British Airways Flugverspätung Entschädigung
- Schnell, sicher, zuverlässig
- In weniger als 2 Minuten zum Ziel
- Provision nur 19,95 % zzgl. MwSt.
IATA-Code: | BA |
---|---|
ICAO-Code: | BAW |
Gründung: | 1974 |
Sitz: | London, England |
Heimatflughafen: | London Heathrow (LHR) |
Ziele: | international und national |
Flottenstärke: | 287 Flugzeuge |
Website | www.britishairways.com |
Wenn es während Ihrer geplanten Reise mit British Airways zu einer Verspätung, Überbuchung oder zu einer Annullierung können Sie einen Anspruch auf Entschädigung gegen die Airline prüfen. Bereits ab einer Ankunftsverspätung von 3 Stunden steht Ihnen eine Entschädigung zu. Ist Ihr Flug annulliert worden oder Sie konnten nicht mitfliegen, weil der Flug überbucht war, muss die Airline Ihnen neben einer Entschädigung auch die Ticketkosten zurückzahlen.
Bei uns geht das unkompliziert und kostenfrei online. Ist ihr Anspruch berechtigt, kümmern sich unsere erfahrenen Fachexperten um die Umsetzung. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Entschädigung wegen einer Flugverspätung oder einer Flugannullierung von Seiten der British Airways erhalten. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie prüfen, ob und in welcher Höhe British Airways Ihnen eine Entschädigung zahlen muss – unkompliziert, schnell und ohne Kostenrisiko!
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Schnell und kostenlos.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Wenn Sie eine Entschädigung wegen einer Verspätung in Anspruch nehmen wollen, versteht es sich von selbst, dass Sie auch pünktlich am Check-In Schalter waren und den Flug angetreten haben. Das gilt natürlich nicht, wenn der Flug annulliert wurde und British Airways Sie darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat. Hin und wieder kommt es vor, dass Airlines bestreiten, dass ein Passagier den Flug überhaupt angetreten hat. Heben Sie deswegen unbedingt die Bordkarten auf, um das im Fall der Fälle beweisen zu können.
Wenn Sie wegen einer Verspätung Entschädigung geltend machen wollen, ist das nur möglich, wenn der Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielflughafen angekommen ist. Der Zeitpunkt auf den es laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ankommt, ist das Öffnen der Flugzeugtür am Ankunftsflughafen. Entscheidend ist also, wann Sie gelandet sind, nicht wie lange Sie am Startflughafen gewartet haben.
Der Grund für Verspätung oder Annullierung muss des Weiteren auch im Verantwortungsbereich von British Airways liegen. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, bekommen Sie keine Entschädigung. Zu diesen gehören unter anderem Streiks, Naturkatastrophen oder Vogelschläge, also Geschehnisse, aufgrund derer British Airways nicht direkt für den Flugvorfall verantwortlich ist. Eine Entschädigung steht Ihnen aber z. B. bei technischen Defekten, erkrankter Besatzung oder Problemen mit Enteisungen zu, da dies Umstände sind, die eingeplant werden können.
Ist Ihr Flug von British Airways annulliert wurden, kommt es darauf an, wann British Airways Sie informiert hat und ob Ihnen eine Alternative angeboten wurde. Wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug über den Ausfall informiert und Ihnen keinen Alternativflug angeboten hat, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Wurden Sie von British Airways vorher informiert, entfällt der Anspruch. Die meisten Annullierungen erfolgen nach unseren Erfahrungen jedoch kurz vor dem geplanten Abflug - in diesem Fall besteht ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung nach Art. 5 der EU-Fluggastverordnung.
Die britische nationale Airline besteht hat Ihren Dre- und Angelpunkt in London. Von dort und von den anderen Drehkreuzen werden Ziele auf sechs Kontinenten angeflogen. Sie gilt als eine der weltweit größten Fluggesellschaften und ist Gründungsmitglied der Luftfahrtallianz oneworld. Sowohl die Luftfahrtallianz, als auch British Airways selbst halten mehrere Auszeichnungen als beste Airline, bzw. beste Luftfahrtallianz.
Nach einer Untersuchung des Fluggastportals Airhelp für das Jahr 2019 sollen 22,1 % der Flüge von British Airlines eine Verspätung von mehr als 15 Minuten haben. Damit liegt die Airline nach dem von Airhelp veröffentlichen Ranking immerhin noch im unteren Mittelfeld europäischer Carrier. Bei uns gehört British Airways aber eher zu den weniger angefragten Airlines.
British Airways hat eine funktionierende Claim-Handling Abteilung. Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass auch diese Airline sich in der außergerichtlichen Korrespondenz im Zweifelsfall auch mal schnell auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände beruft (wie viele andere Airline auch), bei Klageeinreichung aber auszahlt, wenn der Anspruch besteht.
Jetzt Anspruch prüfen! Schnell, unkompliziert und kostenlos.
Auch wenn Ihr Flug von British Airways weniger als 3 Stunden Verspätung hat - warten ist immer ärgerlich. Je nach Länge der Wartezeit und Distanz Ihres Fluges stehen Ihnen aber Betreuungsleistungen zu. Warten Sie auf einen Kurzstreckenflug mehr als 2 Stunden, einen Mittelstreckenflug mehr als 3 Stunden und einen Langstreckenflug mehr als 4 Stunden dürfen Sie Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. British Airways sollte Ihnen dann eine angemessene Verpflegung mit Getränken zur Verfügung stellen und Ihnen die Möglichkeit bieten unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Geht der Flug erst am nächsten Tag, muss die Airline die Hotelkosten übernehmen.
Wenn Sie mehr als 5 Stunden auf Ihren Flug von British Airways warten, gilt Ihr Flug als "gestrichen". Die Airline ist dann verpflichten Ihnen eine Entschädigung zukommen zu lassen und Ihnen den Ticketpreis zu erstatten oder Ihnen alternative Beförderung zum Reiseziel oder nach Hause anzubieten. Außerdem haben Sie das Recht unmittelbar vom Flug zurückzutreten. Wenn Sie sich entscheiden das Angebot eines Alternativfluges anzunehmen, aber dieser Flug geht erst am nächsten Tag dürfen Sie sich ein Hotelzimmer nehmen. British Airways muss in diesem Fall auch diese Kosten übernehmen.
Langwierig und aussichtslos
Einfach, schnell und unkompliziert
Mit Kosten verbunden
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Damit Sie Ihren Anspruch gegenüber British Airways in kürzester Zeit prüfen können, haben wir ein einfaches System entwickelt, in dem Sie lediglich Ihre Flugnummer und das Flugdatum eingeben müssen. Jetzt heißt es nur noch, "KOSTENLOS PRÜFEN" anklicken und schon erhalten Sie unser Ergebnis. Sollte die Bestätigung erfolgen, dass British Airways Ihnen aufgrund einer Verspätung/eines Flugausfalls eine Entschädigung erbringen muss, können Sie uns sofort Ihre Kontaktdaten hinterlassen und uns beauftragen, Ihre Forderung durchzusetzen. Daraufhin übernehmen wir die gesamte Verhandlung und überweisen Ihnen schon bald Ihr Geld. Dabei entstehen Ihnen quasi keinerlei Kosten, da wir ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision von der ausgezahlten Entschädigungssumme einbehalten.
jetzt Anspruch prüfen! Schnell, unkompliziert und kostenlos.
Viele Airlines berufen Sich auf außergewöhnliche Umstände, wenn der Passagier versucht die Ansprüche selbst durchzusetzen. Auch bei British Airways haben wir diese Erfahrung schon öfter gemacht.
Die Anforderungen, die die Rechtsprechung an das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen stellt, sind zu Gunsten der Verbraucher ziemlich streng. Außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn Ereignisse nicht im verantwortungsbereich des Luftfahrtunternehmens liegen. Sie dürfen aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der gewöhnlichen Tätigkeit einer Airline sein. Eine mögliche Streitfrage wäre, ob ein Flughafen wegen angeblicher starker Winde nicht anlandbar war. Wir arbeiten mit einem Datenbankanbieter zusammen, der über das entsprechende Datenmaterial verfügt und uns eine sehr sichere Prognose gibt, ob die Ansprüche gerichtlich durchsetzbar sind. Wir haben daher eine über 95%tige Erfolgsquote vor Gericht.
Das wichtigste bei einer Verspätung oder einer Annullierung Ihres Fluges mit British Airways: Dokumentieren Sie alles.
Sollten Sie erst am Check-In vom Flugausfall erfahren und British Airways hat Sie davon nicht in Kenntnis gesetzt, lassen Sie sich das unbedingt am Schalter schriftlich bestätigen.
Wenn Sie Ihren Flug antreten, heben Sie Boardkarten auf um zu beweisen, dass Sie pünktlich waren und den Flug auch angetreten haben. Verspätungen lassen Sie sich bestenfalls auch schriftlich von der British Airways Crew bestätigen. Sie können gern auch Fotos von der angezeigten Verspätung auf den Tafeln im Flughafen machen. Ausschlaggebend für die Länge der Verspätung ist die Öffnung der Flugzeugtür am Zielflughafen. Dokumentieren Sie auch diesen Zeitpunkt. Ganz wichtig auch: Fragen Sie die Crew oder das Bodenpersonal nach dem Grund der Verspätung. Vor Gericht ist das oft der ausschlaggebende Hinweis, der unseren Mandaten zu Erfolg verhilft.
Jetzt Anspruch prüfen! Schnell, unkompliziert und kostenlos.
Hin und wieder kommt es vor, dass Ihnen der ursprünglich geplante Flug seitens British Airlines verweigert wird, da er überbucht ist. Abhängig von der Flugdistanz stehen Ihnen in diesem Fall Entschädigungszahlungen in Höhe von 250, 400 oder 600 EUR zu. British Airways muss diese Entschädigung auch zahlen, wenn die Airline Ihnen einen Alternativflug angeboten hat. Wenn dieser alternative Flug jedoch nur unwesentlich später als Ihr ursprünglicher Flug am Ziel ankommt, kann die Entschädigung um 50% gekürzt werden. Bei Kurzstreckenflügen (bis 1500 km) darf die Differenz zwischen den beiden Flügen nicht mehr als zwei Stunden betragen, bei Mittelstreckenflügen (1500-3500 km) nicht mehr als drei Stunden und bei Langstreckenflügen (ab 3500km) nicht mehr als vier Stunden.
Beispiel: Dem Passagier wird das Boarding zu einem von ihm ordnungsgemäß gebuchten Flug von Frankfurt am Main nach Wien verweigert, weil der Flug überbucht ist. Stattdessen bucht Sie British Airways auf einen Alternativflug um, der später ankommt. Die Verspätung beträgt jedoch weniger als zwei Stunden zu dem ursprünglich geplanten Flug. Da es sich um einen Kurzstreckenflug handelt, die Strecke also weniger als 1500 km beträgt, haben Sie einen Anspruch in Höhe von 250 EUR, der sich wegen der unter zwei Stunden liegenden Verspätung aber auf 125 EUR reduziert.
Auch bei Anschlussflügen ist eine Verspätung von mehr als drei Stunden ausschlaggebend für eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Ausschlaggebend ist aber nicht die Wartezeit am Flughafen oder die Verspätung des Zubringerfluges, sondern auch hier der Zeitpunkt der Öffnung der Flugzeugtüren am Zielflughafen. Wenn also Ihr Zubringerflug mehr als drei Stunden Verspätung hat, der Anschlussflug diese Verspätung aber aufholt und die Verspätung zum Zeitpunkt der Öffnung der Flugzeugtüren am Zielflughafen weniger als drei Stunden beträgt, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.