Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen von Fly Lili - Hier erfahren Sie, was Ihnen zusteht!

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Flugvorfall bei Ihrem letzten FlyLilli Flug? So sichern Sie sich Ihre Ansprüche!

FlyLili

FlyLili
CC BY-SA 4.0 Walter.T.2811
IATA-Code: FL
ICAO-Code: LIL
Gründung: 2020
Sitz: Bukarest, Rumänien
Heimatflughafen: Flughafen Herrmannstadt
Ziele: international
Flottenstärke: 3 Flugzeuge
Website www.flylili.com

War Ihr Flug verspätet oder wurde annulliert? Oder wurden Sie aufgrund einer Überbuchung gar nicht erst befördert?

Flugvorfälle sind ärgerlich, insbesondere wenn man dringend sein Ziel erreichen will oder muss.

Ob Verspätung, Annullierung oder Überbuchung – Sie haben das Recht auf eine Entschädigung von bis zu 600 € von Fly Lili! Mit unserem Entschädigungsrechner erfahren Sie innerhalb weniger Sekunden, ob Sie einen Anspruch gegenüber Fly Lili zusteht - und wenn ja, in welcher Höhe!

Aber wer hat schon die Zeit und Nerven, sich mit den Airlines herumzuschlagen? SOS Flugverspätung übernimmt das für Sie – unkompliziert, kostenlos und ohne Stress. Geben Sie Ihre Flugdaten ein, und wir kümmern uns um den Rest. Kein Papierkram, keine versteckten Kosten, nur Ihr Geld zurück!

Entschädigung von Fly Lili erhalten - Schnell. Einfach. Unkompliziert.

Sichern Sie sich jetzt Ihre FlyLili Entschädigung und erhalten Sie bis zu 600 € Entschädigung bei Annullierungen, Flugverspätungen oder Überbuchungen – und das ganz ohne Risiko!

So einfach geht's!

Schritt 1: Mandatierung

  • Flugnummer und Datum eintragen.
  • Eingabe dauert nur 2 Minuten.
  • Wir prüfen ob ein Anspruch besteht.
  • Wir melden uns innerhalb von 24 h zurück

Schritt 2: Verfahren

  • Wir setzen uns mit Fly Lili in Verbindung.
  • Wir bleiben hartnäckig und setzen Ihre Rechte durch, wenn nötig gehen wir hierfür vor Gericht.
  • Unser Service ist erfolgsbasiert. Sie haben also kein Kostenrisiko. 

Schritt 3: Auszahlung

  • Wir halten Sie über sämtliche Verfahrensschritte auf dem Laufenden
  • Entspannt und sicher zur Entschädigung.
  • Unser Service ist erfolgsbasiert, Sie tragen daher kein Kostenrisiko!
  • Sie erhalten Ihre Entschädigung abzüglich 19,95 % Provision zzgl. MwSt bei Erfolg.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Schnell und kostenlos.

Ein Überblick über Ihre Rechte bei Flugvorfällen von FlyLili:

Ihr Flug war verspätet oder wurde annulliert? Das steht Ihnen nach Art. 7 der Fluggastverordnung zu:

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Ihre Entschädigung von Fly Lili - Das sind die Voraussetzungen

Wenn Sie eine Flugverspätung von mehr als drei Stunden hatten, Ihr Flug annulliert wurde, oder aber Ihnen die Beförderung verweigert wurde, können Sie unter folgenden Voraussetzungen gemäß der EU Verordnung 261/2004 Entschädigung von bis zu 600€ von Fly Lili fordern:

1. Anspruchsvoraussetzungen

  • Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden oder
  • kurzfristige Stornierung Ihres Fluges oder
  • Verweigerung der Beförderung aufgrund einer durch die Airline verschuldeten Überbuchung 

Die anspruchsbegründenden Umstände dürfen zudem nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sein. Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, die außerhalb des Einflussbereichs von Fly Lili liegen. Hierzu gehören Streiks, Naturkatastrophen oder Vogelschläge, nicht aber z. B. bei technischen Defekten,  oder erkrankter Besatzung. Hier besteht Ihr Entschädigungsanspruch weiterhin. 

Achtung! Viele Airlines berufen sich pauschal auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, auch wenn diese nicht vorliegen! 

2. Anwendbarkeit der Verordnung

Voraussetzung dafür, dass wir Ihren Erstattungsanspruch gegenüber FlyLili geltend machen können ist die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung. Die EU-Verordnung 261/2004 ist unter folgenden Bedingungen anwendbar:

  • Flugzeug startet in der EU: Die Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der Europäischen Union abfliegen, unabhängig davon, wohin der Flug geht oder welche Fluggesellschaft ihn durchführt. Bei einem Start in der EU ist also nicht entscheidend, wo die Fluggesellschaft ihren Sitz hat.
  • Flugzeug landet in der EU: Die Verordnung 261/2004 gilt auch für Flüge, die in der EU landen, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Bei einem Flug welcher durch eine europäische Fluggesellschaft ausgeführt wird und nach Europa geht, ist nicht erheblich, wo die Reise startet. 

 

Was steht mir zu und welche Ansprüche kann ich geltend machen?

Viele Passagiere denken, durch die Zahlung einer Entschädigungspauschale seien sämtliche Ansprüche abgegolten! Doch dem ist nicht so! In diesem Artikel möchten wir Sie darüber informieren, welche Ansprüche Sie gegenüber Ihrer Fluggesellschaft geltend machen können: 

Entschädigungspauschale

Bei einer Verspätung von über drei Stunden, einer Annullierung Ihres Fluges oder Nichtbeförderung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke:

  • Kurzstrecke (bis 1.500km): 250 €
  • Mittelstrecke (1.500- 3.500km): 400 €
  • Langstrecke (ab 3.500km): 600 €

 

Verpflegung & Unterkunft

Flugvorfälle führen zu langen Wartezeiten, Sie haben daher das Recht auf Mahlzeiten und Verpflegung! Außerdem muss die Airline Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung stellen, Telefonate zu führen. Sollte durch den veränderten Reiseverlauf eine Übernachtung notwendig werden, ist diese durch die Airline zu tragen. 

alternative Beförderung

Im Fall eines annullierten Fluges, oder eines verpassten Anschlussfluges,  sowie bei schuldhafter Nichtbeförderung durch die Airline haben Sie Anspruch auf eine  eine alternative Beförderung zum Zielort. Diese Beförderung muss nicht durch Fly Lili Flüge abgedeckt werden. In Betracht kommen auch Fahrten mit Bus, Bahn oder Boot. 

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Fly Lili bietet einen Gutschein- wie verhalte ich mich am Besten?

Es kann passieren, dass Fly Lili Ihnen statt der Ihnen zustehenden Entschädigung die Ausstellung eines Reisegutscheines anbietet - vermeintlich aus Kulanz.

Dieses Vorgehen bürgt viele Vorteile für die Airline: Fly Lili ist eine kleine Airline mit einer Flotte von 3 Flugzeugen. Es werden daher nicht allzu viele Verbindungen angeboten. Die Airline kann insofern davon ausgehen, dass ein Großteil der Adressaten den Reisegutschein nicht einlösen wird oder gar kann. Hinzu kommt, dass der Reisegutschein nicht unbeschränkt gültig ist, sondern nach einer gewissen Zeit seine Gültigkeit verliert! 

Unser Tipp: Nehmen Sie den Reisegutschein nicht an! Die Fluggastrechteverordnung der EU sieht eine Entschädigung in Form von Geld vor, die Sie auch einfordern können. Wir empfehlen Ihnen daher, keine Dokumente zu unterschreiben, die Ihnen vorgelegt werden. 

Im war auf Geschäftsreise - Wer kann die Entschädigung geltend machen?

Bei Flugverspätungen oder Annullierungen während einer Geschäftsreise stellt sich oft die Frage, wer Anspruch auf eine Entschädigung hat – der Arbeitgeber, der die Reise bezahlt, oder der Passagier, der den Flug tatsächlich angetreten hat?

Laut der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 steht die Entschädigung immer dem Passagier zu, unabhängig davon, wer das Flugticket bezahlt hat. Dies bedeutet, dass der Reisende selbst Anspruch auf die Entschädigung hat, auch wenn der Arbeitgeber die Reise gebucht und finanziert hat.

Allerdings kann es interne Absprachen oder vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geben, die regeln, ob die Entschädigung an den Arbeitgeber weitergeleitet werden soll. Diese Regelungen sind jedoch rein privater Natur und haben keinen Einfluss auf den rechtlichen Anspruch des Passagiers gegenüber der Fluggesellschaft.

Zusammengefasst: Die Entschädigung für Flugverspätungen oder Annullierungen steht dem Passagier zu, auch bei einer Geschäftsreise. Ob der Arbeitgeber einen Anspruch auf diese Entschädigung erhebt, hängt von den individuellen Vereinbarungen ab.

Wir setzen Ihr Recht durch!

Damit Sie Ihren Anspruch gegenüber FlyLilli in kürzester Zeit prüfen können, haben wir ein einfaches System entwickelt, in dem Sie lediglich Ihre Flugnummer und das Flugdatum eingeben müssen. Jetzt heißt es nur noch, "KOSTENLOS PRÜFEN" anklicken und schon erhalten Sie unser Ergebnis. Sollte die Bestätigung erfolgen, dass FlyLilli Ihnen aufgrund einer Verspätung/eines Flugausfalls eine Entschädigung erbringen muss, können Sie uns sofort Ihre Kontaktdaten hinterlassen und uns beauftragen, Ihre Forderung durchzusetzen. Daraufhin übernehmen wir die gesamte Verhandlung und überweisen Ihnen schon bald Ihr Geld. Dabei entstehen Ihnen quasi keinerlei Kosten, da wir ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision von der ausgezahlten Entschädigungssumme einbehalten.

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Warum SOS Flugverspätung beauftragen?

Bei uns bleibt Ihnen mehr als bei den meisten anderen Fluggastportalen von Ihrer Entschädigung: Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. Bei SOS-Flugverspätung leiten Sie erfahrene Rechtsexperten absolut stressfrei zu Ihrer Entschädigung. Überlassen Sie uns die Durchsetzung Ihres Anspruchs und profitieren Sie von unseren Erfahrungswerten mit FlyLili und unserer hohen Erfolgsquote.

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Langwierig und aussichtslos

  • Kein Kostenrisiko
  • Papierkrieg mit der Airline
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Wir sind günstiger als viele unserer Mitbewerber - bei uns bleibt Ihnen mehr Geld von der FlyLili-Entschädigung. 

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

Das sagen unsere Kunden

Wir tun unser Bestes, um Sie zufriedenzustellen - denn Ihr Erfolg ist auch unser Erfolg. Wir arbeiten schnell, effizient und stets transparent.

Testimonial Fluggastrechte

Tobias

Einfach, schnell, gut. Entschädigung ohne jeden Aufwand. Kann ich nur empfehlen.

Testimonial Fluggastrechte

Florian

Blitzschnell, stets gut informiert und zum Schluss war das Geld auf dem Konto. So macht Flugverspätung Spaß.

Testimonial Fluggastrechte

Tina

Super einfach – ich musste mich um nichts kümmern und auch nichts zahlen. Nach kurzer Zeit kam eine E-Mail und das Geld war da.