British Airways Rückerstattung bei Verspätung oder Ausfall - schnell & unkompliziert
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Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Als fachkundiger Partneranwalt von SOS Flugverspätung verhelfe ich Ihnen auf schnellstem Weg zu Ihrer British Airways Erstattung. Denn häufig reagiert die Airline gar nicht oder lehnt eine Entschädigung ab, wenn der Passagier auf eigene Faust sein Recht durchsetzen will. Profitieren Sie von unserer Erfahrung British Airways Entschädigungen und überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch."
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Unser Team übernimmt den gesamten Prozess – von der schnellen Prüfung Ihres Anspruchs bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte, notfalls auch vor Gericht. So können Sie sich entspannt zurücklehnen, während wir dafür sorgen, dass Sie Ihre Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.
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IATA-Code: | BA |
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ICAO-Code: | BAW |
Gründung: | 1974 |
Sitz: | London, England |
Heimatflughafen: | London Heathrow (LHR) |
Ziele: | international und national |
Flottenstärke: | 294 Flugzeuge |
Website | www.britishairways.com |
Die britische nationale Airline hat Ihren zentralen Drehkreuzflughafen in London. Die Airline bedient weltweit über 170 Ziele in nahezu 80 Ländern und fliegt damit alle Kontinente an. Sie gehört zu den größten Fluggesellschaften weltweit und ist ein Gründungsmitglied der Luftfahrtallianz oneworld, die 1999 ins Leben gerufen wurde. British Airways und die oneworld-Allianz haben im Bereich der Luftfahrt zahlreiche Auszeichnungen erhalten, wobei British Airways weiterhin zu den führenden Fluggesellschaften im Bereich Kundenservice und Qualität zählt. Die Airline hat in den letzten Jahren sowohl nationale als auch internationale Auszeichnungen für ihre Servicequalität und Innovationskraft erhalten.
Im Jahr 2024 wurden etwa 2,3 % der Flüge von British Airways innerhalb von 24 Stunden vor Abflug gestrichen, was über dem Branchendurchschnitt von 1,4 % liegt. Etwa 42 % der Flüge waren von Verspätungen betroffen, die auf Luftverkehrskontrollbeschränkungen zurückzuführen waren, was einen höheren Anteil als bei vielen europäischen Wettbewerbern darstellt.
British Airways hat eine funktionierende Claim-Handling Abteilung. Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass sich diese Airline wie viele andere Airlines auch in der außergerichtlichen Korrespondenz im Zweifelsfall schnell auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände beruft, bei Klageeinreichung aber auszahlt, wenn der Anspruch besteht.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
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Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Wenn Sie eine Entschädigung wegen einer Verspätung in Anspruch nehmen wollen, versteht es sich von selbst, dass Sie auch pünktlich am Check-In Schalter waren und den Flug angetreten haben. Das gilt natürlich nicht, wenn der Flug annulliert wurde und British Airways Sie darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat. Hin und wieder kommt es vor, dass Airlines bestreiten, dass ein Passagier den Flug überhaupt angetreten hat. Heben Sie deswegen unbedingt die Bordkarten auf, um das im Fall der Fälle beweisen zu können.
Wenn Sie wegen einer Verspätung Entschädigung geltend machen wollen, ist das nur möglich, wenn der Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielflughafen angekommen ist. Der Zeitpunkt auf den es laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ankommt, ist das Öffnen der Flugzeugtür am Ankunftsflughafen. Entscheidend ist also, wann Sie gelandet sind, nicht wie lange Sie am Startflughafen gewartet haben.
Der Grund für Verspätung oder Annullierung muss des Weiteren auch im Verantwortungsbereich von British Airways liegen. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, bekommen Sie keine Entschädigung. Zu diesen gehören unter anderem Streiks, Naturkatastrophen oder Vogelschläge, also Geschehnisse, aufgrund derer British Airways nicht direkt für den Flugvorfall verantwortlich ist. Eine Entschädigung steht Ihnen aber z. B. bei technischen Defekten, erkrankter Besatzung oder Problemen mit Enteisungen zu, da dies Umstände sind, die eingeplant werden können.
Ist Ihr Flug von British Airways annulliert wurden, kommt es darauf an, wann British Airways Sie informiert hat und ob Ihnen eine Alternative angeboten wurde. Wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug über den Ausfall informiert und Ihnen keinen Alternativflug angeboten hat, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Wurden Sie von British Airways vorher informiert, entfällt der Anspruch. Die meisten Annullierungen erfolgen unserer Erfahrung nach jedoch kurz vor dem geplanten Abflug - in diesem Fall besteht ein Anspruch auf eine British Airways Entschädigung nach Art. 5 der EU-Fluggastverordnung.
Auch wenn Ihr Flug von British Airways weniger als 3 Stunden Verspätung hat - warten ist immer ärgerlich. Je nach Länge der Wartezeit und Distanz Ihres Fluges stehen Ihnen aber Betreuungsleistungen zu. Warten Sie auf einen Kurzstreckenflug mehr als 2 Stunden, einen Mittelstreckenflug mehr als 3 Stunden und einen Langstreckenflug mehr als 4 Stunden dürfen Sie Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. British Airways sollte Ihnen dann eine angemessene Verpflegung mit Getränken zur Verfügung stellen und Ihnen die Möglichkeit bieten unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Geht der Flug erst am nächsten Tag, muss die Airline die Hotelkosten übernehmen.
Wenn Sie mehr als 5 Stunden auf Ihren Flug von British Airways warten, gilt Ihr Flug als "gestrichen". Die Airline ist dann verpflichten Ihnen eine Entschädigung zukommen zu lassen und Ihnen den Ticketpreis zu erstatten oder Ihnen alternative Beförderung zum Reiseziel oder nach Hause anzubieten. Außerdem haben Sie das Recht unmittelbar vom Flug zurückzutreten. Wenn Sie sich entscheiden das Angebot eines Alternativfluges anzunehmen, aber dieser Flug geht erst am nächsten Tag dürfen Sie sich ein Hotelzimmer nehmen. British Airways muss in diesem Fall auch diese Kosten übernehmen.
Haben Sie die Erfahrung gemacht, dass British Airways die Zahlung der Entschädigung ablehnt? Fluggesellschaften berufen sich häufig auf sogenannte außergewöhnliche Umstände, wenn Fluggäste ihre Entschädigungsansprüche eigenständig geltend machen. Auch bei British Airways konnten wir diese Argumentation bereits mehrfach beobachten.
Die Rechtsprechung jedoch stellt hohe Anforderungen an das Vorliegen solcher Umstände, meist zugunsten der Passagiere. Ein solcher Umstand liegt nur dann vor, wenn das Ereignis außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegt und nicht etwa zum gewöhnlichen Ablauf des Flugbetriebs gehört. Mit unserer Hilfe erhalten Sie eine zuverlässige Einschätzung, ob ein Anspruch auch vor Gericht bestand hat bzw. ob sich British Airways zu Recht darauf beruft.
Langwierig und aussichtslos
Einfach, schnell und unkompliziert
Mit Kosten verbunden
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Damit Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung gegenüber British Airways in kürzester Zeit prüfen können, haben wir ein einfaches Formular entwickelt, in dem Sie lediglich Ihre Flugnummer und das Flugdatum eingeben müssen. Innerhalb weniger Minuten erhalten Sie Ihr Ergebnis. Sollte dieses lauten, dass British Airways Ihnen aufgrund einer Verspätung/eines Flugausfalls eine Entschädigung leisten muss, können Sie uns im Anschluss ganz einfach beauftragen, Ihre Forderung durchzusetzen. Wir übernehmen die Korrespondenz mit British Airways und holen Ihnen schon bald Ihr Geld zurück."
Hin und wieder kommt es vor, dass Ihnen der ursprünglich geplante Flug seitens British Airlines verweigert wird, da er überbucht ist. Abhängig von der Flugdistanz stehen Ihnen in diesem Fall Entschädigungszahlungen in Höhe von 250, 400 oder 600 EUR zu. British Airways muss diese Entschädigung auch zahlen, wenn die Airline Ihnen einen Alternativflug angeboten hat. Wenn dieser alternative Flug jedoch nur unwesentlich später als Ihr ursprünglicher Flug am Ziel ankommt, kann die Entschädigung um 50% gekürzt werden. Bei Kurzstreckenflügen (bis 1500 km) darf die Differenz zwischen den beiden Flügen nicht mehr als zwei Stunden betragen, bei Mittelstreckenflügen (1500-3500 km) nicht mehr als drei Stunden und bei Langstreckenflügen (ab 3500km) nicht mehr als vier Stunden.
Beispiel: Frau Meyer wird das Boarding zu einem von ihm ordnungsgemäß gebuchten Flug von Hamburg (HAM) nach London (LHR) verweigert, weil der Flug überbucht ist. Stattdessen bucht British Airways sie auf einen Alternativflug um, der später ankommt. Die Verspätung beträgt jedoch weniger als zwei Stunden zu dem ursprünglich geplanten Flug. Da es sich um einen Kurzstreckenflug handelt, die Strecke also weniger als 1500 km beträgt, hat Frau Meyer einen Anspruch in Höhe von 250 EUR, der sich wegen der unter zwei Stunden liegenden Verspätung aber auf 125 EUR reduziert.
Auch bei Anschlussflügen ist eine Verspätung von mehr als drei Stunden ausschlaggebend für eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Ausschlaggebend ist aber nicht die Wartezeit am Flughafen oder die Verspätung des Zubringerfluges, sondern auch hier der Zeitpunkt der Öffnung der Flugzeugtüren am Zielflughafen. Wenn also Ihr Zubringerflug mehr als drei Stunden Verspätung hat, der Anschlussflug diese Verspätung aber aufholt und die Verspätung zum Zeitpunkt der Öffnung der Flugzeugtüren am Zielflughafen weniger als drei Stunden beträgt, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
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