Flugvorfall auf Ihrem Air Dubai Flug? Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!
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Verlief Ihr Fly Dubai Flug nicht wie geplant? Flugvorfälle können sehr ärgerlich sein , insbesondere wenn man dringend sein Ziel erreichen will oder muss.
Ob Verspätung, Annullierung oder Überbuchung – Die europäische Fluggastrechteverordnung schützt Sie und spricht Ihnen Entschädigungsansprüche von bis zu 600 € zu! Sie wollen wissen, ob Ihnen ein Anspruch zusteht? Dann nutzen Sie ganz einfach unseren Entschädigungsrechner und erfahren Sie innerhalb weniger Sekunden, ob Ihnen einen Anspruch gegenüber Fly Dubai zusteht - und wenn ja, in welcher Höhe!
Aber wer hat schon die Zeit und Nerven, sich mit den Airlines herumzuschlagen? SOS Flugverspätung übernimmt das für Sie – unkompliziert, kostenlos und ohne Stress. Geben Sie Ihre Flugdaten ein, und wir kümmern uns um den Rest. Kein Papierkram, keine versteckten Kosten, nur Ihr Geld zurück!
Nach EU-Verordnung 261/2004 stehen Ihnen bei einer Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden eine Entschädigung bis zu 600 € zu – unabhängig vom Ticketpreis. Bei einer Ankunftsverspätung wird auf den Moment abgestellt, indem sich die Türen des Flugzeuges am Ankunftsflughafen öffnen. Nicht entscheidend ist also, wie lange Sie am Abflug- Flughafen warten mussten.
Eine Entschädigung derselben Höhe steht Ihnen zu, wenn Ihr Flug kurzfristig annulliert wurde, oder Sie wegen einer durch die Airline verschuldeten Überbuchung nicht befördert werden konnten.
Ein Entschädigungsanspruch ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Airline den Flugvorfall nicht zu vertreten hat und sich erfolgreich auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände berufen kann. Außergewöhnliche Umstände sind solche, die zum Flugvorfall geführt haben und außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen. Hierzu zählen zum Beispiel extreme Wetterbedingungen oder politische Unruhen.
Die meisten Airlines berufen sich pauschal auf das Vorliegen "außergewöhnlicher Umstände" und dass diese die Entschädigungen ausschließen. Doch wussten Sie, dass technische Probleme oder Crew-Engpässe fast immer als reguläre Gründe gelten? In diesen Fällen ist Ihre Entschädigung nicht ausgeschlossen!
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
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Bei Annullierung Ihres Fluges, Nichtbeförderung aufgrund einer Überbuchung oder einer hinreichenden Ankunftsverspätung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke:
Führt Ihr Flugvorfall zu erheblichen Wartezeiten, haben Sie Recht auf Mahlzeiten und Verpflegung! Außerdem muss die Airline Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung stellen, Telefonate zu führen. Sollte durch den veränderten Reiseverlauf eine Übernachtung notwendig werden, ist diese durch die Airline zu tragen.
Konnten Sie Ihren Zielort wegen eines Flugvorfalls nicht oder nicht rechtszeitig erreichen, haben Sie Anspruch auf eine eine alternative Beförderung zum Zielort. Hierbei ist Air Dubai nicht auf Flüge ihrer Airline beschränlt, sondern kann auch Flüge anderer Airlines, oder Fahrten mit Bus, Bahn oder Boot organisieren.
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Oft erreicht uns die Frage, ob es ratsam ist, den durch Fly Dubai angebotenen Gutschein anzunehmen. Die Airline erklärt sich in solchen Fällen bereit, statt der Entschädigung einen Reisegutschein auszustellen - vermeintlich aus Kulanz.
Das Angebot eines Gutscheines bürgt viele Vorteile für die Airline: Fly Dubai bietet zwar ein relativ gut aufgestelltes und insbesondere internationales Streckennetz, dennoch ist wahrscheinlich, dass gerade bei innereuropäischen Flügen nicht auf Angebote von Fly Dubai zurückgegriffen wird. Sodass die Fluggesellschaft damit kalkulieren kann, dass ein Großteil der Adressaten den Reisegutschein nicht einlösen kann oder wird. Sodass der Airline insofern keine Kosten entstehen. Vor Annahme eines Gutscheines empfiehlt es sich daher unbedingt das Streckennetz der Airline auf in Frage kommende Routen zu überprüfen. Außerdem gilt es zu beachten, dass der Reisegutschein nicht unbeschränkt gültig ist, sondern nach einer gewissen Zeit seine Gültigkeit verliert!
Unser Tipp: Nehmen Sie den Reisegutschein nicht an! Die Fluggastrechteverordnung der EU sieht eine Entschädigung in Form von Geld vor, die Sie auch einfordern können. Wir empfehlen Ihnen daher, keine Dokumente zu unterschreiben, die Ihnen vorgelegt werden.
Wenn es bei einer Geschäftsreise zu Flugverspätungen oder Annullierungen kommt, stellt sich oft die Frage, wem die Entschädigung zusteht: dem Arbeitgeber, der die Reise finanziert, oder dem Passagier, der den Flug tatsächlich angetreten ist?
Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 steht die Entschädigung immer dem Passagier zu – unabhängig davon, wer das Flugticket bezahlt hat. Das bedeutet, dass der Reisende selbst Anspruch auf die Entschädigung hat, auch wenn der Flug vom Arbeitgeber gebucht und bezahlt wurde.
Es kann jedoch interne Absprachen oder vertragliche Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben, die festlegen, ob die Entschädigung an den Arbeitgeber weitergereicht werden soll. Solche Vereinbarungen sind privater Natur und haben keinen Einfluss auf den rechtlichen Anspruch des Passagiers gegenüber der Airline.
Die Entschädigung bei Flugverspätungen oder Annullierungen steht rechtlich immer dem Passagier zu – auch bei Geschäftsreisen. Ob und wie die Entschädigung an den Arbeitgeber weitergegeben wird, hängt von individuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien ab.
Damit Sie Ihren Anspruch gegenüber Fly Dubai in kürzester Zeit prüfen können, haben wir ein einfaches System entwickelt, in dem Sie lediglich Ihre Flugnummer und das Flugdatum eingeben müssen. Jetzt heißt es nur noch, "KOSTENLOS PRÜFEN" anklicken und schon erhalten Sie unser Ergebnis. Sollte die Bestätigung erfolgen, dass Fly Dubai Ihnen aufgrund einer Verspätung/eines Flugausfalls eine Entschädigung erbringen muss, können Sie uns sofort Ihre Kontaktdaten hinterlassen und uns beauftragen, Ihre Forderung durchzusetzen. Daraufhin übernehmen wir die gesamte Verhandlung und überweisen Ihnen schon bald Ihr Geld. Dabei entstehen Ihnen quasi keinerlei Kosten, da wir ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision von der ausgezahlten Entschädigungssumme einbehalten.
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Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Tobias
Einfach, schnell, gut. Entschädigung ohne jeden Aufwand. Kann ich nur empfehlen.
Florian
Blitzschnell, stets gut informiert und zum Schluss war das Geld auf dem Konto. So macht Flugverspätung Spaß.
Tina
Super einfach – ich musste mich um nichts kümmern und auch nichts zahlen. Nach kurzer Zeit kam eine E-Mail und das Geld war da.