Der Weg zu Ihrer Entschädigung von Bamboo Airlines

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Flugvorfall auf Ihrem Bamboo Airways Flug? Wir sagen Ihnen was nun zu tun ist!

Bamboo Airways

Bamboo Airways
CC BY-SA 2.0 - Melv_L - MACASR
IATA-Code: QH
ICAO-Code: BAV
Gründung: 2017
Sitz: Qui Nhơn, Vietnam
Heimatflughafen: Flughafen Phu Cat, Flughafen Hanoi
Ziele: national
Flottenstärke: 10
Website

Für viele von uns gehört Fliegen zum Alltag – ob beruflich oder privat. Doch nicht immer verläuft es wie geplant: Verspätungen, Flugstornierungen oder überbuchte Flüge können schnell für Ärger und Stress sorgen.

Die gute Nachricht: Als Fluggast steht Ihnen nun eine Entschädigung zu! Dank der  europäischen Fluggastrechteverordnung sind Airlines verpflichtet, Sie bei solchen Unannehmlichkeiten zu entschädigen. Doch viele Betroffene wissen gar nicht, dass sie Ansprüche geltend machen können – oder wie das überhaupt funktioniert.

Sind Sie unsicher, ob Ihnen eine Entschädigung von Bamboo Airways zusteht? Lassen Sie sich von uns die wichtigsten Kriterien erklären. Alternativ können Sie ganz bequem unseren kostenlosen Entschädigungsrechner nutzen, um Ihren Anspruch im Handumdrehen zu prüfen. Den Rest erledigen wir!

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

Flugvorfall auf Ihrem Bamboo Arlines Flug

Kam Ihr Bamboo Airlines Flug verspätet am Zielflughafen an oder wurden Sie gar nicht erst transportier? Das steht Ihnen nun zu: 

Kurzstrecke

Köln - Palma de Mallorca

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Palma de Mallorca

400 €

Langstrecke

München - New York

600 €

Entschädigung bei Flugverspätung - So einfach geht´s!

Bei Flugverspätung in nur drei Schritten zu Ihrer Entschädigung! Für Sie ohne Aufwand und ohne Risiko.

Schritt 1

  • Flugnummer und Datum eintragen.
  • Die Eingabe dauert nur 2 Minuten.
  • Wir prüfen ob ein Anspruch besteht.
  • Feedback nach spätestens 24 Stunden.

Schritt 2

  • Wir schreiben die Fluggesellschaft an.
  • Wir setzen den Anspruch für Sie durch.
  • Notfalls ziehen wir hierfür vor Gericht.
  • Für Sie ohne Kosten und ohne Risiko.

Schritt 3

  • Wir halten Sie immer auf dem Laufenden.
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  • Entspannt und sicher zur Entschädigung.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Schnell und kostenlos.

Ihre Fluggastrechte im Überblick

Die Rechte von Flugreisenden in der Europäischen Union (EU) werden durch die europäische Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt. Diese Verordnung schützt Passagiere bei Flugverspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchungen. Sie legt verbindliche Entschädigungs- und Unterstützungsleistungen fest und gilt für:

  • Flüge, die von einem Flughafen in der EU abgehen.
  • Flüge, die von einem Flughafen außerhalb der EU landen, sofern sie von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Wann greifen die Fluggastrechte? Die Verordnung gilt bei folgenden Situationen:

  • Flugannullierung: Wenn ein Flug weniger als 14 Tage vor Abflug storniert wird.
  • Verspätung: Abhängig von der Flugstrecke gilt ein Anspruch auf Unterstützung ab einer Verspätung von zwei, drei oder vier Stunden.
  • Nichtbeförderung: Insbesondere bei Überbuchung, wenn Passagiere gegen ihren Willen nicht mitfliegen können.


Ihre Rechte im Detail:

  • Betreuungsleistungen: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Passagiere bei erheblichen Verspätungen oder Annullierungen zu betreuen. Dazu gehören Verpflegung und Getränke und Unterbringung, falls dies erforderlich wird.
  • Transfer: Zwischen Flughafen und Unterkunft.
  • Kommunikationsmöglichkeiten: Kostenlose Telefonate, E-Mails oder Fax.

Anspruch auf Erstattung oder alternative Beförderung:

  • Passagiere können den Ticketpreis vollständig zurückfordern, wenn der Flug annulliert wurde.
  • Alternativ haben sie das Recht auf eine Ersatzbeförderung zum Zielort unter vergleichbaren Bedingungen.
  • Entschädigungszahlungen: Bei Verspätungen oder Nichtbeförderung haben Passagiere Anspruch auf finanzielle Ausgleichszahlungen, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke:
    • 250 €: Für Flüge bis 1.500 Kilometer.
    • 400 €: Für Flüge innerhalb der EU über 1.500 Kilometer und für alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern.
    • 600 €: Für Flüge über 3.500 Kilometer.
      Rechte bei Verspätung:

Unser Tipp: Flugvorfälle sind häufig nervenaufreibend und mit viel Stress verbunden, dennoch raten wir dazu, den Flugvorfall schon am Flughafen zu dokumentieren. Bewahren Sie mögliche Belege auf und informieren Sie sich beim Flughafenpersonal über die Gründe für die Verspätung oder Nichtbeförderung. Sofern dies möglich ist, raten wir dazu sich dies schriftlich bestätigen zu lassen. 

Die Kriterien des Entschädigungsanspruches auf einen Blick

Sofern Ihr Flug mit Bamboo Airways nicht wie geplant verlaufen ist, könnten Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Nachfolgend möchten wir anschaulich darstellen, welche Voraussetzungen es hierfür braucht: 

 

Ihr Anspruch auf Entschädigung von Bamboo Airlines

Einen Anspruch auf bis zu 600€ Entschädigung haben Sie, sofern folgende Bedingungen vorliegen: 

Flugvorfall auf Bamboo Airlines Flug

Hauptkriterium eines Anspruches ist es, dass es auf Ihrem Flug zu einem Flugvorfall kam. In Betracht kommt eine hinreichende Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden. Auch sind Sie anspruchsberechtigt, wenn Sie wegen einer Annullierung oder Überbuchung nicht transportiert wurden. 

Rechtzeitig am Gate gewesen?

Eine Entschädigung setzt außerdem voraus, dass Sie pünktlich zur Abfertigung am Gate erschienen sind. Informieren Sie weder Ihr Reiseveranstalter, noch Bamboo Airways, wann Sie sich einzufinden haben, greift Art. 3 der VO 261/2004. Demnach müssen Sie spätestens 45 Minuten vor Abflug am Gate sein. Weitere Infos erhalten Sie hier.

Keine außergewöhnlichen Umstände

Nur wenn in Ihrem Fall keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, können Sie einen Anspruch auf Entschädigung gegen Mavi Gök erfolgreich durchsetzen. Zu solchen Umständen zählen Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen - hierzu zählen unter anderem Vogelschläge, Unwetter und Streiks. Technische Probleme oder eine erkrankte Crew zählen nicht dazu.

 

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Wann die Airline nicht zu zahlen braucht: Das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände

Die Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 der Europäischen Union regelt Entschädigungsansprüche von Fluggästen bei Flugausfällen, Verspätungen und Nichtbeförderung. Außergewöhnliche Umstände sind dabei ein zentraler Begriff, da sie die Haftung von Fluggesellschaften einschränken können.

Definition des außergewöhnlichen Umstandes: 

Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen, nicht vorhersehbar sind und auch durch zumutbare Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Sie entlasten die Airline von der Pflicht zur Zahlung einer finanziellen Entschädigung, nicht jedoch von der Verpflichtung zur Betreuung der Passagiere.

Rechtliche Konsequenzen beim Vorliegen außergewöhnlicher Umstände: 

  • Keine Entschädigung: Liegen außergewöhnliche Umstände vor, entfällt der Anspruch der Passagiere auf Ausgleichszahlungen gemäß Art. 7 der Verordnung.
  • Betreuungsleistungen: Fluggesellschaften bleiben verpflichtet, den Passagieren während der Wartezeit Betreuungsleistungen anzubieten (z. B. Verpflegung, Unterkunft, alternative Beförderung).
  • Beweislast: Die Fluggesellschaft trägt die Beweislast für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände. Sie muss nachweisen, dass das Ereignis unvermeidbar und außerhalb ihres Einflussbereichs war.

Beispiele außergewöhnlicher Umstände:

  • Wetterbedingungen: Starker Schneefall, Sturm oder dichte Nebel, die den sicheren Flugverkehr beeinträchtigen.
  • Politische oder sicherheitsbedingte Ereignisse: Terrorwarnungen, politische Unruhen oder plötzliche Schließung von Lufträumen.
  • Naturkatastrophen: Vulkanausbrüche (z. B. Eyjafjallajökull in 2010), Erdbeben oder Überschwemmungen.
  • Technische Probleme durch externe Faktoren: Vogelschlag, Blitzschlag oder Schäden an der Flughafeninfrastruktur.
  • Streiks von Dritten: Streiks des Flughafenpersonals, der Flugsicherung oder der Gepäckabfertigung (nicht jedoch der Fluggesellschaft selbst).

Keine außergewöhnlichen Umstände sind:

  • Technische Defekte am Flugzeug, die auf mangelhafte Wartung oder interne Probleme zurückzuführen sind.
  • Streiks des eigenen Personals der Fluggesellschaft.
  • Betriebswirtschaftliche Entscheidungen wie Überbuchung oder Kapazitätsengpässe.

Urteile und Präzedenzfälle: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mehrfach klargestellt, dass Fluggesellschaften außergewöhnliche Umstände eng auslegen müssen. In Fällen wie dem Urteil C-549/07 Wallentin-Hermann wurde entschieden, dass technische Probleme allein keine außergewöhnlichen Umstände darstellen, wenn sie durch ordnungsgemäße Wartung hätten vermieden werden können.

Zum Abschluss: Interessante Fakten rund um Bamboo Airlines

Wissenswertes für eine Pause zwischendurch.

Sicherheit

Bamboo Airways hat sich als sichere Fluggesellschaft etabliert. Internationale Bewertungsorganisationen wie AirlineRatings.com und Skytrax bewerten die Airline hoch und attestieren ihr eine starke Sicherheitsbilanz. In den letzten zehn Jahren gab es keine schwerwiegenden Vorfälle oder tödlichen Abstürze. 

Komfort

Die Fluggesellschaft bietet ein Serviceniveau, das zwischen Low-Cost-Anbietern und Full-Service-Fluggesellschaften liegt. Passagiere können bequemere Sitze, aufmerksamen Service und eine angenehme Flugumgebung erwarten. Inlandsflüge bieten kein Unterhaltungsprogramm. 

Pünktlichkeit

Bamboo Airways hat sich einen soliden Ruf für Pünktlichkeit aufgebaut. Die meisten Flüge halten sich an den geplanten Zeitplan, und obwohl die Airline nicht so viele Flüge wie größere Anbieter betreibt, gilt sie als zuverlässig. Verzögerungen können zwar vorkommen, treten jedoch seltener auf als bei anderen Airlines in der Region.

 

Warum SOS Flugverspätung beauftragen?

Wir handeln im Sinne der Fluggastrechteverordnung. Unser Ziel ist daher, dass Sie für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten angemessen entschädigt werden. Natürlich können wir leider nicht kostenlos tätig werden, aber Sie profitieren trotzdem - bei der SOS Flugverspätung bleibt Ihnen mehr von der Entschädigung! Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. Unsere Rechtsexperten verfügen über umfangreiche Erfahrung mit den verschiedensten Airlines und verhelfen Ihnen gerne stressfrei zu Ihrer Entschädigung.

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