German Airways Entschädigung bei Flugverspätung Flugausfall

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German Airways Entschädigung bei Flugverspätung sichern!

German Airways

German Airways
Foto: Markus Mainka/AdobeStock
IATA-Code: ZQ
ICAO-Code: GER
Gründung: 1974
Sitz: Köln, Deutschland
Heimatflughafen: Köln/Bonn (CGN)
Ziele: international und national
Flottenstärke: 9 Flugzeuge
Website germanairways.com

Hatten Sie eine Verspätung mit German Airways? Hat German Airways Ihren Flug annulliert oder Sie wurden aufgrund einer Überbuchung gar nicht erst befördert? Nehmen Sie dies nicht einfach hin, sondern fordern Sie jetzt eine Entschädigung sowie Rückerstattung von German Airways! 

Wir informieren Sie darüber, unter welchen Voraussetzungen Sie von German Airways eine Entschädigung sowie eine Rückerstattung erhalten, wenn es zu einer Flugverspätung oder Annullierung kommt. Auch im Fall einer Überbuchung können Sie von German Airways eine Entschädigung verlangen. Nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner und prüfen Sie Ihren Anspruch schnell und einfach. Die Durchsetzung Ihres Anspruchs übernehmen wir dann für Sie. 

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."

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German Airways Entschädigung - diese Voraussetzungen müssen vorliegen

Hatte Ihr German Airways Flug eine Verspätung oder wurde annulliert, steht Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung sowie eine Rückerstattung zu. Gleiches gilt, wenn German Airways Ihnen die Beförderung aufgrund einer Überbuchung verweigert. Damit Sie eine Entschädigung geltend machen können, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

3 Stunden Verspätung oder Annullierung

Eine Entschädigung von German Airways können Sie in mehreren Fällen verlangen. Einerseits bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden. Für die Berechnung der Verspätung ist der Zeitpunkt maßgeblich, an dem die Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird. Auch eine Annullierung kann einen Entschädigungsanspruch gegen German Airways auslösen, sofern diese kurzfristig erfolgt. Sie haben ebenso einen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie aufgrund einer Überbuchung nicht von German Airways befördert wurden. 

 

Rechtzeitig am Gate erscheinen

Fluggäste müssen sich rechtzeitig am Gate einfinden, damit Sie im Fall einer Verspätung oder Annullierung eine Entschädigung verlangen können. Typischerweise wird Ihr Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft Ihnen mitteilen, wann Sie sich am Gate einfinden sollen. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, schreibt Art. 3 der EU-Fluggastrechteverordnung vor, dass Sie sich spätestens 45 Minuten vor dem geplanten Abflug zum Gate begeben müssen. Hier erfahren Sie, wann Sie idealerweise am Flughafen eintreffen sollten, um stressfrei in den Urlaub fliegen zu können

Außergewöhnliche Umstände

Um einen Anspruch auf Entschädigung zu erhalten, dürfen zudem keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Darunter versteht man Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, jedoch außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen. Konkret davon erfasst sind unter anderem Unwetter, Naturkatastrophen und Vogelschläge. Unter gewissen Voraussetzungen können auch Streiks darunter fallen. Dagegen zählen technische Probleme sowie eine erkrankte Besatzung nicht zu außergewöhnlichen Umständen.

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Mein German Airways Flug ist verspätet - kann ich eine Entschädigung verlangen?

Hat Ihr Flug mit German Airways eine Verspätung von mindestens drei Stunden, können Sie von der Airline eine Entschädigung verlangen. Dabei kommt es entscheidend auf Ihre Ankunftsverspätung an, was bedeutet, dass das Öffnen der Flugzeugtür am Zielflughafen maßgeblich für die Berechnung der Verspätung ist. Kann German Airways sich jedoch erfolgreich auf das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen berufen, kann sie die Auszahlung einer Entschädigung verweigern. Unter solche Umstände fallen insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter sowie Vogelschläge. In gewissen Konstellationen können auch Streiks darunter fallen. Führen hingegen technische Probleme oder eine erkrankte Besatzung zu der Verspätung oder einer Annullierung, kann sich German Airways nicht außergewöhnliche Umstände berufen. 

Vorsicht: Oftmals versuchen Airlines sich pauschal auf außergewöhnliche Umstände zu berufen, um keine Entschädigung auszahlen zu müssen.   

Wie hoch fällt meine German Airways Entschädigung aus?

Wie hoch Ihre Entschädigung gegen German Airways ausfällt, hängt von der zurückgelegten Flugstrecke ab. Für einen Kurzstreckenflug erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 250 EUR pro Fluggast. Bei einem Mittelstreckenflug muss die Airline Ihnen 400 EUR zahlen und bei einem Langstreckenflug erhalten Sie 600 EUR von German Airways. Befinden sich jedoch Start und Ziel Ihres Flug innerhalb der EU (innergemeinschaftlicher Flug), wird der Anspruch unabhängig von der zurückgelegten Strecke auf 400 EUR begrenzt. Außerdem hat German Airways die Möglichkeit, den Anspruch um 50 % zu kürzen, wenn die Verspätung des angebotenen Ersatzflugs bei einem Kurzstreckenflug unter zwei Stunden, bei einem Mittelstreckenflug unter drei Stunden und bei einem Langstreckenflug unter vier Stunden beträgt. 

Habe ich bei einer Verspätung mit German Airways einen Anspruch auf Betreuungsleistungen?

Kommt es bei Ihrem Flug mit German Airways zu einer Verspätung, muss die Airline Ihnen gegenüber unter bestimmten Voraussetzungen Betreuungsleistungen erbringen. Dazu gehört das Anbieten von Mahlzeiten und Erfrischungen. Daneben muss die Airline Ihnen die Möglichkeit geben, kostenlos mindestens zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu versenden. Diese Leistungen muss German Airways dann erbringen, wenn ein Kurzstreckenflug eine Verspätung von zwei Stunden, ein Mittelstreckenflug eine Verspätung von drei Stunden und ein Langstreckenflug eine Verspätung von vier Stunden hat.  

Ihr Flug war verspätet oder wurde annulliert? Machen Sie Ihre Ansprüche geltend!

Sofern der Flieger mehr als 3 Stunden später gelandet ist als geplant, haben Sie nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung folgende Ansprüche:

Kurzstrecke

Berlin - München

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

600 €

German Airways hat meinen Flug annulliert - welche Rechte kann ich geltend machen?

Wenn German Airways Ihren Flug kurzfristig absagt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung und eine Rückerstattung von der Airline verlangen. Dazu muss die Airline Sie später als 14 Tage vor Ihrem geplanten Abflug über die Annullierung in Kenntnis gesetzt haben. Hat German Airways Sie jedoch spätestens 14 Tage vor dem Abflug darüber informiert, dass der Flug gestrichen wird, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Zusätzlich können Sie von German Airways eine Rückerstattung fordern. Sie haben die Wahl, ob Sie 

  • eine Rückerstattung Ihrer Ticketkosten oder
  • einen Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • eine alternative Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem Zeitpunkt nach Ihrem Wunsch (vorbehaltlich verfügbarer Plätze)

von der Airline erhalten möchten. Wenn Sie eine Rückerstattung geltend machen wollen, müssen Sie sich dafür immer an die ausführende Fluggesellschaft wenden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihren Flug über ein Onlinereiseportal oder in einem Reisebüro gebucht haben. 

Wir empfehlen: Um die Durchsetzung Ihres Entschädigungsanspruchs zu erleichtern, können Sie noch am Flughafen die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Fragen Sie auch das Flughafenpersonal nach dem Grund der Verspätung oder Annullierung und lassen Sie sich das Flugproblem schriftlich bestätigen.  

Keine Entschädigung bei einem Ersatzflug in folgendem Zeitfenster:

Zeitpunkt der Benachrichtigung alternativer Abflug alternative Ankunft
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug max. 2 Stunden früher max. 4 Stunden später
weniger als 7 Tage vor Abflug max. 1 Stunde früher max. 2 Stunden später

Informiert German Airways Sie zwischen sieben Tagen und zwei Wochen vor dem geplanten Abflug über den Flugausfall und bietet Ihnen ein Ersatzflug an, der maximal zwei Stunden früher und höchstens vier Stunden später als der ursprünglich geplante Flug am Ziel ankommt, entfällt ein Entschädigungsanspruch. Erfolgt die Benachrichtigung später als sieben Tage vor dem Abflug und Sie erhalten einen Alternativflug, der höchstens eine Stunde früher und maximal zwei Stunden später als der annullierte Flug am Zielflughafen landet, entfällt ebenso ein Anspruch auf Entschädigung. Erfolgt die Ankunft mit Ihrem Ersatzflug jedoch nicht innerhalb des oben genannten Zeitfensters, besteht weiterhin ein Anspruch auf Entschädigung gegen German Airways.

Flugverspätung mit German Airways - kann ich eine Rückerstattung verlangen?

Beträgt Ihre Ankunftsverspätung mehr als fünf Stunden, können Sie vom Beförderungsvertrag zurücktreten und eine Rückerstattung Ihres Ticketspreises von German Airways fordern. Sie können sich nach Art. 8 der EU-Fluggastrechteverordnung entscheiden für

  • eine Rückerstattung des Ticketpreises oder
  • einen Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • eine alternative Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einem Zeitpunkt Ihrer Wahl (vorbehaltlich verfügbarer Plätze)

 

Welche Ansprüche habe ich bei einer Nichtbeförderung gegen German Airways? 

Wurden Sie von German Airways aufgrund einer Überbuchung nicht befördert, können Sie ebenfalls eine Entschädigung sowie eine Rückerstattung verlangen. Auch in diesem Fall steht es Ihnen frei, ob Sie

  • eine Rückerstattung des gezahlten Ticketpreises oder
  • eine Rückbeförderung zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • eine alternative Beförderung zum frühestmöglichen oder einem Zeitpunkt Ihrer Wahl

erhalten wollen. 

 

Steht mir eine Entschädigung auch im Fall eines verpassten Anschlussflugs zu?

Haben Sie Ihren Anschlussflug nicht mehr erreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von German Airways verlangen. Dafür muss Ihre Ankunftsverspätung mindestens drei Stunden betragen. Maßgeblich ist dabei wieder der Zeitpunkt, an dem die Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird. Bei der Berechnung der Verspätung werden die Verspätung des Zubringerflugs und die Wartezeit am Flughafen nicht berücksichtigt, entscheidend ist allein die Verspätung Ihres Anschlussflugs.

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Unsere Erfahrungen mit der Zahlungsbereitschaft von German Airways

Die Airline German Airways ist eine deutsche Charterfluggsellschaft, die im Jahr 1974 gegründet wurde. Sie hat ihren Sitz in Köln und war bis zum Jahr 2020 unter dem Namen WDL Aviation bekannt.  

German Airways Fakten

German Airways ist eine im Jahr 1974 gegründete deutsche Charterfluggesellschaft mit Sitz in Köln. Die Airline bietet hauptsächlich Charterflüge für andere Fluggesellschaften an und fliegt größtenteils Ziele im deutschen und europäischen Raum an. Ihre aktuelle Flotte besteht aus insgesamt neun Flugzeugen mit einem Durchschnittsalter von 14,8 Jahren (Stand September 2022).

German Airways Trivia

German Airways erhielt nach der Lufthansa die zweite Betriebsgenehmigung in Deutschland. Die Airline wurde erst im Jahr 2020 Mitglied der IATA, der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung. 

Unsere Erfahrungen

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Airlines sich bei der Auszahlung einer Entschädigung sehr zögerlich zeigen, wenn Passagiere ihre Ansprüche selbst geltend machen. Wir können jedoch in den meisten Fällen erfolgreich zu einer außergerichtlichen Einigung mit den Airlines kommen, sodass Sie unkompliziert an Ihre Entschädigung gelangen. Profitieren Sie also von unseren Erfahrungen und überlassen uns die Durchsetzung Ihres Anspruchs.

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