Flugverspätung oder Flugausfall mit Air France

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Ihr Abflug mit Air France verspätet sich? Beträgt die Ankunfts-Verspätung drei Stunden, steht Ihnen eine Entschädigung zu!

Air France

Air France
Foto: Lukas Wunderlich/Adobe Stock
IATA-Code: AF
ICAO-Code: AFR
Gründung: 1933
Sitz: Roissy-CDG Cedex, Frankreich
Heimatflughafen: Paris-Charles-de-Gaulle
Ziele: international und national
Flottenstärke: 212 Flugzeuge
Website wwws.airfrance.de

Wenn Sie eine Reise mit Air France gebucht haben, bei der es zu einer Flugverspätung, Überbuchung oder einem Flugausfall kommt, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung! Sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie gemäß EU-Fluggastrechteverordnung pauschalisierte Beträge. Diese sind von der Flugstrecke abhängig und liegen zwischen 250 und 600 Euro. Nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner, um kostenlos zu prüfen, ob Ihnen eine Ausgleichszahlung wegen Ihrer Flugverspätung oder Flugannullierung usteht. Gerne setzen wir Ihren Anspruch gegen die Airline durch – für Sie ohne Risiko. 

Verspätungen oder Flugausfälle bzw. Annullierungen gehören mittlerweile zum Flugalltag dazu. Insofern ist nicht ausgeschlossen, dass auch Sie bei Ihrem nächsten Flug mit Air France von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffen sind. Neben Unterstützungsleistungen wie Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Hotelunterbringung steht Ihnen unter gewissen Voraussetzungen eine Entschädigung zu. Leider machen wir mit Fluggesellschaften immer wieder die Erfahrung, dass diese auf Passagieranfragen nicht reagieren und so versuchen, sich an der Auszahlung der Entschädigung vorbeizumogeln. Deshalb haben wir uns auf die Durchsetzung dieser Ansprüche spezialisiert – für Sie ohne Risiko!

Verspätung mehr als zwei Stunden?

Bei Air France handelt es sich um eine EU-Fluggesellschaft. Damit fallen alle Flüge der Airline, die entweder von einem Flughafen innerhalb der EU starten oder landen, unter die Regelung der Fluggastrechteverordnung und sind somit potenziell vom Anspruch auf Entschädigung umfasst, sofern der Flug eine ausreichende oder große Verspätung ausweist oder von einer Flugannullierung betroffen ist. Von einer großen Verspätung spricht man mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei einer Ankunftsverspätung von mindestens zwei Stunden auf kurzen Strecken. Maßgeblich ist das das Öffnen der Flugzeugtüre am Ankunftsflughafen. Dies ist vor allem bei Teilstreckenflügen wichtig, da man durchaus bei der Zwischenlandung mehr als drei Stunden verspätet sein kann, aber am finalen Ziel nicht mehr, wodurch der Anspruch nicht bestünde. Zudem dürfen keine sogenannten außergewöhnlichen Umstände (z. B. Unwetter) für die Verzögerung oder den Flugausfall verantwortlich sein. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier!

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, hängt die Entschädigungssumme von der jeweiligen Reiseroute ab, sodass Sie im Rahmen einer Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer 250 Euro, bei einer Mittelstrecke bis 3.500 Kilometer 400 Euro und bei Strecken ab 3.500 Kilometer 600 Euro beanspruchen können. Langstreckenflüge innerhalb der EU, also zumeist Flüge auf die Kanaren, gelten als Mittelstreckenflüge und werden lediglich mit 400 Euro entschädigt.

Flug mit Air France wurde gestrichen?

Wurde Ihr Air France Flug annulliert bzw. gestrichen, haben Sie unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung. Das gilt, wenn Sie nicht mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug von der Fluggesellschaft über die Änderung informiert wurden. Allerdings: Hat die Airline Sie innerhalb eines Zeitraums von sieben und 14 Tagen vor dem geplanten Flug informiert, wobei der von der Airline angebotene Alternativflug über zwei Stunden früher startet beziehungsweise vier Stunden später landet, besteht Ihr Anspruch. Werden Sie hingegen in einem Zeitraum von weniger als sieben Tagen vor dem geplanten Flug benachrichtigt, während der Alternativflug über eine Stunde früher startet oder über zwei Stunden später ankommt, haben Sie ebenfalls das Recht auf eine Entschädigung. Bei diesen Regelungen beziehen wir uns jedoch ausschließlich auf pauschalisierte Entschädigungsansprüche im Rahmen der EU-Fluggastrechteverordnung.

Selbstverständlich können Sie im Falle eines Flugausfalls von Air France auch die Kostenerstattung der Ticketkosten verlangen, sofern Sie keinen alternativen Flug angeboten bekommen oder Ihnen dieser zeitlich nicht zusagen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, in einem nahegelegenen Hotel zu übernachten und bei Air France die Rückerstattung der Transfer- sowie der Zimmerkosten einzufordern, sobald Sie einem Alternativflug am nächsten Tag zugestimmt haben.

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

Ihr Flug mit Air France war verspätet oder wurde annulliert? Nach der Fluggast-Verordnung haben Sie folgende Ansprüche:

Sofern der Flieger von Air France mehr als 3 Stunden später gelandet ist als geplant, haben Sie nach Art. 7 der Fluggast-Verordnung folgende Ansprüche:

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Jetzt Anspruch auf Entschädigung prüfen - wir setzen Ihn durch!

Sie möchten schnell und unkompliziert prüfen, ob Sie gegenüber Air France rund um eine Flugverspätung oder einen Flugausfall das Recht auf eine Entschädigung haben? Dann nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner, indem Sie lediglich Ihr Reisedatum und Ihre Flugnummer dort eingeben – vollkommen kostenlos! Im Anschluss daran haben Sie die Möglichkeit, uns mit Ihrem Anspruch zu beauftragen. Dann machen wir diesen bei der Airline geltend und berechnen erst im Erfolgsfall eine Provision, die wir von der ausgezahlten Summe abziehen. Das heißt, Sie haben kein Kostenrisiko, dafür aber eine hohe Erfolgschance. Denn wir arbeiten mit einem professionellen Datenbankanbieter zusammen, dessen Prognose uns eine 95-prozentige Erfolgsquote vor Gericht beschert.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Schnell und kostenlos.