Condor: Flugverspätung oder Flugausfall? Jetzt Entschädigung erhalten!
- Günstigster Anbieter am Markt
- Provision nur 19,95% zzgl. MwSt.
- Fair, transparent und ohne Kostenrisiko
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Bei uns bleibt Ihnen mehr von Ihrer Condor-Entschädigung – denn Sie profitieren von einer fairen Provision von nur 19,95 % (zzgl. Mehrwertsteuer).
Das bedeutet konkret: Während andere Anbieter oft hohe Gebühren verlangen, bleibt Ihnen bei uns auch bei Entschädigungsbeträgen von bis zu 600 € pro Person deutlich mehr Geld – und das ganz ohne versteckte Kosten.
Probieren Sie es aus – jetzt kostenlos prüfen und erfahren Sie in wenigen Klicks, wie viel Ihnen zusteht!
Unser Team übernimmt den gesamten Prozess – von der schnellen Prüfung Ihres Anspruchs bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte, notfalls auch vor Gericht. So können Sie sich entspannt zurücklehnen, während wir dafür sorgen, dass Sie Ihre Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.
IATA-Code: | DE |
---|---|
ICAO-Code: | CFG |
Gründung: | 1955 |
Sitz: | Kelsterbach, Deutschland |
Heimatflughafen: | Frankfurt am Main (FRA) |
Ziele: | international |
Flottenstärke: | 59 Flugzeuge |
Website | www.condor.com |
Die Condor Flugdienst GmbH ist eine deutsche Fluggesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main und Basis auf dem Flughafen Frankfurt am Main. Im Jahr 2021 übernahm die britische Investmentgesellschaft Attestor Capital eine Mehrheitsbeteiligung von 51 % an Condor. Die restlichen 49 % hält die SG Luftfahrtgesellschaft, eine staatliche Auffanggesellschaft.
Condor fliegt aktuell rund 100 Ziele in Europa, Afrika und Amerika an und betreibt derzeit 59 Flugzeuge. Dies stellt ein hohen organisatorischen Aufwand dar und kann zu Flugverspätungen und Annullierungen führen. Insbesondere bei saisonalen Spitzenzeiten, wie den Sommermonaten verzeichnet Condor ein erhöhtes Aufkommen an Flugverspätungen.
Immer wieder bekommen wir von unsere Kunden zu hören, dass Ihre Schreiben an die Condor ignoriert wurden. Bei uns sieht dies anders aus. Wir stehen in gutem Kontakt mit der Airline. Sie gehört zu den Top 10 unserer häufigsten Entschädigungsfälle. Unserer Erfahrung nach arbeitet die Airline uns gegenüber sehr transparent bei Entschädigungsfällen.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Passagiere von Flügen, die entweder in der EU starten und/oder von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden und in der EU starten und/oder landen, bekommen Geld zurück, sobald die Ankunfts-Verspätung drei Stunden beträgt. Sofern Ihr Flug mit Condor innerhalb der europäischen Gemeinschaft gestartet oder gelandet ist, fällt Ihr Flug also unter diese Voraussetzungen. Die Höhe der Entschädigung hängt dabei von der Entfernung der geplanten Route ab: Bei einer Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer stehen Ihnen 250 Euro zu. Handelt es sich hingegen um eine Mittelstrecke mit einer Entfernung von bis zu 3.500 Kilometern, liegt die Summe bei 400 Euro. Bei Langstreckenflügen ab 3.500 Kilometern dürfen Sie sich auf 600 Euro freuen, wobei es hierzu eine Einschränkung gibt.
Langstreckenflüge innerhalb der europäischen Gemeinschaft, also etwa von Berlin auf die Kanaren, werden wie Mittelstreckenflüge behandelt – hier gibt es nur 400 Euro. Voraussetzung bei den Verspätungen ist – wie gesagt – eine Ankunftsverspätung von drei Stunden. Es kommt also nicht auf den verspäteten Abflug an, sondern auf die verspätete Ankunft. Dies ist in der Regel vor allem bei sogenannten "Teilstreckenflügen" relevant. Denn hier kann es durchaus sein, dass der erste Flug, der sogenannte "Zubringerflug" mit einer dreistündigen Verspätung am Zwischenziel ankommt. Sofern der Anschlussflug dann noch erreicht wird und dieser pünktlich landet, scheidet ein Entschädigungsanspruch aus. Wird bei einem Teilstreckenflug der Anschlussflug jedoch verpasst und der Alternativflug kommt mit einer mehr als dreistündigen Verspätung im Vergleich zum ursprünglich gebuchten Flug an, besteht ein Entschädigungsanspruch.
Schon bevor Sie aufgrund der dreistündigen Flugverspätung Anspruch auf eine Entschädigung von Seiten Condor haben (entscheidend ist hier die Ankunftsverspätung, s. o.), ist die Fluggesellschaft ab einer Abflug-Verzögerung von zwei Stunden dazu verpflichtet, Ihnen diverse Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören z. B. Mahlzeiten, Getränke und Telefonate. Beträgt Ihre unerwartete Aufenthaltsdauer am Abflughafen mehr als fünf Stunden, können Sie unabhängig von der Entfernung des Fluges von der gebuchten Reise zurücktreten. Zusätzlich zur Entschädigung muss Condor dann auch für die Erstattung der Ticketkosten aufkommen oder Ihnen eine alternative Beförderung anbieten. Sollte diese oder Ihr Ersatzflug erst am Folgetag stattfinden, können Sie in einem Hotel nahe dem Flughafen übernachten und bei Condor die Rückerstattung der Transfer- sowie der Zimmerkosten einfordern.
Kommt es bei einer Buchung mit Condor zum Flugausfall, steht Ihnen ebenfalls unter den nachfolgend näher erläuterten Voraussetzungen eine Entschädigung zu. Wichtig ist, dass der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn die Fluggesellschaft Sie 14 Tage vor dem geplanten Abflug von der Flugannullierung informiert hat. Erfolgte die Mitteilung über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen sieben und 14 Tagen vor dem geplanten Flug, und der von der Airline angebotene Alternativflug startet über zwei Stunden früher oder landet über vier Stunden später, besteht der Anspruch.
Erfolgt die Mitteilung in einem Zeitraum von weniger als sieben Tage vor dem geplanten Flug, während der Alternativflug über eine Stunde früher startet oder über zwei Stunden später ankommt, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Entschädigung. Wichtig: Wir beziehen uns an dieser Stelle nur auf die pauschalisierten Entschädigungsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung. Selbstverständlich muss die Fluggesellschaft – sofern kein alternativer Flug angeboten wird oder der angebotene Alternativflug für Sie nicht in Frage kommt – zusätzlich den ursprünglich bezahlten Ticketpreis erstatten.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Besonderheit außergewöhnliche Umstände": Ob Flugverspätung oder Flugausfall – Condor muss keinen Schadenersatz-Anspruch erfüllen, wenn außergewöhnliche Umstände für die Verzögerung oder die Annullierung verantwortlich sind. Oftmals ziehen sich die Airlines wie Condor daher auf dieses Argument zurück. Das muss aber nicht immer stimmen. Die Anforderungen, die die Rechtsprechung an das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen stellt, sind zugunsten der Verbraucher ziemlich streng. Der Europäische Gerichtshof geht davon aus, dass ein außergewöhnlicher Umstand nur dann angenommen werden kann, wenn der Lauf der Gegebenheiten von dem Luftfahrtunternehmen nicht beherrschbar ist. Sie dürfen aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der gewöhnlichen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens sein. Zudem kann über die Frage, ob ein Flughafen wegen angeblicher starker Winde nicht "anlandbar" war, durchaus gestritten werden.
Daher arbeiten wir mit einem Datenbankanbieter zusammen, der über das entsprechende Datenmaterial verfügt und uns eine sehr sichere Prognose gibt, ob die Ansprüche gerichtlich durchsetzbar sind. Wir haben daher eine über 95 prozentige Erfolgsquote vor Gericht. Wir erleben es sehr häufig, dass Fluggesellschaften versuchen, sich aus der Verantwortung herauszuwinden und sich auf außergewöhnliche Umstände berufen. Deshalb ist an dieser Stelle Ihre Mitarbeit von entscheidendem Gewicht: Je mehr Sie vor Ort in Erfahrung bringen, desto besser. Wir arbeiten zwar mit einem Anbieter zusammen, der Flugdaten sammelt. In diesen sind in der Regel auch valide Information zu den Gründen der Verspätung bzw. der Annullierung enthalten. Im gerichtlichen Verfahren helfen die Informationen unserer Kunden dennoch oftmals entscheidend weiter – denn Sie sind vor Ort.
Sie möchten prüfen, ob Sie gegenüber Condor wegen einer Flugverspätung das Recht auf eine Entschädigung haben? Dann geben Sie schnell, einfach und ohne Kostenrisiko Ihr Reisedatum und Ihre Flugnummer in unseren Entschädigungsrechner ein und freuen Sie sich auf ein schnelles Ergebnis. Wir können sehr sicher prognostizieren, ob Ihnen ein Anspruch zusteht. Sofern Sie möchten, dass wir den Anspruch für Sie geltend machen, müssen Sie uns nur noch Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Das alles kostet Sie weniger als zwei Minuten.
Sie können das auch bequem von Ihrem Mobilfunkgerät unmittelbar vom Flughafen aus erledigen. Fotografieren Sie Ihre Tickets einfach ab und laden diese bei uns hoch. Gerne können Sie auch ein Foto von der Abflugtafel machen, auf dem die Verspätung angezeigt wird. Einfacher geht es nicht. Sparen Sie sich langwierige Verhandlungen mit der Fluggesellschaft und verlassen Sie sich stattdessen auf unsere fachkundigen Spezialisten, die sich für Sie einsetzen!