Alitalia Flugverspätung Entschädigung
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IATA-Code: | AZ |
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ICAO-Code: | AZA |
Gründung: | 1946 |
Sitz: | Fiumicino, Italien |
Heimatflughafen: | Rom-Fiumicino |
Ziele: | international und national |
Flottenstärke: | 89 Flugzeuge |
Website | www.ita-airways.com |
Bei Ihrem Alitalia-Flug kam es zu einer Verspätung, Überbuchung oder eine Annullierung? Bereits ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden steht Ihnen eine Entschädigung zu! Auch wenn Sie aufgrund einer Überbuchung nicht befördert wurden oder Ihr Flug ganz annulliert wurde, haben Sie Anspruch auf einen Entschädigung seitens Alitalia.
Bei uns können Sie Ihren Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft nicht nur prüfen, sondern auch bequem online fachkundige Experten damit beauftragen, diesen für Sie geltend zu machen. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Entschädigung wegen einer Flugverspätung oder einer Flugannullierung von Alitalia erhalten. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie prüfen, ob und in welcher Höhe Alitalia Ihnen eine Entschädigung zahlen muss – unkompliziert, schnell und ohne Kostenrisiko!
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Ab einer Verspätung von mehr als drei Stunden Ihres gebuchten Alitalia-Fluges steht Ihnen eine Entschädigung zu. Doch wie wird diese Verspätung genau berechnet? Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist der maßgebliche Zeitpunkt das Öffnen der Flugzeugtüre am Zielflughafen. Es spielt also keine Rolle, wie lange Sie möglicherweise am Flughafen gewartet haben, bis Ihr Alitalia-Flieger gestartet ist. Entscheidend ist vielmehr, wann Sie gelandet sind.
Bei einer Annullierung Ihres Alitalia-Fluges, haben Sie nur dann einen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug über den Ausfall informiert und Ihnen kein Alternativflug angeboten wurde. Haben Sie 14 Tage vor Abflug eine Nachricht von Alitalia über den Ausfall erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die meisten Flugausfälle kurzfristig stattfinden und deshalb auch eine Anspruch auf eine Entschädigungszahlung nach Art. 5 der EU-Fluggastverordnung besteht.
Damit Sie eine Entschädigungszahlung von Alitalia erhalten können, müssen Sie natürlich selbst am Check-In gewesen sein und den Flug angetreten haben. Natürlich nur, sofern Sie von Alitalia nicht im Vorfeld über eine Annullierung informiert worden. Erfahren Sie erst am Check-In von er Annullierung Ihres Fluges, lassen Sie sich das schriftlich bestätigen. Es kommt auch immer mal wieder vor, dass Airlines bestreiten, dass Sie den Flug angetreten haben. Heben Sie daher unbedingt die Bordkarten auf.
Wichtig ist zudem, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Außergewöhnlichen Umstände sind all die Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, die außerhalb des Einflussbereichs von Alitalia liegen. Zu diesen gehören unter anderem Streiks, Naturkatastrophen oder Vogelschläge. Eine Entschädigung steht Ihnen aber z. B. bei technischen Defekten, erkrankter Besatzung oder Problemen mit Enteisungen zu, da dies Umstände sind, die von Alitalia eingeplant werden können. ACHTUNG: Viele Airlines nutzen außergewöhnliche Umstände als Vorwand, um keine Entschädigung zahlen zu müssen.
Alitalia ist die nationale Fluggesellschaft Italien und wurde 1946 gegründet und Mitglied der Luftfahrtallianz Sky Team. Während die Tochter Alitalia City Liner vor allem nationale Ziele bedient, fliegt Alitalia neben Europa auch Destinationen in Afrika, Süd- und Mittelamerika, dem Mittleren Osten und Ostasien an. Alitalia macht immer wieder Schlagzeilen mit wirtschaftlichen Problemen und Insolvenz, im März 2020 wurde ein weiterer Überbrückungskredit seitens der italienischen Regierung bewilligt. Der Papst nutzt Alitalia Charter Flugzeuge mit dem Rufzeichen "Shepard One" für Auslandsflüge.
Alitalia gilt erfahrungsgemäß als sehr pünktliche Airline. So erreichte Sie bei einer Statistik des Stern 2018 Platz 4 der pünktlichsten Airlines. Doch auch bei der pünktlichsten Airline kommt es zu Verspätungen und so haben wir in unserer Vergangenheit bereits Mandanten erfolgreich gegen Alitalia vertreten.
Die Claim-Handling Abteilung von Aer Lingus reagiert sehr gut auf unsere Ansprache.
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Alitalia muss Ihnen einen Entschädigung zahlen, wenn Ihr Flug am Ankunftsflughafen eine Verspätung von mehr als drei Stunden hat und der Grund für die Verspätung nicht in außergewöhnlichen Umständen liegt. Es zählt also nicht die Wartezeit am Startflughafen, sondern ausschlaggebend ist das Öffnen der Flugzeugtüren am Zielflughafen.
Bei der Höhe der Entschädigung kommt es entscheidend auf die zurückgelegte Strecke an. Bei einem Kurzstreckenflug von weniger als 1.500 km gibt es 250 EUR pro Passagier, bei einer Strecke zwischen 1.500 km und 3.500 km sind es schon 400 EUR und bei einem Langstreckenflug von mehr als 3.500 km kann man 600 EUR fordern. Bei innergemeinschaftlichen Flügen, also bei Flügen bei denen Start und Ziel innerhalb der EU liegen, ist der Anspruch allerdings unabhängig von der Entfernung auf 400 EUR gedeckelt.
Wird Ihr Flug von Alitalia annulliert, haben Sie nach Art. 8 der EU-Fluggastverordnung (EU-FlugVO) die Wahl. Sie können
Ansprechpartner für die Rückerstattungsansprüche der Flugkosten ist die ausführende Fluggesellschaft. Also auch dann, wenn Sie den Flug bei expedia.de, opodo, Check 24 oder einem anderen Onlinereiseportal oder aber über ihr Reisebüro gebucht haben, ist ihr juristischer Anspruchsgegner Alitalia.
Bei einer kurzfristigen Annullierung des Fluges ist Alitalia nach Art. 5 EU-Fluggastverordnung zusätzlich verpflichtet, eine pauschale Entschädigung zu zahlen. Was gilt als "kurzfristige Annullierung"? Kurzfristig ist die Annullierung dann, wenn sie innerhalb von zwei Wochen vor dem geplanten Abflug erfolgt. Sofern Sie Alitalia in einem Zeitraum von mehr als 14 Tagen vor dem geplanten Abflug benachrichtigt hat, besteht kein Anspruch. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der geplanten Flugstrecke und variiert pro Passagier zwischen 250, 400 oder 600 EUR.
Erfolgt die Absage von innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Abflug, spielt der Zeitpunkt wann die Alitalia Sie benachrichtigt eine entscheidende Rolle. Je früher Sie von den veränderten Zeiten erfahren, umso größere Unterschiede zur ursprünglich gebuchten Flugzeit müssen Sie akzeptieren.
Zeitpunkt der Benachrichtigung | alternativer Abflug | alternative Ankunft |
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7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug | max. 2 Stunden früher | max. 4 Stunden später |
weniger als 7 Tage vor Abflug | max. 1 Stunde früher | max. 2 Stunden später |
Wird Ihr Flug annulliert aber Alitalia bietet Ihnen in dem in der obigen Tabelle wiedergegebenen Zeitrahmen einen alternativen Flug an, stehen Ihnen keine Ausgleichszahlungen zu. Sofern der Ersatzflug jedoch früher abfliegen oder später landen soll, als in der Tabelle angegeben, und Sie Alitalia nicht rechtzeitig informiert, muss die Airline zahlen. Das gilt auch dann, wenn der Ersatzflug von einer anderen Airline durchgeführt wird und er tatsächlich später angekommen ist, als in der Tabelle angegeben. Alitalia kann sich dann nicht damit entschuldigen, dass die Verspätung des Ersatzfliegers nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017, Az. X ZR 73/16).
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Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Damit Sie Ihren Anspruch gegenüber Alitalia in kürzester Zeit prüfen können, haben wir ein einfaches System entwickelt, in dem Sie lediglich Ihre Flugnummer und das Flugdatum eingeben müssen. Jetzt heißt es nur noch, "KOSTENLOS PRÜFEN" anklicken und schon erhalten Sie unser Ergebnis. Sollte die Bestätigung erfolgen, dass Alitalia Ihnen aufgrund einer Verspätung/eines Flugausfalls eine Entschädigung erbringen muss, können Sie uns sofort Ihre Kontaktdaten hinterlassen und uns beauftragen, Ihre Forderung durchzusetzen. Daraufhin übernehmen wir die gesamte Verhandlung und überweisen Ihnen schon bald Ihr Geld. Dabei entstehen Ihnen quasi keinerlei Kosten, da wir ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision von der ausgezahlten Entschädigungssumme einbehalten.
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Wir haben in den vergangenen Jahren häufig die Erfahrung machen müssen, dass sich Fluggesellschaften wie Alitalia gern auf außergewöhnliche Umstände berufen, wenn der Passagier versucht die Ansprüche selbst durchzusetzen. Auch, wenn gar keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen, oder es strittig ist, ob der Vorfall im Verantwortungsbereich der Airline lag. In diesen Fällen begleiten wir Sie gern und helfen Ihnen dabei Ihren Anspruch gegen Alitalia durchzusetzen.
Zu Gunsten der Verbraucher sind die Anforderungen, die die Rechtssprechung an das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen stellt, recht streng. Laut Europäischen Gerichtshof kann nur von außergewöhnlichen Umständen ausgegangen werden, wenn der Lauf der Gegebenheiten von dem Luftfahrtunternehmen nicht beherrschbar ist. Die Gründe für den Vorfall dürfen aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der gewöhnlichen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens sein. Zudem kann über die Frage, ob ein Flughafen wegen angeblicher starker Winde nicht anlandbar war, durchaus gestritten werden. Daher arbeiten wir mit einem Datenbankanbieter zusammen, der über das entsprechende Datenmaterial verfügt und uns eine sehr sichere Prognose gibt, ob die Ansprüche gerichtlich durchsetzbar sind. Wir haben daher eine über 95%tige Erfolgsquote vor Gericht.
Wenn Sie Ihre Ansprüche gegenüber Alitalia durchsetzen wollen, hilft es enorm, wenn Sie den ganzen Vorfall genau wie möglich dokumentieren.
Bei einer Verspätung dokumentieren Sie den Zeitpunkt der Öffnung der Flugzeugtüre. Diese ist maßgeblich für die Bemessung der Verspätungszeit. Lassen Sie sich die Verspätung von der Alitalia-Crew oder dem Bodenpersonal des Flughafens schriftlich bestätigen.
Sofern Sie keine vorherige Nachricht über die Annullierung erhalten haben, sondern erst am Check-In erfahren, dass der Flug nicht stattfindet, lassen Sie sich auch das von Alitalia bestätigen. Bewahren Sie die sämtliche Reiseunterlagen zu Ihrem Flug auf, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass Sie den Flug überhaupt gebucht haben. Machen Sie Fotos von Anzeigetafeln, auf denen die Annullierung oder Verspätung angezeigt wird. Und ganz wichtig: Fragen Sie die Alitalia-Crew oder das Flughafenpersonal nach dem Grund der Verspätung oder Annullierung Ihres Alitalia-Fluges. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, weil Alitalia sich weigert auszuzahlen, helfen diese Informationen unserer Kunden oftmals entscheidend weiter.
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In manchen Fällen kommt es vor, dass Ihr geplanter Alitalia-Flug überbucht ist und Ihnen die Beförderung verweigert wird. In diesem Fall stehen Ihnen Ausgleichsansprüche von Alitalia zu. Dieser Anspruch gilt auch, wenn Ihnen Alitalia einen Alternativflug angeboten hat. Je nach Distanz belaufen sich die Ausgleichsansprüche auf eine Höhe von 250, 400 bzw. 600 EUR zu. Kommt der angebotene Alternativflug jedoch je nach Distanz mit einer Verspätung gegenüber dem ursprünglich gebuchten Flug von nicht mehr als zwei (bis 1500 km), drei (zwischen 1500 km und 3500 km) oder vier Stunden (mehr als 3500 km) an, ist Alitalia berechtigt, den Anspruch um 50% zu kürzen.
Beispiel: Dem Passagier wird das Boarding zu einem von ihm ordnungsgemäß gebuchten Flug von Frankfurt am Main nach Rom verweigert, weil der Flug überbucht ist. Stattdessen bucht Sie Alitalia auf einen Alternativflug um, der zwar später ankommt. Die Verspätung beträgt jedoch weniger als zwei Stunden zu dem ursprünglich geplanten Flug. Da es sich um einen Kurzstreckenflug handelt, die Strecke also zwischen unter 1500 km beträgt, haben Sie einen Anspruch in Höhe von 250 EUR, der sich wegen der unter drei Stunden liegenden Verspätung aber auf 125 EUR reduziert.
Auch hier ist Ihr Anspruch auf Entschädigung seitens Alitalia abhängig von der Öffnung der Flugzeugtüren am Zielort: Wird der Zielflughafen mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreicht, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Dabei ist zu beachten, dass nicht die Verspätung des Zubringerfluges entscheidend ist, sondern ausschließlich die Ankunftszeit am Zielort. Wenn der Zubringerflug eine Verspätung von mehr als drei Stunden hat, der Anschlussflug diese Verspätung allerdings aufholt und sie mit weniger als drei Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommen, steht Ihnen keine Entschädigung von Alitalia zu.
Ein Recht auf Entschädigung durch Alitalia haben Sie erst bei einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden. Aber schon bei einer längeren Wartezeit am Startflughafen haben Sie eventuell Anspruch auf Betreuungsleistungen durch Alitalia. Dieser Anspruch ist abhängig von Distanz und Wartezeit. Betreuungsleistungen stehen Ihnen wie folgt zu: Kurzstreckenflug (bis 1500 km) ab einer Wartezeit von 2 Stunden, Mittelstreckenflug (1500-3500 km) ab einer Wartezeit von 3 Stunden, Langstreckenflug (ab 3500km) ab einer Verspätung von 4 Stunden.
Bei den Betreuungsleistungen handelt es sich um Verpflegung, sowie die Möglichkeit, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Sofern die Abflugverspätung darüber hinaus verzögert, können von Alitalia weitere Unterstützungsleistungen beansprucht werden. Geht der Flug erst am nächsten Tag, muss die Alitalia die Hotelkosten übernehmen.
Sollte Ihr Flug von Alitalia mehr als 5 Stunden später als geplant am Zielflughafen ankommen, muss Alitalia nicht nur eine Entschädigung zahlen, sondern auch den Ticketpreis erstatten. Der Flug gilt dann als "gestrichen" und Sie haben das Recht vom Flug zurückzutreten. Sie können von Alitalia in diesem Fall zusätzlich zur Entschädigung verlangen, dass Ihnen auch die Ticketkosten erstattet werden oder Ihnen eine alternative Beförderungen zu Ihrem Ziel oder nach Hause geboten wird. Sollten Sie sich hingegen dafür entscheiden, auf einen Ersatzflug zu warten, der z. B. erst am Folgetag stattfindet, können Sie sich ein Hotelzimmer für die Übernachtung (inklusive Transfers dorthin und zurück) nehmen, wobei Alitalia auch hier die Erstattung aller Kosten übernehmen muss.