Entschädigung für Flugvorfälle mit Airlink
- Schnell, sicher, zuverlässig
- In weniger als 2 Minuten zum Ziel
- Provision nur 19,95 % zzgl. MwSt.
IATA-Code: | 4Z |
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ICAO-Code: | LNK |
Gründung: | 1995 |
Sitz: | Johannesburg, Südafrika |
Heimatflughafen: | Johannesburg |
Ziele: | international und national |
Flottenstärke: | 70 Flugzeuge |
Website | www.flyairlink.com |
Kam es auf Ihrem letzten Airlink Flug zu Verspätungen oder könnten Sie aufgrund einer durch die Airline verschuldeten Überbuchung gar nicht befördert werden? Wir wissen wie kräftezehrend derartige Flugvorfälle sein können und haben uns daher zur Aufgabe gemacht, Ihre Entschädigungsforderungen für Sie durchzusetzen.
Sofern Sie von einem Flugvorfall betroffen waren und sich die Airline nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, stehen Ihnen Entschädigungsleistungen von bis zu 600 € zu! Die Höhe der jeweilig zu zahlenden Entschädigung ist abhängig von der zurückgelegten Flugdistanz und liegt zwischen 250 und 600 €!
Wir klären Sie hier darüber auf, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit Sie gegen Airlink einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen können. Gerne können Sie auch einfach und kostenlos unseren Entschädigungsrechner benutzen um Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen. Wir übernehmen dann die Durchsetzung Ihres Anspruchs!
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."
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Kam es zu einer kurzfristigen Annullierung Ihres Airlink Fluges, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung verlangen. Dies setzt voraus, dass Airlink Sie nicht mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung in Kenntnis gesetzt hat. Hat die Airline Sie später als 14 Tage vor dem Abflug informiert, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
Neben einer Entschädigung können Sie auch eine Rückerstattung von Airlink verlangen. Nach Art. 8 der EU-Fluggastrechteverordnung steht es dem Passagier frei,
zu entscheiden. Bei der Geltendmachung der Ansprüche müssen Sie sich stets an die ausführenden Fluggesellschaft wenden.
Wir empfehlen: Sie können bereits am Flughafen die Durchsetzung Ihres Anspruchs erleichtern, indem Sie die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Fragen Sie das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Verspätung geben.
Zeitpunkt der Benachrichtigung | alternativer Abflug | alternative Ankunft |
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7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug | max. 2 Stunden früher | max. 4 Stunden später |
weniger als 7 Tage vor Abflug | max. 1 Stunde früher | max. 2 Stunden später |
Bei Flugvorfällen sieht die (EG) Nr. 261/2004 eine Entschädigungspauschale vor. Je nach zurückgelegter Flugdistanz stehen Ihnen gegen Airlink 250-600€ zu. Die Entschädigungspauschale ist grundsätzlich zu zahlen, es sei denn Airlink kann sich auf außergewöhnliche Umstände berufen.
Neben der Pauschale ist die Airline auch für Betreuungsleistungen erstattungspflichtig. Entstehen Ihnen Mehrkosten für Mahlzeiten oder Getränke, sind diese erstattungsfähig. Ebenso ersetzt werden die Kosten für notwendige Übernachtungen und die Beförderung zur Unterkunft.
Können Sie nicht befördert werden, muss die Airlink alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, Sie schnellstmöglich zu Ihrem Zielort zu befördern. Sie sind hierbei nicht auf Ihre eigenen Flüge beschränkt, sondern können Sie auch mit Bus oder Bahn, oder mithilfe anderer Airlines befördern.
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Unkompliziert und kostenlos.
Kam es auf Ihrem letzten Airlink Flug zu einer hinreichenden Ankunftsverspätung kann Ihnen hierdurch ein Entschädigungsanspruch zustehen. Dazu muss es sich bei der Verspätung um eine Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden handeln. Entscheidend ist hierbei das Öffnen der Flugzeugtür am Zielort, nicht hingegen die Wartezeit am Flughafen. Die Airline darf hingegen nicht von der Zahlungsverpflichtung befreit gewesen sein. Das bedeutet, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen dürfen.
Achtung: Häufig berufen Fluggesellschaften sich pauschal auf das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen, ohne dass diese tatsächlich vorliegen.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Langwierig und aussichtslos
Einfach, schnell und unkompliziert
Mit Kosten verbunden
Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie schnell und einfach überprüfen, ob Ihnen ein Anspruch auf Entschädigung gegen Airlink zusteht. Dafür müssen Sie nur Ihre Flugnummer und Ihr Flugdatum eingeben und anschließend auf "KOSTENLOS PRÜFEN" klicken. Dann erhalten Sie auch schon Ihr Ergebnis. Ergeben die Berechnungen, dass Ihnen ein Anspruch auf Entschädigung zusteht, übernehmen wir gerne für Sie die Durchsetzung Ihres Anspruchs gegen Airlink. Für Sie entstehen dabei keine versteckten Kosten. Nur im Erfolgsfall behalten wir einen Teil der ausgezahlten Provision ein.
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