Flug verspätet oder gestrichen? So bekommen Sie Ihre Entschädigung – bei jeder Airline!
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Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Airlines, bei den wir im Jahr 2024 die meisten Ansprüche Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastverordnung geltend gemacht haben. In unserer Flugdatenbank sind alle relevanten Flüge enthalten, also auch die Airlines abrufbar, die hier nicht aufgeführt sind. Gerne können Sie kostenfrei über unseren Entschädigungsrechner ausprobieren, ob Ihr Flug entschädigungsfähig ist.
Sie finden Ihre Airline in der obigen Auflistung nicht? Kein Problem. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie leicht prüfen, ob Ihr Anspruch besteht. Sie brauchen lediglich Ihre Flugnummer und das Datum des Fluges einzugeben - und wir geben Ihnen eine erste Einschätzung dazu, ob Ihr Flug entschädigungsfähig ist.
Wir haben mittlerweile gegenüber mehr als 200 Airlines Entschädigungsansprüche durchgesetzt. Wir prüfen jeden Fall. Wir sind mit einer Erfolgsprovision von nur 19,95 % zzgl. MwSt. der günstigste Anbieter am Markt.
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Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Wir haben mittlerweile gegenüber mehr als 200 Airlines Entschädigungsansprüche durchgesetzt. Es spielt dabei für uns keine Rolle, ob die Airlines Ihren Sitz innerhalb der EU oder aber auf einem anderen Kontinent haben. So sind wir beispielsweise auch gegen Chinesische Airlines (Air China, Xiamen Airlines, Cathay Pacific) oder Lateinamerikanische Airlines wie LATAM oder Air Mexico erfolgreich.
Solange die Airlines deutsche Flughäfen anfliegen, haben wir die Möglichkeit nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren, mit einem Gerichtsvollzieher die Bordkasse zu pfänden. Gegebenenfalls ist es sogar möglich, dass ganze Flugzeug an die Kette zu legen. Das wissen auch die Airlines. Wenn auch viele der Airlines nicht freiwillig auszahlen, so kommt es in der Regel jedenfalls nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren nicht mehr zu Zwangsmaßnahmen, sondern die Airline zahlt entweder direkt an unsere Anwälte von Mueller.legal oder aber an den Gerichtsvollzieher aus, der dann das Geld an uns oder unsere Anwälte weiterleitet.
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