Finnair Flugverspätung Entschädigung
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IATA-Code: | AY |
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ICAO-Code: | FIN |
Gründung: | 1923 |
Sitz: | Vantaa, Finnland |
Heimatflughafen: | Helsinki-Vantaa |
Ziele: | international und national |
Flottenstärke: | 80 Flugzeuge |
Website | www.finnair.com |
Bei Ihrem Finnair-Flug kam es zu einer Verspätung, Überbuchung oder eine Annullierung? Bereits ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden steht Ihnen eine Entschädigung zu! Auch wenn Ihr Flug annulliert wurde, oder Sie aufgrund einer Überbuchung nicht befördert wurden, haben Sie Anspruch auf einen Entschädigung seitens Finnair. Hier können Sie Ihren Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft nicht nur prüfen, sondern auch bequem online fachkundige Experten damit beauftragen, diesen für Sie geltend zu machen.
Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Entschädigung wegen einer Flugverspätung oder einer Flugannullierung von Finnair erhalten. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie prüfen, ob und in welcher Höhe Finnair Ihnen eine Entschädigung zahlen muss – unkompliziert, schnell und ohne Kostenrisiko!
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Wenn Ihr Flug mit Finnair von einer Verspätung von drei Stunden oder mehr betroffen war, können Sie eine Entschädigung fordern. Doch wie berechnet sich die Verspätung genau? Maßgeblicher Zeitpunkt ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das Öffnen der Flugzeugtüre am Zielflughafen. Es spielt also keine Rolle, wie lange Sie möglicherweise am Flughafen gewartet haben, bis Ihr Flieger gestartet ist. Entscheidend ist vielmehr, wann Sie gelandet sind.
Ist Ihr Finnair-Flug annulliert worden, haben Sie nur dann einen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug über den Ausfall informiert und Ihnen kein Alternativflug angeboten wurde. Haben Sie 14 Tage vor Abflug eine Nachricht von Finnair über den Ausfall erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die meisten Flugausfälle kurzfristig stattfinden und deshalb auch eine Anspruch auf eine Entschädigungszahlung nach Art. 5 der EU-Fluggastverordnung besteht.
Einer der ersten Voraussetzungen für eine Entschädigung: Sie müssen selbst pünktlich am Check-In gewesen sein und den Flug angetreten haben. Das gilt natürlich nur, wenn Sie nicht im Vorfeld von Finnair über einen Ausfall informiert wurden. Erfahren Sie erst am Check-In von er Annullierung Ihres Fluges, lassen Sie sich das schriftlich bestätigen. Es kommt auch immer mal wieder vor, dass Airlines bestreiten, dass Sie den Flug angetreten haben. Heben Sie daher unbedingt die Bordkarten auf.
Wichtig ist zudem, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Außergewöhnlichen Umstände sind all die Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, die außerhalb des Einflussbereichs von Finnair liegen Zu diesen gehören unter anderem Streiks, Naturkatastrophen oder Vogelschläge, diese Ereignisse liegen außerhalb des Verantwortungsbereiches von Finnair. Eine Entschädigung steht Ihnen aber z. B. bei technischen Defekten, erkrankter Besatzung oder Problemen mit Enteisungen zu, da dies Umstände sind, die eingeplant werden können. ACHTUNG: Viele Airlines nutzen außergewöhnliche Umstände als Vorwand, um keine Entschädigung zahlen zu müssen.
Finnair ist die nationale Fluggesellschaft Finnlands und die sechstälteste noch operierende Airline der Welt. Bereits 1923 gegründet fliegt Finnair vor allem europäische Destinationen an, aber auch Interkontinentalflüge nach Indien, Ostasien und in die USA stehen auf dem Programm. Aktuell gehören 72 Flugzeuge, vornehmlich Typ Airbus, zur Flotte. Finnair ist Mitglied der Luftfahrtallianz oneworld.
Finnair hat einen vergleichsweise geringen Anteil an Anullierungen, dafür sind laut einer Studie der Kollegen von Airhelp 27,8% aller Flüge verspätet. Insgesamt belegt Finnair in dieser Pünktlichkeits-Studie unter den 25 großen europäischen Fluggesellschaften nur Platz 22.
Die Claim-Handling Abteilung von Finnair ist in der Kommunikation mit Kunden eher sparsam. Selbst wenn wir uns dort für unsere Kunden melden, wird nicht immer gleich ausgezahlt. In diesen Fällen reichen wir Klage ein. Je nach Gericht dauert es dann zwischen 2 und 6 Monaten, bis das Geld auf Ihrem Konto ist.
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Ab einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden, muss Finnair Ihnen eine Entschädigung zahlen. Entscheidend ist hier die Verspätung am Zielflughafen, nicht die Wartezeit am Startflughafen. Sofern also die Verspätung am Ankunftsflughafen mehr als drei Stunden beträgt und der Grund für die Verspätung nicht in außergewöhnlichen Umständen liegt, gibt es eine Entschädigung.
Bei der Höhe der Entschädigung kommt es entscheidend auf die zurückgelegte Strecke an. Bei einem Kurzstreckenflug von weniger als 1.500 km gibt es 250 EUR pro Passagier, bei einer Strecke zwischen 1.500 km und 3.500 km sind es schon 400 EUR und bei einem Langstreckenflug von mehr als 3.500 km kann man 600 EUR fordern. Bei innergemeinschaftlichen Flügen, also bei Flügen bei denen Start und Ziel innerhalb der EU liegen, ist der Anspruch allerdings unabhängig von der Entfernung auf 400 EUR gedeckelt.
Wird Ihr Finnair Flug annulliert, haben Sie nach Art. 8 der EU-Fluggastverordnung (EU-FlugVO) die Wahl. Sie können
Ansprechpartner für die Rückerstattungsansprüche der Flugkosten ist die ausführende Fluggesellschaft. Also auch dann, wenn Sie den Flug bei expedia.de, opodo, Check 24 oder einem anderen Onlinereiseportal oder aber über ihr Reisebüro gebucht haben, ist ihr juristischer Anspruchsgegner Finnair.
Bei einer kurzfristigen Annullierung des Fluges ist Finnair nach Art. 5 EU-Fluggastverordnung zusätzlich verpflichtet, eine pauschale Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der geplanten Flugstrecke und variiert pro Passagier zwischen 250, 400 oder 600 EUR. Kurzfristig ist die Annullierung dann, wenn sie innerhalb von zwei Wochen vor dem geplanten Abflug erfolgt. Sofern Sie Finnair in einem Zeitraum von mehr als 14 Tagen vor dem geplanten Abflug benachrichtigt hat, besteht kein Anspruch.
Erfolgt die Absage innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Abflug, spielt der Zeitpunkt wann die Fluggesellschaft Sie benachrichtigt eine entscheidende Rolle. Je früher Sie von den veränderten Zeiten erfahren, umso größere Unterschiede zur ursprünglich gebuchten Flugzeit müssen Sie akzeptieren.
Zeitpunkt der Benachrichtigung | alternativer Abflug | alternative Ankunft |
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7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug | max. 2 Stunden früher | max. 4 Stunden später |
weniger als 7 Tage vor Abflug | max. 1 Stunde früher | max. 2 Stunden später |
Wird Ihr Flug annulliert aber Finnair bietet Ihnen in dem in der obigen Tabelle wiedergegebenen Zeitrahmen einen alternativen Flug an, stehen Ihnen keine Ausgleichszahlungen zu. Sofern der Ersatzflug jedoch früher als oben angegeben abfliegen oder später landen soll, als in der Tabelle angegeben, und Sie Finnair nicht rechtzeitig informiert, muss die Airline zahlen. Das gilt auch dann, wenn der Ersatzflug von einer anderen Airline durchgeführt wird und er tatsächlich später angekommen ist, als in der Tabelle angegeben. Finnair kann sich dann nicht damit entschuldigen, dass die Verspätung des Ersatzfliegers nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017, Az. X ZR 73/16).
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Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Damit Sie Ihren Anspruch gegenüber Finnair in kürzester Zeit prüfen können, haben wir ein einfaches System entwickelt, in dem Sie lediglich Ihre Flugnummer und das Flugdatum eingeben müssen. Jetzt heißt es nur noch, "KOSTENLOS PRÜFEN" anklicken und schon erhalten Sie unser Ergebnis. Sollte die Bestätigung erfolgen, dass Finnair Ihnen aufgrund einer Verspätung/eines Flugausfalls eine Entschädigung erbringen muss, können Sie uns sofort Ihre Kontaktdaten hinterlassen und uns beauftragen, Ihre Forderung durchzusetzen. Daraufhin übernehmen wir die gesamte Verhandlung und überweisen Ihnen schon bald Ihr Geld. Dabei entstehen Ihnen quasi keinerlei Kosten, da wir ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision von der ausgezahlten Entschädigungssumme einbehalten.
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Wir mussten die Erfahrung machen, dass sich viele Fluggesellschaften gern auf außergewöhnliche Umstände berufen, wenn der Passagier versucht die Ansprüche selbst durchzusetzen. Auch, wenn gar keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen, oder es strittig ist, ob der Vorfall im Verantwortungsbereich der Airline lag. In diesen Fällen begleiten wir Sie gern und helfen Ihnen dabei Ihren Anspruch gegen Finnair durchzusetzen.
Zu Gunsten der Verbraucher sind die Anforderungen, die die Rechtssprechung an das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen stellt, recht streng. Laut Europäischen Gerichtshof kann nur von außergewöhnlichen Umständen ausgegangen werden, wenn der Lauf der Gegebenheiten von dem Luftfahrtunternehmen nicht beherrschbar ist. Die Gründe für den Vorfall dürfen aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der gewöhnlichen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens sein. Zudem kann über die Frage, ob ein Flughafen wegen angeblicher starker Winde nicht anlandbar war, durchaus gestritten werden. Daher arbeiten wir mit einem Datenbankanbieter zusammen, der über das entsprechende Datenmaterial verfügt und uns eine sehr sichere Prognose gibt, ob die Ansprüche gerichtlich durchsetzbar sind. Wir haben daher eine über 95%tige Erfolgsquote vor Gericht.
Das wichtigste bei einer Verspätung oder Annullierung: Sie sollten unbedingt alles sauber dokumentieren.
Lassen Sie sich die Verspätung von Finnair schriftlich bestätigen. Bei einer Verspätung dokumentieren Sie den Zeitpunkt der Öffnung der Flugzeugtüre. Diese ist maßgeblich für die Bemessung der Verspätungszeit.
Sofern Sie keine vorherige Nachricht über die Annullierung erhalten haben, sondern erst am Check-In erfahren, dass der Flug nicht stattfindet, lassen Sie sich auch das von Finnair bestätigen. Bewahren Sie die sämtliche Reiseunterlagen zu Ihrem Flug auf, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass Sie den Flug überhaupt gebucht haben.
Bewahren Sie die sämtliche Reiseunterlagen zu Ihrem Flug auf, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass Sie den Flug überhaupt gebucht haben. Machen Sie Fotos von Anzeigetafeln, auf denen die Annullierung oder Verspätung angezeigt wird. Und ganz wichtig: Fragen Sie die Finnair-Crew oder das Flughafenpersonal nach dem Grund der Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, weil Finnair sich weigert auszuzahlen, helfen diese Informationen unserer Kunden oftmals entscheidend weiter.
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Wenn Ihr Finnair Flug überbucht ist und Ihnen deswegen die Beförderung verweigert wird, stehen Ihnen Ausgleichsansprüche zu. Je nach Distanz sind das 250, 400 bzw. 600 EUR zu. Dieser Anspruch gilt auch, wenn Ihnen Finnair einen Alternativflug angeboten hat. Kommt der angebotene Alternativflug jedoch je nach Distanz mit einer Verspätung gegenüber dem ursprünglich gebuchten Flug von nicht mehr als zwei (bis 1500 km), drei (zwischen 1500 km und 3500 km) oder vier Stunden (mehr als 3500 km) an, ist Finnair berechtigt, den Anspruch um 50% zu kürzen.
Beispiel: Dem Passagier wird das Boarding zu einem von ihm ordnungsgemäß gebuchten Flug von Frankfurt am Main nach Helsinki verweigert, weil der Flug überbucht ist. Stattdessen bucht Sie Finnair auf einen Alternativflug um, der zwar später ankommt. Die Verspätung beträgt jedoch weniger als drei Stunden zu dem ursprünglich geplanten Flug. Da es sich um einen Mittelstreckenflug handelt, die Strecke also zwischen 1500 und 3500 km beträgt, haben Sie einen Anspruch in Höhe von 400 EUR, der sich wegen der unter drei Stunden liegenden Verspätung aber auf 200 EUR reduziert.
Auch hier ist Ihr Anspruch auf Entschädigung abhängig von der Öffnung der Flugzeugtüren am Zielort: Wird der Zielflughafen mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreicht, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Dabei ist zu beachten, dass nicht die Verspätung des Zubringerfluges entscheidend ist, sondern ausschließlich die Ankunftszeit am Zielort. Wenn der Zubringerflug eine Verspätung von mehr als drei Stunden hat, der Anschlussflug diese Verspätung allerdings aufholt und sie mit weniger als drei Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommen, steht Ihnen keine Entschädigung von Finnair zu.
Ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden haben Sie ein Recht auf Entschädigung durch Finnair. Aber schon bei einer längeren Wartezeit stehen Ihnen eventuell Betreuungsleistungen durch Finnair zu - abhängig von Wartezeit und Fluglänge. Dies gilt, sofern sich der Abflug bei einem Kurzstreckenflug (Flug mit einer Distanz von weniger als 1500 km) mehr als 2 Stunden verzögert. Bei Mittelstreckenflügen besteht der Anspruch bei einer Abflug-Verspätung von drei Stunden und bei Langstreckenflügen bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden. Konkret handelt es sich dabei um Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie die Möglichkeit, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Sofern die Abflugverspätung darüber hinaus verzögert, können von Finnair weitere Unterstützungsleistungen beansprucht werden. Geht der Flug erst am nächsten Tag, muss die Airline die Hotelkosten übernehmen.
Sollte Ihr Finnair-Flug mehr als fünf Stunden später als geplant am Zielflughafen ankommen, muss Finnair nicht nur eine Entschädigung zahlen, sondern auch den Ticketpreis erstatten. Der Flug gilt dann als "gestrichen" und Sie haben das Recht vom Flug zurückzutreten. Sie können von Finnair in diesem Fall zusätzlich zur Entschädigung verlangen, dass Ihnen auch die Ticketkosten erstattet werden oder Ihnen eine alternative Beförderungen zu Ihrem Ziel oder nach Hause geboten wird. Sollten Sie sich hingegen dafür entscheiden, auf einen Ersatzflug zu warten, der z. B. erst am Folgetag stattfindet, können Sie sich ein Hotelzimmer für die Übernachtung (inklusive Transfers dorthin und zurück) nehmen, wobei Finnair auch hier die Erstattung aller Kosten übernehmen muss.