Ihre Fluggastrechte bei GP Aviation Switzerland: SOS Flugverspätung hilft!

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Sichern Sie sich jetzt Ihre Ansprüche gegenüber der GP Aviation Switzerland!

GP Aviation Switzerland

GP Aviation Switzerland
CC BY-SA 4.0 - Lost Places 232
IATA-Code: IV
ICAO-Code: GPX
Gründung: 2015
Sitz: Zürich, Schweiz
Heimatflughafen: EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg
Ziele: international und national
Flottenstärke: 2 Flugzeuge
Website www.gpaviation.eu

Ein verpasster Flug oder eine stundenlange Verspätung ist nicht nur nervig und zeitaufwändig, sondern kann auch die ganze Urlaubsplanung durcheinanderbringen.  Doch wir haben gute Nachrichten: als Passagier sind Sie nicht auf sich gestellt- Die EU-Fluggastrechte-Verordnung steht Ihnen zur Seite und sichert Ihnen Entschädigungen

In diesem Artikel möchten wir Sie darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen Sie von GP Aviation Switzerland Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung haben und was Sie sonst noch geltend machen können. Nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner und prüfen Sie Ihren Anspruch schnell, einfach und unkompliziert. SOS-Flugverspätung unterstützt Sie dabei, Ihr Recht ohne Aufwand durchzusetzen – damit Sie für Ihre verlorene Zeit entschädigt werden- ohne Stress und ohne Kostenrisiko! 

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."

GP Aviation Switzerland sichern Sie sich jetzt Ihre Entschädigung! Schnell und unkompliziert.

Ihr Flug war verspätet oder wurde annulliert? Machen Sie Ihre Ansprüche geltend!

Bei einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden, haben Sie nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung folgende Ansprüche:

Kurzstrecke

Berlin - München

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

600 €

Anwendbarkeit der EU-Fluggastrechteverordnung bei Schweizer Airlines

Erstattungsansprüche ergeben sich aus der europäischen Fluggastrechteverordnung. Diese greift grundsätzlich nur für die Mitgliedsstaaten der europäischen Union und somit nicht für die Schweiz als Drittstaat. Die Schweiz hat sich jedoch freiwillig dazu entschieden, die EU-Fluggastrechteverordnung anzuerkennen, obwohl sie als Nicht-EU-Mitglied nicht dazu verpflichtet wäre. Dies hat zur Konsequenz, dass grundlegende Rechte für Passagiere auch in der Schweiz Gültigkeit erlangen, wie etwa die Erstattungsleistungen bei Überbuchungen oder Flugausfällen. 

Hinsichtlich der Ansprüche welche sich aus Verspätungen ergeben ist anzumerken, dass diese sich an sich nicht aus der Verordnung ergeben, sondern aus Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes. Da die Schweiz an EuGH-Urteile grundsätzlich nicht gebunden ist, bestehen bei Flugverspätungen daher keine automatischen Entschädigungsansprüche in der Schweiz. Gerne unterstützen wir Sie dennoch bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche, da Zahlungen häufig dennoch auf Kulanz erfolgen! 

Ihre Rechte als Passagier –Diese Ansprüche sieht die Verordnung vor!

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte bei Flugverspätungen und -annullierungen mit GP Aviation Switzerland. Häufig begegnet uns die Annahme, dass die Airline durch  Zahlung der Entschädigungspauschale sämtliche Ansprüche gegenüber des Passagiers abgegolten hat. Doch dem ist nicht so! Dem Passagier können neben der Entschädigungspauschale noch weitere Ansprüche zustehen! Hier erfahren Sie was Ihnen zusteht! 

alternative Beförderung

Kommt es auf Ihrer Flugroute zu Annullierungen oder längeren Verspätungen haben Sie als Passagier das Recht einer alternativen Beförderung. GP Aviation muss Ihnen also eine alternative Reiseoption anbieten, z. B. einen Ersatzflug zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder eine Fahrt mit Bus oder Bahn

 

Kommunikation

Die Airline GP Aviation muss Ihnen als Passagier Zugang zu Kommunikationsmitteln gewährleisten. Die Airline muss sicherstellen, dass Sie Zugang zu zwei Telefonaten, E-Mails oder Faxnachrichten erhalten, um Kontakt aufnehmen zu können. 

Verpflegung & Unterkunft

Bei längeren Wartezeiten haben Passagiere ein Anrecht auf angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen. Sofern ein veränderter Reiseverlauf eine Übernachtung notwendig macht, hat der Passagier ein Anrecht auf eine Hotelübernachtung, wie den Transfer zwischen Flughafen und Hotel. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Unkompliziert und kostenlos.

Wann greift die Verordnung nicht? Ausschluss Ihres Anspruches

Grundsätzlich sieht die Fluggastrechteverordnung Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche vor, sofern Sie Ihren Zielort mit einer hinreichenden Ankunftsverspätung erreichen oder aufgrund von Annullierung oder Überbuchung nicht befördert werden konnten. 

Dieser grundsätzliche Anspruch besteht für Sie allerdings nur dann, wenn der Flugvorfall im Einflussbereichs der ausführenden Airline lag. Das setzt voraus, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen. Kann sich GP Aviation Switzerland jedoch erfolgreich auf das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen berufen, kann sie die Auszahlung einer Entschädigung verweigern. Ein außergewöhnlicher Umstand ist immer dann anzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die die Airline nicht beherrschen konnte. Hierunter fallen zum Beispiel Naturkatastrophen, Unwetter sowie Vogelschläge oder auch der weltweite Software Ausfall vom 19.07.2024. In gewissen Konstellationen kann auch ein Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellen.  Führen hingegen technische Probleme oder eine erkrankte Besatzung zu der Verspätung oder Annullierung, kann sich GP Aviation Switzerland nicht außergewöhnliche Umstände berufen. Ihr Anspruch ist daher nicht ausgeschlossen. 

Achtung: Lassen Sie sich nicht davon beirren, dass sich Ihre Airline auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände verweist. Oftmals berufen sich Airlines pauschal auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, um  keine Entschädigung auszahlen zu müssen.

GP Aviation Airlines- Ein Überblick über Ihre ausführende Airline

GP Aviation Switzerland wurde 2015 gegründet und hat ihren Sitz in Zürich. Die Airline bietet vorrangig Charter- und Linienflüge an.

Flottenstruktur

GP Aviation Switzerland operiert mit einer  vergleichsweise kleinen Flotte, die hauptsächlich für Charterdienste und Linienflüge eingesetzt wird. Zu den häufig genutzten Flugzeugtypen gehören ältere Modelle, was bei vielen kleineren Airlines im Chartergeschäft üblich ist​. 

 

Streckennetz

Eine der Hauptstrecken ist die Verbindung zwischen Pristina im Kosovo und der Schweiz. Hierfür erhielt GP Aviation eine zunächst auf drei Jahre befristete Genehmigung durch die kosovarische Zivilluftfahrtbehörde. Der operative Stützpunkt der Airline für ihre Charterdienste zwischen der Schweiz und dem Kosovo liegt in Basel.

Erstattungsverhalten

Bislang sind relativ wenige erstattungspflichtige Flugvorfälle bekannt, was unter Anderem an dem geringen Flugaufkommen liegt. Es lässt sich jedoch die Tendenz ablesen, dass sich die Airline außergerichtlich nicht einigungsbereit zeigt und gerichtliche Schritte notwendig werden. Doch wir schrecken nicht davor zurück, Ihre Rechte notfalls auch gerichtlich durchzusetzen!

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Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie bequem und kostenlos Ihren Anspruch auf Entschädigung gegen GP Aviation Switzerland prüfen. Dafür müssen Sie nur Ihre Flugnummer und Ihr Flugdatum eingeben und auf "KOSTENLOS PRÜFEN" klicken. Anschließend erhalten Sie Ihr Ergebnis. Ergeben die Berechnungen, dass Ihnen ein Anspruch auf Entschädigung zusteht, können Sie uns damit beauftragen, Ihren Anspruch für Sie durchzusetzen. 

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