ITA Airways Entschädigung bei Flugvorfällen sichern!

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ITA Airways Flugverspätung? Wir setzen Ihre Rechte durch!

ITA Airways

ITA Airways
CC BY-SA 4.0 Walter.T.2811
IATA-Code: AZ
ICAO-Code: ITY
Gründung: 2020
Sitz: Rom, Italien
Heimatflughafen: Rom Fiumicino
Ziele: national und international
Flottenstärke: 89 Flugzeuge und 19 Bestellungen
Website

Kam es auf Ihrem letzten ITA Airways Flug zu einem Flugvorfall? War also Ihr Flug verspätet oder wurde annulliert? Oder wurden Sie aufgrund einer durch ITA Airways verschuldeten Überbuchung gar nicht erst befördert?

Derartige Flugvorfälle können nervenaufreibend sein und zu nicht unerheblichen Kosten führen. Doch die gute Nachricht für Sie: In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 EUR pro Passagier! 

Sie wüssten gerne, ob Sie einen Anspruch gegenüber ITA Airways haben? Dann nutzen Sie doch ganz bequem unseren Entschädigungsrechner und erfahren Sie im Handumdrehen, ob Sie einen Anspruch gegenüber ITA Airways haben - und wenn ja, in welcher Höhe! Sicher. Einfach. Bequem. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!

SOS Flugverspätung übernimmt das für Sie – unkompliziert, kostenlos und ohne Stress. Geben Sie Ihre Flugdaten ein, und wir kümmern uns um den Rest. Kein Papierkram, keine versteckten Kosten, nur Ihr Geld zurück!

Im Handumdrehen zu Ihrer ITA Airways Entschädigung- So einfach gehts:

Profitieren Sie von der jahrelangen Erfahrung unserer Rechtsexpert*innen und sichern Sie sich Ihre Entschädigung mithilfe der SOS Flugverspätung! 

Schnell. Einfach. Unkompliziert. 

Auftrag

  • Flugnummer und Datum eintragen.
  • Eingabe dauert nur 2 Minuten.
  • Wir prüfen ob ein Anspruch besteht.
  • Wir melden uns innerhalb von 24 h zurück

Auseinandersetzung

  • Wir kontaktieren ITA Airways für Sie
  • Wir bleiben hartnäckig und setzen Ihre Rechte durch, wenn nötig gehen wir hierfür vor Gericht.
  • Unser Service ist erfolgsbasiert. Sie haben also kein Kostenrisiko. 

Erfolg

  • Entspannt und sicher zur Entschädigung.
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Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Schnell und kostenlos.

Annullierung, Nichtbeförderung oder Flugvorfall?

Dann haben Sie Anspruch auf Entschädigung! Das steht Ihnen nach Art. 7 der Fluggastverordnung zu:

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Die Voraussetzungen des Entschädigungsanspruches

Hatte Ihr ITA Airways Flug eine Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden oder konnten Sie wegen einer Annullierung oder verschuldeten Überbuchung nicht zu Ihrem Zielort befördert werden? Dann können Sie unter folgenden Voraussetzungen gemäß der EU Verordnung 261/2004 Entschädigung von bis zu 600€ von ITA Ariways fordern:

1. Anspruchssituation

  • Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden oder
  • Denied Bording wegen einer durch die Airline verschuldeten Überbuchung 
  • kurzfristige Information über Stornierung des Fluges

ist eine der anspruchsbegründenden Umstände gegeben, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung von ITA Airways. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht, wenn der Flugvorfall auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, die außerhalb des Einflussbereichs von ITA Airways liegen. Beispiele für außergewöhnliche Umstände sind Streiks durch Dritte, extreme Wetterbedingungen oder politische Unruhen. Entgegen der Annahme vieler Passagiere befreit ein technischer Defekt,  oder eine erkrankte Crew nicht von der Zahlungspflicht.  Hier besteht Ihr Entschädigungsanspruch weiterhin. 

Achtung! Viele Airlines berufen sich pauschal auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, auch wenn diese nicht vorliegen! 

2. Geltungsbereich der Verordnung

Die oben dargestellten Ansprüche resultieren aus der Fluggastrechteverordnung. Voraussetzung dafür, dass wir Ihren Erstattungsanspruch gegenüber ITA Arways geltend machen können, ist daher dass die Fluggastrechteverordnung für Ihren konkreten ITA Airways Flug Anwendung findet. Die EU-Verordnung 261/2004 ist unter folgenden Bedingungen anwendbar:

  • Flugzeug startet in der EU: Die Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der Europäischen Union abfliegen, unabhängig davon, wohin der Flug geht oder welche Fluggesellschaft ihn durchführt. Bei einem Start in der EU ist also nicht entscheidend, wo die Fluggesellschaft ihren Sitz hat.
  • Flugzeug landet in der EU: Die Verordnung 261/2004 gilt auch für Flüge, die in der EU landen, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat (Wie ITA Airways). Bei einem Flug welcher durch eine europäische Fluggesellschaft ausgeführt wird und nach Europa geht, ist nicht erheblich, wo die Reise startet. 
  • Wichtig: Unserer Tätigkeit setzt einen Bezug zu einer deutschen Gerichtsbarkeit voraus.

 

Mir sind durch den Flugvorfall weitere Kosten entstanden. Muss ITA Airways diese ersetzen?

Viele Passagiere denken, durch die Zahlung einer Entschädigungspauschale seien sämtliche Ansprüche abgegolten! Doch dem ist nicht so! In diesem Artikel möchten wir Sie darüber informieren, welche Ansprüche Sie gegenüber ITA Airways geltend machen können: 

Unterkunft

Gerade bei Wartezeiten über Nacht können Ihnen hohe Zusatzkosten entstehen. Wird eine Übernachtung notwendig, kümmert sich in der Regel ITA Aiways um eine Unterbringung für die Nacht. Wenn nicht, können Sie Ersatz der entstandenen Unterbringungskosten verlangen. Beachten Sie hierbei, dass Sie eine sogenannte Schadensminderungspflicht haben, wir raten daher von der Buchung von Luxusunterkünften ab. 

Verpflegung

Bei längeren Wartezeiten bekommt man schnell Hunger. Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst? Sitzen Sie wegen eines Flugvorfalles am Airport fest, oder müssen Sie lange auf den Start Ihres Flugzeuges warten? Die Kosten für Ihre Verpflegung hat ITA Airways zu tragen!  Kosten für alkoholische Getränke werden nicht übernommen. Beachten Sie, dass wir belastbare Belege für Ihre Mehrkosten benötigen, kontrollieren Sie Ihre Rechnungen daher auf Vollständigkeit und heben Sie diese gut auf!

Transportkosten

Nicht selten führen Flugvorfälle zu zusätzlichen Fahrtkosten. Sei es, weil Sie sich eigenständig eine alternative Beförderung mit Flugzeug, Bus oder Bahn zum Zielort organisieren und hierfür Kosten anfallen, oder weil Sie vom Flughafen zur Unterkunft fahren müssen. Die hierfür entstehenden Kosten können Sie ebenfalls von ITA Airways ersetzt verlangen.  Wichtig ist hierfür, dass Sie Ihre Belege aufbewahren und diese Abfahrtsort, Zielort und Preis ausweisen. 

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ITA Airways bietet mir einen Gutschein - Sollte ich diesen annehmen?

Es kann passieren, dass ITA Airways Ihnen statt der Ihnen zustehenden Entschädigungspauschale die Ausstellung eines Reisegutscheines anbietet - vermeintlich aus Kulanz.

Nun stellt sich Ihnen sicherlich die Frage, ob Sie diesen annehmen sollten oder lieber auf die Auszahlung beharren sollten. 

Das Angebot eines Gutscheines bürgt viele Vorteile für ITA Airways: Die Airline kann erfahrungsgemäß davon ausgehen, dass ein Großteil der Adressaten den Reisegutschein nicht einlösen wird - sei es aus zeitlichen Engpässen, oder weil die gewünschte Strecke durch das Streckennetz nicht abgedeckt ist. Hinzu kommt, dass der Reisegutschein nicht unbeschränkt gültig ist, sondern nach einer gewissen Zeit seine Gültigkeit verliert! 

Unser Tipp: Nehmen Sie den Reisegutschein nicht an! Die Fluggastrechteverordnung der EU sieht eine Entschädigung in Form von Geld vor, die Sie auch einfordern können. Wir empfehlen Ihnen daher, keine Dokumente zu unterschreiben, die Ihnen vorgelegt werden. 

Im war auf Geschäftsreise - Wer kann die Entschädigung geltend machen?

Bei Flugverspätungen oder Annullierungen während einer Geschäftsreise stellt sich oft die Frage, wer Anspruch auf eine Entschädigung hat – der Arbeitgeber, der die Reise bezahlt, oder der Passagier, der den Flug tatsächlich angetreten hat?

Laut der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 steht die Entschädigung immer dem Passagier zu, unabhängig davon, wer das Flugticket bezahlt hat. Dies bedeutet, dass der Reisende selbst Anspruch auf die Entschädigung hat, auch wenn der Arbeitgeber die Reise gebucht und finanziert hat.

Allerdings kann es interne Absprachen oder vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geben, die regeln, ob die Entschädigung an den Arbeitgeber weitergeleitet werden soll. Diese Regelungen sind jedoch rein privater Natur und haben keinen Einfluss auf den rechtlichen Anspruch des Passagiers gegenüber der Fluggesellschaft.

Zusammengefasst: Die Entschädigung für Flugverspätungen oder Annullierungen steht dem Passagier zu, auch bei einer Geschäftsreise. Ob der Arbeitgeber einen Anspruch auf diese Entschädigung erhebt, hängt von den individuellen Vereinbarungen ab.

Wir setzen Ihr Recht durch!

Damit Sie Ihren Anspruch gegenüber ITA Airways in kürzester Zeit prüfen können, haben wir ein einfaches System entwickelt, in dem Sie lediglich Ihre Flugnummer und das Flugdatum eingeben müssen. Jetzt heißt es nur noch, "KOSTENLOS PRÜFEN" anklicken und schon erhalten Sie unser Ergebnis. Sollte die Bestätigung erfolgen, dass ITA Airways Ihnen aufgrund einer Verspätung/eines Flugausfalls eine Entschädigung erbringen muss, können Sie uns sofort Ihre Kontaktdaten hinterlassen und uns beauftragen, Ihre Forderung durchzusetzen. Daraufhin übernehmen wir die gesamte Verhandlung und überweisen Ihnen schon bald Ihr Geld. Dabei entstehen Ihnen quasi keinerlei Kosten, da wir ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision von der ausgezahlten Entschädigungssumme einbehalten.

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Warum SOS Flugverspätung beauftragen?

Bei uns bleibt Ihnen mehr als bei den meisten anderen Fluggastportalen von Ihrer Entschädigung: Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. Bei SOS-Flugverspätung leiten Sie erfahrene Rechtsexperten absolut stressfrei zu Ihrer Entschädigung. Überlassen Sie uns die Durchsetzung Ihres Anspruchs und profitieren Sie von unseren Erfahrungswerten mit ITA Airways und unserer hohen Erfolgsquote.

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Wir sind günstiger als viele unserer Mitbewerber - bei uns bleibt Ihnen mehr Geld von der ITA Airways Entschädigung. 

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

Das sagen unsere Kunden

Wir tun unser Bestes, um Sie zufriedenzustellen - denn Ihr Erfolg ist auch unser Erfolg. Wir arbeiten schnell, effizient und stets transparent.

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Florian

Blitzschnell, stets gut informiert und zum Schluss war das Geld auf dem Konto. So macht Flugverspätung Spaß.

Testimonial Fluggastrechte

Tina

Super einfach – ich musste mich um nichts kümmern und auch nichts zahlen. Nach kurzer Zeit kam eine E-Mail und das Geld war da.