Ihre Ansprüche bei Flugausfall, Nichtbeförderung oder Verspätung von EgyptAir!
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IATA-Code: | MS |
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ICAO-Code: | MSR |
Gründung: | 1932 |
Sitz: | Kairo, Ägypten |
Heimatflughafen: | Kairo, Ägypten |
Ziele: | national und international |
Flottenstärke: | 72 Flugzeuge |
Website |
Flugverspätungen und -ausfälle sind immer ärgerlich. Einerseits geht häufig kostbare Urlaubszeit verloren und andererseits entstehen häufig zusätzliche Mehrkosten. Doch wir haben gute Nachrichten: Wenn Sie mit EgyptAir geflogen sind und Ihr Flug verspätet war, annulliert wurde oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, stehen Ihnen möglicherweise Entschädigungszahlungen gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu.
Erfahren Sie hier, welche Ansprüche gegenüber der Airline bestehen und wie ein solcher Entschädigungsprozess abläuft.
Prüfen Sie jetzt, ob Ihnen ein Anspruch gegen EgyptAir zusteht! Mithilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie schnell, kostenlos und unverbindlich Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen. Wenn Sie uns anschließend beauftragen, übernehmen wir für Sie die Durchsetzung Ihres Anspruchs. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht
Berechnen Sie hier Ihren Anspruch
EgyptAir ist die nationale Fluggesellschaft Ägyptens mit ihrem Hauptsitz in Kairo. Die Airline wurde im Jahr 1932 gegründet und ist Mitglied der Star Alliance, einer der größten Luftfahrtallianzen weltweit. Die Airline bedient mit Ihrer Flotte von 72 Flugzeugen nationale, wie internationale Ziele. EgyptAir zählt zu den größten Fluggesellschaften in Afrika.
Verglichen mit anderen Fluggesellschaften haben die Flüge von EgyptAir durchschnittliche Verspätungswerte. Statistiken zeigen, dass Verspätungen insbesondere bei Langstreckenflügen nach Europa oder in die USA auftreten.
Die Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen zeigt, dass es sich bei EgyptAir nicht um eine außergewöhnlich kooperative Airline handelt. Wir schrecken jedoch nicht davor zurück, Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durchzusetzen! Hierbei profitieren wir von jahrelanger Erfahrung, welche uns dabei hilft das taktische Vorgehen der Airline bestmöglich zu entkräften. Dies zeigt sich in unserer Erfolgsquote von 95%!
Prüfen Sie hier Ihren Anspruch auf Entschädigung
Berlin - Frankfurt
250 €
Frankfurt - Kairo
400 €
Frankfurt - Jeddah
600 €
Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 legt fest, unter welchen Voraussetzungen Fluggäste bei Flugverspätungen, -ausfällen oder Überbuchungen Anspruch auf Entschädigung haben sollen. Diese Verordnung findet bei allen Flügen Anwendung, die in einem EU-Land starten, oder von einer Airline mit Sitz in der EU ausgeführt werden.
1. Flugverspätung – Ab drei Stunden Anspruch auf Entschädigung
Wenn Ihr Flug mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Endziel ankommt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Entscheidend ist hierbei das Öffnen der Flugzeugtür am Zielflughafen. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Flugstrecke:
2. Flugannullierung – Ansprüche bei kurzfristigen Flugausfällen
Wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum annulliert steht Ihnen in der Regel eine Entschädigung zu. Auch hier richtet sich die Höhe nach der Flugstrecke:
Zusätzlich zur Entschädigung haben Sie Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Erstattung der Ticketkosten. Die Airline muss Ihnen zusätzlich gegebenenfalls Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Unterkunft und den Transfer anbieten.
3. Überbuchung – Ausgleich bei verweigertem Boarding
Wurde Ihnen der Einstieg ins Flugzeug wegen einer Überbuchung durch EgyptAir verweigert, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung in Höhe der oben genannten Beträge. Tatsächlich kommt es oft vor, dass Airlines mehr Tickets für Strecken verkaufen, als sie tatsächlich Kapazitäten haben, um ungenutzte Sitzplätze zu vermeiden. Dies führt allerdings regelmäßig dazu, dass Passagiere trotz ordnungsgemäßer Buchung nicht befördert werden können.
Neben der Entschädigung haben Sie auch hier das Recht auf Ersatzbeförderung oder Rückerstattung des Ticketpreises, sowie Betreuungsleistungen während der Wartezeit.
4. Verpasster Anschlussflug – Rechte bei mehr als 3 Stunden Verspätung
Wenn Sie bei einer einheitlich gebuchten Reise einen Anschlussflug verpasst und dadurch mehr als 3 Stunden verspätet an Ihrem Endziel ankommen, können Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung in obig genannter Höhe haben.
5. Zusätzliche Ansprüche bei Verspätungen und Annullierungen
Neben der Entschädigung haben Sie in vielen Fällen auch Anspruch auf weitere Betreuungsleistungen:
Wann greift die Entschädigung nicht?
Die Airline ist nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn die Verspätung, Annullierung oder Überbuchung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. hierunter fallen beispielsweise:
Langwierig und aussichtslos
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