Lufthansa – Flugverspätung
oder Flugausfall?
Ihr Recht auf Entschädigung
- Günstigster Anbieter am Markt
- Provision nur 19,95% zzgl. MwSt.
- Fair, transparent und ohne Kostenrisiko
Datum | Flugnummer | Von | Nach | Status |
---|---|---|---|---|
14.05.2025 | Lufthansa - 5129 | Naples | Rome | landed |
14.05.2025 | Lufthansa - 7321 | Beijing | Frankfurt | active |
14.05.2025 | Lufthansa - 7433 | Milan | Munich | landed |
14.05.2025 | Lufthansa - 9769 | Sydney | Singapore | scheduled |
14.05.2025 | Lufthansa - 5294 | Frankfurt | Delhi | scheduled |
14.05.2025 | Lufthansa - 7478 | Edinburgh | Chicago | scheduled |
14.05.2025 | Lufthansa - 7586 | Frankfurt | Denver | cancelled |
15.05.2025 | Lufthansa - 8946 | San Francisco | Brisbane | active |
15.05.2025 | Lufthansa - 8920 | San Francisco | Melbourne | active |
15.05.2025 | Lufthansa - 2031 | Dusseldorf | Munich | cancelled |
15.05.2025 | Lufthansa - 7953 | Geneva | New York | scheduled |
15.05.2025 | Lufthansa - 8814 | Dubrovnik | New York | scheduled |
15.05.2025 | Lufthansa - 9290 | Frankfurt | Washington | scheduled |
15.05.2025 | Lufthansa - 9698 | Addis Ababa | Nairobi | scheduled |
15.05.2025 | Lufthansa - 6538 | Venice | Montreal | scheduled |
15.05.2025 | Lufthansa - 7500 | London | Denver | scheduled |
15.05.2025 | Lufthansa - 7902 | Munich | Houston | scheduled |
15.05.2025 | Lufthansa - 7882 | Chicago | Milwaukee | scheduled |
15.05.2025 | Lufthansa - 9358 | Rome | Denver | scheduled |
15.05.2025 | Lufthansa - 9360 | Rome | San Francisco | scheduled |
15.05.2025 | Lufthansa - 9351 | Knoxville | Washington | scheduled |
15.05.2025 | Lufthansa - 8856 | Barcelona | San Francisco | scheduled |
15.05.2025 | Lufthansa - 7641 | Paris | Washington | scheduled |
15.05.2025 | Lufthansa - 9408 | Frankfurt | San Francisco | scheduled |
15.05.2025 | Lufthansa - 8572 | London | San Francisco | scheduled |
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Bei uns bleibt Ihnen mehr von Ihrer Lufthansa-Entschädigung – denn Sie profitieren von einer fairen Provision von nur 19,95 % (zzgl. Mehrwertsteuer).
Das bedeutet konkret: Während andere Anbieter oft hohe Gebühren verlangen, bleibt Ihnen bei uns auch bei Entschädigungsbeträgen von bis zu 600 € pro Person deutlich mehr Geld – und das ganz ohne versteckte Kosten.
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Unser Team übernimmt den gesamten Prozess – von der schnellen Prüfung Ihres Anspruchs bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte, notfalls auch vor Gericht. So können Sie sich entspannt zurücklehnen, während wir dafür sorgen, dass Sie Ihre Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.
IATA-Code: | LH |
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ICAO-Code: | DLH |
Gründung: | 1953 |
Sitz: | Köln, Deutschland |
Heimatflughafen: | Frankfurt am Main (FRA) |
Umsatz: | 37,6 Milliarden EUR (2024) |
Fluggastaufkommen: | 64,5 Mio. (2024) |
Vielfliegerprogramm: | Miles & More |
Allianz: | Star Alliance |
Ziele: | international und national |
Flottenstärke: | 327 Flugzeuge |
Website | www.lufthansa.com |
Die Lufthansa ist nach der Anzahl der Passagiere weiterhin die zweitgrößte Fluggesellschaft Europas und wickelte im Jahr 2024 monatlich durchschnittlich etwa 20.000 Flüge ab. Im Vergleich zu den rund 100.000 Flügen pro Monat im Jahr 2019 ist dies ein signifikanter Rückgang. Je nach Saison schwankt das Flugaufkommen normalerweise zwischen etwa 83.000 und 113.000 Flügen.
Die Anzahl der monatlichen Flüge der Lufthansa ist zurückgegangen, während die Raten von Verspätungen und Annullierungen gestiegen sind. Die Lufthansa verzeichnete im Jahr 2024 die höchste Stornierungsquote unter den europäischen Fluggesellschaften mit 2,88 %. Zudem waren über 22 % der Flüge verspätet – insbesondere an stark frequentierten Flughäfen wie Frankfurt oder München. Diese Zahlen zeigen eine Verschlechterung im Vergleich zu den Vorjahren. Aufgrund von Streiks und Kapazitätsproblemen sah sich die Lufthansa im Jahr 2024 mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert.
Die Lufthansa lag bei uns im Jahr 2024 auf Platz 1 der am häufigsten von uns bearbeiteten Entschädigungsfälle. Sie machte einen Anteil von 13 % aus. Nach unseren Erfahrungen ist die Lufthansa zwar kommunikativ gut aufgestellt, aber nicht unbedingt als auszahlungswillig zu bezeichnen. Oftmals werden bestehende Ansprüche über die Claim-Handling-Abteilungen abgelehnt. In der Korrespondenz werden zudem zusätzliche Hürden aufgebaut. So macht Lufthansa die Auszahlung beispielsweise von der Übersendung von Ausweisdokumenten abhängig.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Die erste Voraussetzung für jeden Entschädigungsanspruch gegenüber der Lufthansa nach der Fluggastrechteverordnung ist, dass Sie sich pünktlich am Check-In eingefunden und den Flug angetreten haben. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Flug abgesagt wurde und Lufthansa Sie hierüber im Vorfeld informiert hat, ein Erscheinen zum Check-In also keinen Sinn mehr macht. Es kommt auch immer mal wieder vor, dass Airlines bestreiten, dass Sie den Flug angetreten haben. Heben Sie daher unbedingt die Bord-Tickets auf. Dies ist der einfachste Weg nachzuweisen, dass sie an Bord waren.
Sofern Sie von einer Verspätung betroffen waren, ist weitere Voraussetzung, dass Ihr Lufthansa Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielflughafen gelandet ist. Maßgeblicher Zeitpunkt ist insofern nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das Öffnen der Flugzeugtüre. Es spielt also keine Rolle, wie lange Sie möglicherweise am Flughafen gewartet haben, bis Ihr Flieger gestartet ist. Entscheidend ist vielmehr, wann Sie gelandet sind.
Bei einer Annullierung Ihres Lufthansa-Fluges haben Sie nur dann einen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug über den Ausfall informiert und Ihnen keinen Alternativflug angeboten hat. Sofern Lufthansa Sie jedoch 14 Tage vor Abflug über die Annullierung unterrichtet hat, entfällt der Anspruch. Die meisten Annullierungen erfolgen nach unseren Erfahrungen jedoch kurz vor dem geplanten Abflug - in diesem Fall besteht ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung nach Art. 5 der EU-Fluggastverordnung.
Wichtig ist zudem, dass keine außergewöhnlichen Umstände im Rahmen der Flugannullierung / Verzögerung von mehr als drei Stunden vorliegen. Zu diesen gehören unter anderem Streiks, Naturkatastrophen oder Vogelschläge, also Geschehnisse, aufgrund derer Lufthansa nicht direkt für den Flugvorfall (Verspätung oder Annullierung) verantwortlich ist. Eine Entschädigung steht Ihnen aber z. B. bei technischen Defekten, erkrankter Besatzung oder Problemen mit Enteisungen zu, da dies Umstände sind, die eingeplant werden können.
Sofern sich der Abflug bei einem Kurzstreckenflug (Flug mit einer Distanz von weniger als 1500 km) mehr als 2 Stunden verzögert, steht Ihnen gegenüber der Lufthansa ein Anspruch auf Betreuungsleistungen zu. Bei Mittelstreckenflügen besteht der Anspruch bei einer Abflug-Verspätung von drei Stunden und bei Langstreckenflügen bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden. Konkret handelt es sich dabei um Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie die Möglichkeit, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Sofern die Abflugverspätung darüber hinaus verzögert, können von der Lufthansa weitere Unterstützungsleistungen beansprucht werden. Geht der Flug erst am nächsten Tag, muss die Airline die Hotelkosten übernehmen.
Sie fragen sich, ob Lufthansa wegen Verspätung sowohl die Rückerstattung Ihres Ticketpreises als auch eine Entschädigung leisten muss? Auch dies kann in einem Sonderfall passieren. Denn sobald die Wartezeit mehr als fünf Stunden beträgt, gilt Ihr Flug als "gestrichen", wodurch Sie das Recht haben, unmittelbar vom Flug zurückzutreten. Dann ist die Airline dazu verpflichtet, Ihnen zusätzlich zur Ausgleichszahlung die Ticketkosten zu ersetzen oder Ihnen zumindest eine alternative Beförderung vom Flughafen zu Ihrem Reiseziel respektive nach Hause anzubieten. Sollten Sie sich hingegen dafür entscheiden, auf einen Ersatzflug zu warten, der z. B. erst am Folgetag stattfindet, können Sie sich ein Hotelzimmer für die Übernachtung (inklusive Transfers dorthin und zurück) nehmen, wobei Lufthansa auch hier die Erstattung aller Kosten übernehmen muss.
Langwierig und aussichtslos
Einfach, schnell und unkompliziert
Mit Kosten verbunden
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Damit Sie Ihren Anspruch gegenüber Lufthansa in kürzester Zeit prüfen können, haben wir ein einfaches System entwickelt, in dem Sie lediglich Ihre Flugnummer und das Flugdatum eingeben müssen. Jetzt heißt es nur noch, "KOSTENLOS PRÜFEN" anklicken und schon erhalten Sie unser Ergebnis. Sollte die Bestätigung erfolgen, dass Lufthansa Ihnen aufgrund einer Verspätung/eines Flugausfalls eine Entschädigung erbringen muss, können Sie uns sofort Ihre Kontaktdaten hinterlassen und uns beauftragen, Ihre Forderung durchzusetzen. Daraufhin übernehmen wir die gesamte Verhandlung und überweisen Ihnen schon bald Ihr Geld. Dabei entstehen Ihnen quasi keinerlei Kosten, da wir ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision von der ausgezahlten Entschädigungssumme einbehalten.
Nach unseren Erfahrungen beruft sich Lufthansa sehr häufig auf außergewöhnliche Umstände, wenn der Passagier versucht die Ansprüche selbst durchzusetzen. Oftmals behauptet die Claim-Handling-Abteilung von Lufthansa, Restriktionen der Flugsicherung hätten zu der Flugverspätung geführt. Tatsächlich ist dies ein Umstand, für den Lufthansa nicht verantwortlich gemacht werden kann. Ist es aber so, dass Sie wegen der Verspätung Ihren Anschlussflug verpasst haben und Lufthansa hat im Flugplan die Umsteigezeit zu knapp bemessen, dann sieht der Fall schon anders aus.
Die Anforderungen, die die Rechtsprechung an das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen stellt, sind zu Gunsten der Verbraucher ziemlich streng. Der Europäische Gerichtshof geht davon aus, dass ein außergewöhnlicher Umstand nur dann angenommen werden kann, wenn der Lauf der Gegebenheiten von dem Luftfahrtunternehmen nicht beherrschbar ist. Sie dürfen aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der gewöhnlichen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens sein. Zudem kann über die Frage, ob ein Flughafen wegen angeblicher starker Winde nicht anlandbar war, durchaus gestritten werden. Daher arbeiten wir mit einem Datenbankanbieter zusammen, der über das entsprechende Datenmaterial verfügt und uns eine sehr sichere Prognose gibt, ob die Ansprüche gerichtlich durchsetzbar sind. Wir haben daher eine über 95%tige Erfolgsquote vor Gericht.
Entschädigung
nach EU Recht
250 €
400 €
600 €
Provi. ohne. MwSt.
Provi. inkl. MwSt.
SOS Flugverspätung
190,65 €
305,04 €
457,56 €
19,95 %
23,74 %
Auszahlung Flightright
max 166,20 €
max 265,92 €
max 398,88 €
20 - 28 %
23,80 - 33,52 %
Auszahlung FairPlane
max 162,50 €
max 260,00 €
max 390,00 €
20,17 - 29,41 %
24 – 35 %
Auszahlung EU Claim
177,50 €
284 €
426 €
24,37 %
29 %
Auszahlung Flugrecht
max 166,20 €
max 265,92 €
max 398,88 €
20 - 30 %
23,8 - 35,70 %
📄 Bestätigung einholen: Lassen Sie sich die Verspätung oder Annullierung schriftlich von Lufthansa bestätigen – idealerweise direkt am Flughafen.
📱 Im Fall einer Annullierung: Informationen dokumentieren! Falls Sie erst beim Check-in von der Annullierung erfahren haben, lassen Sie sich auch das ausdrücklich bestätigen.
🧾 Unterlagen aufbewahren: Heben Sie alle Reiseunterlagen gut auf (z. B. Buchungsbestätigung, Bordkarte).
📸 Beweise sammeln: Fotografieren Sie Anzeigetafeln mit der Annullierung oder Verspätung Ihres Fluges.
⏱️ Zeit festhalten: Notieren Sie sich den Zeitpunkt, wann sich die Flugzeugtür tatsächlich geöffnet hat – das zählt bei der Verspätung.
❓ Grund erfragen: Sprechen Sie mit der Crew oder dem Bodenpersonal und notieren Sie den offiziellen Grund für die Verspätung oder Annullierung. Je genauer Ihre Infos, desto besser stehen Ihre Chancen – auch vor Gericht.
Sofern Ihnen die Lufthansa die Beförderung mit dem ursprünglich geplanten Flug verweigert, weil dieser überbucht ist, stehen Ihnen abhängig von der Flugdistanz Ausgleichsansprüche in Höhe von 250, 400 bzw. 600 EUR zu. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn Ihnen von Lufthansa ein Alternativflug angeboten wird. Kommt der angebotene Alternativflug jedoch je nach Distanz mit einer Verspätung gegenüber dem ursprünglich gebuchten Flug von nicht mehr als zwei (bis 1500 km), drei (zwischen 1500 km und 3500 km) oder vier Stunden (mehr als 3500 km) an, ist Lufthansa berechtigt, den Anspruch um 50% zu kürzen.
Beispiel: Dem Passagier wird das Boarding zu einem von ihm ordnungsgemäß gebuchten Flug von Frankfurt am Main nach New York verweigert, weil der Flug überbucht ist. Stattdessen bucht Sie Lufthansa auf einen Alternativflug um, der zwar später ankommt. Die Verspätung beträgt jedoch weniger als vier Stunden zu dem ursprünglich geplanten Flug. Da es sich um einen Langstreckenflug handelt, die Strecke also mehr als 3500 km beträgt, haben Sie einen Anspruch in Höhe von 600 EUR, der sich wegen der unter vier Stunden liegenden Verspätung aber auf 300 EUR reduziert.
Sofern der Zielort mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreicht wird, steht Ihnen auch hier ein Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Dabei ist zu beachten, dass nicht die Verspätung des Zubringerfluges entscheidend ist, sondern ausschließlich die Ankunftszeit am Zielort. Ihnen steht gegenüber der Lufthansa also dann kein Ausgleichsanspruch zu, wenn zwar der Zubringerflug mehr als drei Stunden Verspätung hat, der Anschlussflug diese Verspätung jedoch aufholt und Sie mit weniger als drei Stunden Verspätung am Zielort ankommen.