Croatia Airlines Entschädigung bei Flugverspätung Flugausfall

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Flugverspätung Flugausfall / Umbuchung

Der schnelle und unkomplizierte Weg zur Entschädigung von Croatia Airlines – in nur wenigen Schritten:

Bei einer Croatia Airlines Flugverspätung oder einem Flugausfall können Sie mit unserer Hilfe auf schnellstem Weg zu Ihrer Entschädigung kommen! Für Sie ohne Aufwand und ohne Risiko. Wir kennen Ihre Fluggastrechte und wissen, worauf wir bei Croatia Airlines achten müssen.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Croatia Airlines Entschädigung ohne Umwege

"Als erfahrener Partneranwalt von SOS Flugverspätung sorge ich dafür, dass Sie Ihre Entschädigung von Croatia Airlines schnell und zuverlässig erhalten. Viele Airlines – so auch Croatia Airlines – reagieren auf Eigeninitiativen von Passagieren oft gar nicht oder lehnen Ansprüche pauschal ab. Genau hier kommen wir ins Spiel: Dank unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, wie wir Ihre Rechte konsequent durchsetzen. Lehnen Sie sich zurück – wir kümmern uns darum, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht."

Ihre Entschädigung von Croatia Airlines: Warum gibt es bei SOS Flugverspätung mehr für Sie?

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*Die Provision wird nur fällig, wenn wir erfolgreich sind und die Airline auszahlt. Sollte Ihre Airline nicht freiwillig zahlen, gehen wir vor Gericht – für Sie ohne Risiko und Zusatzkosten. 

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Diese Voraussetzungen müssen für eine Croatia Airlines Entschädigung vorliegen

War Ihr Flug mit Croatia Airlines verspätet oder wurde der Flug annulliert, können Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung unter diesen Voraussetzungen eine Entschädigung von der Airline verlangen:

3 Stunden Verspätung oder Annullierung

Sie können bei einer Flugverspätung dann eine Entschädigung geltend machen, wenn Ihre Ankunftsverspätung mindestens drei Stunden beträgt. Wichtig ist dabei der Zeitpunkt, an dem die Flugzeugtür am Endziel geöffnet wird. Bei einer Annullierung steht Ihnen dann ein Entschädigungsanspruch zu, wenn Sie später als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über den Flugausfall informiert wurden. Auch bei einer Nichtbeförderung muss Croatia Airlines Ihnen eine Entschädigung zahlen.

 

Pünktlich am Gate erscheinen

Sie müssen außerdem pünktlich am Gate erschienen sein, um eine Entschädigung verlangen zu können. Wann Sie am Gate eintreffen sollen, gibt Ihnen meistens die Airlines oder Ihr Reiseveranstalter vor.  Ist das nicht der Fall, regelt Art. 3 der EU-Fluggastrechteverordnung, dass sich Passagiere spätestens 45 Minuten vor dem geplanten geplanten Abflug am Gate einfinden müssen. Hier erfahren Sie, wann sie idealerweise am Flughafen sein sollten.  

Außergewöhnliche Umstände

Es dürfen zudem keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, wenn Sie eine Entschädigung geltend machen wollen. Das sind Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, die aber nicht von der Airline beeinflussbar sind. Insbesondere dazu zählen Unwetter, Naturkatastrophen und Vogelschläge. Auch Streiks können unter bestimmten Voraussetzungen darunter fallen. Technische Probleme oder eine erkrankte Besatzung gehören aber nicht dazu.

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Flugverspätung mit Croatia Airlines - steht mir eine Entschädigung zu?

Bei einer Verspätung Ihres Croatia Airlines Flugs steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zu. Kommen Sie mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden an Ihrem Zielort an, muss Croatia Airlines Sie entschädigen. Dabei kommt es darauf an, wann die Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird und nicht darauf, wie lange Sie am Flughafen auf den Abflug warten. Die Airline muss Ihnen aber dann keine Entschädigung zahlen, wenn die Flugverspätung auf außergewöhnlichen Umständen beruht. Darunter versteht man Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, jedoch nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst werden können. Darunter fallen beispielsweise Naturkatastrophen, Unwetter und Vogelschläge. Auch können im Einzelfall Streiks dazuzählen. Hingegen sind technische Probleme oder eine erkrankte Besatzung keine außergewöhnlichen Umstände.

Vorsicht: Es kommt oft vor, dass Airlines sich pauschal auf außergewöhnliche Umstände berufen, auch wenn diese gar nicht tatsächlich vorliegen. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen für Sie gerne, ob eine Ablehnung der Entschädigung rechtmäßig ist.

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Croatia Airlines Entschädigung - wie hoch fällt sie aus?

Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der zurückgelegten Flugstrecke ab. Für einen Kurzstreckenflug können Sie von Croatia Airlines 250 EUR verlangen. Bei einem Mittelstreckenflug können Sie 400 EUR verlangen und für einen Langstreckenflug erhalten Sie 600 EUR. Bei Flügen mit Start und Ziel innerhalb der EU (innergemeinschaftlicher Flug) wird der Anspruch unabhängig von der zurückgelegten Strecke auf 400 EUR begrenzt. Wird Ihr Flug annulliert und Ihnen wird ein Ersatzflug angeboten, durch den die Verspätung insgesamt bei einem Kurzstreckenflug unter zwei Stunden, bei einem Mittelstreckenflug unter drei Stunden und bei einem Langstreckenflug unter vier Stunden bleibt, kann die Arline den Anspruch um 50 % kürzen.

Wann kann ich von Croatia Airlines Betreuungsleistungen verlangen?

Beläuft sich die Flugverspätung bei einem Kurzstreckenflug auf mindestens zwei Stunden, bei einem Mittelstreckenflug auf mindestens drei Stunden und bei einem Langstreckenflug auf mindestens vier Stunden, muss Croatia Airlines Ihnen gegenüber Betreuungsleistungen erbringen. Dazu gehört, dass die Airline Ihnen die Möglichkeit verschaffen muss, kostenlos zwei Telefonate zu führen oder Mails zu versenden. Auch müssen Ihnen Getränke und Mahlzeiten zur Verfügung gestellt werden. Tut Croatia Airlines dies nicht und entstehen Ihnen dadurch Mehrkosten, können Sie diese von der Airline erstattet verlangen.

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Ihr Flug mit Croatia Airliners war verspätet oder wurde annulliert? Nach der Fluggast-Verordnung haben Sie folgende Ansprüche:

Sofern der Flieger von Croatia Airlines mehr als 3 Stunden später gelandet ist als geplant, haben Sie nach Art. 7 der Fluggast-Verordnung folgende Ansprüche:

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

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Croatia Airlines

Croatia Airlines
Foto: Wirestock/AdobeStock
IATA-Code: OU
ICAO-Code: CTN
Gründung: 1990
Sitz: Zagreb, Kroatien
Heimatflughafen: Zagreb
Ziele: national und international
Flottenstärke: 16 Flugzeuge (Stand September 2025)
Website www.croatiaairlines.com

Wurde Ihr Croatia Airlines Flug annulliert? Kam es bei Ihrem Flug zu einer Flugverspätung oder wurden Sie wegen einer Überbuchung Ihres Flugs nicht von befördert? Fordern Sie eine Entschädigung von Croatia Airlines! Sie können wegen einer Annullierung oder Flugverspätung bis zu 600 EUR als Entschädigung verlangen!

 

Wir erklären Ihnen hier, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Entschädigung von Croatia Airlines verlangen können. Gerne können Sie auch mit Hilfe von unserem Entschädigungsrechner können Sie schnell und kostenlos überprüfen, ob Ihnen in Ihrem Fall eine Entschädigung zusteht. Wir setzen dann Ihren Anspruch auf Entschädigung für Sie durch!

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Croatia Airlines Entschädigung Erfahrungen

"Wir beobachten immer wieder, dass Airlines nur selten freiwillig zahlen, wenn Fluggäste ihre Forderungen eigenständig anmelden. Mit Croatia Airlines hingegen haben wir im direkten Austausch gute Erfahrungen gemacht: In zahlreichen Fällen konnten wir bereits außergerichtliche Lösungen erzielen und Reisenden schnell zu ihrer Entschädigung verhelfen."

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Unser Team übernimmt den gesamten Prozess – von der schnellen Prüfung Ihres Anspruchs bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte, notfalls auch vor Gericht. So können Sie sich entspannt zurücklehnen, während wir dafür sorgen, dass Sie Ihre Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

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Croatia Airlines hat meinen Flug annulliert - muss die Airline mir eine Entschädigung zahlen?

Bei einer Flugannullierung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von Croatia Airlines verlangen. Dazu muss die Airline Sie später als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über den Flugausfall informiert haben. Daneben können Sie eine Rückerstattung verlangen. Konkret können Sie nach Art. 8 der EU-Fluggastrechteverordnung entscheiden, ob Sie 

  • eine Rückerstattung des Ticketpreises oder
  • einen Rückflug zum ersten Abflugort oder
  • eine anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einem Zeitpunkt Ihrer Wahl (vorbehaltlich verfügbarer Plätze)

von Croatia Airlines verlangen wollen. Ihre Ansprüche müssen Sie bei der ausführenden Fluggesellschaft geltend machen und zwar unabhängig davon, ob Sie den Flug bei einem Onlinereiseportal oder einem Reisebüro vor Ort gebucht haben. 

Unsere Empfehlung für Sie: Die Durchsetzung Ihres Anspruchs können Sie bereits am Flughafen erleichtern, indem Sie den Flugausfall oder die Flugverspätung dokumentieren. Fragen Sie bei dem Flughafenpersonal nach dem Grund des Flugproblems und lassen sich die Verspätung oder Annullierung schriftlich bestätigen.

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Entschädigung besteht, hängt bei Flugannullierungen auch davon ab, ob die Airline rechtzeitig einen Ersatzflug anbietet. Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht vor: Wird ein alternativer Flug innerhalb bestimmter Zeitfenster angeboten, entfällt der Anspruch auf Entschädigung. Die folgende Übersicht zeigt, welche Fristen und Abweichungen bei Abflug- und Ankunftszeiten gelten.

Keine Entschädigung bei einem Ersatzflug in folgendem Zeitfenster:

Zeitpunkt der Benachrichtigung alternativer Abflug alternative Ankunft
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug max. 2 Stunden früher max. 4 Stunden später
weniger als 7 Tage vor Abflug max. 1 Stunde früher max. 2 Stunden später

Flugverspätung mit Croatia Airlines - kann ich eine Rückerstattung verlangen?

Bei einer Flugverspätung mit Croatia Airlines von mindestens fünf Stunden stehen Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung folgende Rechte zu:

  • eine Ticketrückerstattung oder
  • eine Rückbeförderung zum ersten Abflugort oder
  • eine alternative Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einem Wunschzeitpunkt.

Nichtbeförderung durch Croatia Airlines - welche Rechte habe ich?

Kommt es zu einer Überbuchung, kann es passieren, dass einzelne Passagiere ihren gebuchten Flug nicht antreten dürfen. Sind auch Sie betroffen, haben Sie gegenüber Croatia Airlines klare Ansprüche: Neben einer Entschädigung können Sie auch hier wählen zwischen

  • der vollständigen Rückerstattung des Ticketpreises,
  • einem Rückflug zum ursprünglichen Abflugort, oder
  • einer alternativen Beförderung zu Ihrem Endziel – entweder zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem von Ihnen gewünschten späteren Termin.

 

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