Croatia Airlines Entschädigung bei Flugverspätung Flugausfall
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Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Als erfahrener Partneranwalt von SOS Flugverspätung sorge ich dafür, dass Sie Ihre Entschädigung von Croatia Airlines schnell und zuverlässig erhalten. Viele Airlines – so auch Croatia Airlines – reagieren auf Eigeninitiativen von Passagieren oft gar nicht oder lehnen Ansprüche pauschal ab. Genau hier kommen wir ins Spiel: Dank unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, wie wir Ihre Rechte konsequent durchsetzen. Lehnen Sie sich zurück – wir kümmern uns darum, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht."
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*Die Provision wird nur fällig, wenn wir erfolgreich sind und die Airline auszahlt. Sollte Ihre Airline nicht freiwillig zahlen, gehen wir vor Gericht – für Sie ohne Risiko und Zusatzkosten.
Sie können bei einer Flugverspätung dann eine Entschädigung geltend machen, wenn Ihre Ankunftsverspätung mindestens drei Stunden beträgt. Wichtig ist dabei der Zeitpunkt, an dem die Flugzeugtür am Endziel geöffnet wird. Bei einer Annullierung steht Ihnen dann ein Entschädigungsanspruch zu, wenn Sie später als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über den Flugausfall informiert wurden. Auch bei einer Nichtbeförderung muss Croatia Airlines Ihnen eine Entschädigung zahlen.
Sie müssen außerdem pünktlich am Gate erschienen sein, um eine Entschädigung verlangen zu können. Wann Sie am Gate eintreffen sollen, gibt Ihnen meistens die Airlines oder Ihr Reiseveranstalter vor. Ist das nicht der Fall, regelt Art. 3 der EU-Fluggastrechteverordnung, dass sich Passagiere spätestens 45 Minuten vor dem geplanten geplanten Abflug am Gate einfinden müssen. Hier erfahren Sie, wann sie idealerweise am Flughafen sein sollten.
Es dürfen zudem keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, wenn Sie eine Entschädigung geltend machen wollen. Das sind Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, die aber nicht von der Airline beeinflussbar sind. Insbesondere dazu zählen Unwetter, Naturkatastrophen und Vogelschläge. Auch Streiks können unter bestimmten Voraussetzungen darunter fallen. Technische Probleme oder eine erkrankte Besatzung gehören aber nicht dazu.
Bei einer Verspätung Ihres Croatia Airlines Flugs steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zu. Kommen Sie mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden an Ihrem Zielort an, muss Croatia Airlines Sie entschädigen. Dabei kommt es darauf an, wann die Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird und nicht darauf, wie lange Sie am Flughafen auf den Abflug warten. Die Airline muss Ihnen aber dann keine Entschädigung zahlen, wenn die Flugverspätung auf außergewöhnlichen Umständen beruht. Darunter versteht man Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, jedoch nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst werden können. Darunter fallen beispielsweise Naturkatastrophen, Unwetter und Vogelschläge. Auch können im Einzelfall Streiks dazuzählen. Hingegen sind technische Probleme oder eine erkrankte Besatzung keine außergewöhnlichen Umstände.
Vorsicht: Es kommt oft vor, dass Airlines sich pauschal auf außergewöhnliche Umstände berufen, auch wenn diese gar nicht tatsächlich vorliegen. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen für Sie gerne, ob eine Ablehnung der Entschädigung rechtmäßig ist.
Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der zurückgelegten Flugstrecke ab. Für einen Kurzstreckenflug können Sie von Croatia Airlines 250 EUR verlangen. Bei einem Mittelstreckenflug können Sie 400 EUR verlangen und für einen Langstreckenflug erhalten Sie 600 EUR. Bei Flügen mit Start und Ziel innerhalb der EU (innergemeinschaftlicher Flug) wird der Anspruch unabhängig von der zurückgelegten Strecke auf 400 EUR begrenzt. Wird Ihr Flug annulliert und Ihnen wird ein Ersatzflug angeboten, durch den die Verspätung insgesamt bei einem Kurzstreckenflug unter zwei Stunden, bei einem Mittelstreckenflug unter drei Stunden und bei einem Langstreckenflug unter vier Stunden bleibt, kann die Arline den Anspruch um 50 % kürzen.
Beläuft sich die Flugverspätung bei einem Kurzstreckenflug auf mindestens zwei Stunden, bei einem Mittelstreckenflug auf mindestens drei Stunden und bei einem Langstreckenflug auf mindestens vier Stunden, muss Croatia Airlines Ihnen gegenüber Betreuungsleistungen erbringen. Dazu gehört, dass die Airline Ihnen die Möglichkeit verschaffen muss, kostenlos zwei Telefonate zu führen oder Mails zu versenden. Auch müssen Ihnen Getränke und Mahlzeiten zur Verfügung gestellt werden. Tut Croatia Airlines dies nicht und entstehen Ihnen dadurch Mehrkosten, können Sie diese von der Airline erstattet verlangen.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
IATA-Code: | OU |
---|---|
ICAO-Code: | CTN |
Gründung: | 1990 |
Sitz: | Zagreb, Kroatien |
Heimatflughafen: | Zagreb |
Ziele: | national und international |
Flottenstärke: | 16 Flugzeuge (Stand September 2025) |
Website | www.croatiaairlines.com |
Wurde Ihr Croatia Airlines Flug annulliert? Kam es bei Ihrem Flug zu einer Flugverspätung oder wurden Sie wegen einer Überbuchung Ihres Flugs nicht von befördert? Fordern Sie eine Entschädigung von Croatia Airlines! Sie können wegen einer Annullierung oder Flugverspätung bis zu 600 EUR als Entschädigung verlangen!
Wir erklären Ihnen hier, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Entschädigung von Croatia Airlines verlangen können. Gerne können Sie auch mit Hilfe von unserem Entschädigungsrechner können Sie schnell und kostenlos überprüfen, ob Ihnen in Ihrem Fall eine Entschädigung zusteht. Wir setzen dann Ihren Anspruch auf Entschädigung für Sie durch!
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Wir beobachten immer wieder, dass Airlines nur selten freiwillig zahlen, wenn Fluggäste ihre Forderungen eigenständig anmelden. Mit Croatia Airlines hingegen haben wir im direkten Austausch gute Erfahrungen gemacht: In zahlreichen Fällen konnten wir bereits außergerichtliche Lösungen erzielen und Reisenden schnell zu ihrer Entschädigung verhelfen."
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Bei einer Flugannullierung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von Croatia Airlines verlangen. Dazu muss die Airline Sie später als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über den Flugausfall informiert haben. Daneben können Sie eine Rückerstattung verlangen. Konkret können Sie nach Art. 8 der EU-Fluggastrechteverordnung entscheiden, ob Sie
von Croatia Airlines verlangen wollen. Ihre Ansprüche müssen Sie bei der ausführenden Fluggesellschaft geltend machen und zwar unabhängig davon, ob Sie den Flug bei einem Onlinereiseportal oder einem Reisebüro vor Ort gebucht haben.
Unsere Empfehlung für Sie: Die Durchsetzung Ihres Anspruchs können Sie bereits am Flughafen erleichtern, indem Sie den Flugausfall oder die Flugverspätung dokumentieren. Fragen Sie bei dem Flughafenpersonal nach dem Grund des Flugproblems und lassen sich die Verspätung oder Annullierung schriftlich bestätigen.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Entschädigung besteht, hängt bei Flugannullierungen auch davon ab, ob die Airline rechtzeitig einen Ersatzflug anbietet. Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht vor: Wird ein alternativer Flug innerhalb bestimmter Zeitfenster angeboten, entfällt der Anspruch auf Entschädigung. Die folgende Übersicht zeigt, welche Fristen und Abweichungen bei Abflug- und Ankunftszeiten gelten.
Zeitpunkt der Benachrichtigung | alternativer Abflug | alternative Ankunft |
---|---|---|
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug | max. 2 Stunden früher | max. 4 Stunden später |
weniger als 7 Tage vor Abflug | max. 1 Stunde früher | max. 2 Stunden später |
Bei einer Flugverspätung mit Croatia Airlines von mindestens fünf Stunden stehen Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung folgende Rechte zu:
Kommt es zu einer Überbuchung, kann es passieren, dass einzelne Passagiere ihren gebuchten Flug nicht antreten dürfen. Sind auch Sie betroffen, haben Sie gegenüber Croatia Airlines klare Ansprüche: Neben einer Entschädigung können Sie auch hier wählen zwischen
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