Unregelmäßigkeiten auf Ihrer Transavia CV Reise? Wir informieren Sie über Ihre Rechte!
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IATA-Code: | WB |
---|---|
ICAO-Code: | RWD |
Gründung: | 2002 |
Sitz: | Kigali, Ruanda |
Heimatflughafen: | Flughafen Kigali |
Ziele: | international und national |
Flottenstärke: | 14 Flugzeuge |
Website |
Haben Sie mit RwandAir einen verspäteten, annullierten oder überbuchten Flug erlebt? Sie könnten Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro gemäß der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben! Viele Passagiere wissen nicht, dass diese EU-Verordnung auch auf Flüge mit RwandAir anwendbar ist – solange sie von einem EU-Flughafen starten.
Die Einhaltung Ihrer Fluggastrechte ist unser Ziel bei SOS Flug! Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche schnell und unkompliziert geltend zu machen. Unsere Experten übernehmen die Verhandlungen mit der Airline – ohne Risiko und ohne Vorauszahlung. Egal ob es um Verspätungen, Flugausfälle oder andere Probleme geht, wir stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Erfahren Sie auf dieser Seite alles über Ihre Rechte bei Problemen mit RwandAir und wie SOS Flug Ihnen helfen kann, Ihr Geld zurückzuholen – einfach, schnell und ohne Stress!
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."
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Bei einer Flugreise mit Transavia CV kann es zum unerwarteten Flugausfällen oder Verspätungen kommen, die zur Entschädigung berechtigt. Diesbezüglich gilt laut der Verordnung für Fluggastrechte der EU: Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 gewährt Passagieren bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung Anspruch auf Entschädigung und Betreuungsleistungen. Ab einer Verspätung von 2 Stunden haben Reisende Anspruch auf Verpflegung, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung. Bei einer Verspätung von über 3 Stunden, kurzfristiger Annullierung (weniger als 14 Tage vor Abflug) oder Überbuchung können Entschädigungen von 250 bis 600 Euro pro Passagier je nach Flugdistanz geltend gemacht werden. Die Regelung gilt für alle Flüge, die in der EU starten, sowie für Flüge von EU-Airlines aus Drittstaaten in die EU, außer bei außergewöhnlichen Umständen wie Streiks oder Unwetter.
Bei Flugvorfällen wie Verspätungen, Annullierungen oder verweigerter Beförderung sieht die (EG) Nr. 261/2004 eine Entschädigungspauschale vor. Die Pauschale liegt bei 250, 400 oder 600 EUR pro Passagier, abhängig von der Flugdistanz. Die Airline ist von der Zahlungspflicht befreit, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen.
Neben der pauschalen Entschädigung ist die Airline auch verpflichtet Betreuungsleistungen während der Wartezeit zu erbringen. Hierunter fallen zum Beispiel Mehrkosten für Mahlzeiten oder Getränke während der Wartezeit. Auch erstattungsfähig sind die Kosten für notwendige Übernachtungen, sowie der Transfer zur Unterkunft.
Unter Umständen kann es sein, dass keine Beförderung mit Ihrer Airline möglich ist. In diesem Fall muss Transavia CV alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, umeine schnellstmögliche Beförderung zum Zielort zu gewährleisten. Bei der Organisation einer alternativen Beförderung ist die Airline nicht auf eigene Flüge beschränkt. Möglich sind auch Verbindungen mit Bus oder Bahn, Schiff oder Taxi.
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Ein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn Ihr Flug sich erheblich verspätet. Erheblich ist eine Verspätung ab drei Stunden. Entscheidend für das Bestehen eines Erstattungsanspruchs sind folgende Faktoren:
Zu einer Erstattung sind Sie berechtigt, ab einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr: Entscheidend für die Berechnung Ihrer Verspätung ist der Moment, in dem sich die Flugzeugtüren am Zielflughafen geöffnet haben. Nicht entscheidend sind mögliche Wartezeiten am Abflughafen. Die Höhe der Entschädigung berechnet sich nach zurückgelegter Flugdistanz.
Die Haftung der Fluggesellschaft entfällt, sofern der Flugvorfall auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks zurückzuführen ist. Dies ist der Fall, wenn die Airline die Unregelmäßigkeit nicht zu vertreten hat. Näheres zu außergewöhnlichen Umständen erklären wir Ihnen weiter unten.
Sie können bereits am Flughafen die Durchsetzung Ihres Anspruchs erleichtern, indem Sie die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Am besten fragen Sie das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Verspätung geben.
Ein Anspruch auf Entschädigung kann bestehen, wenn Ihr Flug annulliert wurde. Entscheidend dafür, ob ein Anspruch besteht ist, zu welchem Zeitpunkt Sie über die Annullierung informiert worden sind.
Zeitpunkt der Benachrichtigung | alternativer Abflug | alternative Ankunft |
---|---|---|
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug | max. 2 Stunden früher | max. 4 Stunden später |
weniger als 7 Tage vor Abflug | max. 1 Stunde früher | max. 2 Stunden später |
Neben einer Entschädigung können Sie auch eine Rückerstattung von Transavia CV verlangen. Nach Art. 8 der EU-Fluggastrechteverordnung steht es dem Passagier frei,
Die Haftung der Fluggesellschaft entfällt, sofern der Flugvorfall auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks zurückzuführen ist. Dies ist der Fall, wenn die Airline die Unregelmäßigkeit nicht zu vertreten hat. Näheres zu außergewöhnlichen Umständen erklären wir Ihnen weiter unten.
Sie können bereits am Flughafen die Durchsetzung Ihres Anspruchs erleichtern, indem Sie die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Am besten fragen Sie das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Verspätung geben.
Overbooking, auch als Überbuchung bekannt, ist ein häufiges Phänomen in der Luftfahrtbranche, das viele Passagiere frustriert. Fluggesellschaften neigen dazu, Flüge bewusst zu überbuchen. Das bedeutet, sie verkaufen mehr Tickets, als tatsächlich Sitzplätze im Flugzeug verfügbar sind. Der Grund dafür liegt in den Erfahrungen der Airlines, dass immer eine gewisse Anzahl von Passagieren ihren Flug nicht antritt. Diese sogenannten "No-Shows" sollen vermieden werden, indem mehr Tickets für einen Flug verkauft werden, als Kapazitäten bestehen. Diese Geschäftspraxis kann unter Umständen dazu führen, dass Sie letztlich nicht befördert werden können. Auch bei Nichtbeförderung haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung.
Die Höhe der Entschädigung läuft analog zur Entschädigung bei Annullierung oder Verspätung.
Die Haftung der Fluggesellschaft entfällt, sofern der Flugvorfall auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks zurückzuführen ist. Dies ist der Fall, wenn die Airline die Unregelmäßigkeit nicht zu vertreten hat. Näheres zu außergewöhnlichen Umständen erklären wir Ihnen weiter unten.
Sie können bereits am Flughafen die Durchsetzung Ihres Anspruchs erleichtern, indem Sie die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Am besten fragen Sie das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Verspätung geben.
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nach der europäischen Verordnung 261/2004 auch dann, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben und hierdurch verspätet am Zielort ankamen. Grund des verpassten Anschlussfluges kann sein, dass es zu Verzögerungen auf dem Vorflug kam, oder dass die sogenannte minimal connecting time unterschritten wurde.
Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch ist, dass Zubringer- und Anschlussflug Teil einer einheitlichen Buchung gewesen sind.
Die Haftung der Fluggesellschaft entfällt, sofern der Flugvorfall auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks zurückzuführen ist. Dies ist der Fall, wenn die Airline die Unregelmäßigkeit nicht zu vertreten hat. Näheres zu außergewöhnlichen Umständen erklären wir Ihnen weiter unten.
Sie können bereits am Flughafen die Durchsetzung Ihres Anspruchs erleichtern, indem Sie die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Am besten fragen Sie das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Verspätung geben.
Der Albtraum vieler Reisender: Sie stehen am Gepäckband und warten vergeblich auf Ihren Koffer.
Oft begegnet uns die Frage, welche Ansprüche geltend gemacht werden können, wenn das Gepäck der Reisenden verloren geht. Diese Situation ist nicht direkt durch die europäische Fluggastrechteverordnung geregelt, sondern durch das Montrealer Übereinkommen.
Wenn Ihr Gepäck auf einem Flug verloren geht, gelten die Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens. Die Airline haftet grundsätzlich für Schäden, die durch den Verlust Ihres Gepäcks entstehen.
Die Fluggesellschaft ist verantwortlich, Ihnen den Schaden zu ersetzen – es sei denn, sie kann nachweisen, dass sie alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um den Verlust zu vermeiden.
Ihr Gepäck gilt offiziell als verloren, wenn es innerhalb von 21 Tagen nach Ankunft des Fluges nicht gefunden wird. Bis zu diesem Zeitpunkt wird es als "verspätet" behandelt.
Die Verpflichtung zur Entschädigungsleistung besteht nicht, sofern sich die Airline erfolgreich auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände berufen kann. In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr darüber, wann außergewöhnliche Umstände vorliegen und wie sich dies auf das Verfahren auswirkt.
Der Begriff „außergewöhnliche Umstände“ wird in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) definiert. Er umfasst Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen und die selbst mit größter Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.
Damit eine Airline außergewöhnliche Umstände geltend machen kann, muss das Ereignis folgende Kriterien erfüllen:
Wenn außergewöhnliche Umstände die Ursache für Verspätungen oder Flugausfälle sind, ist die Fluggesellschaft von ihrer Entschädigungspflicht befreit.
Ereignis | Was ist passiert? | Außergewöhnlicher Umstand? | Begründung |
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Tod eines Co Piloten | In dem streitgegenständlichen Flug war der Copilot, der den Flug hätte durchführen sollen, wurde am frühen Morgen des Abflugtages tot in seinem Hotelzimmer gefunden. Infolgedessen erklärte sich die gesamte Crew für den am Morgen anstehenden Flug für fluguntauglich. | nein | Der EuGH hat entschieden, dass es sich bei dem Tod eines Crew Mitgliedes juristisch gesehen um eine endgültige Krankheit handelt und daher die selben Grundsätze greifen sollen, wie bei der Krankheit eines Crew Mitgliedes. |
starker Schneefall | Im Winter 2022/2023 kam es in Europa zu massiven Schneefällen, die zur Schließung von Flughäfen wie Frankfurt und London Heathrow führten. Zahlreiche Flüge wurden gestrichen oder verspätet. | ja | xtreme Wetterbedingungen wie starker Schneefall oder Glatteis gelten als außergewöhnliche Umstände, da sie außerhalb der Kontrolle der Airline liegen und Flugsicherheit gefährden können. |
Vogelschlag | ogelschläge sind relativ häufig und können insbesondere beim Start oder der Landung zu Schäden an Flugzeugen führen. | ja | Ein Vogelschlag ist ein typisches Beispiel für einen außergewöhnlichen Umstand. Er ist unvorhersehbar, unvermeidbar und liegt außerhalb des Einflussbereichs der Airline. |
Streik des eigenen Personals | treiks des eigenen Flugpersonals (z. B. Piloten oder Kabinenpersonal) haben in der Vergangenheit immer wieder zu großen Störungen geführt. Ein Beispiel ist der Streik von Lufthansa-Piloten 2022. | nein | Streiks des eigenen Personals gelten nicht als außergewöhnlicher Umstand, da die Airline in der Regel Einfluss auf interne Arbeitskonflikte nehmen kann. |
Streik des Flughafenpersonals | Im Sommer 2023 führte ein Streik der französischen Flugsicherung zu massiven Verspätungen und Flugstreichungen in ganz Europa | ja | Streiks von Dritten, wie Flughafenmitarbeitern oder der Flugsicherung, sind außergewöhnliche Umstände, da die Airline keinen Einfluss darauf hat. |
Technische Probleme | immer wieder werden Flüge annulliert wegen technischer Defekte | nein | Ein technisches Problem ist nur dann ein außergewöhnlicher Umstand, wenn es durch externe Faktoren verursacht wurde (z. B. Vogelschlag, Blitzschlag). |
Vulkanasche | Der Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull im Jahr 2010 führte zur Schließung großer Teile des europäischen Luftraums und zur Annullierung tausender Flüge. | ja | Vulkanasche ist ein außergewöhnlicher Umstand, da sie unvorhersehbar ist und die Sicherheit der Flugzeuge gefährdet. |
Terrorwarnung | Nach Bombendrohungen oder anderen Sicherheitswarnungen kommt es regelmäßig zu Evakuierungen von Flughäfen oder Streichungen von Flügen. | ja | Terrorwarnungen und Sicherheitsbedrohungen gelten als außergewöhnliche Umstände, da sie von externen Faktoren verursacht werden und außerhalb der Kontrolle der Airline liegen. |
Die Verspätungsquote von Transavia variiert je nach Flugroute und Zeitraum. Eine spezifische Analyse des Fluges HV5131 von Amsterdam nach Barcelona für den Zeitraum vom 15. November 2024 bis zum 15. Januar 2025 ergab, dass 87 % der Flüge pünktlich waren, während 13 % Verspätungen aufwiesen. Die durchschnittliche Verspätung betrug dabei etwa 40 Minuten.
Die spezifische Anzahl der von Transavia annullierten Flüge variiert je nach Zeitraum, Route und äußeren Einflüssen. Öffentlich zugängliche, detaillierte Statistiken über die Annullierungsrate von Transavia sind derzeit nicht verfügbar. Transavia bietet auf deren Website eine Möglichkeit den Status des eigenen Fluges zu überprüfen.
In den letzten Jahren konnten wir bereits einige Verfahren gegen die Transavia CV führen. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass die Airline sich außergerichtlich nicht einigungsbereit zeigt und daher ein Vorgehen im Wege des Klageverfahrens notwendig wird. Dies führt dazu, dass Sie mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen müssen. Die gute Nachricht: In gerichtlichen Verfahren können wir eine Erfolgsquote von 95% vorweisen.
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