Flugvorfall bei Royal Air Maroc? Jetzt Entschädigungsanspruch sichern!

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Probleme auf Ihrem Royal Air Maroc-Flug? Hier erfahren Sie was nun zu tun ist!

Royal Air Maroc

Royal Air Maroc
CC BY-SA 2.0 - Melv_L - MACASR
IATA-Code: AT
ICAO-Code: RAM
Gründung: 1957
Sitz: Casablanca, Marokko
Heimatflughafen: Casablanca, Marokko
Ziele: international und national
Flottenstärke: 50 Flugzeuge und 7 Bestellungen
Allianz: Oneworld Alliance
Website

Für viele von uns gehört Fliegen mittlerweile zum Alltag – beruflich, wie privat. Doch was passiert, wenn die Reise nicht so verläuft wie geplant? Gelegentlich führen Verspätungen und Annullierungen zu Unregelmäßigkeiten im Flugablauf. Das kann sehr ärgerlich sein, gerade wenn Sie hierdurch Ihre kostbare Urlaubszeit verlieren.  

Doch was viele Passagiere nicht wissen: In diesem Fall haben Sie Anspruch auf bis zu 600 EUR Entschädigung! Hat der Flug einen hinreichenden Bezug zur europäischen Union, spricht die europäische Fluggastrechteverordnung Ihnen Ansprüche auf Entschädigung zu. Dementsprechend wird Royal Air Maroc dazu verpflichtet, Sie für die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschädigen.

Sie sind sich nicht ganz sicher, ob Sie einen Entschädigungsanspruch haben? Dann nutzen Sie ganze einfach unseren intelligenten Entschädigungsrechner und ermitteln Sie Ihre Ansprüche innerhalb von Sekunden. Im Handumdrehen zu Ihrer Entschädigung. 

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

Folgende Voraussetzungen liegen vor? Dann haben Sie Anspruch auf Entschädigung!

Sofern Ihr Royal Air Maroc nicht wie geplant verlaufen ist, könnten Sie einen Anspruch auf Entschädigung entsprechend der europäischen Fluggastrechtverordnung haben. Die europäische Fluggastrechteverordnung sieht bei Flugvorfällen Entschädigung vor, knüpft dies allerdings an gewisse Voraussetzungen die wir nachfolgend darstellen möchten:

 

Voraussetzung für eine Entschädigung von Royal Air Maroc

Einen Anspruch auf bis zu 600€ Entschädigung haben Sie, sofern folgende Bedingungen vorliegen: 

Buchungsbestätigung für Flug

Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch ist, dass Sie einen Nachweis darüber erbringen können, dass Sie auf den konkreten Flug gebucht worden sind. Das geht zum Beispiel durch die Bordkarte oder eine entsprechende Buchungsbestätigung. Wichtig ist, dass die Flugnummer, der Name des Passagiers und das Datum des Fluges ersichtlich werden. 

Pünktlich zur Abfertigung

Weiter Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch ist, dass Sie sich pünktlich zur Abfertigung am Gate eingefunden haben. Oftmals werden Sie durch Ihren Reiseveranstalter und direkt von Royal Air Maroc informiert, zu welcher Zeit Sie am Gate sein sollten. Andernfalls greift Art. 3 der VO 261/2004. Dieser besagt, dass Sie spätestens 45 Minuten vor Abflug am Gate sein sollten.

Verantwortlichkeit

Royal Air Maroc muss darüber hinaus für Ihren konkreten Flugvorfall verantwortlich gewesen sein. Verantwortlich ist die Airline, soweit sie sich nicht erfolgreich auf außergewöhnlichen Umstände berufen kann. Hierunter versteht man Umstände, die außerhalb des Herrschaftsbereichs der Airline liegen und den Flugvorfall bedingen. Beispiele sind extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen oder Vogelschläge. Nicht hingegen Technische Probleme oder eine erkrankte Crew.

 

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Wann kann Royal Air Maroc von der Zahlung befreit sein? Der Ausschlussgrund der höheren Gewalt

Was sind außergewöhnliche Umstände? Eine Begriffsdefinition

"Außergewöhnliche Umstände" können die Royal Air Maroc von der Haftung befreien. 

Außergewöhnliche Umstände beziehen sich auf Ereignisse, die:

  • außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen,
  • nicht vorhersehbar sind, und
  • auch durch zumutbare Maßnahmen nicht vermeidbar gewesen wären.

Liegen all die vorgenannten Kriterien vor, liegt ein außergewöhnliche Umstand vor. 
In solchen Fällen entfällt die Verpflichtung der Fluggesellschaft zur finanzielle Entschädigung. Obwohl keine Pflicht zur Entschädigungszahlung besteht, bleibt die Pflicht bestehen, Passagiere während der Wartezeit angemessen zu betreuen.

Wie wirken sich außergewöhnliche Umstände auf meinen Fall und meine Passagierrechte aus?

  • Es besteht nach Art 7 der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 kein Anspruch auf Entschädigung nach Entschädigungspauschale
  • Auch beim Vorliegen außergewöhnlicher Umstand bleibt die Pflicht zu Betreuungsleistungen weiterhin bestehen. 
  • Die Beweislast liegt nun bei der Airline. Royal Air Maroc muss nachweisen, dass das Ereignis unvermeidbar war und außerhalb ihres Einflussbereichs lag.

abschließend ein paar Beispiele und ob sie einen außergewöhnlichen Umstand darstellen

Ereignis Stellt Ereignis einen außergewöhnlichen Umstand dar?
Streik des Bodenpersonals ja
Streik von Fluglotsen ja
Streik des eigenen Personals nein
Sturm am Ankunftsort ja
Vogelschlag ja
Reisebeschränkungen durch COVID 19 ja
Medizinischer Notfall eines Passagiers ja
Tod des Co- Piloten nein
Erkrankung aller Crew- Mitglieder nein
technischer Defekt nein
Enteisung auf Vorflug nein

Flugvorfall bei Royal Air Maroc? Das sind Ihre Rechte!

Kam Ihr Royal Air Maroc Flug verspätet am Zielflughafen an oder wurden Sie gar nicht erst befördert? Folgendes können Sie jetzt von  Royal Air Maroc einfordern: 

Kurzstrecke

Köln - Palma de Mallorca

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Palma de Mallorca

400 €

Langstrecke

München - New York

600 €

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Innerhalb weniger Schritte zu Ihrer Entschädigung nach  VO 261/2004! Durch uns sparen Sie sich die nervige Korrespondenz und bürokratischen Aufwand. Unser Honorar ist erfolgsbasiert, Sie zahlen also nur im Erfolgsfall.  

Schritt 1

  • Flugnummer und Datum eintragen.
  • Die Eingabe dauert nur 2 Minuten.
  • Wir prüfen ob ein Anspruch besteht.
  • Feedback nach spätestens 24 Stunden.

Schritt 2

  • Wir schreiben die Fluggesellschaft an.
  • Wir setzen den Anspruch für Sie durch.
  • Notfalls ziehen wir hierfür vor Gericht.
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Ein Überblick über mögliche Ansprüche

Der Anspruch aus der europäischen Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 besteht, sofern die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind und die Verordnung anwendbar ist. Die Verordnung greift, sofern der Flug einen hinreichenden Bezug zur europäischen Union hat. 

  • Der Flug also an einem EU Flughafen startete 
  • Die ausführende Airline Ihren Sitz in der europäischen Union hat und das Ziel in der europäischen Union liegt. 

Deutschlandbezug

Damit wir Ihre Rechte gerichtlich durchsetzen können, benötigt Ihr Reiseverlauf einen Anknüpfungspunkt zur deutschen Gerichtsbarkeit. Das ist gegeben, sofern entweder Ziel- oder Startflughafen innerhalb Deutschlands liegen oder die Airline ihren Sitz in Deutschland hat. 

Ihre Rechte im Überblick

In welchen Situationen besteht ein Entschädigungsanspruch? 

  • Kurzfristige Stornierung: Die Verordnung sieht eine Entschädigung für kurzfristige Annullierungen vor. Ihr Anspruch auf Entschädigung greift, sofern Sie kurzfristig über die Annullierung informiert worden sind. Das setzt voraus, dass Sie nicht mindestens 14 Tage vor geplantem Abflug in Kenntnis gesetzt worden sind. 
  • 3 h Verspätung: Abhängig von der Flugstrecke gilt ein Anspruch auf Unterstützung ab einer Verspätung von zwei, drei oder vier Stunden. Entscheidend ist der Moment, indem die Flugzeugtüren am Zielflughafen geöffnet worden sind. Nicht entscheidend sind die Wartezeiten am Abflug- Flughafen! 
  • verweigerte Beförderung: Eine gängige Praxis von Airlines ist es, ihre Flüge zu überbuchen um freie Kapazitäten zu vermeiden. Kommt es hierdurch dazu, dass Sie nicht befördert werden können, haben Sie Anspruch auf Entschädigung! 


Welche Ansprüche habe ich gegen Royal Air Maroc? 

  • Entschädigungspauschale: Die Verordnung sieht pauschale Entschädigungen von 250, 400 oder 600 EUR pro Passagier vor. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der zurückgelegten Flugdistanz. 
  • Betreuungsleistungen: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Passagiere bei erheblichen Verspätungen oder Annullierungen zu betreuen. Dies umfasst nicht nur Verpflegung während der Wartezeit, sondern auch Unterbringung und entsprechende Transfers. 
  • Anrufe und Nachrichten: Müssen Sie sich wegen langer Wartezeiten lange am Flughafen aufhalten muss Royal Air Maroc Zugang zu Kommunikationsmitteln gewährleisten. Das umfasst kostenlose Telefonate, oder Faxe, sowie die Möglichkeit E-Mails zu empfangen und zu senden.
  • Ersatz von Mehrkosten: zum Beispiel für eine nötig gewordene Übernachtungsmöglichkeit oder eine alternative Beförderung. 

So gehen Sie am besten vor, um Ihre Ansprüche zu sichern:

Flugvorfälle sind häufig nervenaufreibend und mit viel Stress verbunden. Dennoch raten wir dazu, den Flugvorfall bereits am Flughafen zu dokumentieren. Heben Sie Ihre Belege gut auf und informieren Sie sich beim Flughafenpersonal über die Gründe für die Verspätung oder Nichtbeförderung. Im besten Fall lassen Sie sich die Angaben schriftlich bestätigen. 

Ihre Entschädigungspauschale

Strecke zurückgelegte Distanz Höhe der Entschädigung
Kurzstrecke Für Flüge bis 1.500 Kilometern 250 €
Mittelstrecke Für Flüge innerhalb der EU über 1.500 Kilometer und für alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern. 400 €
Langstrecke Für Flüge über 3.500 Kilometer. 600 €

Wissenswertes zu Royal Air Maroc

Zum Abschluss hier noch ein paar interessante Fakten rund um Royal Air Maroc: 

Corona Pandemie

Während der COVID 19 Pandemie organisierte Royal Air Maroc zahlreiche Rückholflüge, um marokkanische Bürger aus dem Ausland heimzubringen. Diese humanitären Flüge wurden in den Medien positiv hervorgehoben.

Weltpolitik

Royal Air Maroc führte 2021 nach der Normalisierung der Beziehungen zwischen Marokko und Israel den ersten Direktflug von Casablanca nach Tel Aviv durch. Dies war ein historisches und politisch bedeutsames Ereignis, das weltweit Schlagzeilen machte.

Nachhaltigkeit

Die Airline hat erste Schritte in Richtung CO₂-Reduktion unternommen, indem sie modernere und treibstoffeffizientere Flugzeuge einsetzt. Initiativen im Bereich "Green Aviation" sind geplant.

 

Warum SOS Flugverspätung beauftragen?

Wir handeln im Sinne der Fluggastrechteverordnung. Unser Ziel ist daher, dass Sie für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten angemessen entschädigt werden. Natürlich können wir leider nicht kostenlos tätig werden, aber Sie profitieren trotzdem - bei der SOS Flugverspätung bleibt Ihnen mehr von der Entschädigung! Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. Unsere Rechtsexperten verfügen über umfangreiche Erfahrung mit den verschiedensten Airlines und verhelfen Ihnen gerne stressfrei zu Ihrer Entschädigung.

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