Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen von Fly Lili - Hier erfahren Sie, was Ihnen zusteht!
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IATA-Code: | FL |
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ICAO-Code: | LIL |
Gründung: | 2020 |
Sitz: | Bukarest, Rumänien |
Heimatflughafen: | Flughafen Herrmannstadt |
Ziele: | international |
Flottenstärke: | 3 Flugzeuge |
Website | www.flylili.com |
War Ihr Flug verspätet oder wurde annulliert? Oder wurden Sie aufgrund einer Überbuchung gar nicht erst befördert?
Flugvorfälle sind ärgerlich, insbesondere wenn man dringend sein Ziel erreichen will oder muss.
Ob Verspätung, Annullierung oder Überbuchung – Sie haben das Recht auf eine Entschädigung von bis zu 600 € von Fly Lili! Mit unserem Entschädigungsrechner erfahren Sie innerhalb weniger Sekunden, ob Sie einen Anspruch gegenüber Fly Lili zusteht - und wenn ja, in welcher Höhe!
Aber wer hat schon die Zeit und Nerven, sich mit den Airlines herumzuschlagen? SOS Flugverspätung übernimmt das für Sie – unkompliziert, kostenlos und ohne Stress. Geben Sie Ihre Flugdaten ein, und wir kümmern uns um den Rest. Kein Papierkram, keine versteckten Kosten, nur Ihr Geld zurück!
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Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Die anspruchsbegründenden Umstände dürfen zudem nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sein. Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, die außerhalb des Einflussbereichs von Fly Lili liegen. Hierzu gehören Streiks, Naturkatastrophen oder Vogelschläge, nicht aber z. B. bei technischen Defekten, oder erkrankter Besatzung. Hier besteht Ihr Entschädigungsanspruch weiterhin.
Achtung! Viele Airlines berufen sich pauschal auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, auch wenn diese nicht vorliegen!
Voraussetzung dafür, dass wir Ihren Erstattungsanspruch gegenüber FlyLili geltend machen können ist die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung. Die EU-Verordnung 261/2004 ist unter folgenden Bedingungen anwendbar:
Bei einer Verspätung von über drei Stunden, einer Annullierung Ihres Fluges oder Nichtbeförderung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke:
Flugvorfälle führen zu langen Wartezeiten, Sie haben daher das Recht auf Mahlzeiten und Verpflegung! Außerdem muss die Airline Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung stellen, Telefonate zu führen. Sollte durch den veränderten Reiseverlauf eine Übernachtung notwendig werden, ist diese durch die Airline zu tragen.
Im Fall eines annullierten Fluges, oder eines verpassten Anschlussfluges, sowie bei schuldhafter Nichtbeförderung durch die Airline haben Sie Anspruch auf eine eine alternative Beförderung zum Zielort. Diese Beförderung muss nicht durch Fly Lili Flüge abgedeckt werden. In Betracht kommen auch Fahrten mit Bus, Bahn oder Boot.
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Es kann passieren, dass Fly Lili Ihnen statt der Ihnen zustehenden Entschädigung die Ausstellung eines Reisegutscheines anbietet - vermeintlich aus Kulanz.
Dieses Vorgehen bürgt viele Vorteile für die Airline: Fly Lili ist eine kleine Airline mit einer Flotte von 3 Flugzeugen. Es werden daher nicht allzu viele Verbindungen angeboten. Die Airline kann insofern davon ausgehen, dass ein Großteil der Adressaten den Reisegutschein nicht einlösen wird oder gar kann. Hinzu kommt, dass der Reisegutschein nicht unbeschränkt gültig ist, sondern nach einer gewissen Zeit seine Gültigkeit verliert!
Unser Tipp: Nehmen Sie den Reisegutschein nicht an! Die Fluggastrechteverordnung der EU sieht eine Entschädigung in Form von Geld vor, die Sie auch einfordern können. Wir empfehlen Ihnen daher, keine Dokumente zu unterschreiben, die Ihnen vorgelegt werden.
Bei Flugverspätungen oder Annullierungen während einer Geschäftsreise stellt sich oft die Frage, wer Anspruch auf eine Entschädigung hat – der Arbeitgeber, der die Reise bezahlt, oder der Passagier, der den Flug tatsächlich angetreten hat?
Laut der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 steht die Entschädigung immer dem Passagier zu, unabhängig davon, wer das Flugticket bezahlt hat. Dies bedeutet, dass der Reisende selbst Anspruch auf die Entschädigung hat, auch wenn der Arbeitgeber die Reise gebucht und finanziert hat.
Allerdings kann es interne Absprachen oder vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geben, die regeln, ob die Entschädigung an den Arbeitgeber weitergeleitet werden soll. Diese Regelungen sind jedoch rein privater Natur und haben keinen Einfluss auf den rechtlichen Anspruch des Passagiers gegenüber der Fluggesellschaft.
Zusammengefasst: Die Entschädigung für Flugverspätungen oder Annullierungen steht dem Passagier zu, auch bei einer Geschäftsreise. Ob der Arbeitgeber einen Anspruch auf diese Entschädigung erhebt, hängt von den individuellen Vereinbarungen ab.
Damit Sie Ihren Anspruch gegenüber FlyLilli in kürzester Zeit prüfen können, haben wir ein einfaches System entwickelt, in dem Sie lediglich Ihre Flugnummer und das Flugdatum eingeben müssen. Jetzt heißt es nur noch, "KOSTENLOS PRÜFEN" anklicken und schon erhalten Sie unser Ergebnis. Sollte die Bestätigung erfolgen, dass FlyLilli Ihnen aufgrund einer Verspätung/eines Flugausfalls eine Entschädigung erbringen muss, können Sie uns sofort Ihre Kontaktdaten hinterlassen und uns beauftragen, Ihre Forderung durchzusetzen. Daraufhin übernehmen wir die gesamte Verhandlung und überweisen Ihnen schon bald Ihr Geld. Dabei entstehen Ihnen quasi keinerlei Kosten, da wir ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision von der ausgezahlten Entschädigungssumme einbehalten.
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Mit Kosten verbunden
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Tobias
Einfach, schnell, gut. Entschädigung ohne jeden Aufwand. Kann ich nur empfehlen.
Florian
Blitzschnell, stets gut informiert und zum Schluss war das Geld auf dem Konto. So macht Flugverspätung Spaß.
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Super einfach – ich musste mich um nichts kümmern und auch nichts zahlen. Nach kurzer Zeit kam eine E-Mail und das Geld war da.