Ihre Entschädigung bei Flugausfall, Verspätung oder Annullierung bei AJet
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IATA-Code: | VF |
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ICAO-Code: | TKJ |
Gründung: | 2023 |
Sitz: | Istanbul, Türkei |
Heimatflughafen: | Istanbul-Sabiha Gökçen |
Ziele: | international und national |
Flottenstärke: | 87 Flugzeuge |
Website | ajet.com |
Hatte Ihr AJet Flug eine Verspätung oder ist gar nicht erst geflogen? Oder konnten Sie durch eine Überbuchung der Airline Ihren geplanten Flug nicht wahrnehmen?
Solche Flugvorfälle sind äußerst ärgerlich und oft geht kostbare Urlaubszeit verloren! Doch wir schaffen Abhilfe!
Wenn Ihr Flug verspätet war oder annulliert wurde, steht Ihnen als Fluggast in der Regel eine Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004 zu! Wir helfen Ihnen, Ihre Fluggastrechte durchzusetzen – ohne Aufwand und ohne Kostenrisiko. Unsere Expert*innen profitieren von jahrelanger Erfahrung und damit einhergehender Expertise. Unser Anspruch ist es, Ihnen möglichst schnell und unkompliziert zu Ihren Entschädigungsansprüchen gegen Ajet zu verhelfen.
In diesem Artikel möchten wir Ihnen alle notwendigen Informationen an die Hand geben, dass Sie möglichst unkompliziert und stressfrei Ihre Ansprüche gegen AJet durchsetzen können und Ihren Urlaub dennoch stressfrei genießen können.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."
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Bei einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr kann Ihnen nach EU-Recht eine Entschädigung zu stehen. Entscheidend ist hierbei, wann die Türen des Flugzeuges am Zielflughafen geöffnet wurden.
Sofern Sie Ihren Anschlussflug ohne Eigenverschulden verpassen, steht Ihnen eine Entschädigung zu, wenn Sie hierdurch mindestens drei Stunden verspätet am Endziel ankommen.
Bei einer kurzfristigen Annullierung kann ihnen nach EU-Recht eine Entschädigung zu stehen, sofern die Airline Sie nicht rechtzeitig über die Annullierung in Kenntnis gesetzt hat.
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Als Passagier kann Ihnen unter Umständen ein Anspruch auf Entschädigung gegenüber AJet zustehen, wenn Ihr Flug nicht wie geplant verläuft. Damit Sie Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004 haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Achtung: Uns begegnet häufig, dass sich Airlines pauschal auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände berufen und die Zahlung verweigern. Unabhängig davon, ob tatsächlich außergewöhnliche Umstände vorlagen. Hierbei handelt es sich um ein taktisches Vorgehen der Fluggesellschaften.
Hier möchten wir Ihnen kurz zusammenfassen, welche Ansprüche Sie gegenüber AJet geltend machen können! Häufig wird uns die Frage gestellt, ob mit der Entschädungspauschale alle Kosten abgegolten sind. Diese Frage lässt sich klar mit Nein beantworten. Zusätzlich zu der einheitlich geregelten Entschädigung kann auch ein Anspruch auf Mehrkostenerstattung treten!
Bei längeren Wartezeiten können Sie sich die zusätzlichen Kosten für Ihre Verpflegung erstatten lassen, ebenso wie zusätzlich notwendige Transport- und Übernachtungskosten. Nicht erstattungsfähig ist entgangene Urlaubsfreude.
Sofern Sie Ihren Anschlussflug ohne Eigenverschulden verpassen, steht Ihnen eine Entschädigung zu, wenn Sie hierdurch mindestens drei Stunden verspätet am Endziel ankommen.
Unter den zuvor genannten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke:
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Ein Erstattungsanspruch gegen AJet scheidet aus, wenn die Verspätung, Annullierung oder Überbuchung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Dazu gehören beispielsweise:
In solchen Fällen sind jedoch weiterhin Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Unterkunft zu gewähren, falls du durch die Verspätung oder Annullierung am Flughafen festsitzt.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben alle Fluggäste, die von einem Flughafen in der EU abfliegen oder mit einer EU-Fluggesellschaft in die EU fliegen, Anspruch auf Entschädigung, wenn:
Anspruchsinhaber ist hierbei der Passagier des Fluges, also diejenige Person, die namentlich auf der Boardkarte genannt ist. Nicht entscheidend ist, wer den Flug gebucht oder bezahlt hat. Das kann insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn Sie geschäftlich viel reisen!
Wichtig für Geschäftsreisende:
Selbst wenn der Flug von Ihrem Arbeitgeber gebucht wurde, haben Sie als reisende Person einen persönlichen Anspruch auf Entschädigung – nicht das Unternehmen. Lassen Sie also nicht Ihre Rechte verfallen!
Möglicherweise könnten Sie den Anspruch durch Ihren Arbeitsvertrag jedoch an Ihren Arbeitgeber abgetreten haben, stellen Sie zunächst also sicher, dass Sie weiterhin Rechtsinhaber der Forderung sind.
Langwierig und aussichtslos
Einfach, schnell und unkompliziert
Mit Kosten verbunden
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
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