Finnair Flugverspätung und Ausfall:
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Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Als fachkundiger Partneranwalt von SOS Flugverspätung verhelfe ich Ihnen auf schnellstem Weg zu Ihrer Iberia Entschädigung. Denn häufig reagiert die Airline gar nicht oder lehnt eine Entschädigung ab, wenn der Passagier auf eigene Faust sein Recht durchsetzen will. Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Umgang mit Iberia Rückerstattungen und überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch."
| IATA-Code: | AY |
|---|---|
| ICAO-Code: | FIN |
| Gründung: | 1923 |
| Sitz: | Vantaa, Finnland |
| Heimatflughafen: | Helsinki-Vantaa |
| Ziele: | international und national |
| Flottenstärke: | 80 Flugzeuge |
| Website | www.finnair.com |
Finnair ist die nationale Fluggesellschaft Finnlands und eine der ältesten Airlines der Welt. Sie wurde 1923 gegründet und hat ihren Hauptsitz sowie ihr wichtigstes Drehkreuz am Flughafen Helsinki. Die Airline verfügt aktuell über eine moderne Flotte von rund 80 Flugzeugen, darunter Airbus A320 Familienjets für Kurz und Mittelstrecken sowie Airbus A330 und A350 für den Langstreckenverkehr. Das Durchschnittsalter der Flotte liegt im internationalen Vergleich relativ niedrig, da Finnair in den vergangenen Jahren stark in neue, treibstoffeffiziente Flugzeuge investiert hat.
Besonders bekannt ist Finnair für ihre strategische Ausrichtung auf den Verkehr zwischen Europa und Asien. Durch die geografische Lage Helsinkis kann die Airline besonders kurze Flugrouten anbieten und damit schnelle Verbindungen zu wichtigen asiatischen Metropolen ermöglichen. Trotz geopolitischer Einschränkungen bleibt die Asienstrategie ein zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells und wird durch neue Märkte und alternative Routen ergänzt.
Wie viele große Airlines ist auch Finnair nicht frei von Verspätungen oder Ausfällen, insbesondere während der Hauptreisezeiten im Sommer oder bei schlechtem Wetter. Reisende berichten, dass Verspätungen zwar vorkommen, aber im Branchenvergleich nicht überdurchschnittlich häufig sind. Dennoch empfiehlt es sich für Passagiere, im Falle von Unregelmäßigkeiten wie langen Verspätungen, Flugausfällen oder verpassten Anschlüssen ihre Fluggastrechte nach EU-Recht zu prüfen, da unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung oder Betreuungsleistungen besteht.
Unsere Erfahrung zeigt, dass Finnair bei Entschädigungsfällen eine durchaus verlässliche, aber teilweise zeitintensive Kommunikation pflegt. Passagiere berichten häufig, dass Finnair auf direkte Anfragen nur langsam oder mit standardisierten Antworten reagiert. Im Kontakt mit uns zeigt sich die Airline jedoch in vielen Fällen kooperativer, da wir die rechtlichen Anforderungen klar darlegen und die relevanten Nachweise vollständig aufbereitet einreichen. Außergerichtliche Einigungen sind möglich, benötigen jedoch oft mehrere Wochen Bearbeitungszeit. Kommt Finnair ihren Verpflichtungen nicht nach, setzen wir Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch. Mit unserer Unterstützung entsteht der notwendige Druck, damit Entschädigungszahlungen rechtzeitig erfolgen und Ihre Rechte nach EU-Fluggastrechteverordnung durchgesetzt werden.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Wir haben bereits erfolgreich Entschädigungsansprüche gegen mehr als 200 Airlines durchgesetzt. Sollte Iberia nicht zahlen, übernehmen wir als Partneranwälte die gerichtliche Durchsetzung. Für Sie ohne Zusatzkosten oder Aufwand. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen mit Iberia Rückerstattungen und unserer Routine!"
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Wenn Ihr Flug mit Finnair von einer Verspätung von drei Stunden oder mehr betroffen war, können Sie eine Entschädigung fordern. Doch wie berechnet sich die Verspätung genau? Maßgeblicher Zeitpunkt ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das Öffnen der Flugzeugtüre am Zielflughafen. Es spielt also keine Rolle, wie lange Sie möglicherweise am Flughafen gewartet haben, bis Ihr Flieger gestartet ist. Entscheidend ist vielmehr, wann Sie gelandet sind.
Ist Ihr Finnair-Flug annulliert worden, haben Sie nur dann einen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug über den Ausfall informiert und Ihnen kein Alternativflug angeboten wurde. Haben Sie 14 Tage vor Abflug eine Nachricht von Finnair über den Ausfall erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die meisten Flugausfälle kurzfristig stattfinden und deshalb auch eine Anspruch auf eine Entschädigungszahlung nach Art. 5 der EU-Fluggastverordnung besteht.
Einer der ersten Voraussetzungen für eine Entschädigung: Sie müssen selbst pünktlich am Check-In gewesen sein und den Flug angetreten haben. Das gilt natürlich nur, wenn Sie nicht im Vorfeld von Finnair über einen Ausfall informiert wurden. Erfahren Sie erst am Check-In von er Annullierung Ihres Fluges, lassen Sie sich das schriftlich bestätigen. Es kommt auch immer mal wieder vor, dass Airlines bestreiten, dass Sie den Flug angetreten haben. Heben Sie daher unbedingt die Bordkarten auf.
Wichtig ist zudem, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Außergewöhnlichen Umstände sind all die Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, die außerhalb des Einflussbereichs von Finnair liegen Zu diesen gehören unter anderem Streiks, Naturkatastrophen oder Vogelschläge, diese Ereignisse liegen außerhalb des Verantwortungsbereiches von Finnair. Eine Entschädigung steht Ihnen aber z. B. bei technischen Defekten, erkrankter Besatzung oder Problemen mit Enteisungen zu, da dies Umstände sind, die eingeplant werden können. ACHTUNG: Viele Airlines nutzen außergewöhnliche Umstände als Vorwand, um keine Entschädigung zahlen zu müssen.
Ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden haben Sie ein Recht auf Entschädigung durch Finnair. Aber schon bei einer längeren Wartezeit stehen Ihnen eventuell Betreuungsleistungen durch Finnair zu - abhängig von Wartezeit und Fluglänge. Dies gilt, sofern sich der Abflug bei einem Kurzstreckenflug (Flug mit einer Distanz von weniger als 1500 km) mehr als 2 Stunden verzögert. Bei Mittelstreckenflügen besteht der Anspruch bei einer Abflug-Verspätung von drei Stunden und bei Langstreckenflügen bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden. Konkret handelt es sich dabei um Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie die Möglichkeit, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Sofern die Abflugverspätung darüber hinaus verzögert, können von Finnair weitere Unterstützungsleistungen beansprucht werden. Geht der Flug erst am nächsten Tag, muss die Airline die Hotelkosten übernehmen.
Sollte Ihr Finnair-Flug mehr als fünf Stunden später als geplant am Zielflughafen ankommen, muss Finnair nicht nur eine Entschädigung zahlen, sondern auch den Ticketpreis erstatten. Der Flug gilt dann als "gestrichen" und Sie haben das Recht vom Flug zurückzutreten. Sie können von Finnair in diesem Fall zusätzlich zur Entschädigung verlangen, dass Ihnen auch die Ticketkosten erstattet werden oder Ihnen eine alternative Beförderungen zu Ihrem Ziel oder nach Hause geboten wird. Sollten Sie sich hingegen dafür entscheiden, auf einen Ersatzflug zu warten, der z. B. erst am Folgetag stattfindet, können Sie sich ein Hotelzimmer für die Übernachtung (inklusive Transfers dorthin und zurück) nehmen, wobei Finnair auch hier die Erstattung aller Kosten übernehmen muss.
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Kosten nur bei Erfolg, wir übernehmen alle Gerichstkosten.
Wenn Ihr Finnair Flug überbucht ist und Ihnen deswegen die Beförderung verweigert wird, stehen Ihnen Ausgleichsansprüche zu. Je nach Distanz sind das 250, 400 bzw. 600 EUR zu. Dieser Anspruch gilt auch, wenn Ihnen Finnair einen Alternativflug angeboten hat. Kommt der angebotene Alternativflug jedoch je nach Distanz mit einer Verspätung gegenüber dem ursprünglich gebuchten Flug von nicht mehr als zwei (bis 1500 km), drei (zwischen 1500 km und 3500 km) oder vier Stunden (mehr als 3500 km) an, ist Finnair berechtigt, den Anspruch um 50% zu kürzen.
Beispiel: Dem Passagier wird das Boarding zu einem von ihm ordnungsgemäß gebuchten Flug von Frankfurt am Main nach Helsinki verweigert, weil der Flug überbucht ist. Stattdessen bucht Sie Finnair auf einen Alternativflug um, der zwar später ankommt. Die Verspätung beträgt jedoch weniger als drei Stunden zu dem ursprünglich geplanten Flug. Da es sich um einen Mittelstreckenflug handelt, die Strecke also zwischen 1500 und 3500 km beträgt, haben Sie einen Anspruch in Höhe von 400 EUR, der sich wegen der unter drei Stunden liegenden Verspätung aber auf 200 EUR reduziert.
Auch beim verpassten Anschlussflug ist Ihr Anspruch auf Entschädigung abhängig von der Öffnung der Flugzeugtüren am Zielort: Wird der Zielflughafen mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreicht, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Dabei ist zu beachten, dass nicht die Verspätung des Zubringerfluges entscheidend ist, sondern ausschließlich die Ankunftszeit am Zielort. Wenn der Zubringerflug eine Verspätung von mehr als drei Stunden hat, der Anschlussflug diese Verspätung allerdings aufholt und sie mit weniger als drei Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommen, steht Ihnen keine Entschädigung von Finnair zu.
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Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Damit Sie Ihren Anspruch gegenüber Finnair in kürzester Zeit prüfen können, haben wir ein einfaches System entwickelt, in dem Sie lediglich Ihre Flugnummer und das Flugdatum eingeben müssen. Jetzt heißt es nur noch, "KOSTENLOS PRÜFEN" anklicken und schon erhalten Sie unser Ergebnis. Sollte die Bestätigung erfolgen, dass Finnair Ihnen aufgrund einer Verspätung/eines Flugausfalls eine Entschädigung erbringen muss, können Sie uns sofort Ihre Kontaktdaten hinterlassen und uns beauftragen, Ihre Forderung durchzusetzen. Daraufhin übernehmen wir die gesamte Verhandlung und überweisen Ihnen schon bald Ihr Geld. Dabei entstehen Ihnen quasi keinerlei Kosten, da wir ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision von der ausgezahlten Entschädigungssumme einbehalten.