Ihre Ansprüche bei Flugausfall, Nichtbeförderung oder Verspätung von EgyptAir!

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Sichern Sie sich jetzt Ihre Entschädigung bei Flugausfall oder Verspätung von EgyptAir!

EgyptAir

EgyptAir
CC BY 2.0 Mark Harkin
IATA-Code: MS
ICAO-Code: MSR
Gründung: 1932
Sitz: Kairo, Ägypten
Heimatflughafen: Kairo, Ägypten
Ziele: national und international
Flottenstärke: 72 Flugzeuge
Website

Flugverspätungen und -ausfälle sind immer ärgerlich. Einerseits geht häufig kostbare Urlaubszeit verloren und andererseits entstehen häufig zusätzliche Mehrkosten. Doch wir haben gute Nachrichten: Wenn Sie mit EgyptAir geflogen sind und Ihr Flug verspätet war, annulliert wurde oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, stehen Ihnen möglicherweise Entschädigungszahlungen gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu.

Erfahren Sie hier, welche Ansprüche gegenüber der Airline bestehen und wie ein solcher Entschädigungsprozess abläuft. 

Prüfen Sie jetzt, ob Ihnen ein Anspruch gegen EgyptAir zusteht! Mithilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie schnell, kostenlos und unverbindlich Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen. Wenn Sie uns anschließend beauftragen, übernehmen wir für Sie die Durchsetzung Ihres Anspruchs. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht

Berechnen Sie hier Ihren Anspruch

Die Airline EgyptAir- Was Sie wissen sollten

Good to Know

EgyptAir ist die nationale Fluggesellschaft Ägyptens mit ihrem Hauptsitz in Kairo. Die Airline wurde im Jahr 1932 gegründet und ist Mitglied der Star Alliance, einer der größten Luftfahrtallianzen weltweit. Die Airline bedient mit Ihrer Flotte von 72 Flugzeugen nationale, wie internationale Ziele. EgyptAir zählt zu den größten Fluggesellschaften in Afrika.

 

Verspätungsverhalten

Verglichen mit anderen Fluggesellschaften haben die Flüge von EgyptAir durchschnittliche Verspätungswerte. Statistiken zeigen, dass Verspätungen insbesondere bei Langstreckenflügen nach Europa oder in die USA auftreten. 

unsere Erfahrungswerte

Die Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen zeigt, dass es sich bei EgyptAir nicht um eine außergewöhnlich kooperative Airline handelt. Wir schrecken jedoch nicht davor zurück, Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich  durchzusetzen! Hierbei profitieren wir von jahrelanger Erfahrung, welche uns dabei hilft das taktische Vorgehen der Airline bestmöglich zu entkräften. Dies zeigt sich in unserer Erfolgsquote von 95%! 

Der Ablauf des Entschädigungsprozesses bei EgyptAir

  • Flugdaten und Vorfall prüfen: Geben Sie Ihre Flugnummer und das Datum Ihres Vorfalls in die obige Eingabemaske ein, um unverbindlich zu überprüfen, ob ein Anspruch auf eine Entschädigung besteht. Innerhalb weniger Sekunden können Sie hier Ihre Anspruchshöhe berechnen.  
  • Unterlagen einreichen: Um Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen zu können, benötigen wir Ihre vollständigen Buchungsunterlagen ( z.B. :Boarding-Pass, Buchungsbestätigung, etc.).
  • Bearbeitung durch unser Expert*innen-Team: Unser Team übernimmt die Kommunikation mit EgyptAir und prüft die Entschädigungsansprüche gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004. Hierzu gehen wir zunächst unter Fristsetzung gegen Ihre Airline vor und setzen diese hierdurch in Verzug. Sollte nach Ablauf der Frist keine, oder eine ablehnende Reaktion der Airline erfolgen, schrecken wir nicht davor zurück, Ihre Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen! Hierfür arbeiten wir eng mit unseren Partneranwält*innen zusammen. 
  • Auszahlung: Sobald EgyptAir den Anspruch anerkennt, wird die Entschädigung ausgezahlt. 

Prüfen Sie hier Ihren Anspruch auf Entschädigung

Ihr EgyptAir Flug war verspätet oder wurde annulliert? Machen Sie Ihre Ansprüche geltend!

Sofern der EgyptAir Flieger mehr als 3 Stunden später gelandet ist als geplant, haben Sie nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung folgende Ansprüche:

Kurzstrecke

Berlin - Frankfurt

250 €

Mittelstrecke

Frankfurt - Kairo

400 €

Langstrecke

Frankfurt - Jeddah

600 €

Welche Ansprüche stehen mir zu? Und welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen?

Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 legt fest, unter welchen Voraussetzungen Fluggäste bei Flugverspätungen, -ausfällen oder Überbuchungen Anspruch auf Entschädigung haben sollen. Diese Verordnung findet bei allen Flügen Anwendung, die in einem EU-Land starten, oder von einer Airline mit Sitz in der EU ausgeführt werden. 

1. Flugverspätung – Ab drei Stunden Anspruch auf Entschädigung
Wenn Ihr Flug mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Endziel ankommt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Entscheidend ist hierbei das Öffnen der Flugzeugtür am Zielflughafen. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Flugstrecke:

  • 250 € bei Flügen bis 1.500 km
  • 400 € bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km und bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 600 € bei Flügen über 3.500 km

2. Flugannullierung – Ansprüche bei kurzfristigen Flugausfällen

Wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum annulliert steht Ihnen in der Regel eine Entschädigung zu. Auch hier richtet sich die Höhe nach der Flugstrecke:

  • 250 € für Flüge bis 1.500 km
  • 400 € für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km und zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 600 € für Flüge über 3.500 km

Zusätzlich zur Entschädigung haben Sie Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Erstattung der Ticketkosten. Die Airline muss Ihnen zusätzlich  gegebenenfalls Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Unterkunft und den Transfer anbieten.

3. Überbuchung – Ausgleich bei verweigertem Boarding
Wurde Ihnen der Einstieg ins Flugzeug wegen einer Überbuchung durch EgyptAir verweigert, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung in Höhe der oben genannten Beträge. Tatsächlich kommt es oft vor, dass Airlines mehr Tickets für Strecken verkaufen, als sie tatsächlich Kapazitäten haben, um ungenutzte Sitzplätze zu vermeiden. Dies führt allerdings regelmäßig dazu, dass Passagiere trotz ordnungsgemäßer Buchung nicht befördert werden können.

Neben der Entschädigung haben Sie auch hier das Recht auf Ersatzbeförderung oder Rückerstattung des Ticketpreises, sowie Betreuungsleistungen während der Wartezeit.

4. Verpasster Anschlussflug – Rechte bei mehr als 3 Stunden Verspätung
Wenn Sie bei einer einheitlich gebuchten Reise einen Anschlussflug verpasst und dadurch mehr als 3 Stunden verspätet an Ihrem Endziel ankommen, können Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung in obig genannter Höhe haben.

5. Zusätzliche Ansprüche bei Verspätungen und Annullierungen
Neben der Entschädigung haben Sie in vielen Fällen auch Anspruch auf weitere Betreuungsleistungen:

  • Verpflegung und Getränke je nach Dauer der Verspätung
  • Hotelunterkunft und Transfer, wenn eine Übernachtung erforderlich ist
  • Kostenloser Zugang zu Kommunikationsmitteln (z.B. Telefonanrufe, E-Mails)

Wann greift die Entschädigung nicht?
Die Airline ist nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn die Verspätung, Annullierung oder Überbuchung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. hierunter fallen beispielsweise:

  • Schlechtes Wetter (z.B. starke Stürme, Schneefall)
  • Politische Unruhen 
  • Streiks von Flughafen- oder Flugpersonal (wenn nicht von der Airline selbst verursacht)
  • Sicherheitsrisiken oder unvorhergesehene technische Defekte, die nicht durch mangelnde Wartung verursacht wurden

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