Ihre Entschädigung bei Flugausfall, Verspätung oder Annullierung bei AJet

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Ajet

Ajet
IATA-Code: VF
ICAO-Code: TKJ
Gründung: 2023
Sitz: Istanbul, Türkei
Heimatflughafen: Istanbul-Sabiha Gökçen
Ziele: international und national
Flottenstärke: 87 Flugzeuge
Website ajet.com

Hatte Ihr AJet Flug eine Verspätung oder ist gar nicht erst geflogen? Oder konnten Sie durch eine Überbuchung der Airline Ihren geplanten Flug nicht wahrnehmen?

Solche Flugvorfälle sind äußerst ärgerlich und oft geht kostbare Urlaubszeit verloren! Doch wir schaffen Abhilfe! 

Wenn Ihr Flug verspätet war oder annulliert wurde, steht Ihnen als Fluggast in der Regel eine Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004 zu! Wir helfen Ihnen, Ihre Fluggastrechte durchzusetzen – ohne Aufwand und ohne Kostenrisiko. Unsere Expert*innen profitieren von jahrelanger Erfahrung und damit einhergehender Expertise. Unser Anspruch ist es, Ihnen möglichst schnell und unkompliziert zu Ihren Entschädigungsansprüchen gegen Ajet zu verhelfen.

In diesem Artikel möchten wir Ihnen alle notwendigen Informationen an die Hand geben, dass Sie möglichst unkompliziert und stressfrei Ihre Ansprüche gegen AJet durchsetzen können und Ihren Urlaub dennoch stressfrei genießen können. 

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."

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Wir setzen Ihre Fluggastrechte durch! In diesen Fällen steht Ihnen eine Entschädigung zu!

Ihr Flug war mehr als drei Stunden verspätet

Bei einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr kann Ihnen nach EU-Recht eine Entschädigung zu stehen. Entscheidend ist hierbei, wann die Türen des Flugzeuges am Zielflughafen geöffnet wurden. 

 

Sie haben Ihren Anschlussflug verpasst

Sofern Sie Ihren Anschlussflug ohne Eigenverschulden verpassen, steht Ihnen eine Entschädigung zu, wenn Sie hierdurch mindestens drei Stunden verspätet am Endziel ankommen.

Flugausfall oder Nichtbeförderung

Bei einer kurzfristigen Annullierung kann ihnen nach EU-Recht eine Entschädigung zu stehen, sofern die Airline Sie nicht rechtzeitig über die Annullierung in Kenntnis gesetzt hat. 

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich einen Entschädigunganspruch gegen AJet habe?

Als Passagier kann Ihnen unter Umständen ein Anspruch auf Entschädigung gegenüber AJet zustehen, wenn Ihr Flug nicht wie geplant verläuft. Damit Sie Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004 haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr Flug hat einen EU Bezug: Die Fluggastrechteverordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten. Auch Flüge, die in der EU landen und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden, sind abgedeckt.
  • Sie sind von einem der oben genannten Szenarien betroffen: Ihr Flug hatte also eine hinreichende Ankunftsverspätung, Sie haben durch eine Verspätung des Zubringerfluges Ihren Anschluss verpasst oder wurden nicht befördert.
  • Keine außergewöhnlichen Umstände: Ihr Anspruch entfällt, wenn die Verspätung oder Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Dazu zählen z.B. extreme Wetterbedingungen, Streiks oder Sicherheitsrisiken, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen.

Achtung: Uns begegnet häufig, dass sich Airlines pauschal auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände berufen und die Zahlung verweigern. Unabhängig davon, ob tatsächlich außergewöhnliche Umstände vorlagen. Hierbei handelt es sich um ein taktisches Vorgehen der Fluggesellschaften. 

  • Damit wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche unterstützen können bedarf es darüber hinaus einen Bezug zu einem deutschen Gerichtsstand, das heißt der Flug muss in Deutschland gestartet sein oder durch eine deutsche Airline ausgeführt worden sein

Welche Kosten muss mir die Airline erstatten?

Hier möchten wir Ihnen kurz zusammenfassen, welche Ansprüche Sie gegenüber AJet geltend machen können! Häufig wird uns die Frage gestellt, ob mit der Entschädungspauschale alle Kosten abgegolten sind. Diese Frage lässt sich klar mit Nein beantworten. Zusätzlich zu der einheitlich geregelten Entschädigung kann auch ein Anspruch auf Mehrkostenerstattung treten! 

Bewirtung und Unterkunft

Bei längeren Wartezeiten können Sie sich die zusätzlichen Kosten für Ihre Verpflegung erstatten lassen, ebenso wie zusätzlich notwendige Transport- und Übernachtungskosten. Nicht erstattungsfähig ist entgangene Urlaubsfreude. 

 

Alternative Beförderung zu Ihrem Zielort

Sofern Sie Ihren Anschlussflug ohne Eigenverschulden verpassen, steht Ihnen eine Entschädigung zu, wenn Sie hierdurch mindestens drei Stunden verspätet am Endziel ankommen.

Anspruch auf Entschädigungspauschale

Unter den zuvor genannten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke:

  • Kurzstrecke (bis 1.500 km) 250 €
  • Mittelstrecke (bis 3.500 km) 400 €
  • Langstrecke (über 3.500 km600 €

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Wann greift die Entschädigung nicht?

Ein Erstattungsanspruch gegen AJet scheidet aus, wenn die Verspätung, Annullierung oder Überbuchung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Dazu gehören beispielsweise:

  • Schlechtes Wetter (z.B. starke Stürme, Schneefall)
  • Politische Unruhen 
  • Streiks von Flughafen- oder Flugpersonal (wenn nicht der Streik von der AJet selbst verursacht ist)
  • Sicherheitsrisiken oder unvorhergesehene technische Defekte, die nicht durch mangelnde Wartung verursacht wurden

In solchen Fällen sind jedoch weiterhin Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Unterkunft zu gewähren, falls du durch die Verspätung oder Annullierung am Flughafen festsitzt.

Ihr Flug mit AJet war verspätet oder wurde annulliert? Nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie folgende Ansprüche:

Sofern der Flieger von AJet mehr als drei Stunden später gelandet ist als geplant, haben Sie nach Art. 7 der EU-Fluggastrechteverordnung folgende Ansprüche:

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Wer kann den Erstattungsanspruch gegenüber AJet geltend machen?

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben alle Fluggäste, die von einem Flughafen in der EU abfliegen oder mit einer EU-Fluggesellschaft in die EU fliegen, Anspruch auf Entschädigung, wenn:

  • Ihr Flug um mehr als 3 Stunden verspätet war
  • Ihr Flug annulliert wurde
  • Ihnen das Boarding verweigert wurde (z.B. wegen Überbuchung).

Anspruchsinhaber ist hierbei der Passagier des Fluges, also diejenige Person, die namentlich auf der Boardkarte genannt ist. Nicht entscheidend ist, wer den Flug gebucht oder bezahlt hat. Das kann insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn Sie geschäftlich viel reisen! 

Wichtig für Geschäftsreisende:
Selbst wenn der Flug von Ihrem Arbeitgeber gebucht wurde, haben Sie als reisende Person einen persönlichen Anspruch auf Entschädigung – nicht das Unternehmen. Lassen Sie also nicht Ihre Rechte verfallen!

Möglicherweise könnten Sie den Anspruch durch Ihren Arbeitsvertrag jedoch an Ihren Arbeitgeber abgetreten haben, stellen Sie zunächst also sicher, dass Sie weiterhin Rechtsinhaber der Forderung sind. 

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Bei uns bleibt Ihnen mehr als bei den meisten anderen Fluggastportalen von Ihrer Entschädigung: Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. Bei SOS-Flugverspätung leiten Sie erfahrene Rechtsexperten absolut stressfrei zu Ihrer Entschädigung. Überlassen Sie uns die Durchsetzung Ihres Anspruchs und profitieren Sie von unseren Erfahrungswerten und unserer hohen Erfolgsquote.

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Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

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