LaudaMotion Flugverspätung Entschädigung
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Hinweis: Die Airline Laudamotion hat ihren Betrieb im Jahr 2020 eingestellt.
Sie hatten eine Flugverspätung mit LaudaMotion? Ihr Laudamotion-Flug war von einer Annullierung betroffen? Die LaudaMotion GmbH ist nach den Entschädigungsbestimmungen der EU-Fluggastrechteverordnung verpflichtet, jedem Passagier eine Entschädigung zu zahlen, wenn ein Flug mit einer Verspätung von drei Stunden am Zielflughafen landet, annulliert wird oder der Passagier wegen Überbuchung des Flugzeugs nicht mitgenommen wird.
Nachfolgend finden Sie ausführliche Informationen zu Ihren Rechten im Fall einer Flugannullierung oder einer Flugverspätung mit LaudaMotion. Falls Sie bereits betroffen sind, können Sie mit unserem Entschädigungsrechner bequem online Ihren Anspruch auf einen LaudaMotion-Schadensersatz prüfen und uns mit der Geltendmachung Ihrer Forderung auf eine Ausgleichszahlung beauftragen.
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Weist Ihr Flug eine Verspätung von mehr als fünf Stunden auf, haben Sie gegenüber LaudaMotion ähnliche Rechte wie bei einem Flugausfall. Zusätzlich zur Entschädigung muss LaudaMotion dann die Rückerstattung Ihrer Ticketkosten übernehmen oder Ihnen direkt vor Ort eine alternative Beförderung anbieten. Zudem können Sie in dieser Situation auch von Ihrer Reise zurücktreten. Sollten Sie mit einem Alternativflug am Folgetag einverstanden sein, dürfen Sie sich ein Hotelzimmer auf Kosten der Fluggesellschaft nehmen.
Wichtig: LaudaMotion muss verantwortlich für die Flugverspätung / Flugannullierung sein, damit Ihnen die Entschädigung sowie die weiteren Leistungen zustehen. Das heißt, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen dürfen. Wurde ein von der LaudaMotion durchgeführter Flug etwa gestrichen, gibt es kein Geld zurück, wenn ein Streik, eine Terrorwarnung oder ein extremes Unwetter herrscht. Lassen Sie sich jedoch nicht täuschen: Viele Fluggesellschaften versuchen eigenes Verschulden mit außergewöhnlichen Umständen zu erklären, die keine sind. So ist zum Beispiel starker Schneefall über den Alpen ebenso wie ein technischer Defekt von der Airline einzuplanen.
Annulliert Laudamotion Ihren Flug, können Sie dann eine Entschädigungszahlung beanspruchen, wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug über den Ausfall informiert und Ihnen keinen Alternativflug angeboten hat. Der Anspruch entfällt, der Flug von Laudamotion 14 Tage vor dem geplanten Abflug storniert wurde. Nach unseren Erfahrungen erfolgen die meisten Annullierungen jedoch kurz vor dem geplanten Abflug - in diesem Fall besteht ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung nach Art. 5 der EU-Fluggastverordnung.
Sollten die Gründe für den Flugverspätung oder die Flugannullierung Ihres Laudamotion Fluges in außergewöhnlichen Umständen liegen, ist eine Entschädigung ausgeschlossen. Außergewöhnlichen Umstände sind all die Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, die außerhalb des Einflussbereichs von Laudamotion liegen. Hierzu gehören unter anderem Streiks, Naturkatastrophen oder Vogelschläge. Sofern dagegen technische Defekte, eine verspätete Crew oder Probleme mit der Enteisung zu der Flugverspätung/Annullierung geführt haben, steht Ihnen eine Entschädigung zu, da diese Umstände im Verantwortungsbereich von Laudamotion liegen.
Die LaudaMotion GmbH wurde im Mai 2004 als Amira Air GmbH gegründet. Im Januar 2016 übernahm Niki Lauda die Airline und benannte sie in LaudaMotion um. Im Januar 2018 übernahm die Airline aus der Konkursmasse der Fluglinie Niki deren Start- und Landerechte sowie 15 der 21 ehemaligen Niki-Flugzeuge. Der Laudamotion ist seit dem 08.02.2018 der IATA-Code OE zugeteilt. Hierunter wird seit dem 16.02.2018 der Ticketverkauf unter mit 56 Verbindungen über die Vertriebskanäle der Partnerfluglinie Condor betrieben. Zudem übernimmt Condor als Dienstleister für LaudaMotion operationelle Funktionen, wie die Verkehrsleitstelle und die Crewplanung. Im März 2018 wurde bekannt, dass Ryanair 75% der Geschäftsanteile von Laudamotion übernehmen wird, nachdem diese die Slots in Düsseldorf, Berlin-Tegel, Wien und Zürich von AirBerlin übernommen hatte. Laudamotion soll gleichwohl eine unabhängige Fluglinie bleiben.
LaudaMotion hat mit dem 01.06.2018 als Ferienairline begonnen, europäische Ziele anzufliegen – zum Teil mit Maschinen von Ryanair. Der Einstieg in diesen Sektor ist jedoch sehr holprig verlaufen. Nach öffentlich abrufbaren Quellen soll alleine am ersten Wochenende des Flugbetriebes fast jeder dritte Flug ausgefallen oder verspätet gewesen oder zum falschen Flughafen umgeleitet worden sein (96 der 344 geplanten Flüge). Beklagt wurden von den Passagieren hierbei vor allem Ansprechpartner bei der Airline.
Nach unseren Erfahrungen zahlen Airlines nicht oder sehr zögerlich aus, wenn der Fluggast die Ansprüche selbst anmeldet. Auch wir sind auf unsere ersten Anschreiben an LaudaMotion regelmäßig ohne Antwort geblieben. Wir haben daher in den meisten hier eingegangenen Fällen zwischenzeitlich Klage erhoben und machen nun die Erfahrung, dass LaudaMotion, nachdem die Klage dort zugestellt war, die Zahlung leistet - ohne sich allerdings in den Gerichtsverfahren selbst zu äußern. In der Regel verzögert sich die Auszahlung der Entschädigung für Sie dadurch um 1 bis 2 Monate. Ob es LaudMotion künftig gelingen wird, sein Claimhandling zu verbessern, bleibt abzuwarten. Für Sie ist aber wichtig zu wissen: Wir sorgen dafür, das Sie ihr Geld erhalten.
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Der Anspruch auf eine pauschale Ausgleichsleistung steht Ihnen gegenüber Laudamotion bei einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden am Zielflughafen zu. Aber auch schon bei der Wartezeit am Abflughafen greifen die Passagierrechte der Fluggastverordnung: Sofern sich der Abflug bei einem Kurzstreckenflug (Flug mit einer Distanz von weniger als 1500 km) mehr als 2 Stunden verzögert, steht Ihnen gegenüber Laudamotion ein Anspruch auf Betreuungsleistungen zu. Bei Mittelstreckenflügen besteht der Anspruch bei einer Abflug-Verspätung von drei Stunden und bei Langstreckenflügen bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden. Konkret handelt es sich dabei um Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie die Möglichkeit, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Sofern sich die Abflugverspätung darüber hinaus verzögert, können von Laudamotion weitere Unterstützungsleistungen beansprucht werden. Geht der Flug erst am nächsten Tag, muss die Airline die Hotelkosten übernehmen.
Weist Ihr Flug eine Verspätung von mehr als fünf Stunden auf, haben Sie gegenüber LaudaMotion ähnliche Rechte wie bei einem Flugausfall. Zusätzlich zur Entschädigung muss LaudaMotion dann die Rückerstattung Ihrer Ticketkosten übernehmen oder Ihnen direkt vor Ort eine alternative Beförderung anbieten. Zudem können Sie in dieser Situation auch von Ihrer Reise zurücktreten. Sollten Sie mit einem Alternativflug am Folgetag einverstanden sein, dürfen Sie sich ein Hotelzimmer auf Kosten der Fluggesellschaft nehmen.
Nach unseren Erfahrungswerten kommt es mit LaudaMotion nach wie vor häufig zur Flugverspätung, die zu einer Entschädigung berechtigt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn die Verzögerung mehr als drei Stunden beträgt. Dabei hängt die Summe, die LaudaMotion als Entschädigung auszahlen muss, von der Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen ab.
So stehen Ihnen bei einer verspäteten Kurzstrecke (bis 1.500 Kilometer) 250 Euro, einer Mittelstrecke (bis 3.500 Kilometer) 400 Euro und bei einer Strecke ab 3.500 Kilometern 600 Euro zu. Darüber hinaus muss die Airline Ihnen schon nach einer zweistündigen Wartezeit (betrifft Kurzstrecken und variiert bei den anderen genannten Routen um je eine Stunde) diverse Versorgungsleistungen (z. B. Essen oder Getränke) zur Verfügung stellen.
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Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Da wir die Erfahrung gemacht haben, dass die Airline nur zögerlich oder gar nicht reagiert, wenn ein Fluggast LaudaMotion wegen einer erheblichen Verspätung hinsichtlich einer Entschädigung selbst kontaktiert, haben wir uns darauf spezialisiert, Ihre Rechte durchzusetzen. Dabei gewährleisten unsere langjährig erfahrenen und überaus kompetenten Rechtsexperten eine hohe Erfolgschance.
Sofern wir den Fall aufgrund der uns zur Verfügung stehenden Flugdaten als positiv werten, setzen wir die Forderung für Sie notfalls auch gerichtlich durch. Hier haben wir eine Erfolgsquote von nahezu 100 Prozent. Dabei ist das Ganze für Sie ohne Kostenrisiko. Sämtliche anfallenden Kosten, insbesondere die Anwalts- und Gerichtsgebühren, übernehmen wir auf eigenes Risiko. Nur im Falle einer getätigten Auszahlung durch die Airline behalten wir eine Provision von 19,95% (zzgl. Mehrwertsteuer) der Ausgleichszahlung ein. Den Rest zahlen wir im Erfolgsfall unmittelbar nach Zahlungseingang an Sie aus. Prüfen Sie doch gleich Ihren Anspruch, damit wir diesen geltend machen können – unkompliziert, schnell, online!
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Laudamotion führt immer mal wieder außergewöhnliche Umstände ins Feld, wenn Passagiere Laudamotion wegen der Entschädigungszahlung selbst anschreiben. In diesen Fällen behauptet die Claim-Handling-Abteilung von Laudamotion nicht selten, Wetterbedingungen hätten zu der Flugverspätung geführt. Richtig ist, dass Laudamotion für schlechtes Wetter nicht verantwortlich gemacht werden kann. Nicht selten ist es aber bei näherem Hinsehen so, dass das schlechte Wetter lediglich zu einer Verzögerung im Umlaufplan des Flugzeuges geführt hat - der eigentliche Flug hiervon aber nicht betroffen gewesen wäre, wenn die Airline entsprechende ihr nach der Rechtsprechung zumutbare Maßnahmen ergriffen hätte, wie zum Beispiel das Bereitstellen eines Ersatzfluges.
Die Anforderungen, die die Rechtsprechung an das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen stellt, sind zu Gunsten der Verbraucher streng. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) geht davon aus, dass ein außergewöhnlicher Umstand nur dann vorliegt,
"wenn der Lauf der Gegebenheiten von dem Luftfahrtunternehmen nicht beherrschbar ist. Sie dürfen aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der gewöhnlichen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens sein."
Über die Frage, ob ein Flughafen wegen angeblicher starker Winde nicht anlandbar war, kann durchaus gestritten werden. Daher arbeiten wir mit einem Flug-Datenbankanbieter zusammen, der über das entsprechende Datenmaterial verfügt und uns eine sehr sichere Prognose gibt, ob die Ansprüche gerichtlich durchsetzbar sind. Daher haben wir eine über 95%tige Erfolgsquote vor Gericht.
Sofern Sie von einem Flugausfall oder einer Flugverspätung auf einem Laudamotionflug betroffen sind, empfehlen wir, den Vorgang zu dokumentieren. Lassen Sie sich die Verspätung von Laudamotion schriftlich bestätigen. Sofern Sie keine vorherige Nachricht über die Annullierung erhalten haben, sondern erst am Check-In erfahren, dass der Flug nicht durchgeführt wird, lassen Sie von Laudamotion eine entsprechende Bestätigung aushändigen. heben Sie sämtliche Reiseunterlagen zu dem Flug auf, um später nachweisen zu können, dass Sie den Flug gebucht und angetreten haben. Zudem können Sie am Flughafen Fotos von Anzeigetafeln machen, auf denen die Annullierung oder Verspätung angezeigt wird. Dokumentieren Sie bei einer Flugverspätung den Zeitpunkt des Öffnens der Flugzeugtüre, da diese maßgeblicher Messzeitpunkt für die Ankunftsverspätung ist. Fragen Sie außerdem die Laudamotion-Crew oder das Bodenpersonal nach dem Grund der Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, weil Laudamotion sich weigert auszuzahlen, helfen diese Informationen oftmals entscheidend weiter.
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Sofern Ihnen die Laudamotion die Beförderung mit dem von Ihnen gebuchten Flug wegen Überbuchung verweigert, können Sie wie bei einer Flugverspätung abhängig von der Flugdistanz 250, 400 bzw. 600 EUR von Laudamotion verlangen. Das gilt selbst dann, wenn Laudamotion einen Alternativflug anbietet. Kommt der angebotene Alternativflug jedoch je nach Distanz mit einer Verspätung gegenüber dem ursprünglich gebuchten Flug von nicht mehr als zwei (bis 1500 km), drei (zwischen 1500 km und 3500 km) oder vier Stunden (mehr als 3500 km) an, kann Laudamotion den Ausgleichsanspruch um 50% kürzen.
Beispiel: Dem Passagier wird das Boarding zu einem von ihm ordnungsgemäß gebuchten Flug von Düsseldorf nach Palma de Mallorca verweigert, weil der Flug überbucht ist. Stattdessen wird der Passagier auf einen Alternativflug umgebucht, der zwar später ankommt. Die Verspätung beträgt jedoch weniger als zwei Stunden zu dem ursprünglich geplanten Flug. Da es sich um einen Kurzstreckenflug handelt, die Strecke also weniger als 1500 km beträgt, hat der Passagier einen Anspruch in Höhe von 250 EUR, der sich jedoch wegen der unter zwei Stunden liegenden Verspätung auf 125 EUR reduziert.
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