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Fluggastrechte geltend machen bei Rwand Airlines! Sichern Sie Ihre Ansprüche!

Rwand Air

Rwand Air
CC BY-SA 3.0 - Eigenes Werk: Hansueli Krapf
IATA-Code: WB
ICAO-Code: RWD
Gründung: 2002
Sitz: Kigali, Ruanda
Heimatflughafen: Flughafen Kigali
Ziele: international und national
Flottenstärke: 14 Flugzeuge
Website

Haben Sie mit RwandAir einen verspäteten, annullierten oder überbuchten Flug erlebt? Sie könnten Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro gemäß der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben! Viele Passagiere wissen nicht, dass diese EU-Verordnung auch auf Flüge mit RwandAir anwendbar ist – solange sie von einem EU-Flughafen starten.

Die Einhaltung Ihrer Fluggastrechte ist unser Ziel bei SOS Flug! Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche schnell und unkompliziert geltend zu machen. Unsere Experten übernehmen die Verhandlungen mit der Airline – ohne Risiko und ohne Vorauszahlung. Egal ob es um Verspätungen, Flugausfälle oder andere Probleme geht, wir stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Erfahren Sie auf dieser Seite alles über Ihre Rechte bei Problemen mit RwandAir und wie SOS Flug Ihnen helfen kann, Ihr Geld zurückzuholen – einfach, schnell und ohne Stress!

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."

Transavia CV Entschädigung prüfen. Einfach und bequem.

Transavia CV Flug verspätet oder annulliert? Das steht Ihnen nun zu!

Sofern der Flieger mehr als drei Stunden verspätet am Zielflughafen gelandet ist, haben Sie nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung folgende Ansprüche:

Kurzstrecke

Berlin - München

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

600 €

Sie möchten Ihre Ansprüche gegen Transavia CV sichern? So einfach geht's!

Bei Flugvorfällen mit der Transavia CV haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Wir unterstützen Sie gerne bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. In nur drei Schritten zu Ihrer Entschädigung! Für Sie ohne Aufwand und ohne Risiko.

Schritt 1

  • Flugnummer und Datum eintragen.
  • Die Eingabe dauert nur 2 Minuten.
  • Wir prüfen ob ein Anspruch besteht.
  • Feedback nach spätestens 24 Stunden.

Schritt 2

  • Wir schreiben die Fluggesellschaft an.
  • Wir setzen den Anspruch für Sie durch.
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Ein kurzer Überblick über Ihre Rechte gegenüber derTransavia CV

Bei einer Flugreise mit Transavia CV kann es zum unerwarteten Flugausfällen oder Verspätungen kommen, die zur Entschädigung berechtigt. Diesbezüglich gilt laut der Verordnung für Fluggastrechte der EU: Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 gewährt Passagieren bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung Anspruch auf Entschädigung und Betreuungsleistungen. Ab einer Verspätung von 2 Stunden haben Reisende Anspruch auf Verpflegung, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung. Bei einer Verspätung von über 3 Stunden, kurzfristiger Annullierung (weniger als 14 Tage vor Abflug) oder Überbuchung können Entschädigungen von 250 bis 600 Euro pro Passagier je nach Flugdistanz geltend gemacht werden. Die Regelung gilt für alle Flüge, die in der EU starten, sowie für Flüge von EU-Airlines aus Drittstaaten in die EU, außer bei außergewöhnlichen Umständen wie Streiks oder Unwetter.

Die wichtigsten Ansprüche auf einen Blick: Entschädigung und Betreuungsleistungen

Kommt es zu Annullierungen, Nichtbeförderungen oder Verspätungen auf IhremTransavia CV Flug greift die europäische Fluggastrechteverordnung. Diese regelt, inwiefern Sie für Ihre entstandenen Unannehmlichkeiten entschädigt werden sollen. Doch was sieht die Verordnung als Entschädigung vor? Ein kurzer Überblick: 

Pauschale

Bei Flugvorfällen wie Verspätungen, Annullierungen oder verweigerter Beförderung sieht die (EG) Nr. 261/2004 eine Entschädigungspauschale vor. Die Pauschale liegt bei 250, 400 oder 600 EUR pro Passagier, abhängig von der Flugdistanz. Die Airline ist von der Zahlungspflicht befreit, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen. 

Ersatz von Mehrkosten

Neben der pauschalen Entschädigung ist die Airline auch verpflichtet Betreuungsleistungen während der Wartezeit zu erbringen. Hierunter fallen zum Beispiel  Mehrkosten für Mahlzeiten oder Getränke während der Wartezeit. Auch erstattungsfähig sind die Kosten für notwendige Übernachtungen, sowie der Transfer zur Unterkunft.

alternative Beförderung

Unter Umständen kann es sein, dass keine Beförderung mit Ihrer Airline möglich ist. In diesem Fall muss Transavia CV alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, umeine schnellstmögliche Beförderung zum Zielort zu gewährleisten. Bei der Organisation einer alternativen Beförderung ist die Airline nicht auf eigene Flüge beschränkt. Möglich sind auch Verbindungen mit Bus oder Bahn, Schiff oder Taxi.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Unkompliziert und kostenlos.

In welchen Fällen habe ich Anspruch auf Entschädigung? Ein Überblick über die verschiedenen Szenarien!

Szenario 1: Ihr Flug kommt mit erheblicher Ankunftsverspätung am Zielort an: 

Ein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn Ihr Flug sich erheblich verspätet. Erheblich ist eine Verspätung ab drei Stunden. Entscheidend für das Bestehen eines Erstattungsanspruchs sind folgende Faktoren:

Ankunftsverspätung:

Zu einer Erstattung sind Sie berechtigt, ab einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr: Entscheidend für die Berechnung Ihrer Verspätung ist der Moment, in dem sich die Flugzeugtüren am Zielflughafen geöffnet haben. Nicht entscheidend sind mögliche Wartezeiten am Abflughafen. Die Höhe der Entschädigung berechnet sich nach zurückgelegter Flugdistanz. 

Pauschale Entschädigung je nach zurückgelegter Distanz:

  • Bis 1.500 km: 250 €
  • 1.500–3.500 km: 400 €
  • Über 3.500 km: 600 € 

Achtung: Hinweis

Die Haftung der Fluggesellschaft entfällt, sofern der Flugvorfall auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks zurückzuführen ist. Dies ist der Fall, wenn die Airline die Unregelmäßigkeit nicht zu vertreten hat. Näheres zu außergewöhnlichen Umständen erklären wir Ihnen weiter unten. 

unsere Empfehlung

Sie können bereits am Flughafen die Durchsetzung Ihres Anspruchs erleichtern, indem Sie die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Am besten fragen Sie das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Verspätung geben.

Szenario 2: Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert: 

Ein Anspruch auf Entschädigung kann bestehen, wenn Ihr Flug annulliert wurde. Entscheidend dafür, ob ein Anspruch besteht ist, zu welchem Zeitpunkt Sie über die Annullierung informiert worden sind. 

Fristen für die Benachrichtigung:

  • Weniger als 14 Tage vor Abflug: Es besteht ein Anspruch, es sei denn, die Fluggesellschaft bietet eine gleichwertige Alternative an.
  • Mehr als 14 Tage: Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. 

 

Keine Entschädigung bei einem Ersatzflug in folgendem Zeitfenster:

Zeitpunkt der Benachrichtigung alternativer Abflug alternative Ankunft
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug max. 2 Stunden früher max. 4 Stunden später
weniger als 7 Tage vor Abflug max. 1 Stunde früher max. 2 Stunden später

Pauschale Entschädigung je nach zurückgelegter Distanz:

  • Bis 1.500 km: 250 €
  • 1.500–3.500 km: 400 €
  • Über 3.500 km: 600 € 

Neben einer Entschädigung können Sie auch eine Rückerstattung von Transavia CV verlangen. Nach Art. 8 der EU-Fluggastrechteverordnung steht es dem Passagier frei, 

  • eine Rückerstattung der Ticketkosten oder
  • einen Rückflug zum ersten Abflugort oder
  • eine alternative Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einem Wunschzeitpunkt (vorbehaltlich verfügbarer Plätze)

 

Achtung: Hinweis

Die Haftung der Fluggesellschaft entfällt, sofern der Flugvorfall auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks zurückzuführen ist. Dies ist der Fall, wenn die Airline die Unregelmäßigkeit nicht zu vertreten hat. Näheres zu außergewöhnlichen Umständen erklären wir Ihnen weiter unten. 

unsere Empfehlung

Sie können bereits am Flughafen die Durchsetzung Ihres Anspruchs erleichtern, indem Sie die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Am besten fragen Sie das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Verspätung geben.

Szenario 3: Der Flug verlief wie geplant, aber Sie durften nicht mitfliegen.

Overbooking, auch als Überbuchung bekannt, ist ein häufiges Phänomen in der Luftfahrtbranche, das viele Passagiere frustriert. Fluggesellschaften neigen dazu, Flüge bewusst zu überbuchen. Das bedeutet, sie verkaufen mehr Tickets, als tatsächlich Sitzplätze im Flugzeug verfügbar sind. Der Grund dafür liegt in den Erfahrungen der Airlines, dass immer eine gewisse Anzahl von Passagieren ihren Flug nicht antritt. Diese sogenannten "No-Shows" sollen vermieden werden, indem mehr Tickets für einen Flug verkauft werden, als Kapazitäten bestehen. Diese Geschäftspraxis kann unter Umständen dazu führen, dass Sie letztlich nicht befördert werden können. Auch bei Nichtbeförderung haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung. 

Die Höhe der Entschädigung läuft analog zur Entschädigung bei Annullierung oder Verspätung. 

Pauschale Entschädigung je nach zurückgelegter Distanz:

  • Bis 1.500 km: 250 €
  • 1.500–3.500 km: 400 €
  • Über 3.500 km: 600 € 

Achtung: Hinweis

Die Haftung der Fluggesellschaft entfällt, sofern der Flugvorfall auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks zurückzuführen ist. Dies ist der Fall, wenn die Airline die Unregelmäßigkeit nicht zu vertreten hat. Näheres zu außergewöhnlichen Umständen erklären wir Ihnen weiter unten. 

unsere Empfehlung

Sie können bereits am Flughafen die Durchsetzung Ihres Anspruchs erleichtern, indem Sie die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Am besten fragen Sie das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Verspätung geben.

Szenario 4: Sie haben Ihren Anschlussflug verpasst

Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nach der europäischen Verordnung 261/2004 auch dann, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben und hierdurch verspätet am Zielort ankamen. Grund des verpassten Anschlussfluges kann sein, dass es zu Verzögerungen auf dem Vorflug kam, oder dass die sogenannte minimal connecting time unterschritten wurde. 

Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch ist, dass Zubringer- und Anschlussflug Teil einer einheitlichen Buchung gewesen sind.  

Achtung: Hinweis

Die Haftung der Fluggesellschaft entfällt, sofern der Flugvorfall auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks zurückzuführen ist. Dies ist der Fall, wenn die Airline die Unregelmäßigkeit nicht zu vertreten hat. Näheres zu außergewöhnlichen Umständen erklären wir Ihnen weiter unten. 

unsere Empfehlung

Sie können bereits am Flughafen die Durchsetzung Ihres Anspruchs erleichtern, indem Sie die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Am besten fragen Sie das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Verspätung geben.

Szenario 5: Ihr Gepäck ist verloren gegangen oder beschädigt worden  

Der Albtraum vieler Reisender: Sie stehen am Gepäckband und warten vergeblich auf Ihren Koffer.

Oft begegnet uns die Frage, welche Ansprüche geltend gemacht werden können, wenn das Gepäck der Reisenden verloren geht. Diese Situation ist nicht direkt durch die europäische Fluggastrechteverordnung geregelt, sondern durch das Montrealer Übereinkommen

1. Welche Regelungen greifen bei verlorenem Gepäck?

Wenn Ihr Gepäck auf einem Flug verloren geht, gelten die Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens. Die Airline haftet grundsätzlich für Schäden, die durch den Verlust Ihres Gepäcks entstehen.

Beweislast:

Die Fluggesellschaft ist verantwortlich, Ihnen den Schaden zu ersetzen – es sei denn, sie kann nachweisen, dass sie alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um den Verlust zu vermeiden.


2. Was gilt als "verlorenes Gepäck"

Ihr Gepäck gilt offiziell als verloren, wenn es innerhalb von 21 Tagen nach Ankunft des Fluges nicht gefunden wird. Bis zu diesem Zeitpunkt wird es als "verspätet" behandelt.

Die Rechte und Ansprüche unterscheiden sich je nach Status des Gepäcks:

  • Bei verspätetem Gepäck: Sie können Ersatz für notwendige Ausgaben (z. B. Kleidung oder Hygieneartikel) verlangen.
  • Bei verlorenem Gepäck: Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung für den gesamten Wert des verlorenen Gepäcks und dessen Inhalt.

Der Haftungsausschluss bei höherer Gewalt

Die Verpflichtung zur Entschädigungsleistung besteht nicht, sofern sich die Airline erfolgreich auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände berufen kann. In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr darüber, wann außergewöhnliche Umstände vorliegen und wie sich dies auf das Verfahren auswirkt. 

 

Außergewöhnliche Umstände- was ist das überhaupt? 

Der Begriff „außergewöhnliche Umstände“ wird in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) definiert. Er umfasst Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen und die selbst mit größter Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.

Damit eine Airline außergewöhnliche Umstände geltend machen kann, muss das Ereignis folgende Kriterien erfüllen:

  • Es liegt außerhalb des Einflussbereichs der Airline,
  • Es war unvorhersehbar,
  • Es konnte auch durch zumutbare Maßnahmen nicht verhindert werden.

Wenn außergewöhnliche Umstände die Ursache für Verspätungen oder Flugausfälle sind, ist die Fluggesellschaft von ihrer Entschädigungspflicht befreit.

Ein paar interessante Ereignisse und deren Bewertung

Ereignis Was ist passiert? Außergewöhnlicher Umstand? Begründung
Tod eines Co Piloten In dem streitgegenständlichen Flug war der Copilot, der den Flug hätte durchführen sollen, wurde am frühen Morgen des Abflugtages tot in seinem Hotelzimmer gefunden. Infolgedessen erklärte sich die gesamte Crew für den am Morgen anstehenden Flug für fluguntauglich. nein Der EuGH hat entschieden, dass es sich bei dem Tod eines Crew Mitgliedes juristisch gesehen um eine endgültige Krankheit handelt und daher die selben Grundsätze greifen sollen, wie bei der Krankheit eines Crew Mitgliedes.
starker Schneefall Im Winter 2022/2023 kam es in Europa zu massiven Schneefällen, die zur Schließung von Flughäfen wie Frankfurt und London Heathrow führten. Zahlreiche Flüge wurden gestrichen oder verspätet. ja xtreme Wetterbedingungen wie starker Schneefall oder Glatteis gelten als außergewöhnliche Umstände, da sie außerhalb der Kontrolle der Airline liegen und Flugsicherheit gefährden können.
Vogelschlag ogelschläge sind relativ häufig und können insbesondere beim Start oder der Landung zu Schäden an Flugzeugen führen. ja Ein Vogelschlag ist ein typisches Beispiel für einen außergewöhnlichen Umstand. Er ist unvorhersehbar, unvermeidbar und liegt außerhalb des Einflussbereichs der Airline.
Streik des eigenen Personals treiks des eigenen Flugpersonals (z. B. Piloten oder Kabinenpersonal) haben in der Vergangenheit immer wieder zu großen Störungen geführt. Ein Beispiel ist der Streik von Lufthansa-Piloten 2022. nein Streiks des eigenen Personals gelten nicht als außergewöhnlicher Umstand, da die Airline in der Regel Einfluss auf interne Arbeitskonflikte nehmen kann.
Streik des Flughafenpersonals Im Sommer 2023 führte ein Streik der französischen Flugsicherung zu massiven Verspätungen und Flugstreichungen in ganz Europa ja Streiks von Dritten, wie Flughafenmitarbeitern oder der Flugsicherung, sind außergewöhnliche Umstände, da die Airline keinen Einfluss darauf hat.
Technische Probleme immer wieder werden Flüge annulliert wegen technischer Defekte nein Ein technisches Problem ist nur dann ein außergewöhnlicher Umstand, wenn es durch externe Faktoren verursacht wurde (z. B. Vogelschlag, Blitzschlag).
Vulkanasche Der Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull im Jahr 2010 führte zur Schließung großer Teile des europäischen Luftraums und zur Annullierung tausender Flüge. ja Vulkanasche ist ein außergewöhnlicher Umstand, da sie unvorhersehbar ist und die Sicherheit der Flugzeuge gefährdet.
Terrorwarnung Nach Bombendrohungen oder anderen Sicherheitswarnungen kommt es regelmäßig zu Evakuierungen von Flughäfen oder Streichungen von Flügen. ja Terrorwarnungen und Sicherheitsbedrohungen gelten als außergewöhnliche Umstände, da sie von externen Faktoren verursacht werden und außerhalb der Kontrolle der Airline liegen.

Zum Einstieg: Ein paar Fakten rund um RwandAir

Wir haben ein paar wesentliche Informationen zusammengetragen, die Sie interessieren könnten

Verspätungen

Die Verspätungsquote von Transavia variiert je nach Flugroute und Zeitraum. Eine spezifische Analyse des Fluges HV5131 von Amsterdam nach Barcelona für den Zeitraum vom 15. November 2024 bis zum 15. Januar 2025 ergab, dass 87 % der Flüge pünktlich waren, während 13 % Verspätungen aufwiesen. Die durchschnittliche Verspätung betrug dabei etwa 40 Minuten. 

Annullierungen

Die spezifische Anzahl der von Transavia annullierten Flüge variiert je nach Zeitraum, Route und äußeren Einflüssen. Öffentlich zugängliche, detaillierte Statistiken über die Annullierungsrate von Transavia sind derzeit nicht verfügbar. Transavia bietet auf deren Website eine Möglichkeit den Status des eigenen Fluges zu überprüfen. 

unsere Erfahurngen

In den letzten Jahren konnten wir bereits einige Verfahren gegen die Transavia CV führen. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass die Airline sich außergerichtlich nicht einigungsbereit zeigt und daher ein Vorgehen im Wege des Klageverfahrens notwendig wird. Dies führt dazu, dass Sie mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen müssen. Die gute Nachricht: In gerichtlichen Verfahren können wir eine Erfolgsquote von 95% vorweisen. 

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