Austrian Airlines Flugverspätung Entschädigung
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IATA-Code: | OS |
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ICAO-Code: | AUA |
Gründung: | 1957 |
Sitz: | Wien, Österreich |
Heimatflughafen: | Wien |
Ziele: | international und national |
Flottenstärke: | 63 Flugzeuge |
Website | www.austrian.com |
Auf Ihrer Reise mit der Austrian Airlines kam es zu einer Verspätung von mehr als drei Stunden, Überbuchung oder einer Annullierung? Dann steht Ihnen eine Entschädigung von Austrian Airlines zu! Prüfen Sie bei uns Ihren Anspruch gegen die Airline - einfach online. Anschließend kümmern sich ebenfalls online unsere erfahrenen Experten darum, dass Sie Ihren Anspruch gegenüber Austrian Airlines auch geltend machen.
Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Entschädigung für einer Flugannullierung oder einer Flugverspätung mit Austrian Airlines erhalten. Starten Sie jetzt mit der Überprüfung Ihres Entschädigungsanspruches gegen Austrian Airlines mit unserem Entschädigungsrechner - schnell, unkompliziert und kostenlos.
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Berlin-Wien
250 €
Frankfurt am Main - Lissabon
400 €
Berlin - Peking
600 €
Kommt es bei Ihrem Austrian Airlines Flug zu einer Annullierung, können Sie unter folgenden Bedingungen Entschädigungszahlungen fordern: Sie wurden weniger als 14 Tage vor dem Abflug über den Ausfall informiert und Ihnen wurde keinen Alternativflug angeboten. Dieser Entschädigungsanspruch entfällt, wenn Austrian Airlines Sie 14 Tage vor dem Abflug vom Flugausfall in Kenntnis gesetzt hat. Nach unseren Erfahrungen erfolgen die meisten Annullierungen jedoch kurz vor dem geplanten Abflug - in diesem Fall besteht ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung nach Art. 5 der EU-Fluggastverordnung.
Weist Ihr Flug eine Verspätung von mehr als fünf Stunden auf, haben Sie gegenüber Austrian Airlines ähnliche Rechte wie bei einem Flugausfall. Zusätzlich zur Entschädigung muss Austrian Airlines dann die Rückerstattung Ihrer Ticketkosten übernehmen oder Ihnen direkt vor Ort eine alternative Beförderung anbieten. Zudem können Sie in dieser Situation auch von Ihrer Reise zurücktreten. Sollten Sie mit einem Alternativflug am Folgetag einverstanden sein, dürfen Sie sich ein Hotelzimmer auf Kosten der Fluggesellschaft nehmen.
Wichtig: Damit Sie eine Entschädigung von Austrian Airlines erhalten können, muss die Airline auch verantwortlich für die Flugverspätung oder Flugannullierung sein. Sollten außergewöhnlichen Umständen vorliegen, steht Ihnen keine Entschädigung zu. Zu diesen Umständen zählen beispielsweise Naturkatastrophen oder Terrorwarnungen oder ein Vogelschlag. Auf diese Ereignisse hat Austrian Airlines keinen Einfluss und hat somit die Verspätung nicht verschuldet. Viele Fluggesellschaften versuchen eigenes Verschulden mit außergewöhnlichen Umständen zu erklären, die keine sind. Hier stehen wir Ihnen gern zur Seite um die genauen Umstände aufzuklären.
Nicht zu außergewöhnlichen Umständen zählen Ereignisse wie technische Defekte, eine verspätete Crew oder etwa Schneefall über den Alpen oder Probleme beim Enteisen. Diese Vorfälle gehören zum kalkulierbaren Risiko und Verantwortungsbereich einer Airline. Liegt der Grund für Ihren Flugvorfall in diesen Ereignissen, ist Austrian Airlines verpflichtet, Sie zu entschädigen.
Austrian Airlines ist die nationale Fluggesellschaft Österreichs mit Sitz in Wien. Die Airline wurde 1955 gegründet und ist inzwischen Teil der Lufthansa Group und der Luftfahrtallianz Star Alliance. Austrian Airlines bedient zahlreiche Destinationen in Europa, Nordamerika, Afrika, Asien und dem nahen und mittleren Osten. In Österreich werden alle Flughäfen bis auf Linz von Austrian Airlines angeflogen. Zur Flotte gehören derzeit 84 Flugzeuge. Austrian Airlines wurde mehrfach als beste Airline Europas, für das beste Kabinenpersonal und das beste Business-Class-Catering ausgezeichnet.
Auf Flügen von Austrian Airlines kommt es immer wieder zu Verspätungen und Ausfällen. Die Kollegen von Airhelp setzten 2019 Austrian Airlines auf Platz 12 der unpünktlichsten Airlines. Auf 18,8 % der Flüge mit Austrian Airlines gab es Probleme: 17,3% der Flüge waren verspätet und 1,5 % der Flüge von Austrian Airlines fielen ganz aus.
Nach unseren Erfahrungen ist Austrian Airlines kommunikativ, aber nicht unbedingt als auszahlungswillig zu bezeichnen. Ungefähr 25% der Entschädigungsansprüche werden von der Claim-Handling-Abteilung abgelehnt Wir haben daher in den meisten hier eingegangenen Fällen zwischenzeitlich Klage erhoben und machen nun die Erfahrung, dass Austrian Airlines, nachdem die Klage dort zugestellt war, die Zahlung leistet.
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Wird Ihr Austrian Airlines Flug annulliert, haben Sie nach Art. 8 der EU-Fluggastverordnung (EU-FlugVO) die Wahl. Sie können
Ansprechpartner für die Rückerstattungsansprüche der Flugkosten ist die ausführende Fluggesellschaft. Also auch dann, wenn Sie den Flug bei expedia.de, opodo, Check 24 oder einem anderen Onlinereiseportal oder aber über ihr Reisebüro gebucht haben, ist ihr juristischer Anspruchsgegner Austrian Airlines.
Bei einer kurzfristigen Annullierung des Fluges ist Austrian Airlines nach Art. 5 EU-Fluggastverordnung zusätzlich verpflichtet, eine pauschale Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der geplanten Flugstrecke und variiert pro Passagier zwischen 250, 400 oder 600 EUR. Kurzfristig ist die Annullierung dann, wenn sie innerhalb von zwei Wochen vor dem geplanten Abflug erfolgt. Sofern also die Benachrichtigung in einem Zeitraum von mehr als 14 Tagen vor dem geplanten Abflug erfolgte, besteht kein Anspruch.
Erfolgt die Absage innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Abflug, spielt der Zeitpunkt wann die Fluggesellschaft Sie benachrichtigt eine entscheidende Rolle. Je früher Sie von den veränderten Zeiten erfahren, umso größere Unterschiede zur ursprünglich gebuchten Flugzeit müssen Sie akzeptieren.
Zeitpunkt der Benachrichtigung | alternativer Abflug | alternative Ankunft |
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug | max. 2 Stunden früher | max. 4 Stunden später |
weniger als 7 Tage vor Abflug | max. 1 Stunde früher | max. 2 Stunden später |
Wird Ihr Flug annulliert, Austrian Airlines bietet Ihnen jedoch in dem in der obigen Tabelle wiedergegebenen Zeitrahmen einen alternativen Flug an, stehen Ihnen keine Ausgleichszahlungen zu. Sofern der Ersatzflug jedoch früher als oben angegeben abfliegen oder später landen soll, als in der Tabelle angegeben, und Sie Austrian Airlines nicht rechtzeitig informiert, muss die Airline zahlen. Das gilt auch dann, wenn der Ersatzflug von einer anderen Airline durchgeführt wird und er tatsächlich später angekommen ist, als in der Tabelle angegeben. Austrian Airlines kann sich dann nicht damit entschuldigen, dass die Verspätung des Ersatzfliegers nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017, Az. X ZR 73/16).
Wenn Ihr Austrian Airlines Flug mehr als drei Stunden Verspätung hatte, gibt es eine Entschädigung. Entscheidend ist hier ist nicht der verspätete Start, sondern die verspätete Ankunft. Sofern also die Verspätung bei Ankunft am Zielflughafen mehr als 3 Stunden beträgt und die Verspätung auf Gründen beruht, die die Airline zu verantworten hat, wie z. B. technische Probleme oder eine nicht einsatzfähige Crew, gibt es eine Entschädigung.
Bei der Höhe der Entschädigung kommt es entscheidend auf die zurückgelegte Strecke an. Bei einem Kurzstreckenflug von weniger als 1.500 km gibt es 250 EUR pro Passagier, bei einer Strecke zwischen 1.500 km und 3.500 km sind es schon 400 EUR und bei einem Langstreckenflug von mehr als 3.500 km kann man 600 EUR fordern. Bei innergemeinschaftlichen Flügen, also bei Flügen bei denen Start und Ziel innerhalb der EU liegen, ist der Anspruch allerdings unabhängig von der Entfernung auf 400 EUR gedeckelt.
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Mit Kosten verbunden
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Da wir die Erfahrung gemacht haben, dass die Airline nur zögerlich oder gar nicht reagiert, wenn ein Fluggast Austrian Airlines wegen einer erheblichen Verspätung hinsichtlich einer Entschädigung selbst kontaktiert, haben wir uns darauf spezialisiert, Ihre Rechte durchzusetzen. Dabei gewährleisten unsere langjährig erfahrenen und überaus kompetenten Rechtsexperten eine hohe Erfolgschance.
Sofern wir den Fall aufgrund der uns zur Verfügung stehenden Flugdaten als positiv werten, setzen wir die Forderung für Sie notfalls auch gerichtlich durch. Hier haben wir eine Erfolgsquote von nahezu 100 Prozent. Dabei ist das Ganze für Sie ohne Kostenrisiko. Sämtliche anfallenden Kosten, insbesondere die Anwalts- und Gerichtsgebühren, übernehmen wir auf eigenes Risiko. Nur im Falle einer getätigten Auszahlung durch die Airline behalten wir eine Provision von 19,95% (zzgl. Mehrwertsteuer) der Ausgleichszahlung ein. Den Rest zahlen wir im Erfolgsfall unmittelbar nach Zahlungseingang an Sie aus. Prüfen Sie doch gleich Ihren Anspruch, damit wir diesen geltend machen können – unkompliziert, schnell, online!
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Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Austrian Airlines häufig versucht Verbraucher mit dem Hinweis auf das Vorliegen von außergewöhnlichen Umstände abzuwimmeln.
Durch unsere langjährige Erfahrung haben wir sehr hohe Erfolgsquoten bei Austrian Airlines. Wir sind dort bekannt und bekommen inzwischen gute Resonanz von der Claim-Handling-Abteilung der Austrian Airlines. Entschädigungsansprüche unserer Mandanten werden oft anstandslos und zeitnah ausgezahlt.
Auch in schwierigen Fällen - zum Beispiel wenn ein Flughafen wegen starker Winde nicht anlandbar ist können wir auf Datenmaterial zurückgreifen. Wir arbeiten mit einem Datenbankanbieter zusammen, der eine sicher Prognose gibt ob unsere Ansprüche gerichtlich durchsetzbar sind. Wir haben daher eine über 95%tige Erfolgsquote vor Gericht.
Kommt es auf Ihrem Flug mit Austrian Airlines zu einer Verspätung oder einem Ausfall, ist das wichtigste alles genau zu dokumentieren. Lassen Sie sich Verspätung oder Annullierung schriftlich von einem Crewmitglied von Austrian Airlines oder dem Bodenpersonal des Flughafens bestätigen. Dies gilt vor allem wenn Sie keine Nachricht über die Annullierung Ihres Austrian Airline Fluges erhalten haben und schon am Check-In Schalter stehen.
Bewahren Sie auch Bordkarten und andere Reiseunterlagen sorgfältig auf, falls Sie beweisen müssen den Flug gebucht zu haben und oder angetreten zu sein. Machen Sie gern auch Fotos von Anzeigetafeln auf dem Flughafen mit der Verspätung Ihres Fluges. Übrigens: Maßgeblich für die Verspätungszeit ist das Öffnen der Flugzeugtür, auch das sollten Sie unbedingt dokumentieren. Fragen Sie die Austrian Airlines-Crew oder Bodenpersonal nach dem Grund der Verspätung. Das kann der ausschlaggebende Punkt für den Erfolg vor Gericht sein.
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Wenn Ihnen Austrian Airlines die Beförderung mit dem ursprünglich geplanten Flug verweigert weil dieser überbucht ist, stehen Ihnen abhängig von der Flugdistanz Ausgleichsansprüche in Höhe von 250, 400 bzw. 600 EUR zu. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn Ihnen von Austrian Airlines ein Alternativflug angeboten wird. Ein Sonderfall tritt ein, wenn der Alternativflug nicht wesentlich später als der ursprüngliche Flug am Zielflughafen eintrifft. Je nach Distanz darf Austrian Airlines den Entschädigungsanspruch um 50% kürzen, wenn der Alternativflug nur nicht mehr als nicht mehr als zwei (bis 1500 km), drei (zwischen 1500 km und 3500 km) oder vier Stunden (mehr als 3500 km) später am Ziel ankommt.
Beispiel: Dem Passagier wird das Boarding zu einem von ihm ordnungsgemäß gebuchten Flug von Wien nach Kapstadt verweigert, weil der Flug überbucht ist. Stattdessen bucht Sie Austrian Airlines auf einen Alternativflug um, der später ankommt. Die Verspätung beträgt jedoch weniger als vier Stunden zu dem ursprünglich geplanten Flug. Da es sich um einen Langstreckenflug handelt, die Strecke also mehr als 3500 km beträgt, haben Sie einen Anspruch in Höhe von 600 EUR, der sich wegen der unter vier Stunden liegenden Verspätung aber auf 300 EUR reduziert.
Hat Ihr Flug mit Austrian Airlines am Zielflughafen eine Verspätung von mehr als 3 Stunden? Dann können Sie eine Entschädigung gegenüber Austrian Airlines geltend machen. Aber auch schon vorher stehen Ihnen nach Fluggastverordnung Betreuungsleistungen zu. So muss Austrian Airlines beispielsweise für Verpflegung sorgen, für kostenlose Kontaktmöglichkeiten via Mail, Telefon oder Fax. Falls eine Verspätung über Nacht vorliegt und der Flug erst am nächsten Tag startet, ist die Airline verpflichtet für Hotelkosten und Flughafentransfers aufzukommen. Gleiches gilt für Mittelstreckenflüge bei einer Abflug-Verspätung von 3 Stunden und bei einem Langstreckenflug bei einer Wartezeit von 4 Stunden.
Muss Austrian Airlines bei einer Verspätung eine Entschädigung zahlen und zusätzlich die Kosten für das Ticket erstatten? Bei einer Verspätung eines Austrian Airline Fluges von mehr als 5 Stunden ist das der Fall. Der Flug gilt dann als gestrichen. Austrian Airlines ist verpflichtet nicht nur eine Entschädigung zu zahlen, sondern darüber hinaus auch den Ticketpreis zu erstatten oder Ihnen einen Alternativflug anzubieten. Zum Reiseziel oder eben nach Hause. Bei einem Ersatzflug am Folgetag muss Austrian Airlines die Hotelkosten inklusive der für den Transfer zum Hotel anfallenden Kosten zahlen.
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