Flugverspätung oder Flugausfall bei
Air France? Jetzt Entschädigung sichern!
- Günstigster Anbieter am Markt
- Provision nur 19,95% zzgl. MwSt.
- Fair, transparent und ohne Kostenrisiko
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Bei uns bleibt Ihnen mehr von Ihrer Air France-Entschädigung – denn Sie profitieren von einer fairen Provision von nur 19,95 % (zzgl. Mehrwertsteuer).
Das bedeutet konkret: Während andere Anbieter oft hohe Gebühren verlangen, bleibt Ihnen bei uns auch bei Entschädigungsbeträgen von bis zu 600 € pro Person deutlich mehr Geld – und das ganz ohne versteckte Kosten.
Probieren Sie es aus – jetzt kostenlos prüfen und erfahren Sie in wenigen Klicks, wie viel Ihnen zusteht!
Unser Team übernimmt den gesamten Prozess – von der schnellen Prüfung Ihres Anspruchs bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte, notfalls auch vor Gericht. So können Sie sich entspannt zurücklehnen, während wir dafür sorgen, dass Sie Ihre Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.
IATA-Code: | AF |
---|---|
ICAO-Code: | AFR |
Gründung: | 1933 |
Sitz: | Roissy-CDG Cedex, Frankreich |
Heimatflughafen: | Paris-Charles-de-Gaulle |
Ziele: | international und national |
Flottenstärke: | 227 Flugzeuge |
Website | wwws.airfrance.de |
Air France ist die nationale Fluggesellschaft Frankreichs mit Sitz in Paris und einer Hauptbasis am Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle. Sie wurde 1933 gegründet und gehört heute zusammen mit KLM zur Luftfahrtallianz Air France-KLM. Air France ist zudem Gründungsmitglied der internationalen Luftfahrtallianz SkyTeam.
Die Airline bedient weltweit rund 200 Destinationen in 90 Ländern und transportiert jährlich mehr als 80 Millionen Passagiere.
Im Frühjahr 2025 hat Air France ihren ersten kommerziellen Linienflug mit einer Airbus A350 durchgeführt, der zu 70 % mit nachhaltigem Treibstoff betankt war. Dies ist Teil einer Strategie zur Reduzierung der Umweltauswirkungen.
Air France bietet zwar insgesamt eine solide Pünktlichkeit, insbesondere im Vergleich zu anderen großen europäischen Fluggesellschaften. Interessanterweise wiesen 2024 Flüge über den Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle aber eine um 40 % höhere Wahrscheinlichkeit für Verspätungen und Annullierungen auf als Flüge von anderen großen Drehkreuzen im Air France-Netz.
Air France ist auf unserer Liste der Entschädigungsfälle wegen Flugverspätungen oder Ausfällen weit oben. Allgemein zeigen sich Fluggesellschaften nach unserer Erfahrung leider wenig bis gar nicht zahlungsbereit, wenn Passagiere ihre Rechte selbst versuchen geltend zu machen. Anders sieht es jedoch im Umgang mit uns aus: Hier zeigen sich Airlines überwiegend kooperativ. Wir haben häufig erfolgreich außergerichtliche Einigungen erzielen können. Im Regelfall dauert es dann nur wenige Tage, bis Sie Ihre Entschädigung erhalten.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Entschädigung
nach EU Recht
250 €
400 €
600 €
Provi. ohne. MwSt.
Provi. inkl. MwSt.
SOS Flugverspätung
190,65 €
305,04 €
457,56 €
19,95 %
23,74 %
Auszahlung Flightright
max 166,20 €
max 265,92 €
max 398,88 €
20 - 28 %
23,80 - 33,52 %
Auszahlung FairPlane
max 162,50 €
max 260,00 €
max 390,00 €
20,17 - 29,41 %
24 – 35 %
Auszahlung EU Claim
177,50 €
284 €
426 €
24,37 %
29 %
Auszahlung Flugrecht
max 166,20 €
max 265,92 €
max 398,88 €
20 - 30 %
23,8 - 35,70 %
Bei Air France handelt es sich um eine EU-Fluggesellschaft. Damit fallen alle Flüge der Airline, die entweder von einem Flughafen innerhalb der EU starten oder landen, unter die Regelung der Fluggastrechteverordnung und sind somit potenziell vom Anspruch auf Entschädigung umfasst, sofern der Flug eine ausreichende oder große Verspätung ausweist oder von einer Flugannullierung betroffen ist. Von einer großen Verspätung spricht man mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei einer Ankunftsverspätung von mindestens zwei Stunden auf kurzen Strecken. Maßgeblich ist das das Öffnen der Flugzeugtüre am Ankunftsflughafen. Dies ist vor allem bei Teilstreckenflügen wichtig, da man durchaus bei der Zwischenlandung mehr als drei Stunden verspätet sein kann, aber am finalen Ziel nicht mehr, wodurch der Anspruch nicht bestünde. Zudem dürfen keine sogenannten außergewöhnlichen Umstände (z. B. Unwetter) für die Verzögerung oder den Flugausfall verantwortlich sein. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier!
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, hängt die Entschädigungssumme von der jeweiligen Reiseroute ab, sodass Sie im Rahmen einer Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer 250 Euro, bei einer Mittelstrecke bis 3.500 Kilometer 400 Euro und bei Strecken ab 3.500 Kilometer 600 Euro beanspruchen können. Langstreckenflüge innerhalb der EU, also zumeist Flüge auf die Kanaren, gelten als Mittelstreckenflüge und werden lediglich mit 400 Euro entschädigt.
Wurde Ihr Air France Flug annulliert bzw. gestrichen, haben Sie unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung. Das gilt, wenn Sie nicht mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug von der Fluggesellschaft über die Änderung informiert wurden. Allerdings: Hat die Airline Sie innerhalb eines Zeitraums von sieben und 14 Tagen vor dem geplanten Flug informiert, wobei der von der Airline angebotene Alternativflug über zwei Stunden früher startet beziehungsweise vier Stunden später landet, besteht Ihr Anspruch. Werden Sie hingegen in einem Zeitraum von weniger als sieben Tagen vor dem geplanten Flug benachrichtigt, während der Alternativflug über eine Stunde früher startet oder über zwei Stunden später ankommt, haben Sie ebenfalls das Recht auf eine Entschädigung. Bei diesen Regelungen beziehen wir uns jedoch ausschließlich auf pauschalisierte Entschädigungsansprüche im Rahmen der EU-Fluggastrechteverordnung.
Selbstverständlich können Sie im Falle eines Flugausfalls von Air France auch die Kostenerstattung der Ticketkosten verlangen, sofern Sie keinen alternativen Flug angeboten bekommen oder Ihnen dieser zeitlich nicht zusagen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, in einem nahegelegenen Hotel zu übernachten und bei Air France die Rückerstattung der Transfer- sowie der Zimmerkosten einzufordern, sobald Sie einem Alternativflug am nächsten Tag zugestimmt haben.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Sie möchten schnell und unkompliziert prüfen, ob Sie gegenüber Air France rund um eine Flugverspätung oder einen Flugausfall das Recht auf eine Entschädigung haben? Dann nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner, indem Sie lediglich Ihr Reisedatum und Ihre Flugnummer dort eingeben – vollkommen kostenlos! Im Anschluss daran haben Sie die Möglichkeit, uns mit Ihrem Anspruch zu beauftragen. Dann machen wir diesen bei der Airline geltend und berechnen erst im Erfolgsfall eine Provision, die wir von der ausgezahlten Summe abziehen. Das heißt, Sie haben kein Kostenrisiko, dafür aber eine hohe Erfolgschance. Denn wir arbeiten mit einem professionellen Datenbankanbieter zusammen, dessen Prognose uns eine 95-prozentige Erfolgsquote vor Gericht beschert.