern auch hohe Kosten verursachen. Doch als Passagier sind Sie nicht schutzlos: Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) sichert Ihnen in vielen Fällen eine Entschädigung von bis zu 600€.
Nordic Regional Airlines, die im Auftrag von Finnair viele Regionalflüge durchführt, ist an diese Vorschriften gebunden. Ob Flugverspätung, Annullierung oder verlorenes Gepäck – wir zeigen Ihnen, wann Ihnen eine Entschädigung zusteht und wie Sie Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen.
Sofort Anspruch prüfen & Entschädigung einfordern: Innerhalb weniger Sekunden können Sie durch unseren Entschädigungsrechner berechnen, ob Ihnen Ansprüche gegen Nordic Regional Airlines zustehen und wenn ja, in welcher Höhe!
In turbulenten Zeiten mit Nordic Atlantic Airlines – wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich gegen Verzögerungstaktiken der Airlines wehren. Lassen Sie sich Ihr Geld nicht entgehen!
Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht, ganz ohne bürokratische Hürden und lästigen Mehraufwand - Mit uns zu Ihrer Nordic Atlantic Airlines Entschädigung!
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Flugvorfälle können sehr ärgerlich und nervenaufreibend sein, doch mit diesen Tipps können Sie sich im Nachhinein die Geltendmachung Ihrer Ansprüche erleichtern! Mit dem richtigen Verhalten am Flughafen sichern Sie sich Ihre Ansprüche gegen Nordic Regional Airlines!
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Die Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) gilt für alle Flüge, die:
Das bedeutet: Wenn Ihr Flug mit Nordic Regional Airlines verspätet oder gestrichen wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung!
Wichtig: Ihre Rechte bestehen unabhängig davon, ob das Ticket teuer oder ein Sonderangebot war. Auch Passagiere mit Economy-Class-Buchungen haben dieselben Ansprüche!
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Laut der EU-Fluggastrechteverordnung stehen Ihnen bis zu 600 € Entschädigung pro Person zu, wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet ist oder annulliert wurde.
Ankunftsverspätung | Reiseentfernung | Höhe der Entschädigung |
---|---|---|
Ankunft mehr als 3 Stunden später | Reise unter 1.500 km | 250,00 EUR |
Ankunft mehr als 3 Stunden später | Reise zwischen 1.500 und 3.500 km | 400,00 EUR |
Ankunft höchstens 4 Stunden später | Reise über 3.500 km | 300,00 EUR |
Ankunft mehr als 4 Stunden später | Reise über 3.500 km | 600,00 EUR |
Bei einer Annullierung Ihres Fluges ist maßgeblich darauf abzustellen, wann Sie über die Annullierung informiert worden sind.
Bei Annullierungen muss die Airline Ihnen eine Ersatzbeförderung oder eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises anbieten.
Sie haben auch Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Stornierung informiert wurden.
Information | Anspruch | Beispiel |
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Weniger als 14 Tage | Es besteht ein Anspruch auf bis zu 600€ Entschädigung | Nordic regional Airlines informiert Sie am 10.10.2024 darüber, dass Ihr Flug am 22.10.2024 annulliert wird. |
Mehr als 14 Tage | Es besteht kein Anspruch auf bis zu 600€ Entschädigung | Nordic regional Airlines informiert Sie am 01.10.2024 darüber, dass Ihr Flug am 22.10.2024 annulliert wird. |
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Die Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 der Europäischen Union regelt die Ansprüche von Passagieren bei Flugausfällen, Verspätungen und Nichtbeförderung. Ein zentraler Begriff in diesem Zusammenhang sind "außergewöhnliche Umstände", da sie die Haftung der Fluggesellschaften einschränken können.
Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die:
In solchen Fällen entfällt die Pflicht der Airline zur Zahlung finanzieller Entschädigungen. Allerdings bleibt die Verpflichtung bestehen, Passagiere angemessen zu betreuen.
Es kann passieren, dass Nordic Regional Airlines Ihnen statt der Ihnen zustehenden Entschädigung die Ausstellung eines Reisegutscheines anbietet - vermeintlich aus Kulanz.
Dieses Vorgehen bürgt viele Vorteile für die Airline: Nordic Regional Airlines ist mit 24 Flugzeugen eine relativ kleine Airline. Daher bietet Nordic Regional Airlines nicht allzu viele Verbindungen an. Die Airline kann insofern davon ausgehen, dass ein Großteil der Adressaten den Reisegutschein nicht einlösen wird oder gar kann. Hinzu kommt, dass der Reisegutschein nicht unbeschränkt gültig ist, sondern nach einer gewissen Zeit seine Gültigkeit verliert!
Unser Tipp: Lassen Sie sich nicht mit Gutscheinen oder Ersatzflügen abspeisen! Oft steht Ihnen zusätzlich eine finanzielle Entschädigung zu! Lassen Sie sich nicht abwimmeln, sondern bleiben Sie hartnäckig.
Während längerer Wartezeiten ist die Airline verpflichtet Ihnen Mahlzeiten und Getränke zu stellen oder deren Kosten zu ersetzen. Hierzu zählt Verpflegung in einem angemessenen preislichen Rahmen. Beachten Sie bitte, dass alkoholische Getränke nicht von der Erstattung umfasst sind.
Reicht Ihre Wartezeit über Nacht, ist die Airline verpflichtet, Ihnen eine Unterkunft zu stellen. Erfolgt keine Organisation seitens der Airline, können Sie sich entstandene Mehrkosten hierfür erstatten lassen. Die Kosten für die Unterkunft sollten hierbei in einem angemessenen preislichen Rahmen sein.
Sofern Nordic Regional Airlines Sie nicht rechtzeitig an Ihren gewünschten Zielort transportieren konnte, können Sie eine alternative Beförderung von der Airline verlangen. Hierbei ist Nordic Regional Airlines nicht auf eigene Flüge beschränkt, sondern kann auch Bus, Bahn oder Schiff- Verbindungen bereitstellen. Bei eigenständiger Buchung können Sie Ersatz der Kosten verlangen.
Bewahren Sie alle Belege auf! Falls die Airline keine Unterstützung bietet, können Sie die Kosten später zurückfordern.
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Geht Ihr Reisegepäck kann das nicht nur organisatorisch herausfordernd sein, sondern auch mit erheblichen Mehrkosten einhergehen.
Doch auch wenn Ihr Reisegepäck verloren geht, haben Sie Rechte! Auch bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Dieser ergibt sich hier aber anders als Ansprüche für Flugverspätungen oder Annullierungen nicht aus der europäischen Fluggastrechteverordnung, sondern aus dem sogenannten Montrealer Abkommen.
Das am 28. Mai 19999 unterzeichnete Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, kurz: Montrealer Übereinkommen regelt die Haftungen im internationalen zivilen Luftverkehr. Der Geltungsbereich des Montrealer Abkommens erstreckt sich sowohl auf Fragen des Güter- wie Personentransports. Ziel der internationalen Übereinkunft ist Standardisierung und Modernisierung der rechtlichen Vorgaben auf dem Bereich der Luftbeförderung. Das Abkommen umfasst auch Haftungsvorschriften des vertraglichen Luftfrachtführers für Schäden, die während eines Fluges an Personen, Gepäck oder Fracht entstehen.
Gemäß dem Montrealer Übereinkommen können Sie bis zu 1.300 € Entschädigung verlangen. Der Betrag deckt Ersatzkäufe und den Wert des Gepäcks.
Die Haftung des Luftfahrtbetreibers für Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Gepäckstücken ist auf 1.519 SZR pro Passagier gedeckelt. Es sei denn, der Passagier kann nachweisen, dass der Schaden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Luftfrachtführers herbeigeführt worden ist. Sodann ist der Anspruch nicht nach oben begrenzt. Für Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck haftet das Luftfahrtunternehmen unabhängig von der Frage des Verschuldens. Wird der entstandene Schaden ermittelt basiert die Bemessungsgrundlage für die Entschädigungshöhe nicht auf dem Neupreis, sondern dem Restwert des betroffenen Reisegepäcks.
Geht Ihr Reisegepäck verloren kann das nicht nur organisatorisch herausfordernd sein, sondern auch mit erheblichen Mehrkosten einhergehen.
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Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Damit Sie Ihren Anspruch gegenüber Nordic Regional Airlines in kürzester Zeit prüfen können, haben wir ein einfaches System entwickelt, in dem Sie lediglich Ihre Flugnummer und das Flugdatum eingeben müssen. Jetzt heißt es nur noch, "KOSTENLOS PRÜFEN" anklicken und schon erhalten Sie unser Ergebnis. Sollte die Bestätigung erfolgen, dass Nordic Regional Airlines Ihnen aufgrund einer Verspätung/eines Flugausfalls eine Entschädigung erbringen muss, können Sie uns sofort Ihre Kontaktdaten hinterlassen und uns beauftragen, Ihre Forderung durchzusetzen. Daraufhin übernehmen wir die gesamte Verhandlung und überweisen Ihnen schon bald Ihr Geld. Dabei entstehen Ihnen quasi keinerlei Kosten, da wir ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision von der ausgezahlten Entschädigungssumme einbehalten.
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