Flugverspätung bei Fly Play? Sichern Sie sich, was Ihnen zusteht!
- Schnell, sicher, zuverlässig
- In weniger als 2 Minuten zum Ziel
- Provision nur 19,95 % zzgl. MwSt.
Konnten Sie nicht befördert werden oder kam Ihr Fly Play Flieger mit erheblicher Verspätung an? Flugvorfälle und Ausfälle können belastend sein, gerade wenn Sie hierdurch um Ihre kostbare Urlaubszeit gebracht werden! Doch was viele nicht wissen: In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600€ pro Person!
Bei der SOS Flug sind wir uns der Strapazen von Flugvorfällen bewusst und möchten Sie daher möglichst stressfrei dabei unterstützen, sich Ihre Entschädigung zu sichern! Wir übernehmen sämtliche Kommunikation mit Fly Play und setzen Ihre Rechte durch! Hierbei bleiben wir hartnäckig und schrecken auch nicht davor zurück, notfalls gerichtliche Schritte gegen die Airline einzuleiten.
Holen Sie sich Ihre rechtmäßige Entschädigung – schnell, einfach und ohne Stress. Egal ob verspätet, gestrichen oder umgeleitet: Unsere Experten für Fluggastrechte kämpfen für Sie, damit Sie das bekommen, was Ihnen zusteht. Keine Kosten im Voraus – wir verdienen nur, wenn Sie gewinnen!
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."
Fly Play Entschädigung sichern! einfach und bequem.
Der Flugvorfall muss zu einem Entschädigungsanspruch berechtigen. Dies ist nicht bei jeder Verspätung gegeben. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie, wenn Sie wegen einer verschuldeten Überbuchung oder Annullierung gar nicht befördert werden konnten, oder aber Ihr Ziel erheblich verspätet erreichten. Ein Anspruch scheidet aus, sofern die Airline nicht für den Flugvorfall verantwortlich ist, weil höhere Gewalt gegeben ist.
Der Flugvorfall muss in den Verantwortungsbereich der Airline fallen. Voraussetzung hierfür ist, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Kommt es zu einem Flugvorfall, welcher auf höherer Gewalt beruht, entfällt der Erstattungsanspruch. Nicht im Verantwortungsbereich der Airline liegen beispielsweise Flugvorfälle wegen Streik von Drittparteien, politischer Ausnahmezustände oder extremer Wetterbedingungen.
Voraussetzung Ihres Anspruches ist, dass Sie sich pünktlich am Gate zur Abfertigung eingefunden haben. Wann Sie sich einzufinden haben, wird Ihnen im Rahmen des Buchungsprozesses oftmals durch die Airline kommuniziert. Erfolgt keine Benachrichtig, greift Art. 3 der EU-Fluggastrechteverordnung. Demnach sollten Sie spätestens 45 Minuten vor geplantem Abflug zum Gate sein. Hier erfahren Sie, wann Sie am Besten am Flughafen eintreffen sollten.
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Unkompliziert und kostenlos.
Bei einer Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden haben Sie das Recht auf eine Entschädigung. Wichtig: Entscheidend ist, wann Sie Ihr Endziel erreichen, nicht die Abflugverspätung. Es kommt also nicht darauf an, wie lange Sie am Abflug Flughafen warten mussten, sondern entscheidend ist lediglich mit wie viel Verzögerung Sie Ihren Zielflughafen erreicht haben.
Indem Sie bereits am Flughafen die Annullierung oder Verspätung dokumentieren, können Sie sich die Geltendmachung Ihrer Ansprüche erleichtern. Fragen Sie hierzu das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen sich dies - wenn möglich- schriftlich bestätigen.
Kam es zu einer Annullierung Ihres Fluges mit Fly Play? Auch in diesem Fall können Ihnen Ansprüche entsprechend der EU-Fluggastrechteverordnung zustehen. In Betracht kommen sowohl eine Entschädigung, als auch eine Rückerstattung des Ticketpreises. Ausschlaggebend für die Frage, ob ein Entschädigungsanspruch besteht oder nicht ist, wann Sie über die Annullierung informiert worden sind. Fly Play ist zur Zahlung verpflichtet, sofern Sie nicht mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert worden sind. Sie haben sodann die Wahl zwischen
Zeitpunkt der Benachrichtigung | alternativer Abflug | alternative Ankunft |
---|---|---|
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug | max. 2 Stunden früher | max. 4 Stunden später |
weniger als 7 Tage vor Abflug | max. 1 Stunde früher | max. 2 Stunden später |
Das Verpassen eines Anschlussfluges kann verschiedene Gründe haben, darunter:
Das Verpassen eines Anschlussfluges kann nicht nur stressig sein, sondern auch mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden. Doch Fluggäste sind in solchen Situationen nicht schutzlos: Es gibt klare gesetzliche Regelungen, die Ansprüche und Rechte definieren.
Die EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) regelt die Ansprüche von Reisenden bei Flugproblemen, sofern der Abflugort oder die Fluggesellschaft in der EU liegt. Folgende Rechte stehen Ihnen zu, wenn Sie einen Anschlussflug verpassen:
1. Ersatzbeförderung
Wenn Sie Ihren Anschlussflug verpassen, ist die Airline verpflichtet, eine alternative Beförderung zu Ihrem Zielort zu organisieren. Das bedeutet: Sie werden auf einen anderen Flug umgebucht.
In manchen Fällen können andere Verkehrsmittel (z. B. Bahn) als Ersatz angeboten werden.
2. Recht auf Betreuung
Während Sie auf einen Ersatzflug warten, muss die Airline Betreuungsleistungen anbieten. Dazu gehören: Kostenfreie Mahlzeiten und Erfrischungen (je nach Wartezeit).
Zwei kostenlose Telefongespräche, E-Mails oder Fax-Nachrichten.
Unterkunft und Transport, falls ein Ersatzflug erst am nächsten Tag möglich ist.
3. Entschädigungsansprüche
Unter bestimmten Bedingungen können Sie eine finanzielle Entschädigung für die Unannehmlichkeiten beanspruchen. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Schnell und kostenlos.
Ja, neben der festgelegten Entschädigungspauschale können Sie auch Mehrkosten, geltend machen, die Ihnen durch die Verspätung oder Annullierung entstanden sind:
Sofern eine Übernachtung notwendig wird, können die hierfür anfallenden Kosten der Airline in Rechnung gestellt werden. Genauso die Kosten für den Transfer zwischen Hotel und Flughafen.
Während längerer Wartezeiten muss Fly Play für Verpflegung aufkommen. Hierzu zählen Essen & Trinken, sowie Getränke. Nicht erstattet werden Kosten für alkoholische Getränke.
Während der Wartezeit müssen Sie die Möglichkeit zur Kommunikation bekommen. Die Airline muss die Möglichkeit bekommen Mails und Faxe zu senden und zu empfangen und Telefonate zu führen.
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Unkompliziert und kostenlos.
Langwierig und aussichtslos
Einfach, schnell und unkompliziert
Mit Kosten verbunden
Sie können Ihren Anspruch auf Entschädigung gegen Fly Play mit unserem Entschädigungsrechner überprüfen. Geben Sie einfach Ihre Flugnummer und Ihr Flugdatum ein und klicken dann auf "KOSTENLOS PRÜFEN". Dann erhalten Sie auch schon das Ergebnis. Wenn Ihnen eine Entschädigung gegen Fly Play nach unserem Entschädigungsrechner zusteht, können Sie uns gerne mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen. Ihnen entstehen keine versteckten Kosten, wir behalten nur im Erfolgsfall eine Provision von der ausgezahlten Entschädigung ein.
Jetzt Anspruch prüfen! Schnell, unkompliziert und kostenlos.