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Sichern Sie sich, was Ihnen zusteht: Ihre Entschädigungsansprüche gegenüber Hop!

HOP!

HOP!
CC BY-SA 4.0 - Gyrostat
IATA-Code: A5
ICAO: HOP
Gründung: 2019
Drehkreuz: Paris-Charles-de-Gaulle
Sitz: Bouguenais, Frankreich
Heimatflughafen: Paris-Charles-de-Gaulle
Ziele: national und international
Flottenstärke: 36 Flugzeuge
Mitarbeiter: 3.000 Mitarbeiter
Allianz: SkyTeam
Website

Sie haben einen Flug mit HOP! gebucht und sind von einer Verspätung,  Annullierung oder Überbuchung betroffen? Diese Situationen sind nicht nur ärgerlich, sondern können Ihre weiteren Reisepläne auch erheblich beeinträchtigen. Aber wussten Sie, dass Ihnen unter bestimmten Umständen finanzielle Entschädigung zusteht?

HOP!, eine Tochtergesellschaft von Air France, bietet Verbindungen zu vielen europäischen Städten an. Doch auch diese Airline bleibt von Verspätungen, kurzfristigen Flugstreichungen oder anderen Flugvorfällen nicht verschont. Doch hier kommen wir ins Spiel!

Wussten Sie, dass die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004) Ihnen bis zu 600 € Entschädigung zusichert, wenn Ihr Flug erhebliche Probleme verursacht? Lassen Sie sich nicht mit vagen Erklärungen abspeisen – informieren Sie sich über Ihre Ansprüche und handeln Sie! Sie möchten die Höhe Ihrer Entschädigung berechnen? Dann nutzen Sie ganz einfach unseren Entschädigungsrechner!

 

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."

Hop! Entschädigung sichern. Schnell und kostenlos.

Sichern Sie Sich Ihre Entschädigungsansprüche gegen HOP!

Wenn Sie einen Flug mit HOP! geplant haben, kann es vorkommen, dass Ihre Reise durch eine Verspätung,  Annullierung oder Überbuchung beeinträchtigt wird. Solche Situationen sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch hohe Kosten verursachen – sei es durch verpasste Termine, zusätzliche Übernachtungen oder alternative Reisemittel.

Zum Glück schützt die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004) Passagiere bei solchen Vorfällen. In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigungen von bis zu 600 Euro, sowie zusätzlich entstandene Mehrkosten. Selbst wenn die Airline den Vorfall nicht direkt verschuldet hat. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie Ihre Rechte bei HOP! erfolgreich geltend machen können.

Unter folgenden Voraussetzungen haben Sie Ansprüche gegenüber HOP!

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung kann Ihnen eine Entschädigung zustehen, wenn nachfolge Kriterien erfüllt sind:

Flugvorfall

Anspruchsberechtigt sind Sie, sofern es auf Ihrem HOP! Flug zu einem Flugvorfall gekommen ist. In Betracht kommt eine Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden oder eine Nichtbeförderung wegen Annullierung oder Überbuchung des Fluges. Ansprüche aus Ihrem HOP! Flugvorfall können Sie bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen! 

Rechtzeitiges Erscheinen

Voraussetzung Ihrer Entschädigungszahlung ist, dass Sie sich am Tag des Fluges rechtzeitig am Gate eingefunden haben. Konkrete Abfertigungszeiten erhalten Sie oftmals durch HOP! mitgeteilt, oder aber durch Ihren Reiseveranstalter.  Ist dies nicht der Fall greift Art 3 EG 261/2004. Demnach haben Sie sich 45 Minuten vor Abflug am Gate einzufinden. 

Bestätigte Buchung

Darüber hinaus benötigen Sie eine Buchungsbestätigung für den betroffenen Flug. Entscheidend ist, dass Ihre Bestätigung folgende Angaben enthält: 

  • Ihr Name,
  • der Austeller der Buchung,
  • die Flugstrecke,
  • die Flugnummer,
  • die Flugzeiten und
  • ggf. die Buchungsnummer der Airline oder die Ticketnummer

 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Unkompliziert und kostenlos.

Entschädigungspauschale: Wie hoch fällt meine Entschädigungszahlung aus?

Die Höhe Ihrer Entschädigung hängt von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung ab. Laut EU-Fluggastrechte-Verordnung können Sie bis zu 600 Euro pro Person erhalten! Entscheidend ist, ob der Flug über 3 Stunden verspätet war oder gar ganz ausgefallen ist. Auch bei Nichtbeförderung (z. B. Überbuchung) haben Sie Anspruch auf eine pauschale Zahlung. Lassen Sie Ihren Fall prüfen und sichern Sie sich, was Ihnen zusteht.

  • Kurzstreckenflug als Entschädigung 250 EUR pro Fluggast
  • Mittelstreckenflug als Entschädigung 400 EUR pro Fluggast
  • Langstreckenflug als Entschädigung 600 EUR pro Fluggast

Bei Flügen, deren Start und Ziel innerhalb der EU (innergemeinschaftliche Flüge) liegen, wird der Entschädigungsanspruch unabhängig von der zurückgelegten Flugstrecke auf eine Höhe von 400 EUR begrenzt.

Ihr Flug war verspätet oder wurde annulliert? Machen Sie Ihre Ansprüche geltend!

Sofern der Flieger mehr als 3 Stunden später gelandet ist als geplant, haben Sie nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung folgende Ansprüche:

Kurzstrecke

Berlin - München

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

600 €

Habe ich neben der Entschädigungspauschale weitere Ansprüche?

Bei längeren Verspätungen sind Airlines verpflichtet, Ihnen Betreuungsleistungen anzubieten. Das bedeutet: kostenlose Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls Hotelübernachtungen inklusive Transfer. Diese Leistungen stehen Ihnen ab einer Wartezeit von 2 Stunden (bei Kurzstreckenflügen) zu. Nutzen Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich nicht abwimmeln! Informieren Sie sich hier über Ihre Ansprüche und profitieren Sie von unserem Ratgeber für Flugpassagiere.

Ihre Betreuungsleistungen auf einen Blick

Neben der festgelegten Pauschale haben Sie Anspruch auf folgende Betreuungsleistungen: 

Kommunikation

HOP! muss Ihnen die Möglichkeit einräumen E-Mails oder Fax abrufen und senden zu können oder Ihnen Gelegenheit für zwei kostenlose Telefonate geben. 

Hotel und Tranfer

Sofern Ihre Wartezeit über Nacht geht, ist HOP! verpflichtet Ihnen eine Hotelübernachtung zu organisieren und den Transfer zwischen Hotel und Flughafen zu gewährleisten. 

Verpflegung

Die Airline ist verpflichtet Ihnen während der Wartezeiten Snacks und Mahlzeiten, sowie Getränke wie zum Beispiel Wasser oder Tee bereitzustellen. 

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Kann ich darüber hinausgehend Mehrkosten geltend machen?

Flugausfälle, Verspätungen oder Überbuchungen können nicht nur stressig sein, sondern auch unerwartete Kosten verursachen. Die gute Nachricht: Laut EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004) haben Passagiere das Recht, entstandene Mehrkosten bei Flugvorfällen erstattet zu bekommen. Doch was bedeutet das genau und wie setzen Sie Ihre Ansprüche durch? Hier erfahren Sie alles Wichtige!

Was sind Mehrkosten bei Flugvorfällen?

Mehrkosten entstehen, wenn ein Flugproblem zusätzliche Ausgaben verursacht, die Passagiere nicht hätten, wäre der Flug wie geplant verlaufen.

Beispiele dafür sind:

  • Hotelübernachtungen, falls Sie eine Nacht am Ziel- oder Abflughafen bleiben müssen.
  • Mahlzeiten und Getränke, während Sie auf den nächsten Flug warten.
  • Transportkosten, etwa für ein Taxi, einen Mietwagen oder öffentliche Verkehrsmittel, falls Sie alternative Verbindungen nutzen müssen.
  • Neue Flugtickets, falls Sie selbst einen Ersatzflug buchen mussten, weil die Airline keinen angeboten hat.

Wann sind die Mehrkosten erstattungsfähig?

Ihre Mehrkosten können ersetzt werden, wenn:

  • Der Flugausfall oder die Verspätung durch die Airline verschuldet wurde (z. B. technische Defekte, Überbuchung).
  • Sie Ihre Ausgaben belegen können (bewahren Sie alle Rechnungen und Quittungen auf!).
  • Sie die zusätzlichen Kosten in einem angemessenen Rahmen halten. Luxuslösungen wie 5-Sterne-Hotels oder teure Mahlzeiten werden meist nicht erstattet.
  • Es sich nicht um alkoholische Getränke handelt, diese werden nicht erstattet. 

Daher unser Tipp: Bewahren Sie Ihre Belege gut auf und dokumentieren Sie Ihren Flugvorfall, um Ihre Ansprüche auf Mehrkosten zu sichern! 

Fazit: Nutzen Sie Ihre Rechte!

Viele Passagiere verzichten auf eine Erstattung, schlicht weil sie ihre Ansprüche nicht kennen! Dazu kommt, dass viele Fluggastportale die Geltendmachung von Mehrkosten wegen des erhöhten Aufwandes nicht anbieten. Doch wir möchten Sie umfassend unterstützen und Ihre vollständigen Ansprüche sichern! Nutzen Sie Ihre Rechte, fordern Sie Ihre Ausgaben zurück und lassen Sie sich nicht abwimmeln!

Warum SOS Flugverspätung beauftragen?

Sie sind noch nicht überzeugt? Viele Fluggastportale berechnen wesentlich höhere Provisionen als SOS-Flugverspätung. Bei uns bleibt Ihnen mehr von Ihrer Entschädigung: Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. Bei SOS-Flugverspätung leiten Sie erfahrene Rechtsexpert:innen absolut stressfrei und ohne Papierkram zu Ihrer Entschädigung.

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SOS Flugverspätung hilft Ihnen zu Entschädigung von HOP!

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihnen einen Anspruch auf Entschädigung gegen HOP! zusteht, können Sie dies einfach und unkompliziert mithilfe unseres Entschädigungsrechners überprüfen. Sie müssen dafür nichts weiter tun, als Ihre Flugnummer und Ihr Flugdatum in das Formular einzugeben. Um Ihr Ergebnis zu erhalten, klicken Sie einfach auf "Kostenlos prüfen". Kommt unser Entschädigungsrechner zu dem Ergebnis, dass Sie eine Anspruch auf Entschädigung gegen HOP! haben, können wir gerne die Durchsetzung Ihres Anspruchs für Sie übernehmen. Die Verhandlung mit HOP! wird von Anfang an von den erfahrenen Rechtsexpert:innen der SOS Flugverspätung für Sie übernommen. Es fallen dabei keine versteckten Kosten für Sie an, da wir eine Provision von der ausgezahlten Entschädigung nur einbehalten, wenn wir in Ihrem Fall erfolgreich sind. Mit SOS Flugverspätung kommen Sie schnell und einfach zu Ihrer Entschädigung von HOP!

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