Flug verspätet oder gestrichen? So bekommen Sie Ihre Entschädigung – bei jeder Airline!

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Welche Airlines sind zur Entschädigung verpflichtet?

Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) gilt für alle Airlines, die Flüge in der EU durchführen – egal, ob es sich um europäische Fluggesellschaften wie Lufthansa, Eurowings, Ryanair und Co. handelt oder um Nicht-EU-Airlines wie beispielsweise Turkish Airlines, Etihad Airlines oder Delta Airlines. Es gibt allerdings einen wichtigen Unterschied zwischen EU-Airlines und Nicht-EU-Airlines: Während es bei EU-Airlines nicht darauf ankommt, wo der Flug gestartet ist ist ein mit einer Nicht-EU-Airline durchgeführter Flug nur dann erstattungsfähig, sofern sich der Abflughafen innerhalb der EU befand.

Beispiel: Sie sind mit der Pegasus Airlines, einer türkischen Airline, vom Flughafen Düsseldorf nach Izmir in den Urlaub geflogen. Der Flug hatte eine vierstündige Ankunftsverspätung. Bei einer Strecke von 2100 km entspricht das einem Anspruch von 400 € pro Passagier. Fliegen Sie zu viert, so summiert sich Ihr Anspruch auf 1.600 €. Hatte der Rückflug dieselbe Verspätung, besteht kein Anspruch, weil der Flug außerhalb der EU gestartet ist - außer, Sie fliegen den Rückflug mit einer EU-Airline.

Unser Entschädigungsrechner berücksichtigt diesen Umstand. Gerne können Sie also selbst kostenfrei prüfen, ob Ihr Flug entschädigungsfähig ist. Sofern Sie sich entscheiden, Ihren Flug bei uns einzureichen und uns die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu überlassen, sind Sie bei uns gut aufgehoben: Wir sind mit einer Erfolgsprovision von nur 19,95 % zzgl. MwSt. der günstigste Anbieter am Markt. 

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Fallstatistik 2024 – Diese Airlines haben uns die meisten Entschädigungsfälle beschert

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Airlines, bei den wir im Jahr 2024 die meisten Ansprüche Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastverordnung geltend gemacht haben. In unserer Flugdatenbank sind alle relevanten Flüge enthalten, also auch die Airlines abrufbar, die hier nicht aufgeführt sind. Gerne können Sie kostenfrei über unseren Entschädigungsrechner ausprobieren, ob Ihr Flug entschädigungsfähig ist.

 

Ihre Airline ist in der obigen Auflistung nicht dabei?

Sie finden Ihre Airline in der obigen Auflistung nicht? Kein Problem. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie leicht prüfen, ob Ihr Anspruch besteht. Sie brauchen lediglich Ihre Flugnummer und das Datum des Fluges einzugeben - und wir geben Ihnen eine erste Einschätzung dazu, ob Ihr Flug entschädigungsfähig ist.

Wir haben mittlerweile gegenüber mehr als 200 Airlines Entschädigungsansprüche durchgesetzt. Wir prüfen jeden Fall. Wir sind mit einer Erfolgsprovision von nur 19,95 % zzgl. MwSt. der günstigste Anbieter am Markt. 

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Ihr Flug war verspätet oder wurde annulliert? Nach der Fluggast-Verordnung haben Sie folgende Ansprüche:

Sofern der Flieger mehr als 3 Stunden später gelandet ist als geplant, haben Sie nach Art. 7 der Fluggast-Verordnung folgende Ansprüche:

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Was ist mit asiatischen, afrikanischen oder amerikanischen Airlines?

Wir haben mittlerweile gegenüber mehr als 200 Airlines Entschädigungsansprüche durchgesetzt. Es spielt dabei für uns keine Rolle, ob die Airlines Ihren Sitz innerhalb der EU oder aber auf einem anderen Kontinent haben. So sind wir beispielsweise auch gegen Chinesische Airlines (Air China, Xiamen Airlines, Cathay Pacific) oder Lateinamerikanische Airlines wie LATAM oder Air Mexico erfolgreich.

Solange die Airlines deutsche Flughäfen anfliegen, haben wir die Möglichkeit nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren, mit einem Gerichtsvollzieher die Bordkasse zu pfänden. Gegebenenfalls ist es sogar möglich, dass ganze Flugzeug an die Kette zu legen. Das wissen auch die Airlines. Wenn auch viele der Airlines nicht freiwillig auszahlen, so kommt es in der Regel jedenfalls nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren nicht mehr zu Zwangsmaßnahmen, sondern die Airline zahlt entweder direkt an unsere Anwälte von Mueller.legal oder aber an den Gerichtsvollzieher aus, der dann das Geld an uns oder unsere Anwälte weiterleitet. 

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Wie lange dauert es, bis die Airline die Entschädigung auszahlt?

Wie lange es dauert, bis es zur Auszahlung des Entschädigungsbetrages kommt, hängt maßgeblich davon ab, mit welcher Airline Sie geflogen sind. Es gibt Airlines, die sehr kooperativ sind und klar entschädigungsfähige Flüge sofort und ohne Komplikationen auszahlen. Zu diesen Airlines gehören beispielsweise Eurowings, Eurowings Discover, KLM Air France oder SASHier erhalten Sie Ihr Geld innerhalb weniger Tage. 

Airlines wie easyJet oder WizzAir zahlen auch außergerichtlich aus. Es kommt hier aber auch regelmäßig vor, dass wir klagen müssen.

Andere Airlines wiederum, wie etwa Lufthansa, Ryanair oder Turkish Airlines zahlen grundsätzlich nicht freiwillig aus. Hier müssen wir in fast jedem Fall klagen. Weil wir das wissen, erhalten diese Airlines von uns auch nur ein außergerichtliches Anschreiben. Danach beauftragen wir unsere Rechtsanwälte von Mueller.legal, sofort gegen die Airline zu klagen. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten. Das Gerichtsverfahren führen wir auf eigenes Risiko. Verlieren wir das Verfahren, übernehmen wir die Kosten.

 

Wie lange dauert eine Klage wegen Flugverspätung oder Flugausfall?

Wie lange es in diesen Fällen dauert, bis Sie die Entschädigungszahlung erhalten, hängt wiederum maßgeblich davon ab, bei welchem Gericht wir Klage einreichen. Das wiederum bestimmt sich in der Regel nach dem Flughafen, von dem Sie gestartet oder gelandet sind. Sogenannte Flughafengericht wie Königs Wusterhausen (Flughafen Berlin) oder Hamburg klagen derzeit über sehr hohe Belastungen wegen der Flugverspätungsfälle und brauchen daher schob bis zu sechs Monaten, bis der Gerichtstermin anberaumt ist. Andere Gerichte, wie etwa Erding (Flughafen München), Nürtingen (Flughafen Stuttgart) oder Eilenburg (Flughafen Leipzig) weisen dagegen deutlich niedrigere Verfahrensdauern auf.

Grundsätzlich kann man aber sagen, dass bei Einleitung eines Gerichtsverfahrens in vielen Fällen das Geld in drei bis sechs Monaten auf Ihrem Konto ist. Bei Flughafengerichten wie Hamburg oder Königs Wusterhausen kann es auch schon mal bis zu neun Monaten dauern.

Das Gute ist: Ihre Entschädigungszahlung verzinst sich mit 5% über dem Basiszinsatz, das sind 7,27% (Stand 01.01.2025 - der Basiszinsatz wird halbjährlich neu festgelegt). Wir geben - anders als einige Anbieter - diese Zinsen abzüglich unseres Provisionsanteil an Sie weiter. Außerdem berechnen wir - anders als beispielsweise Flightright keine zusätzlichen Gebühren für das gerichtliche Verfahren.

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