Lufthansa Entschädigung bei Flugverspätung
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IATA-Code: | LH |
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ICAO-Code: | DLH |
Gründung: | 1953 |
Sitz: | Köln, Deutschland |
Heimatflughafen: | Frankfurt am Main (FRA) |
Umsatz: | 16,1 Milliarden EUR (2019) |
Fluggastaufkommen: | 71,3 Mio. (2019) |
Vielfliegerprogramm: | Miles & More |
Allianz: | Star Alliance |
Ziele: | international und national |
Flottenstärke: | 291 Flugzeuge |
Website | www.lufthansa.com |
Während Ihrer geplanten Reise mit Lufthansa gab es eine Verspätung, Überbuchung oder eine Annullierung? Eine Entschädigung steht Ihnen bereits bei einer Ankunftsverspätung von drei Stunden zu! Abhängig von der zurückgelegten Flugstrecke stehen Ihnen zwischen 250 und 600 EUR Entschädigung zu! Hier können Sie Ihren Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft nicht nur prüfen, sondern auch bequem online fachkundige Experten damit beauftragen, diesen für Sie geltend zu machen.
Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Entschädigung wegen einer Flugverspätung oder einer Flugannullierung von Seiten der Lufthansa AG erhalten. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie prüfen, ob und in welcher Höhe Lufthansa Ihnen eine Entschädigung zahlen muss – unkompliziert, schnell und ohne Kostenrisiko!
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Berlin - Abu Dhabi
600 €
Die erste Voraussetzung für jeden Entschädigungsanspruch gegenüber der Lufthansa nach der Fluggastverordnung ist, dass Sie sich pünktlich am Check-In eingefunden und den Flug angetreten haben. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Flug abgesagt wurde und Lufthansa Sie hierüber im Vorfeld informiert hat, ein Erscheinen zum Check-In also keinen Sinn mehr macht. Es kommt auch immer mal wieder vor, dass Airlines bestreiten, dass Sie den Flug angetreten haben. Heben Sie daher unbedingt die Bord-Tickets auf. Dies ist der einfachste Weg nachzuweisen, dass sie an Bord waren.
Sofern Sie von einer Verspätung betroffen waren, ist weitere Voraussetzung, dass Ihr Lufthansa Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielflughafen gelandet ist. Maßgeblicher Zeitpunkt ist insofern nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das Öffnen der Flugzeugtüre. Es spielt also keine Rolle, wie lange Sie möglicherweise am Flughafen gewartet haben, bis Ihr Flieger gestartet ist. Entscheidend ist vielmehr, wann Sie gelandet sind.
Bei einer Annullierung Ihres Lufthansa-Fluges haben Sie nur dann einen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug über den Ausfall informiert und Ihnen keinen Alternativflug angeboten hat. Sofern Lufthansa Sie jedoch 14 Tage vor Abflug über die Annullierung unterrichtet hat, entfällt der Anspruch. Die meisten Annullierungen erfolgen nach unseren Erfahrungen jedoch kurz vor dem geplanten Abflug - in diesem Fall besteht ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung nach Art. 5 der EU-Fluggastverordnung.
Wichtig ist zudem, dass keine außergewöhnlichen Umstände im Rahmen der Flugannullierung / Verzögerung von mehr als drei Stunden vorliegen. Zu diesen gehören unter anderem Streiks, Naturkatastrophen oder Vogelschläge, also Geschehnisse, aufgrund derer Lufthansa nicht direkt für den Flugvorfall (Verspätung oder Annullierung) verantwortlich ist. Eine Entschädigung steht Ihnen aber z. B. bei technischen Defekten, erkrankter Besatzung oder Problemen mit Enteisungen zu, da dies Umstände sind, die eingeplant werden können.
Die zweitgrößte Fluggesellschaft Europas führt aktuell rund 100.000 Flüge pro Monat durch (variiert in den Sommer- und Wintermonaten zwischen 83.000 und 113.000 Flügen). Bei dieser enormen Anzahl an Starts und Landungen kommt es auch bei Lufthansa regelmäßig zu Flugverspätungen oder Flugannullierungen. Aus diesem Grund hat Lufthansa im Jahr 2019 rund 250 Millionen Euro investiert, um große Verspätungen und Flugabsagen zu verhindern. Die Linie hält bis zu 20 Maschinen vor, die bei technischen Problemen als Reserve einspringen sollen.
Nach einer von den Kollegen von AirHelp veröffentlichen Übersicht waren bei der Lufthansa in den ersten gut neun Monaten 2019 die meisten entschädigungsfähige Flug-Vorfälle (hierzu gehören Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen) zu verzeichnen. Insgesamt sollen 576.800 Passagiere betroffen gewesen sein. Im Vergleich zum Chaosjahr 2018 mit 901.600 berechtigten Passagierenwar die zwar ein deutliche Rückgang, aber dennoch mehr mehr als 2017 mit 366.800 Fällen.
Nach unseren Erfahrungen ist die Lufthansa zwar kommunikativ gut aufgestellt, aber nicht unbedingt als auszahlungswillig zu bezeichnen. Oftmals werden bestehende Ansprüche über die Claim-Handling-Abteilungen abgelehnt. In der Korrespondenz werden zudem zusätzliche Hürden aufgebaut. So macht Lufthansa die Auszahlung beispielsweise von der Übersendung von Ausweisdokumenten abhängig. Wir wagen zu bezweifeln, dass diese unseres Erachtens datenschutzwidrige Hürde einer gerichtlichen Überprüfung stand hält und haben daher hier ein erstes Verfahren anhängig gemacht.
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Sofern sich der Abflug bei einem Kurzstreckenflug (Flug mit einer Distanz von weniger als 1500 km) mehr als 2 Stunden verzögert, steht Ihnen gegenüber der Lufthansa ein Anspruch auf Betreuungsleistungen zu. Bei Mittelstreckenflügen besteht der Anspruch bei einer Abflug-Verspätung von drei Stunden und bei Langstreckenflügen bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden. Konkret handelt es sich dabei um Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie die Möglichkeit, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Sofern die Abflugverspätung darüber hinaus verzögert, können von der Lufthansa weitere Unterstützungsleistungen beansprucht werden. Geht der Flug erst am nächsten Tag, muss die Airline die Hotelkosten übernehmen.
Sie fragen sich, ob Lufthansa wegen Verspätung sowohl die Rückerstattung Ihres Ticketpreises als auch eine Entschädigung leisten muss? Auch dies kann in einem Sonderfall passieren. Denn sobald die Wartezeit mehr als fünf Stunden beträgt, gilt Ihr Flug als "gestrichen", wodurch Sie das Recht haben, unmittelbar vom Flug zurückzutreten. Dann ist die Airline dazu verpflichtet, Ihnen zusätzlich zur Ausgleichszahlung die Ticketkosten zu ersetzen oder Ihnen zumindest eine alternative Beförderung vom Flughafen zu Ihrem Reiseziel respektive nach Hause anzubieten. Sollten Sie sich hingegen dafür entscheiden, auf einen Ersatzflug zu warten, der z. B. erst am Folgetag stattfindet, können Sie sich ein Hotelzimmer für die Übernachtung (inklusive Transfers dorthin und zurück) nehmen, wobei Lufthansa auch hier die Erstattung aller Kosten übernehmen muss.
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Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Damit Sie Ihren Anspruch gegenüber Lufthansa in kürzester Zeit prüfen können, haben wir ein einfaches System entwickelt, in dem Sie lediglich Ihre Flugnummer und das Flugdatum eingeben müssen. Jetzt heißt es nur noch, "KOSTENLOS PRÜFEN" anklicken und schon erhalten Sie unser Ergebnis. Sollte die Bestätigung erfolgen, dass Lufthansa Ihnen aufgrund einer Verspätung/eines Flugausfalls eine Entschädigung erbringen muss, können Sie uns sofort Ihre Kontaktdaten hinterlassen und uns beauftragen, Ihre Forderung durchzusetzen. Daraufhin übernehmen wir die gesamte Verhandlung und überweisen Ihnen schon bald Ihr Geld. Dabei entstehen Ihnen quasi keinerlei Kosten, da wir ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision von der ausgezahlten Entschädigungssumme einbehalten.
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Nach unseren Erfahrungen beruft sich Lufthansa sehr häufig auf außergewöhnliche Umstände, wenn der Passagier versucht die Ansprüche selbst durchzusetzen. Oftmals behauptet die Claim-Handling-Abteilung von Lufthansa, Restriktionen der Flugsicherung hätten zu der Flugverspätung geführt. Tatsächlich ist dies ein Umstand, für den Lufthansa nicht verantwortlich gemacht werden kann. Ist es aber so, dass Sie wegen der Verspätung Ihren Anschlussflug verpasst haben und Lufthansa hat im Flugplan die Umsteigezeit zu knapp bemessen, dann sieht der Fall schon anders aus.
Die Anforderungen, die die Rechtsprechung an das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen stellt, sind zu Gunsten der Verbraucher ziemlich streng. Der Europäische Gerichtshof geht davon aus, dass ein außergewöhnlicher Umstand nur dann angenommen werden kann, wenn der Lauf der Gegebenheiten von dem Luftfahrtunternehmen nicht beherrschbar ist. Sie dürfen aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der gewöhnlichen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens sein. Zudem kann über die Frage, ob ein Flughafen wegen angeblicher starker Winde nicht anlandbar war, durchaus gestritten werden. Daher arbeiten wir mit einem Datenbankanbieter zusammen, der über das entsprechende Datenmaterial verfügt und uns eine sehr sichere Prognose gibt, ob die Ansprüche gerichtlich durchsetzbar sind. Wir haben daher eine über 95%tige Erfolgsquote vor Gericht.
Sofern Sie von einem Flugausfall oder einer Flugverspätung auf einem Lufthansaflug betroffen sind, ist zunächst das Wichtigste, den Vorgang sauber zu dokumentieren. Lassen Sie sich die Verspätung von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen. Sofern Sie keine vorherige Nachricht über die Annullierung erhalten haben, sondern erst am Check-In erfahren, dass der Flug nicht stattfindet, lassen Sie sich auch das von Lufthansa bestätigen. Bewahren Sie die sämtliche Reiseunterlagen zu Ihrem Lufthansaflug auf, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass Sie den Flug überhaupt gebucht haben. Machen Sie Fotos von Anzeigetafeln, auf denen die Annullierung oder Verspätung angezeigt wird. Bei einer Verspätung dokumentieren Sie den Zeitpunkt der Öffnung der Flugzeugtüre. Diese ist maßgeblich für die Bemessung der Verspätungszeit. Und ganz wichtig: Fragen Sie die Crew oder das Flughafenpersonal nach dem Grund der Verspätung oder Annullierung Ihres Lufthansa-Fluges. Je mehr Sie vor Ort in Erfahrung bringen. desto besser. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, weil Lufthansa sich weigert auszuzahlen, helfen die Informationen unserer Kunden oftmals entscheidend weiter.
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Sofern Ihnen die Lufthansa die Beförderung mit dem ursprünglich geplanten Flug verweigert, weil dieser überbucht ist, stehen Ihnen abhängig von der Flugdistanz Ausgleichsansprüche in Höhe von 250, 400 bzw. 600 EUR zu. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn Ihnen von Lufthansa ein Alternativflug angeboten wird. Kommt der angebotene Alternativflug jedoch je nach Distanz mit einer Verspätung gegenüber dem ursprünglich gebuchten Flug von nicht mehr als zwei (bis 1500 km), drei (zwischen 1500 km und 3500 km) oder vier Stunden (mehr als 3500 km) an, ist Lufthansa berechtigt, den Anspruch um 50% zu kürzen.
Beispiel: Dem Passagier wird das Boarding zu einem von ihm ordnungsgemäß gebuchten Flug von Frankfurt am Main nach New York verweigert, weil der Flug überbucht ist. Stattdessen bucht Sie Lufthansa auf einen Alternativflug um, der zwar später ankommt. Die Verspätung beträgt jedoch weniger als vier Stunden zu dem ursprünglich geplanten Flug. Da es sich um einen Langstreckenflug handelt, die Strecke also mehr als 3500 km beträgt, haben Sie einen Anspruch in Höhe von 600 EUR, der sich wegen der unter vier Stunden liegenden Verspätung aber auf 300 EUR reduziert.
Sofern der Zielort mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreicht wird, steht Ihnen auch hier ein Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Dabei ist zu beachten, dass nicht die Verspätung des Zubringerfluges entscheidend ist, sondern ausschließlich die Ankunftszeit am Zielort. Ihnen steht gegenüber der Lufthansa also dann kein Ausgleichsanspruch zu, wenn zwar der Zubringerflug mehr als drei Stunden Verspätung hat, der Anschlussflug diese Verspätung jedoch aufholt und Sie mit weniger als drei Stunden Verspätung am Zielort ankommen.