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Sichern Sie sich was Ihnen zusteht - Ihre Ansprüche gegenüber Fly Play

Fly Play

Fly Play
CC BY-SA 4.0 - MarcelX42
IATA-Code: OG
ICAO-Code: FPY
Rufzeichen: PLAYER
Gründung: 2019
Unternehmensform: Aktiengesellschaft
Sitz: Hafnarfjörður, Island
Heimatflughafen: Flughafen Keflavík
Ziele: international
Flottenstärke: 10 Flugzeuge
Website

Konnten Sie nicht befördert werden oder kam Ihr Fly Play Flieger mit erheblicher Verspätung an? Flugvorfälle und Ausfälle können belastend sein, gerade wenn Sie hierdurch um Ihre kostbare Urlaubszeit gebracht werden! Doch was viele nicht wissen: In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600€ pro Person! 

Bei der SOS Flug sind wir uns der Strapazen von Flugvorfällen bewusst und möchten Sie daher möglichst stressfrei dabei unterstützen, sich Ihre Entschädigung zu sichern! Wir übernehmen sämtliche Kommunikation mit Fly Play und setzen Ihre Rechte durch! Hierbei bleiben wir hartnäckig und schrecken auch nicht davor zurück, notfalls gerichtliche Schritte gegen die Airline einzuleiten. 

Holen Sie sich Ihre rechtmäßige Entschädigung – schnell, einfach und ohne Stress. Egal ob verspätet, gestrichen oder umgeleitet: Unsere Experten für Fluggastrechte kämpfen für Sie, damit Sie das bekommen, was Ihnen zusteht. Keine Kosten im Voraus – wir verdienen nur, wenn Sie gewinnen!

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."

Fly Play Entschädigung sichern! einfach und bequem.

Die Voraussetzungen des Entschädigungsanspruches

Sind Sie als Passagier von einem Flugvorfall betroffen, regelt die Europäische Fluggastrechteverordnung 261/2004, welche Rechte Ihnen zustehen und spricht Ihnen bis zu 600 EUR Entschädigung pro Person zu! Die Verordnung regelt klar unter welchen Bedingungen Anspruch auf Entschädigung besteht. Hier finden Sie sämtliche Voraussetzungen auf einen Blick!

Anspruchsberechtigt durch Flugvorfall

Der Flugvorfall muss zu einem Entschädigungsanspruch berechtigen. Dies ist nicht bei  jeder Verspätung gegeben. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie, wenn Sie wegen einer verschuldeten Überbuchung oder Annullierung gar nicht befördert werden konnten, oder aber Ihr Ziel erheblich verspätet erreichten. Ein Anspruch scheidet aus, sofern die Airline nicht für den Flugvorfall verantwortlich ist, weil höhere Gewalt gegeben ist. 

Verantwortungsbereich der Airline

Der Flugvorfall muss in den Verantwortungsbereich der Airline fallen. Voraussetzung hierfür ist, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Kommt es zu einem Flugvorfall, welcher auf höherer Gewalt beruht, entfällt der Erstattungsanspruch. Nicht im Verantwortungsbereich der Airline liegen beispielsweise Flugvorfälle wegen Streik von Drittparteien, politischer Ausnahmezustände oder extremer Wetterbedingungen. 

 

pünktliches Eintreffen am Gate

Voraussetzung Ihres Anspruches ist, dass Sie sich pünktlich am Gate zur Abfertigung eingefunden haben. Wann Sie sich einzufinden haben, wird Ihnen im Rahmen des Buchungsprozesses oftmals durch die Airline kommuniziert. Erfolgt keine Benachrichtig, greift Art. 3 der EU-Fluggastrechteverordnung. Demnach sollten Sie spätestens 45 Minuten vor geplantem Abflug zum Gate sein. Hier erfahren Sie, wann Sie am Besten am Flughafen eintreffen sollten. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Unkompliziert und kostenlos.

Szenario 1: Mein Flug war verspätet- Was steht mir nun zu?

Bei einer Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden haben Sie das Recht auf eine Entschädigung. Wichtig: Entscheidend ist, wann Sie Ihr Endziel erreichen, nicht die Abflugverspätung. Es kommt also nicht darauf an, wie lange Sie am Abflug Flughafen warten mussten, sondern entscheidend ist lediglich mit wie viel Verzögerung Sie Ihren Zielflughafen erreicht haben. 

 

unser Tipp:

Indem Sie bereits am Flughafen die Annullierung oder Verspätung dokumentieren, können Sie sich die Geltendmachung Ihrer Ansprüche erleichtern. Fragen Sie hierzu das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen sich dies - wenn möglich- schriftlich bestätigen. 

Szenario 2: Mein Flug wurde annulliert - welche Ansprüche habe ich?

Kam es zu einer Annullierung Ihres Fluges mit Fly Play? Auch in diesem Fall können Ihnen Ansprüche entsprechend der EU-Fluggastrechteverordnung zustehen. In Betracht kommen sowohl eine Entschädigung, als auch eine Rückerstattung des Ticketpreises. Ausschlaggebend für die Frage, ob ein Entschädigungsanspruch besteht oder nicht ist, wann Sie über die Annullierung informiert worden sind. Fly Play ist zur Zahlung verpflichtet, sofern Sie nicht mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert worden sind. Sie haben sodann die Wahl zwischen

  • einer Rückerstattung des Ticketpreises oder
  • einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • einer frühestmöglichen alternativen Beförderung zu Ihrem Reiseziel. (vorbehaltlich verfügbarer Plätze).  

 

Keine Entschädigung bei einem Ersatzflug in folgendem Zeitfenster:

Zeitpunkt der Benachrichtigung alternativer Abflug alternative Ankunft
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug max. 2 Stunden früher max. 4 Stunden später
weniger als 7 Tage vor Abflug max. 1 Stunde früher max. 2 Stunden später

Szenario 3: Ich habe meinen Anschlussflug verpasst

Mögliche Gründe für das Verpassen eines Anschlussfluges 

Das Verpassen eines Anschlussfluges kann verschiedene Gründe haben, darunter:

  • Verspätung des ersten Fluges: Wenn der erste Flug deutlich verspätet landet, reicht die Umstiegszeit oft nicht aus, um den Anschlussflug zu erreichen.
  • Flugausfall: Wird der erste Flug annulliert, ist es fast unmöglich, den geplanten Anschlussflug wahrzunehmen.
  • Nicht eingehaltene Mindestumsteigezeit: Fluggesellschaften legen in der Regel fest, wie viel Zeit zwischen zwei Flügen benötigt wird. Wenn diese Zeit nicht ausreicht, kann dies zu Problemen führen.
  • Unvorhergesehene Verzögerungen: Lange Sicherheitskontrollen, Wetterbedingungen oder technische Probleme können ebenfalls dazu beitragen, dass Reisende ihren Anschluss verpassen.

 

Anschlussflug verpasst – Rechte und Ansprüche von Fluggästen

Das Verpassen eines Anschlussfluges kann nicht nur stressig sein, sondern auch mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden. Doch Fluggäste sind in solchen Situationen nicht schutzlos: Es gibt klare gesetzliche Regelungen, die Ansprüche und Rechte definieren.

Die EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) regelt die Ansprüche von Reisenden bei Flugproblemen, sofern der Abflugort oder die Fluggesellschaft in der EU liegt. Folgende Rechte stehen Ihnen zu, wenn Sie einen Anschlussflug verpassen:

1. Ersatzbeförderung
Wenn Sie Ihren Anschlussflug verpassen, ist die Airline verpflichtet, eine alternative Beförderung zu Ihrem Zielort zu organisieren. Das bedeutet: Sie werden auf einen anderen Flug umgebucht.
In manchen Fällen können andere Verkehrsmittel (z. B. Bahn) als Ersatz angeboten werden.

2. Recht auf Betreuung
Während Sie auf einen Ersatzflug warten, muss die Airline Betreuungsleistungen anbieten. Dazu gehören:  Kostenfreie Mahlzeiten und Erfrischungen (je nach Wartezeit).
Zwei kostenlose Telefongespräche, E-Mails oder Fax-Nachrichten.
Unterkunft und Transport, falls ein Ersatzflug erst am nächsten Tag möglich ist.

3. Entschädigungsansprüche
Unter bestimmten Bedingungen können Sie eine finanzielle Entschädigung für die Unannehmlichkeiten beanspruchen. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt

  • 250 € für Flüge bis 1.500 km
  • 400 € für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km oder andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km.
  • 600 € für Flüge über 3.500 km.

Ihr Flug war verspätet oder wurde annulliert? Machen Sie Ihre Ansprüche geltend!

Sofern der Flieger mehr als 3 Stunden später gelandet ist als geplant, haben Sie nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung folgende Ansprüche:

Kurzstrecke

Berlin - München

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

600 €

Sichern Sie sich Ihre Entschädigung, einfach und bequem

Bei Flugverspätungen mit Fly Play geht's bei uns in nur drei Schritten zu Ihrer Entschädigung! Für Sie ohne Aufwand und ohne Risiko.

Schritt 1

  • Flugnummer und Datum eintragen.
  • Die Eingabe dauert nur 2 Minuten.
  • Wir prüfen ob ein Anspruch besteht.
  • Feedback nach spätestens 24 Stunden.

Schritt 2

  • Wir schreiben die Fluggesellschaft an.
  • Wir setzen den Anspruch für Sie durch.
  • Notfalls ziehen wir hierfür vor Gericht.
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Schritt 3

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Habe ich neben der Entschädigungspauschale weitere Ansprüche?

Ja, neben der festgelegten Entschädigungspauschale können Sie auch Mehrkosten, geltend machen, die Ihnen durch die Verspätung oder Annullierung entstanden sind:

  • Zug- oder Flugtickets: Kosten für alternative Verkehrsmittel, die durch die Verspätung notwendig wurden, können der Airline in Rechnung gestellt werden. 
  • Essen und Trinken: Sofern Sie sich während längerer Wartezeiten verpflegen, können Sie die hierfür entstehenden Kosten bei Fly Play in Rechnung stellen. Nicht hiervon umfasst sind alkoholische Getränke. 
  • Übernachtungskosten: Falls aufgrund von Annullierungen oder Umbuchungen weitere Hotelübernachtungen nötig werden, sind diese ebenfalls durch die Airline zu tragen. Nicht umfasst sind nicht wahrgenommene Hotelübernachtungen am eigentlichen Urlaubsort, da es sich hierbei um So oder So Kosten handelt. 

Die Betreuungsleistungen auf einen Blick:

Diese Kosten können Sie bei Fly Play in Rechnung stellen, ein visueller Überblick: 

Hotel und Tranfer

Sofern eine Übernachtung notwendig wird, können die hierfür anfallenden Kosten der Airline in Rechnung gestellt werden. Genauso die Kosten für den Transfer zwischen Hotel und Flughafen

Essen & Trinken

Während längerer Wartezeiten muss Fly Play für Verpflegung aufkommen. Hierzu zählen Essen & Trinken, sowie Getränke. Nicht erstattet werden Kosten für alkoholische Getränke. 

Kommunikationsmittel

Während der Wartezeit müssen Sie die Möglichkeit zur Kommunikation bekommen. Die Airline muss die Möglichkeit bekommen Mails und Faxe zu senden und zu empfangen und Telefonate zu führen. 

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