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HOP!

HOP!
CC BY-SA 4.0 - Gyrostat
IATA-Code: A5
ICAO: HOP
Gründung: 2019
Drehkreuz: Paris-Charles-de-Gaulle
Sitz: Bouguenais, Frankreich
Heimatflughafen: Paris-Charles-de-Gaulle
Ziele: national und international
Flottenstärke: 36 Flugzeuge
Mitarbeiter: 3.000 Mitarbeiter
Allianz: SkyTeam
Website

Sie haben einen Flug mit HOP! gebucht und sind von einer Verspätung,  Annullierung oder Überbuchung betroffen? Diese Situationen sind nicht nur ärgerlich, sondern können Ihre weiteren Reisepläne auch erheblich beeinträchtigen. Aber wussten Sie, dass Ihnen unter bestimmten Umständen finanzielle Entschädigung zusteht?

HOP!, eine Tochtergesellschaft von Air France, bietet Verbindungen zu vielen europäischen Städten an. Doch auch diese Airline bleibt von Flugvorfällen wie Verspätungen, kurzfristigen Flugstreichungen oder anderen Problemen nicht verschont. Genau hier kommen Ihre Rechte als Fluggast ins Spiel!

Wussten Sie, dass die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004) Ihnen bis zu 600 € Entschädigung zusichert, wenn Ihr Flug erhebliche Probleme verursacht? Lassen Sie sich nicht mit vagen Erklärungen abspeisen – informieren Sie sich über Ihre Ansprüche und handeln Sie! Sie möchten die Höhe Ihrer Entschädigung berechnen? Dann nutzen Sie ganz einfach unseren Entschädigungsrechner!

Auf unserer Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen über Flugvorfälle bei HOP! und wie Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung erfolgreich durchsetzen können.

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."

Hop! Entschädigung sichern. Schnell und kostenlos.

Das sind die Voraussetzungen, um Ihre Entschädigung gegen Scoot durchzusetzen!

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung kann Ihnen eine Entschädigung zustehen, wenn nachfolge Kriterien erfüllt sind:

Flugvorfall

Anspruchsberechtigt sind Sie, sofern es auf Ihrem HOP! Flug zu einem Flugvorfall gekommen ist. In Betracht kommt eine Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden oder eine Nichtbeförderung wegen Annullierung oder Überbuchung des Fluges. Ansprüche aus Ihrem HOP! Flugvorfall können Sie bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen! 

Rechtzeitiges Erscheinen

Voraussetzung Ihrer Entschädigungszahlung ist, dass Sie sich am Tag des Fluges rechtzeitig am Gate eingefunden haben. Konkrete Abfertigungszeiten erhalten Sie oftmals durch HOP! mitgeteilt, oder aber durch Ihren Reiseveranstalter.  Ist dies nicht der Fall greift Art 3 EG 261/2004. Demnach haben Sie sich 45 Minuten vor Abflug am Gate einzufinden. 

Bestätigte Buchung

Darüber hinaus benötigen Sie eine Buchungsbestätigung für den betroffenen Flug. Entscheidend ist, dass Ihre Bestätigung folgende Angaben enthält: 

  • Ihr Name,
  • der Austeller der Buchung,
  • die Flugstrecke,
  • die Flugnummer,
  • die Flugzeiten und
  • ggf. die Buchungsnummer der Airline oder die Ticketnummer

 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Unkompliziert und kostenlos.

Voraussetzungen der Entschädigung

Wenn Sie einen Flug mit HOP! geplant haben, kann es vorkommen, dass Ihre Reise durch eine Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung beeinträchtigt wird. Solche Situationen sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch hohe Kosten verursachen – sei es durch verpasste Termine, zusätzliche Übernachtungen oder alternative Reisemittel.

Zum Glück schützt die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004) Passagiere bei solchen Vorfällen. In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigungen von bis zu 600 Euro, sowie zusätzlich entstandene Mehrkosten. Selbst wenn die Airline den Vorfall nicht direkt verschuldet hat. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie Ihre Rechte bei HOP! erfolgreich geltend machen können.

Welche Entschädigungshöhe steht mir zu gegen Scoot?

Wie hoch die Entschädigung ausfällt, die Sie von Scoot verlangen können, hängt von der Länge der zurückgelegten Flugstrecke ab. Bei Mehrteiligen Flügen wird die Distanz zwischen dem Startflughafen und dem finalen Zielflughafen genommen. Sie haben dann folgende Ansprüche:

  • Kurzstreckenflug als Entschädigung 250 EUR pro Fluggast
  • Mittelstreckenflug als Entschädigung 400 EUR pro Fluggast
  • Langstreckenflug als Entschädigung 600 EUR pro Fluggast

Bei Flügen, deren Start und Ziel innerhalb der EU (innergemeinschaftliche Flüge) liegen, wird der Entschädigungsanspruch unabhängig von der zurückgelegten Flugstrecke auf eine Höhe von 400 EUR begrenzt.

Ich hatte zusätzliche Ausgaben - wer erstattet mir diese?

Abhängig von der Flugstrecke muss Ihnen Scoot schon ab zwei Stunden Wartezeit sogenannte Betreuungsleistungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung anbieten. Hierzu zählen z.B. Mahlzeiten und Getränke, sowie zwei Telefonate oder E-Mails, soweit dies für Sie notwendig ist. Sollte es sich um eine Übernachtverspätung handeln oder Sie werden nicht an Ihren Zielflughafen befördert, können Sie auch nach einem Hotel (je nach freier Kapazität) oder einem Transfer verlangen. Kommt Scoot dieser Verpflichtung nicht nach und müssen Sie sich auf eigene Kosten versorgen, so bewahren Sie bitte die Belege auf. Wir können die Ihnen entstandenen Mehrkosten zusammen mit der Entschädigung gegenüber Scoot geltend machen!

Ihr Flug war verspätet oder wurde annulliert? Machen Sie Ihre Ansprüche geltend!

Sofern der Flieger mehr als 3 Stunden später gelandet ist als geplant, haben Sie nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung folgende Ansprüche:

Kurzstrecke

Berlin - München

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

600 €

Scoot annullierte meinen Flug - welche Ansprüche habe ich?

Annulliert Scoot Ihren Flug, können Sie grundsätzlich von der Airline eine Entschädigung verlangen. Dies trifft nur zu, wenn Ihnen die Annullierung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug mitgeteilt wurden. Ferner müssen Sie diese Information erhalten. Es reicht nicht aus, wenn die Fluggesellschaft nur Ihr Reisebüro oder Ihren Reisevermittler informiert.

Neben der Entschädigung können Sie nach dem Art. 8 der EU-Fluggastrechteverordnung auch eine Rückerstattung des ursprünglich gezahlten Flugtickets verlangen. Den Anspruch auf Entschädigung oder die Rückerstattung müssen Sie immer gegen die ausführende Fluggesellschaft geltend machen. Den Hinweis dazu, wer tatsächlich den Flug ausgeführt hat oder ausführen sollte, finden Sie jeweils auf der Buchungsbestätigung als "operated by".

Unsere Empfehlung für Sie: Sie können bereits dadurch, dass Sie noch am Flughafen die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren, die Durchsetzung Ihres Entschädigungsanspruchs vereinfachen. Holen Sie sich eine schriftlich Bestätigung der Annullierung oder Verspätung beim Flughafenpersonal und fragen Sie auch nach, ob das Personal Kenntnis über den Grund für das Flugproblem hat. Mit diesen Schritten verbessern Sie Chance, Ihren Entschädigungsanspruch erfolgreich durchsetzen, erheblich.

Keine Entschädigung bei einem Ersatzflug in folgendem Zeitfenster:

Zeitpunkt der Benachrichtigung alternativer Abflug alternative Ankunft
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug max. 2 Stunden früher max. 4 Stunden später
weniger als 7 Tage vor Abflug max. 1 Stunde früher max. 2 Stunden später

Wenn Sie von Scoot zwischen sieben und 14 Tagen vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert werden und Scoot Ihnen einen Ersatzflug anbietet, der maximal zwei Stunden früher und höchstens vier Stunden später als der ursprünglich geplante Flug am Ziel ankommt, entfällt ein Entschädigungsanspruch.

Informiert Scoot Sie später als sieben Tage vor dem Abflug über den Flugausfall und Sie erhalten einen Alternativflug, welcher höchstens eine Stunde früher und maximal zwei Stunden später als der annullierte Flug am Zielflughafen landet, steht Ihnen ebenfalls keine Entschädigung zu.

Sofern der Alternativflug allerdings außerhalb der oben genannten Zeitfenster liegt, besteht weiterhin ein Anspruch auf Entschädigung.

Unsere Erfahrung mit Scoot

Bei Scoot handelt es sich um eine Low-Cost-Fluggesellschaft mit Sitz in Singapur, die überwiegend internationale Ziele anfliegt.

Fakten über Scoot

Scoot ist eine im Jahre 2011 gegründete Low-Cost Fluggesellschaft. Sie gehört zu 100 % der Singapur Airlines Group und ist deren preisgünstigere Tochtergesellschaft. Mit über 60 Zielen in 17 Ländern in Asien, Europa, Australien und dem Nahen Ostern gehört Scoot zu einer attraktiven Fluggesellschaft besonders für internationale Verbindungen.

Triviales über Scoot

Scoot wurde nach dem Maskottchen auf ihren Maschinen benannt, einem niedlichen gelben Flugzeug namens "Scooty". Und haben Sie in einer Scoot-Maschine schon einmal das Licht angemacht? In ihren Bordkabinen nutzt die Airline farbenfrohe LED-Beleuchtung für eine angenehmere Flugatmosphäre. 

Erfahrung mit Scoot

Unsere Erfahrungen mit Scoot sind sehr positiv. Die Fluggesellschaft zeigt sich äußerst zügig und kooperativ in der Bearbeitung. Unsere Rechtsexpert:innen konnten in jedem Fall eine außergerichtlich Einigungen erzielen. Sollten Sie also einen Flugvorfall mit Scoot haben, überlassen Sie uns die Durchsetzung Ihres Anspruchs und profitieren dabei von unseren Erfahrungen.

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Ich habe meinen Anschlussflug mit Scoot verpasst - habe ich trotzdem Anspruch auf die Entschädigung?

Wenn sich Ihr Zubringerflug so stark verspätet, dass Sie Ihren Anschlussflug verpassen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Wichtig ist, dass Sie über eine einheitliche Buchung für die einzelnen Teilstrecken verfügen und dass Sie das Verpassen des Anschlussfluges nicht selbst zu verantworten haben. Sollten Sie bei etwaigen Kontrollen länger brauchen und dadurch zu spät am Gate des Anschlussfluges gelangen, steht Ihnen keine Entschädigung zu. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Mindestumsteigezeit. Für jeden Flughafen gibt es sogenannte minimum connecting times, die von Terminal zu Terminal unterschiedlich sein zu können. Informieren Sie sich gerne hierüber entweder direkt bei dem Flughafen oder der Fluggesellschaft. Soweit Ihr Zubringerflug so verspätet ist, dass Ihre Mindestumsteigezeit unterschritten wird, werden Sie das Gate des Anschlussfluges nicht mehr rechtzeitig erreichen. Die Fluggesellschaft bucht Sie in solchen Fällen meist automatisch um. Wenn Sie dann mit dem Ersatzflug letztlich mindestens drei Stunden später Ihr Zielort erreichen als geplant, steht Ihnen eine Entschädigung zu.

Warum SOS Flugverspätung beauftragen?

Sie sind noch nicht überzeugt? Viele Fluggastportale berechnen wesentlich höhere Provisionen als SOS-Flugverspätung. Bei uns bleibt Ihnen mehr von Ihrer Entschädigung: Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. Bei SOS-Flugverspätung leiten Sie erfahrene Rechtsexpert:innen absolut stressfrei und ohne Papierkram zu Ihrer Entschädigung.

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SOS Flugverspätung hilft Ihnen zu Entschädigung von Scoot!

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihnen einen Anspruch auf Entschädigung gegen Scoot zusteht, können Sie dies einfach und unkompliziert mithilfe unseres Entschädigungsrechners überprüfen. Sie müssen dafür nichts weiter tun, als Ihre Flugnummer und Ihr Flugdatum in das Formular einzugeben. Um Ihr Ergebnis zu erhalten, klicken Sie einfach auf "Kostenlos prüfen". Kommt unser Entschädigungsrechner zu dem Ergebnis, dass Sie eine Anspruch auf Entschädigung gegen Scoot haben, können wir gerne die Durchsetzung Ihres Anspruchs für Sie übernehmen. Die Verhandlung mit Scoot wird von Anfang an von den erfahrenen Rechtsexpert:innen der SOS Flugverspätung für Sie übernommen. Es fallen dabei keine versteckten Kosten für Sie an, da wir eine Provision von der ausgezahlten Entschädigung nur einbehalten, wenn wir in Ihrem Fall erfolgreich sind. Mit SOS Flugverspätung kommen Sie schnell und einfach zu Ihrer Entschädigung von Scoot!

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