Entschädigung bei Verspätung oder Flugausfall mit Iberia
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Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
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Unser Team übernimmt den gesamten Prozess – von der schnellen Prüfung Ihres Anspruchs bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte, notfalls auch vor Gericht. So können Sie sich entspannt zurücklehnen, während wir dafür sorgen, dass Sie Ihre Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.
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IATA-Code: | IB |
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ICAO-Code: | IBE |
Gründung: | 1927 |
Sitz: | Madrid, Spanien |
Heimatflughafen: | Madrid-Barajas |
Ziele: | international und national |
Flottenstärke: | 83 Flugzeuge |
Website | www.iberia.com |
Die Fluggesellschaft Iberia ist die größte Fluggesellschaft Spaniens mit Sitz in Madrid. Sie wurde im Jahr 1927 gegründet und ist seit 2011 Teil der International Airlines Group (IAG), zu der auch British Airways, Aer Lingus und Vueling gehören. Ihre aktuelle Flotte besteht aus 97 Flugzeugen mit einem durchschnittlichen Alter von 9,8 Jahren.
Iberia hat sich als führende europäische Fluggesellschaft für Verbindungen nach Lateinamerika etabliert. Mit einem umfangreichen Streckennetz, regelmäßigen Kapazitätserweiterungen und einem klaren Fokus auf diese Region bleibt Iberia die bevorzugte Wahl für Reisende zwischen Europa und Lateinamerika.
Iberia Express und Air Nostrum sind Iberia Tochtergesellschaften. Iberia Express ist eine Low-Cost-Tochter von Iberia, 2012 gegründet. Sie fliegt hauptsächlich Kurz- und Mittelstrecken innerhalb Europas und unterstützt Iberia bei der Zubringerfunktion für Langstreckenflüge ab Madrid. Air Nostrum operiert als Iberia Regional im Franchise für Iberia. Sie bedient hauptsächlich Regionalstrecken innerhalb Spaniens und zu nahegelegenen europäischen Zielen. Die Flotte besteht vor allem aus Turboprop- und kleinen Jet-Flugzeugen.
Unsere Erfahrung zeigt, dass sich Airlines in der Regel wenig zahlungsbereit zeigen, wenn Passagiere versuchen, ihre Ansprüche selbst geltend zu machen. Im Umgang mit uns zeigt sich Iberia jedoch durchaus kooperativ. Wir konnten schon häufig zu außergerichtlichen Einigungen mit der Airline kommen, obwohl diese in der Regel etwas länger braucht, um zu reagieren. Klagen sind dennoch keine Seltenheit. Mit unserer Hilfe wird bei der Auszahlung der Entschädigungsansprüche der notwendige Druck bei der Airline erzeugt.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Wir haben bereits erfolgreich Entschädigungsansprüche gegen mehr als 200 Airlines durchgesetzt. Sollte Iberia nicht zahlen, übernehmen wir als Partneranwälte die gerichtliche Durchsetzung. Für Sie ohne Zusatzkosten oder Aufwand. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen mit Iberia Rückerstattungen und unserer Routine!"
Wenn Ihr Flug eine Verspätung hatte, können Sie eine Entschädigung von Iberia verlangen, wenn diese mindestens drei Stunden beträgt. Für die Berechnung der Verspätung wird auf den Zeitpunkt abgestellt, an dem die Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird. Die Wartezeit am Flughafen wird dabei nicht mit einberechnet. Auch bei einer Flugannullierung können Sie von der Airline die Zahlung einer Entschädigung fordern, wenn diese kurzfristig erfolgte. Dies ist dann der Fall, wenn Sie später als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung in Kenntnis gesetzt wurden.
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht weiterhin nur dann, wenn Sie sich rechtzeitig am Gate zur Abfertigung eingefunden haben. Im Regelfall informiert die Airline Sie darüber, wann Sie am Gate sein sollen. Ist dies nicht der Fall, schreibt Art. 3 der EU-Fluggastrechteverordnung vor, dass Passagiere sich spätestens 45 Minuten vor dem Abflug zum Gate begeben müssen. Wann Sie am besten am Flughafen eintreffen sollten, erfahren Sie hier.
Desweiteren können außergewöhnliche Umstände einem Entschädigungsanspruch entgegenstehen. Darunter versteht man Ereignisse, dazu führen, dass es zu einem Flugvorfall kommt, die aber außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen. Dazu zählen insbesondere Unwetter, Vogelschläge sowie Naturkatastrophen. Im Einzelfall können auch Streiks darunter fallen. Probleme technischer Natur und erkranktes Bordpersonal hingegen zählen nicht zu außergewöhnlichen Umständen.
Hat sich Ihr Flug mit Iberia verspätet, können Sie grundsätzlich eine Entschädigung von der Airline verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Ankunftsverspätung mindestens drei Stunden beträgt. Dabei kommt es nicht darauf an, wie lange Sie am Flughafen auf Ihren Abflug warten, sondern wann die Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird. Außerdem dürfen keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Dies sind insbesondere Unwetter, Vogelschläge sowie Naturkatastrophen.
Vorsicht: Oftmals versuchen Airlines sich pauschal auf das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen zu berufen, auch wenn sie tatsächlich gar nicht vorliegen.
Wie hoch Ihre Entschädigung gegen Iberia ausfällt, hängt von der zurückgelegten Flugstrecke ab. Bei einem Kurzstreckenflug erhalten Sie 250 EUR von der Airline. Für einen Mittelstreckenflug können Sie 400 EUR verlangen und bei einem Langstreckenflug beträgt die Höhe der Entschädigung 600 EUR. Bei Flügen mit Start und Ziel innerhalb der EU (innergemeinschaftlicher Flug) besteht jedoch die Besonderheit, dass der Anspruch unabhängig von der zurückgelegten Flugstrecke auf 400 EUR gedeckelt wird. Zudem ist eine Kürzung des Anspruchs um 50 % möglich, wenn die Verspätung bei einem Kurzstreckenflug unter zwei Stunden, bei einem Mittelstreckenflug unter drei Stunden und bei einem Langstreckenflug unter vier Stunden bleibt.
Ab einer gewissen Verspätung muss Iberia Ihnen gegenüber auch Betreuungsleistungen erbringen. Dies ist der Fall bei einer Verspätung von zwei Stunden bei einem Kurzstreckenflug, bei einem Mittelstreckenflug von drei Stunden und bei einem Langstreckenflug von vier Stunden. Zu diesen Leistungen gehören unter andrem das Bereitstellen von Mahlzeiten und Erfrischungen sowie die Möglichkeit, zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu versenden. Sollten Sie aufgrund der Verspätung erst am nächsten Tag weiterfliegen können, muss Iberia Ihnen auch eine Übernachtungsmöglichkeit verschaffen.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Wir wissen genau, was Ihnen zusteht, in welcher Höhe und wann genau. Als spezialisierte Rechtsdienstleister übernehmen wir für Sie die komplette Kommunikation mit Iberia, damit Sie sich nicht mit Standardabsagen und komplizierten Schreiben herumschlagen müssen."
Köln - Palma de Mallorca
250 €
Berlin - Palma de Mallorca
400 €
München - New York
600 €
Wenn Ihr Iberia Flug annulliert wurde, können Sie ebenfalls verlangen, dass die Airline Ihnen eine Entschädigung auszahlt. Dafür muss die Airline Sie später als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Stornierung in Kenntnis gesetzt haben. Neben einer Entschädigung können Sie auch eine Rückerstattung verlangen. Nach Art. 8 der EU-Fluggastrechteverordnung können Sie sich aussuchen, ob Sie
von Iberia erhalten möchten. Sollten Sie sich für die Rückerstattung des Ticketpreises entscheiden, müssen Sie sich dafür an die ausführende Fluggesellschaft wenden. Dies bleibt so unabhängig davon, ob Sie Ihren Flug bei einem Reisebüro vor Ort gebucht haben oder bei einem Onlinereisebüro.
Eine Rückerstattung können Sie neben einer Entschädigung dann von Iberia verlangen, wenn Ihre Flugverspätung mindestens fünf Stunden beträgt. Es kommt auch hier wieder darauf an, wann die Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird. Sie haben dann die Möglichkeit, sich zwischen
zu entscheiden.
Unsere Empfehlung: Erleichtern Sie die Durchsetzung Ihres Anspruchs, indem Sie bereits am Flughafen die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Lassen Sie sich bestenfalls die Annullierung oder Verspätung schriftlich vom Flughafenpersonal bestätigen und fragen Sie auch nach dem Grund des Flugproblems.
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