Flugvorfall bei S7? Sichern Sie sich Ihre Entschädigung!
- Schnell, sicher, zuverlässig
- In weniger als 2 Minuten zum Ziel
- Provision nur 19,95 % zzgl. MwSt.
Flugverspätungen können nicht nur Nerven kosten, sondern auch wertvolle Zeit und Geld. Auch bei der russischen Fluggesellschaft S7 Airlines, ehemals Siberia Airlines kommt es immer wieder zu Verzögerungen und Ausfällen, die Reisende vor große Herausforderungen stellen.
Doch wussten Sie, dass Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zusteht? Sie sind unsicher, ob Sie einen Anspruch haben? Dann nutzen Sie einfach unseren Entschädigungsrechner und ermitteln Sie innerhalb weniger Sekunden, welcher Anspruch Ihnen zusteht!
Die Durchsetzung dieser Ansprüche kann jedoch kompliziert sein – genau hier kommen wir ins Spiel! Die SOS Flugverspätung und ihre erfahrenen Rechtsexpert*innen setzen Ihre Rechte schnell, risikofrei und ohne bürokratischen Aufwand durch. Erfahren Sie hier, wie Sie bei Flugproblemen mit S7 Ihre Entschädigung einfach und sicher einfordern!
Jetzt Anspruch prüfen! Schnell, unkompliziert und kostenlos.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Ein Anspruch auf Entschädigung setzt voraus, dass Sie über eine bestätigte Buchung für den betroffenen Flug verfügen. Diese Buchung muss in geeigneter Form nachgewiesen werden können. Hierzu können Sie entweder Ihre Bordkarte oder eine Buchungsbestätigung per Mail heranziehen. Die Mail muss nicht notwendigerweise von S7 stammen, sondern kann auch durch einen Reisevermittler ausgestellt worden sein. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass Ihr Name auf den entsprechenden Flug gebucht worden ist.
Ihr Entschädigungsanspruch entfällt, wenn Sie sich nicht pünktlich zur Abfertigung am Gate eingefunden haben. Hierfür orientieren Sie sich bitte an den durch die Airline kommunizierten Zeitangaben. Sollte S7 keine Aussagen dazu getroffen haben, wann Sie sich am Gate einzufinden haben, greift Art 3 Abs. 2 a) der VO 261/2004. Demnach müssen Sie sich spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung einfinden.
Grund der Entschädigungspauschale liegt in dem Vorliegen eines Flugvorfalls. Möglich sind eine hinreichende Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden oder eine Nichtbeförderung wegen Annullierung oder Überbuchung des Fliegers.
Die Airline muss weiterhin für den Flugvorfall verantwortlich sein. Das ist der Fall, wenn die Airline sich nicht erfolgreich auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände berufen kann- also keine höhere Gewalt für den Flugvorfall verantwortlich ist. Höhere Gewalt liegt immer dann vor, wenn Umstände für den Flugvorfall verantwortlich sind, die außerhalb des Beherrschungsvermögens der Airline sind und auch durch Bemühungen nicht hätten verhindert werden können.
Ereignis | Was ist passiert? | Außergewöhnlicher Umstand? | Begründung |
---|---|---|---|
Tod eines Co Piloten | In dem streitgegenständlichen Flug war der Copilot, der den Flug hätte durchführen sollen, wurde am frühen Morgen des Abflugtages tot in seinem Hotelzimmer gefunden. Infolgedessen erklärte sich die gesamte Crew für den am Morgen anstehenden Flug für fluguntauglich. | nein | Der EuGH hat entschieden, dass es sich bei dem Tod eines Crew Mitgliedes juristisch gesehen um eine endgültige Krankheit handelt und daher die selben Grundsätze greifen sollen, wie bei der Krankheit eines Crew Mitgliedes. |
starker Schneefall | Im Winter 2022/2023 kam es in Europa zu massiven Schneefällen, die zur Schließung von Flughäfen wie Frankfurt und London Heathrow führten. Zahlreiche Flüge wurden gestrichen oder verspätet. | ja | xtreme Wetterbedingungen wie starker Schneefall oder Glatteis gelten als außergewöhnliche Umstände, da sie außerhalb der Kontrolle der Airline liegen und Flugsicherheit gefährden können. |
Vogelschlag | ogelschläge sind relativ häufig und können insbesondere beim Start oder der Landung zu Schäden an Flugzeugen führen. | ja | Ein Vogelschlag ist ein typisches Beispiel für einen außergewöhnlichen Umstand. Er ist unvorhersehbar, unvermeidbar und liegt außerhalb des Einflussbereichs der Airline. |
Streik des eigenen Personals | treiks des eigenen Flugpersonals (z. B. Piloten oder Kabinenpersonal) haben in der Vergangenheit immer wieder zu großen Störungen geführt. Ein Beispiel ist der Streik von Lufthansa-Piloten 2022. | nein | Streiks des eigenen Personals gelten nicht als außergewöhnlicher Umstand, da die Airline in der Regel Einfluss auf interne Arbeitskonflikte nehmen kann. |
Streik des Flughafenpersonals | Im Sommer 2023 führte ein Streik der französischen Flugsicherung zu massiven Verspätungen und Flugstreichungen in ganz Europa | ja | Streiks von Dritten, wie Flughafenmitarbeitern oder der Flugsicherung, sind außergewöhnliche Umstände, da die Airline keinen Einfluss darauf hat. |
Technische Probleme | immer wieder werden Flüge annulliert wegen technischer Defekte | nein | Ein technisches Problem ist nur dann ein außergewöhnlicher Umstand, wenn es durch externe Faktoren verursacht wurde (z. B. Vogelschlag, Blitzschlag). |
Vulkanasche | Der Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull im Jahr 2010 führte zur Schließung großer Teile des europäischen Luftraums und zur Annullierung tausender Flüge. | ja | Vulkanasche ist ein außergewöhnlicher Umstand, da sie unvorhersehbar ist und die Sicherheit der Flugzeuge gefährdet. |
Terrorwarnung | Nach Bombendrohungen oder anderen Sicherheitswarnungen kommt es regelmäßig zu Evakuierungen von Flughäfen oder Streichungen von Flügen. | ja | Terrorwarnungen und Sicherheitsbedrohungen gelten als außergewöhnliche Umstände, da sie von externen Faktoren verursacht werden und außerhalb der Kontrolle der Airline liegen. |
jetzt Anspruch prüfen! Schnell, unkompliziert und kostenlos.
Die Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt die Entschädigung für Passagiere bei Flugunregelmäßigkeiten wie Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen. Die Höhe der Entschädigung ist in der Verordnung klar festgelegt und hängt von der Flugstrecke sowie der Dauer der Verspätung am Endziel ab.
Die Verordnung unterteilt die Entschädigung in drei Kategorien:
Die Entschädigung wird gewährt, wenn:
Ankunftsverspätung | Reiseentfernung | Höhe der Entschädigung |
---|---|---|
Ankunft mehr als 3 Stunden später | Reise unter 1.500 km | 250,00 EUR |
Ankunft mehr als 3 Stunden später | Reise zwischen 1.500 und 3.500 km | 400,00 EUR |
Ankunft höchstens 4 Stunden später | Reise über 3.500 km | 300,00 EUR |
Ankunft mehr als 4 Stunden später | Reise über 3.500 km | 600,00 EUR |
Die Fluggesellschaft kann die Entschädigung um 50 % reduzieren, wenn ein alternativer Flug angeboten wird und die Verspätung am Endziel folgende Grenzen nicht überschreitet:
Entstehen Ihnen durch den Flugvorfall Mehrkosten können diese erstattungsfähig sein. Beispielsweise ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet Kosten für Verpflegung und Getränke während der Wartezeit zu übernehmen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den Kosten, die Ihnen durch den Flugvorfall entstanden sind und denjenigen Kosten, die Ihnen so oder so entstanden sind.
Sind Sie durch den Flugvorfall gezwungen in einem Hotel zu übernachten, werden sowohl die Taxi- oder Transportkosten zum Hotel, als auch die Hotelübernachtung selbst durch die Airline zu tragen. Nicht erstattungsfähig sind hingegen die Kosten der nicht wahrgenommenen Unterkunft am Zielort oder Entschädigungsansprüche für entgangene Urlaubsfreude.
Sofern Ihre Wartezeit über Nacht geht, ist Caribbean Airlines verpflichtet Ihnen eine Hotelübernachtung zu organisieren und den Transfer zwischen Hotel und Flughafen zu gewährleisten.
Während längerer Wartezeiten muss Caribbean Airlines Sie mit Snacks und Mahlzeiten versorgen, sowie Getränke wie beispielsweise Wasser oder Tee bereitstellen.
Caribbean Airlines muss Ihnen die Möglichkeit einräumen, zwei kostenlose Telefonate zu führen und E-Mails oder Fax abrufen und senden zu können.
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Unkompliziert und kostenlos.
Langwierig und aussichtslos
Einfach, schnell und unkompliziert
Mit Kosten verbunden
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Damit Sie Ihren Anspruch gegenüber S7 in kürzester Zeit prüfen können, haben wir ein einfaches System entwickelt, in dem Sie lediglich Ihre Flugnummer und das Flugdatum eingeben müssen. Jetzt heißt es nur noch, "KOSTENLOS PRÜFEN" anklicken und schon erhalten Sie unser Ergebnis. Sollte die Bestätigung erfolgen, dass S7 Ihnen aufgrund einer Verspätung/eines Flugausfalls eine Entschädigung erbringen muss, können Sie uns sofort Ihre Kontaktdaten hinterlassen und uns beauftragen, Ihre Forderung durchzusetzen. Daraufhin übernehmen wir die gesamte Verhandlung und überweisen Ihnen schon bald Ihr Geld. Dabei entstehen Ihnen quasi keinerlei Kosten, da wir ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision von der ausgezahlten Entschädigungssumme einbehalten.
jetzt Anspruch prüfen! Schnell, unkompliziert und kostenlos.