Probleme auf Ihrem Malaysia Airlines Flug? So sichern Sie sich Ihre Entschädigung!
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Gerade auf längeren Strecken kommt es immer wieder zu Unregelmäßigkeiten im Flugablauf. Solche Flugverspätungen und Flugausfälle können belastend sein, gerade wenn Sie hierdurch um Ihre langersehnte Urlaubszeit gebracht werden. Wir von der SOS Flugverspätung sind uns der Strapazen von Flugvorfällen bewusst. Daher haben wir es uns zu unserer Aufgabe gemacht, Sie bei der Geltendmachung Ihrer Entschädigungsansprüche zu unterstützen. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung und sichern Sie sich, was Ihnen zusteht!
Kam es auf Ihrem letzten Malaysia Airlines Flug zu Flugverspätung oder konnten Sie wegen Überbuchung oder Annullierung gar nicht erst befördert werden? Was viele nicht wissen: In diesem Fall steht Ihnen eine Entschädigung bis zu 600 EUR zu!
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Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."
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Damit Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können, müssen Sie nachweisen können, dass Sie auf den konkret betroffenen Flug gebucht gewesen sind. Dies können Sie zB. durch eine Bordkarte oder eine Buchungsbestätigung. Diese muss nicht notwendigerweise von der Airline ausgestellt sein, sondern kann auch von Ihrem Reiseveranstalter stammen. Wichtig ist, dass folgende Informationen enthalten sind: Flugnummer, Flugdatum, Ihr Name und ausführende Airline
Malaysian Airlines muss für den Flugvorfall verantwortlich gewesen sein. Das setzt voraus, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorgelegen haben. Kommt es zu einem Flugvorfall, welcher auf höherer Gewalt beruht, entfällt der Erstattungsanspruch. Nicht im Verantwortungsbereich der Airline liegen beispielsweise Flugvorfälle wegen Streik von Drittparteien, Sicherheitsmaßnahmen oder extremen Wetterbedingungen.
Sie müssen sich pünktlich zur Abfertigung am eingefunden haben. Oftmals informiert die Airline Sie im Zuge des Buchungsprozesses, wann Sie sich am Gate einzufinden haben. Bleibt dies aus, gibt Art. 3 der EU-Fluggastrechteverordnung vor, dass Passagiere sich spätestens 45 Minuten vor dem geplanten Abflug zum Gate begeben müssen. Hier erfahren Sie, wann Sie am Besten am Flughafen eintreffen sollten. Dies gilt nicht bei vorzeitig annullierte Flügen.
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Ein Erstattungsanspruch gegenüber Malaysia Airlines ist ausgeschlossen, wenn die Airline nicht für den Flugvorfall verantwortlich gemacht werden kann. Das ist der Fall, wenn der Flugvorfall durch außergewöhnliche Umstände hervorgerufen wurde. Außergewöhnliche Umständen zeichnen sich dadurch aus, dass sie außerhalb des Herrschaftsbereich der Airline liegen, sodass sich der Flugvorfall trotz hinreichender Bemühungen der Airline nicht verhindern ließe.
Als außergewöhnlicher Umstand sind beispielsweise politische Unruhen, Extremwetter oder Streik durch Drittparteien. Häufig begegnet uns die Annahme, dass es sich bei technischen Defekten auch um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Dem ist jedoch nicht so. Da sich technische Defekte in der Regel durch turnusmäßige Kontrollen verhindern lassen, besteht auch bei technischen Defekten Anspruch auf Entschädigung.
Sehr oft berufen sich Airlines pauschal auf das Vorliegen höherer Gewalt, um einen Anspruch abzuwehren. Häufig lagen tatsächlich jedoch gar keine außergewöhnlichen Umstände vor. Durch unsere Kooperation mit umfassenden Datenbankanbietern können wir für Ihren konkreten Fall nachprüfen, ob hier von außergewöhnlichen Umständen auszugehen ist. Hierdurch können wir eine treffsichere Prognose abgeben und Ihnen eine entsprechende Handlungsempfehlung geben. So gelingt es uns, eine überdurchschnittliche Erfolgsquote von 95% zu erreichen.
Kam es zu einer Annullierung Ihres Flugs mit Malaysia Airlines, stehen Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung sowohl eine Entschädigung als auch eine Rückerstattung zu. Entscheidend ist hierbei, dass Sie später als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Stornierung Ihres Fluges informiert worden sind. Sie haben sodann die Wahl zwischen
Unser Tipp: Indem Sie bereits am Flughafen die Annullierung oder Verspätung dokumentieren, können Sie sich die Geltendmachung Ihrer Ansprüche erleichtern. Fragen Sie hierzu das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen sich dies - wenn möglich- schriftlich bestätigen.
Zeitpunkt der Benachrichtigung | alternativer Abflug | alternative Ankunft |
---|---|---|
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug | max. 2 Stunden früher | max. 4 Stunden später |
weniger als 7 Tage vor Abflug | max. 1 Stunde früher | max. 2 Stunden später |
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
kam Ihr Flug mit einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden am Zielort an? Oder haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst? Oder konnten Sie wegen einer Überbuchung oder Annullierung nicht befördert werden?
Die oben genannten Szenarien haben alle eins gemein: Sie berechtigen Sie zu einer Entschädigungszahlung entsprechend der europäischen Fluggastrechteverordnung.
Die Höhe der Entschädigungsleistung ist pauschal geregelt und richtet sich nach der jeweils zurückgelegten Flugstrecke. Sie beträgt je nach Flugstrecke 250 Euro, 400 Euro oder sogar 600,00 Euro pro Passagier.
Die Höhe der Ihnen zustehenden Entschädigungspauschale, ist abhängig von der zurückgelegten Flugdistanz. Ein Kurzstreckenflug wird mit 250 EUR entschädigt. Bei einem Mittelstreckenflug erhalten Sie 400 EUR und bei einem Langstreckenflug können Sie 600 EUR einfordern.
Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Entschädigungsanspruch ausfällt? Dann nutzen Sie doch einfach unseren intelligenten Entschädigungsrechner. Dieser berechnet Ihnen im Handumdrehen die Höhe Ihrer Entschädigung. Innerhalb weniger Klicks erfahren Sie so, was Ihnen zusteht!
Ankunftsverspätung | Reiseentfernung | Höhe der Entschädigung |
---|---|---|
Ankunft mehr als 3 Stunden später | Reise unter 1.500 km | 250,00 EUR |
Ankunft mehr als 3 Stunden später | Reise zwischen 1.500 und 3.500 km | 400,00 EUR |
Ankunft höchstens 4 Stunden später | Reise über 3.500 km | 300,00 EUR |
Ankunft mehr als 4 Stunden später | Reise über 3.500 km | 600,00 EUR |
Entstehen Ihnen durch den Flugvorfall Mehrkosten können diese erstattungsfähig sein. Beispielsweise ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet Kosten für Verpflegung und Getränke während der Wartezeit zu übernehmen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den Kosten, die Ihnen durch den Flugvorfall entstanden sind und denjenigen Kosten, die Ihnen so oder so entstanden sind.
Sind Sie durch den Flugvorfall gezwungen in einem Hotel zu übernachten, werden sowohl die Taxi- oder Transportkosten zum Hotel, als auch die Hotelübernachtung selbst durch die Airline zu tragen. Nicht erstattungsfähig sind hingegen die Kosten der nicht wahrgenommenen Unterkunft am Zielort oder Entschädigungsansprüche für entgangene Urlaubsfreude.
Malaysia Airlines wurde ursprünglich 1937 als Malayan Airways Limited (MAL) gegründet und begann 1947 mit dem Betrieb. Nach der Unabhängigkeit Malaysias wurde die Fluggesellschaft 1963 in Malaysian Airways und später in Malaysia-Singapore Airlines (MSA) umbenannt. 1972, nach der Aufteilung von MSA, wurde die Fluggesellschaft zu Malaysia Airlines.
Die Fluggesellschaft möchte den Fokus künftig mehr auf Nachhaltigkeit legen. Malaysia Airlines hat angekündigt, den CO₂-Ausstoß auf ihren Flügen durch eine modernere Flugzeugflotte und nachhaltige Treibstoffe (SAF) zu reduzieren. Die Airline beteiligt sich ebenfalls an Programmen zur Kompensation von Kohlenstoffemissionen für Fluggäste.
Leider machte die Airline durch zwei sehr tragische Ereignisse von sich reden, die weltweit für Schlagzeilen sorgten: Der Flug MH370 von Kuala Lumpur nach Peking verschwand im Jahr 2014 spurlos und bleibt eines der größten Rätsel der Luftfahrtgeschichte. Ebenfalls 2014 wurde der Flug MH17 von Amsterdam nach Kuala Lumpur über der Ostukraine abgeschossen. Es gab keine Überlebenden.
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